Die Aufgaben vom Monitoring-Ausschuss.
Der Südtiroler Monitoring-Ausschuss hat viele wichtige Aufgaben.
Die Aufgaben vom Südtiroler Monitoring-Ausschuss stehen
im Artikel 32 vom neuen Landes·gesetz 11/2020.
Der Südtiroler Monitoring-Ausschuss kontrolliert
die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Die Aufgaben vom Südtiroler Monitoring-Ausschuss sind:
- Der Südtiroler Monitoring-Ausschuss muss kontrollieren:
Werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen eingehalten?
Wird die UN-Konvention in Südtirol umgesetzt?
Und wird das Landes·gesetz 7/2015 eingehalten?
Der Südtiroler Monitoring-Ausschuss muss auch sagen:
Das muss für Menschen mit Behinderungen in Südtirol besser werden.
Und das braucht es noch für Menschen mit Behinderungen in Südtirol. - Der Monitoring-Ausschuss schreibt einen Jahres·bericht für den Südtiroler Landtag.
Jahres·bericht heißt:
Der Monitoring-Ausschuss schreibt jedes Jahr einen Bericht.
Ein Bericht ist ein Text.
Im Jahres·bericht steht:- Wird die UN-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen in Südtirol eingehalten? - Wird das Landes·gesetz 7/2015 eingehalten?
- Und wird das Landes·gesetz 11/2020 eingehalten?
- Was macht das Land Südtirol für Menschen mit Behinderungen?
- Was muss für Menschen mit Behinderungen in Südtirol besser werden?
- Wird die UN-Konvention über die Rechte
- Der Monitoring-Ausschuss gibt Tipps und macht Vorschläge:
Wie können die Rechte von Menschen mit Behinderungen besser werden?
Was braucht es noch für Menschen mit Behinderungen in Südtirol? - Der Monitoring-Ausschuss sagt zu Forscherinnen und Forschern:
Zu diesem Thema brauchen wir noch mehr Informationen.
Dann forschen die Forscher*innen.
Die Forscher*innen wollen ein Thema nämlich besser verstehen.
Zum Beispiel wollen die Forscher*innen wissen:
Was muss für Menschen mit Behinderungen anders werden?
Die Forscher*innen machen also Forschungen und Studien.
Bei Forschungen und Studien wird ein Thema genau untersucht.
Deshalb fragen Forscher*innen:
Wie können Menschen mit Behinderungen besser leben?
Die Forscher*innen reden mit verschiedenen Menschen:- Menschen mit Behinderungen.
- Unterstützer*innen von Menschen mit Behinderungen.
- Fach·personen.
- Und Eltern von Menschen mit Behinderungen.
Dann arbeitet der Monitoring-Ausschuss mit den Informationen weiter. - Der Monitoring-Ausschuss informiert die Menschen in Südtirol
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Der Monitoring-Ausschuss redet also mit vielen Menschen in Südtirol.
Der Südtiroler Monitoring-Ausschuss macht keine Einzel·beratungen.
Der Monitoring-Ausschuss begleitet nämlich nicht einzelne Menschen.
Dafür gibt es in Südtirol andere Fach·personen.
Einzel·beratungen machen zum Beispiel:
- Psychologinnen und Psychologen.
- Und andere Berater*innen.