Monitoring-Ausschuss in Leichter Sprache
Wir begrüßen Sie auf der Internet·seite
vom Monitoring-Ausschuss in Leichter Sprache.
Viele Menschen können Texte in Leichter Sprache besser verstehen.
Die Texte in Leichter Sprache haben nämlich zum Beispiel:
- Eine große Schrift.
- Kurze Sätze.
- Und viele Erklärungen.
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Der Südtiroler Monitoring-Ausschuss.
In Südtirol gibt es einen Monitoring-Ausschuss
für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Der Monitoring-Ausschuss kontrolliert:
Werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen eingehalten?
3 wichtige Gesetze für Menschen mit Behinderungen.
In Südtirol gibt es 3 wichtige Gesetze für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Ein Gesetz ist eine Regel.
An diese Regel müssen sich alle Menschen halten.
Es gibt Gesetze von den Vereinten Nationen.
Es gibt Gesetze vom Staat Italien.
Und es gibt Gesetze vom Land Südtirol.
Alle diese Gesetze sind wichtig.
Und alle Menschen müssen sich an diese Gesetze halten.
Diese 3 Gesetze sind für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Südtirol sehr wichtig:
Konvention ist ein anderes Wort für Vertrag.
Fast alle Länder von der UNO haben diesen wichtigen Vertrag gemacht.
UNO ist das englische Wort für: Vereinte Nationen.
Das sind 193 Länder auf dieser Welt.
Ein anderes Wort für UNO ist: UN.
Ab jetzt steht im Text: UN-Konvention.
In der UN-Konvention steht:
Das sind die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte
wie Menschen ohne Behinderungen.
Jedes Land muss einen Monitoring-Ausschuss haben.
Italien hat die UN-Konvention im Jahr 2007 unterschrieben.
Deshalb muss sich Italien an die UN-Konvention halten.
Mehr Informationen über die UN-Konvention in Leichter Sprache finden Sie hier.
Menschen mit Behinderungen sollen überall dabei sein und mitmachen.
Das Land Südtirol hat im Jahr 2015 ein Landes·gesetz
für Menschen mit Behinderungen gemacht.
Landes·gesetz heißt:
Ein Landes·gesetz ist nur für das Land Südtirol.
Das Gesetz wurde also in Südtirol gemacht.
Der Südtiroler Landtag macht die Landes·gesetze.
Die Politiker*innen vom Südtiroler Landtag heißen:
Landtags·abgeordnete.
Im Landes·gesetz Nummer 7 vom 14. Juli 2015 steht:
Das sind die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Südtirol.
Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte
wie Menschen ohne Behinderungen.
Menschen mit Behinderungen sollen
die gleichen Möglichkeiten haben wie Menschen ohne Behinderungen.
Menschen mit Behinderungen müssen selbst bestimmen können.
Menschen mit Behinderungen sollen überall dabei sein
und mitmachen können.
Ab jetzt steht in diesem Text: Landes·gesetz 7/2015.
Dieses Gesetz ist sehr wichtig für alle Menschen mit Behinderungen in Südtirol.
Das Landes·gesetz 7/2015 schützt nämlich alle
Menschen mit Behinderungen in Südtirol.
Das Land Südtirol muss also alle Barrieren für Menschen mit Behinderungen abbauen.
Für Menschen mit Behinderungen darf es keine Barrieren geben.
Alles muss barriere·frei sein.
Barrieren sind Hindernisse.
Barrieren machen den Menschen das Leben schwer.
Barrieren sind zum Beispiel:
Stiegen für Rollstuhl·fahrer*innen.
Oder schwierige Texte für Menschen mit Lern·schwierigkeiten.
Und das Landes·gesetz 7/2015 ist auch für alle Dienste und Vereine
für Menschen mit Behinderungen wichtig.
Das Landesgesetz 7/2015 in Leichter Sprache finden Sie hier.
Der Artikel 32 zum Südtiroler Monitoring-Ausschuss.
Im Jahr 2020 hat der Südtiroler Landtag ein neues Landes·gesetz gemacht.
Dieses Landes·gesetz heißt:
Landes·gesetz Nummer 11 vom 9. Oktober 2020.
In diesem Landes·gesetz stehen viele wichtige Sachen
für alle Menschen in Südtirol.
Der Artikel 32 von diesem Landes·gesetz ist sehr wichtig
für den Südtiroler Monitoring-Ausschuss.
Artikel heißt:
Ein Artikel ist ein Teil von einem Gesetz.
Ein Gesetz besteht nämlich aus vielen Teilen.
Diese Teile heißen Artikel.
Alle Artikel von einem Gesetz sind wichtig.
Und der Artikel 32 ist auch wichtig
für alle Menschen mit Behinderungen in Südtirol.
Im Artikel 32 vom Landes·gesetz 11/2020 steht alles Wichtige
vom Südtiroler Monitoring-Ausschuss.
Zum Beispiel:
- Wie viele Mitglieder hat der Südtiroler Monitoring-Ausschuss?
- Wie werden die Mitglieder ernannt?
- Wie arbeitet der Südtiroler Monitoring-Ausschuss?
- Welche Aufgaben hat der Südtiroler Monitoring-Ausschuss?
- Welche Kosten bekommen die Mitglieder vom Monitoring-Ausschuss zurück·gezahlt?
Ab jetzt steht in diesem Text: Landes·gesetz 11/2020.
Die Bilder sind von:
@ Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.
Illustrator: Stefan Albers. Atelier Fleetinsel, 2013.
© Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe.
Mehr Informationen finden Sie auf der Internet·seite:
www.inclusion-europe.eu/easy-to-read/
Den Text in Leichte Sprache hat übersetzt:
OKAY – Büro für Leichte Sprache von der Lebenshilfe / Südtirol.
okay@lebenshilfe.it
Mehr Informationen zur Leichten Sprache finden Sie
auf der Internet·seite von der Lebenshilfe: www.lebenshilfe.it/okay
Wer hat den Text in Leichter Sprache geprüft?
Die Prüf·gruppe von OKAY hat den Text geprüft.