Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung

Laut Definition des Kodexes der Gleichbehandlung („Codice delle pari opportunità“, gesetzesvertretende Dekret Nr. 198/2006) wird unter einer sexueller Belästigung jegliches Verhalten verstanden, das einen sexuellen Hintergrund oder auf der Geschlechtszugehörigkeit basiert, das unerwünscht ist und die Würde einer Person verletzt.

Dazu gehört ein weites Spektrum von Belästigungen und unerwünschten Verhaltensweisen, die aus Gründen der Geschlechtszugehörigkeit begangen werden, mit dem Ziel oder der Wirkung, die Würde einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers zu verletzen und ein einschüchterndes, feindseliges, entwürdigendes, demütigendes oder beleidigendes Klima zu schaffen.

Was tun, wenn man Opfer sexueller Belästigung am Arbeitsplatz wird?

Sexuelle Belästigung hat viele Gesichter. Oftmals melden sich Betroffene aus Scham oder Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes erst spät. Für eine frühzeitige Intervention ist es wichtig, dass sich Opfer frühzeitig professionelle Beratung bei der Gleichstellungsrätin oder einer Gewerkschaft holen.
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen für den oder die Täter, hat auch der Arbeitgeber gesetzliche Verpflichtungen, (sexueller) Gewalt vorzubeugen bzw. eine sofortige Intervention zu tätigen (Artikel 2049 und Artikel 2087 Zivilgesetzkodex).

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