Über den Monitoring-Ausschuss

Bild zum Monitoring-Ausschuss.

In Südtirol gibt es seit dem Jahr 2016 den Monitoring-Ausschuss
für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Der Monitoring-Ausschuss ist eine Gruppe von Expertinnen und Experten.
Diese Gruppe muss beobachten:
Werden die Rechte von den Menschen mit Behinderungen eingehalten?
Im Monitoring-Ausschuss arbeiten also mehrere Menschen zusammen.
Diese Menschen beobachten.
Und diese Menschen kontrollieren:
Wie geht es den Menschen mit Behinderungen in Südtirol?
Werden ihre Rechte eingehalten?

Im Artikel 32 vom Landes·gesetz 11/2020 steht alles Wichtige
vom Südtiroler Monitoring-Ausschuss.

Im Artikel 32 vom Landes·gesetz 11/2020 steht:
In Südtirol gibt es einen Monitoring-Ausschuss.
Und das sind die Aufgaben vom Monitoring-Ausschuss.
Und so viele Mitglieder sollen im Monitoring-Ausschuss sein.

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