2. Die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

In der UN-Konvention steht:
Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte
wie Menschen ohne Behinderungen.
Zum Beispiel:

  • Jeder Mensch muss gut behandelt werden.
    Alle Menschen sind verschieden:
    Es gibt gesunde Menschen.
    Und es gibt kranke Menschen.
    Und es gibt Menschen mit Behinderungen.
  • Jeder Mensch hat Würde.
    Jeder Mensch ist ein besonderer Mensch.
  • Niemand darf diskriminiert werden.
    Jeder Mensch darf überall dabei sein.
    Jeder darf andere Menschen treffen.
    Und niemand darf ausgeschlossen werden.
  • Jeder Mensch darf selbst·bestimmt leben. 
    Selbst·bestimmt heißt: für mich selbst.
    Ich kann für mich selbst bestimmen.
    Ich weiß: Das ist gut für mich.
    Zum Beispiel:
    So möchte ich leben.
    Diese Arbeit möchte ich machen.
    Niemand darf über einen anderen Menschen bestimmen.
    Jeder Mensch darf für sich selbst entscheiden.
  • Jeder Mensch soll die gleichen Chancen haben.
    Chance spricht man so aus: Schoons.
    Ein anderes Wort für Chance ist: Möglichkeit.
    Jeder Mensch soll das Gleiche tun können.
    Zum Beispiel:
    Alle Kinder sollen in eine Schule gehen können.
    Alle Menschen sollen arbeiten können.
  • Frauen mit Behinderungen müssen gut behandelt werden.
    Das heißt:
    Diese Frauen müssen die gleichen Rechte haben wie Männer.
    Frauen mit Behinderungen bekommen nämlich oft keine Arbeit.
  • Kindern mit Behinderungen soll es gut gehen.
    Jeder Mensch soll verstehen:
    Jedes Kind ist etwas Besonderes!
  • Jeder Mensch darf seine Meinung sagen:
    Das gefällt mir.
    Oder das gefällt mir nicht.
  • Jeder Mensch darf seine Sprache benutzen.
    Aber nicht jeder Mensch kann reden.
    Deshalb gibt es auch andere Sprachen.
    Zum Beispiel:
    • Die Gebärden·sprache.
      Bei der Gebärden·sprache übersetzen Fach·personen
      für gehörlose Menschen die Wörter in Zeichen.
      Die Fach·personen heißen: Gebärden·sprach·dolmetscher*innen.
      Die Gebärden·sprach·dolmetscher*innen nehmen dazu:
      o Die Hände.
      o Die Arme.
      o Und das Gesicht.
    • Oder Sprach·computer.
    Alle Sprachen sind gleich wichtig.
    In der UN-Konvention steht:
    Jeder Mensch darf in seiner Sprache sprechen.
  • Für Menschen mit Behinderungen darf es keine Barrieren geben.
    Alles muss barriere·frei sein.
    Barrieren sind Hindernisse.
    Barrieren machen den Menschen das Leben schwer.
    Barrieren sind zum Beispiel:
    Stiegen für Rollstuhl·fahrer*innen.
    Oder schwierige Texte für Menschen mit Lern·schwierigkeiten.
    Dann können alle Menschen selbst·bestimmt leben.
  • Menschen mit Behinderungen sollen alle wichtigen Informationen
    bekommen.
    Alles soll für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.
    Zugänglich heißt:
    Für Menschen mit Behinderungen soll es keine Hindernisse geben.
    Menschen mit Behinderungen sollen alles gut benutzen können.

So können Menschen mit Behinderungen selbst·ständig leben.
Und diese Menschen können überall dabei sein.
Was muss zugänglich sein?

  • Straßen.
  • Häuser und Orte.
    Zum Beispiel:
    • Wohnungen.
    • Ämter und Büros.
    • Kranken·häuser.
    • Schulen.
    • Schwimm·bäder.
  • Busse.
  • Züge.
  • Und Seil·bahnen.
  • Sprache.
  • Informationen.
  • Und Internet·seiten.

Es muss Regeln für die Zugänglichkeit geben.
In den Regeln muss zum Beispiel stehen:

  • Züge müssen eine Rampe haben.
  • Alle müssen sich an die Regeln für Zugänglichkeit halten.
  • Alle Menschen sollen mobil sein können.
    Mobil sein heißt:
    Menschen mit Behinderungen müssen selbst·bestimmt
    von einem Ort zum anderen Ort gehen oder fahren können.
    Zum Beispiel:
    • Zu Fuß.
    • Mit dem Rollstuhl.
    • Mit dem Auto.
    • Mit dem Bus.
    • Mit dem Zug.
    • Oder mit der Seil·bahn.
    Dann sind die Menschen mobil.

Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Pflichten
wie Menschen ohne Behinderungen.
Menschen mit Behinderungen dürfen in der Politik mitbestimmen.
Und auch diese Menschen dürfen ihre Meinung sagen.
Jeder Mensch hat das Recht zu wählen.
Menschen mit Behinderungen haben das Recht:

  • In die Schule zu gehen.
  • Eine Arbeit zu haben.
  • Und eine Wohnung zu haben.

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