Das Landes·gesetz 11/2020: Der Artikel 32 zum Monitoring-Ausschuss.
Was steht im Artikel 32 vom Landesgesetz 11/2020 noch?
6 Menschen unterstützen die 7 Mitglieder
vom Monitoring-Ausschuss bei ihrer Arbeit:
- 5 Selbst∙vertreter*innen.
- Und eine Fach·person aus dem Bereich Behinderung und Inklusion.
Der Südtiroler Landtag ernennt die Mitglieder vom Monitoring-Ausschuss.
Der Südtiroler Landtag sagt:
Diese Menschen sollen mitarbeiten.
Das sind jetzt die Mitglieder vom Südtiroler Monitoring-Ausschuss.
Der Südtiroler Monitoring-Ausschuss arbeitet für 5 Jahre lang.
Der Monitoring-Ausschuss arbeitet so lange wie der Südtiroler Landtag.
Nach 5 Jahren wird der Südtiroler Landtag neu gewählt.
Und der neue Landtag ernennt einen neuen Monitoring-Ausschuss.
Die Mitglieder vom Monitoring-Ausschuss:
- Treffen sich regelmäßig.
- Machen Sitzungen.
- Und die Mitglieder überlegen:
Was soll besser werden für Menschen mit Behinderungen in Südtirol?
Der Monitoring-Ausschuss arbeitet unabhängig.
Niemand kann also sagen:
Das muss der Monitoring-Ausschuss sagen.
Oder das muss der Monitoring-Ausschuss machen.
Der Monitoring-Ausschuss arbeitet nämlich selbst·ständig.
Die Mitglieder vom Monitoring-Ausschuss bekommen die Kosten für die Sitzungen bezahlt.
Zum Beispiel:
Die Mitglieder vom Monitoring-Ausschuss fahren zu den Sitzungen.
Die Mitglieder vom Monitoring-Ausschuss essen zu Mittag.
Und die Mitglieder übernachten vielleicht in einem Hotel.
Das alles kostet Geld.
Diese Kosten bezahlt der Südtiroler Landtag.
Die Mitglieder vom Monitoring-Ausschuss sind bei vielen Sitzungen.
Für die Zeit bei den Sitzungen bekommen die Mitglieder eine Vergütung.
Vergütung ist ein anderes Wort für: Geld.
Der Südtiroler Landtag bezahlt diese Vergütung.
Manche Mitglieder vom Monitoring-Ausschuss brauchen bei den Sitzungen
vielleicht Unterstützung durch Fach·personen.
Zum Beispiel:
- Unterstützer*innen.
- Oder eine persönliche Assistenz.
Menschen mit Behinderungen brauchen manchmal Hilfe.
Zum Beispiel:- Beim Lesen von einem Text.
- Oder beim Einkaufen.
Persönliche Assistentinnen und Assistenten.
Der Südtiroler Landtag bezahlt auch diese Kosten.