Was ist im Landes·gesetz 7/2015 geschrieben?

Im Landes·gesetz 7/2015 ist geschrieben:

Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Möglichkeiten haben.

Alle Menschen sollen gleich behandelt werden.

Menschen mit Behinderungen können selber entscheiden.

Das Landes·gesetz 7/2015 können Sie hier in Leichter Sprache im Internet finden.

Einige Menschen haben große Hindernisse in ihrem Leben.

Deshalb ist das Leben für diese Menschen schwierig.

Zum Beispiel:

  • Menschen im Rollstuhl können nicht über Treppen fahren.
  • Blinde Menschen können Texte nicht lesen.
  • Menschen mit Lern·schwierigkeiten können Texte in schwerer Sprache nicht verstehen.
  • Oder gehör·lose Menschen können Durchsagen am Bahnhof nicht hören.

Das Landes·gesetz ist auch für:

  • Menschen mit psychischen Erkrankungen.

    Psychische Erkrankung heißt:

    Die Seele von einem Menschen ist krank.

    Dem Menschen geht es deshalb nicht gut.

  • Und Menschen mit Abhängigkeits·erkranungen.

    Abhängigkeits·erkrankung heißt:

    Menschen können zum Beispiel nicht ohne Alkohol leben.

    Oder Menschen können nicht ohne Drogen leben.

    Dazu kann man auch sagen:

    Die Menschen sind vom Alkohol abhängig.

    Oder von den Drogen.

    Den Menschen geht es deshalb nicht gut.

Für alle diese Menschen ist das Landes·gesetz 7/2015.

Das Landes·gesetz 7/2015 schützt alle Menschen mit Behinderungen in Südtirol.

Menschen mit Behinderungen sollen stark werden.

Dann können die Menschen besser selbst·bestimmt leben.

Und die Menschen mit Behinderungen über·nehmen mehr Verantwortung für sich selber.

Menschen mit Behinderungen bekommen Unter·stützung und Hilfe.

Menschen mit Behinderungen sollen ihr Leben selbst planen können.

Und über·legen und entscheiden: 

  • Wie möchte ich leben?
  • Wo möchte ich leben? 
  • Was möchte ich lernen? 
  • Wo möchte ich arbeiten?

Südtirol möchte alle Hindernisse für Menschen mit Behinderungen abbauen.

Ein anderes Wort für Hindernisse ist Barriere.

Es soll keine Hindernisse mehr geben.

Die Welt soll barriere·frei sein.

Dann können alle Menschen gut leben.

Und mitmachen.

Und dabei sein.

Und dazu gehören.

Im Artikel 31 vom Landes·gesetz 7/2015 ist geschrieben:

In Südtirol muss es einen Monitoring-Ausschuss geben.

Und das sind die Aufgaben vom Monitoring-Ausschuss.

Und so viele Mitglieder sollen im Monitoring-Ausschuss sein.

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