Monitoringausschuss
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist ein internationaler Vertrag, in dem sich die Unterzeichnerstaaten verpflichten, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. 2007 hat Italien den Vertrag unterzeichnet.
In Südtirol wurde er mittels Landesgesetz Nr.7 vom 14.Juli 2015 rezipiert. Mit diesem Landesgesetz wurde der Südtiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen eingerichtet.Seit 2020 ist der Südtiroler Monitoringausschuss durch den Artikel 32 des Landesgesetzes Nr. 11 vom 9.Oktober 2020 geregelt. Hauptaufgabe des Monitoringausschusses ist es, die Umsetzung der UN-Konvention in Südtirol zu fördern und zu überwachen.