3. Das müssen die Länder für die UN-Konvention tun.

In der UN-Konvention steht:
Die Länder haben viele Pflichten.
Das müssen die Länder also für die UN-Konvention tun.
Die Länder müssen gute Gesetze für Menschen mit Behinderungen machen.
Die Länder müssen Gesetze mit Diskriminierungen abschaffen.
Das heißt:
Gesetze mit Diskriminierungen darf es nicht mehr geben.
Diese Gesetze müssen neu gemacht werden.
Und die Länder müssen schauen: 
Werden die Rechte für Menschen mit Behinderungen eingehalten?
Die Politik und die Ämter müssen die Gesetze kontrollieren.

Alle Länder müssen sich an die UN-Konvention halten:

  • Ämter und Einrichtungen von den Ländern.
  • Organisationen und Vereine.
  • Firmen.
  • Und alle Menschen.

Und die Länder müssen kontrollieren:

  • Halten sich alle Menschen die UN-Konvention?
  • Macht das Land gute Gesetze für Menschen mit Behinderungen?

Zum Beispiel:
In einem Land gibt es eine gute Idee für Menschen mit Behinderung.
Dieses Land kann den anderen Ländern davon erzählen.
Die anderen Länder können diese Idee dann auch in ihrem Land benutzen.
So können die Länder voneinander lernen.

Italien hat die UN-Konvention auch unterschrieben. 
Deshalb muss sich Italien an die UN-Konvention halten. 
Und deshalb gibt es in Italien den „Nationalen Monitoring-Ausschuss“.
Der „Nationale Monitoring-Ausschuss“ beobachtet und kontrolliert: 
Wie geht es den Menschen mit Behinderungen in Italien?
Wird die UN-Konvention in Italien eingehalten?

Südtirol gehört zu Italien. 
Deshalb muss sich auch Südtirol an die UN-Konvention halten. 
Und in Südtirol muss es einen Monitoring-Ausschuss geben.

Mehr Informationen in Leichter Sprache über die UN-Konvention finden Sie hier.
Dieser Text ist vom Beauftragten von der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

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