Jahresthemen

Jahresthemen

Jedes Jahr widmet sich der Südtiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einem Thema der UN-Konvention. Damit wird überprüft, ob die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Südtirol zu diesem speziellen Thema garantiert werden. Aufbauend auf einer quantitativen und qualitativen Analyse werden die Ergebnisse und Forderungen den politischen Entscheidungsträgerinnen und –trägern vorgebracht.

Bei der öffentlichen Sitzung des Südtiroler Monitoringausschusses am 24.September 2021 diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen von Workshops zum Thema "Psychosoziale Unterstützung in Südtirol - Entspricht sie den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention?".

Nachfolgend finden Sie die Dokumentation der öffentlichen Sitzung.  Diese setzt sich zusammen aus:

1. Power Point Präsentation der Sitzung mit den Ergebnissen aus den Workshops

2. Grafic Recordings mit Texten zur Öffentlichen Sitzung in Leichter Sprache aus dem Büro Okay für Leichte Sprache.

3. Fotodokumentation zur öffentlichen Sitzung

Im Jahr 2020 haben die Mitglieder des Monitoringausschusses zwei Jahresthemen gewählt: "Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderungen in Südtirol" und "Menschen mit Behinderungen in der Corona Krise in Südtirol".

Die Mitglieder haben sich für das Thema "Freizeitgestaltung" entschieden, da dieses als aktuell und brisant empfunden wurde und in ihren Augen einen Bereich darstellt, in dem es besonders wichtig ist, Menschen mit Behinderungen eine Inklusion und Teilhabe zu ermöglichen.

Das Thema "Corona Pandemie" wurde aus aktuellem Anlass gewählt, weil es den Mitgliedern wich-tig war zur Situation von Menschen mit Behinde-rungen in dieser Zeit Stellung zu nehmen.

Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderungen in Südtirol

In diesem Bereich war es dem Monitoringaus-schuss wichtig zu analysieren, wie die Freizeitgestaltung im Sinne der Inklusion verbessert werden könnte und entsprechende Handlungsempfehlungen auszuarbeiten. In diesem Sinne wurden eine Bestandsaufnahme zur aktuellen Freizeitgestaltung von Menschen mit Behinderungen in Südtirol und eine Bedarfserhebung zu den Angeboten durchgeführt. Letztere fand coronabedingt nicht wie geplant bei der öffentlichen Sitzung im NOI Techpark in Bozen statt, sondern online mittels einer Umfrage. Ziel der Umfrage war es, aus Sicht von Betroffenen sowie von Freizeitanbieterinnen und Freizeitanbietern in Erfahrung zu bringen, wie das aktuelle Freizeitangebot für Menschen mit Behinderungen in Südtirol empfunden wird, welche Schwierigkeiten es in der Nutzung bzw. Organisation von Freizeitangeboten gibt, wie die Digitalisierung diese verbessern könnte und welcher Bedarf in Südtirol in diesem Bereich noch besteht.

Menschen mit Behinderungen in der Corona Krise in Südtirol

Zum Thema Corona Pandemie wurden die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen während des Lockdowns erhoben, mit dem Ziel, dar-aus Forderungen für die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger abzuleiten.Neben einer Analyse der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in Bezug auf Menschen mit Behinderungen wurde eine Bedarfsehrhebung mittels Online Umfrage durchgeführt. Ziel der Umfrage war es in Erfahrung zu bringen, auf welche Schwierigkeiten Betroffene während des Lockdowns gestoßen sind.

2019 hat sich der Monitoringausschuss mit dem Thema „Arbeit und Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Südtirol“ auseinandergesetzt. Zu diesem Thema hat der Monitoringausschuss Fachexpertinnen und Fachexperten des Landesressorts „Arbeit“ und dem Landesamt für Menschen mit Behinderungen zu einer internen Sitzung eingeladen, um einen Überblick über den Ist - Zustand in diesem Bereich zu erhalten. Die Fachexpertinnen und Fachexperten stellten dem Ausschuss Maßnahmen zur Förderung der Arbeitseingliederung und Arbeitsbeschäftigung von Menschen mit Behinderungen und diesbezügliche Daten vor. Der Ausschuss führte darüber hinaus noch zwei Interviews mit Fachexperten, welche mögliche Lösungsansätze zur Verbesserung der Arbeits- und Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen aufzeigten. Auf dieser Grundlage basierend wurde eine Stellungnahme mit dem Titel „Arbeit und Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Südtirol“ verfasst, die unter nachfolgendem Link abrufbar ist:

 

 

Bei der öffentlichen Sitzung des Südtiroler Monitoringausschusses am 18.Oktober 2019 diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen von Workshops  zum Thema "Mobilität und Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen in Südtirol".

 

Einen ersten Teil der Dokumentation der öffentlichen Sitzung finden Sie in Anlage. Diese setzt sich zusammen aus:

1. Power Point Präsentation der Sitzung

2. Zusammenfassung der Grafic Recordings der Öffentlichen Sitzung      durch  die Visualisierungsexpertin Sabine Soeder (CoCreativeFlow).

Die Fotodokumentation der öffentlichen Sitzung finden Sie unter diesem Link:

https://www.gleichstellungsraetin-bz.org/news.asp?news_action=4&news_article_id=631821

 

Nachfolgend finden Sie den zweiten Teil der Dokumentation. Dieser enthält das Ergebnisprotokoll zur öffentlichen Sitzung:

Für das Jahr 2018 hat der Südtiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen das Jahresthema „Selbstbestimmtes Wohnen mit Schwerpunkt persönliche Assistenz“ gewählt.

Der Artikel 19 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen legt fest, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben und zu entscheiden, wo, wie und mit wem sie leben möchten. Sie dürfen dabei nicht dazu verpflichtet werden, in besonderen Wohnformen zu leben. Um dieses Recht voll genießen zu können müssen Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen sowie zu Dienstleistungen und Einrichtungen, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, erhalten.
Das Landesgesetz Nr. 7 vom 14. Juli 2015 regelt in Abschnitt 6 das Thema „Wohnen“. Dabei werden die Grundsätze der UN-Konvention aufgegriffen und im Detail beschrieben. Das Landesgesetz sieht eine Reihe von Diensten und Leistungen im Bereich Wohnen vor, welche von den Sozialdiensten erbracht werden. Das Landesgesetz sieht abschließend noch einen Zugang zu den Programmen des sozialen Wohnbaus vor, welcher die Wohnbedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt.

Im Jahr 2018 wurde anhand einer Datenanalyse die Wohnsituation von Menschen mit Behinderungen in Südtirol erfasst. Zusätzlich zur Datenanalyse wurden Gespräche/Interviews mit Expertinnen und Experten, Verantwortlichen von Organisationen, Verbänden, Sozialsprengeln und Bezirksgemeinschaften geführt. Die Ergebnisse werden in einem Bericht festgehalten. Der Bericht enthält Handlungsempfehlungen zum Thema „Selbstbestimmtes Wohnen mit Schwerpunkt persönliche Assistenz“, welche ausgehend von den erhobenen Daten erarbeitet wurden und den politischen Entscheidungsträger/innen vorgestellt werden.

26.10.2018 Tagung Monitoringausschuss – Material

25.01.2019 Handlungsempfehlungen

Der Südtiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat als Jahresthema 2017 die „Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft (Artikel 19 UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen) gewählt. Laut Artikel 19 der UN-Konvention haben Menschen mit Behinderungen das Recht, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben.
Dieses Recht wird auch vom Landesgesetz vom 14.Juli 2015 (14. Leerzeichen fehlt) Nr. 7 über Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen übernommen und umfasst mehrere Bereiche des Lebens.
Das Thema "Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft" ist vielschichtig. Der Südtiroler Monitoringausschuss hat sich daher auf die drei wesentlichen Aspekte Arbeit und Beschäftigung, Wohnen und Mobilität konzentriert und sich mit diesen Bereichen näher auseinandergesetzt.
Die aktuelle Situation in Südtirol in den drei genannten Bereichen wurde anhand einer Informations- und Datensammlung, anhand von Erfahrungsberichten von Seiten der Mitglieder des Monitoringausschusses sowie durch eine aktive Einbeziehung der Bevölkerung, im Rahmen der öffentlichen Sitzung 2017 erfasst.

Ergebnisse der ersten öffentlichen Sitzung des Südtiroler Monitoringausschusses:
Ziel der ersten öffentlichen Sitzung im Oktober 2017 war es, direkt und indirekt betroffene Personen zu fragen, was Menschen mit Behinderungen in Südtirol brauchen, um ein unabhängiges Leben zu führen und voll in die Gemeinschaft einbezogen zu sein. In diesem ersten Schritt ging es folglich ausschließlich darum, einen Eindruck zu erhalten, welche Bedürfnisse die direkt und indirekt betroffenen Personen zum Thema des unabhängigen und in die Gemeinschaft einbezogenen Lebens äußern.

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