Aufgaben vom Monitoring-Ausschuss
Das sind die Aufgaben vom Südtiroler Monitoring-Ausschuss:
Der Monitoring-Ausschuss über·wacht die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
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Der Monitoring-Ausschuss passt auf und überwacht:
Werden die Rechte aus der UN-Konvention ein·gehalten?
Der Monitoring-Ausschuss soll sagen:
Was kann besser werden für Menschen mit Behinderungen in Südtirol?
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Der Monitoring-Ausschuss gibt Tipps und macht Vorschläge:
Wie können die Rechte von Menschen mit Behinderungen noch besser werden?
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Und sagt auch zu Forscherinnen und Forschern:
Zu diesem Thema brauchen wir noch mehr Informationen.
Und die Forscher_innen forschen dann.
Forschen heißt:
Menschen wollen etwas besser verstehen.
Zum Beispiel:
Forscher_innen wollen wissen:
Wie leben Menschen mit Behinderungen?
Die Forscher_innen haben dann viele Informationen.
Dann arbeitet der Monitoring-Ausschuss mit den Informationen weiter.
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Der Monitoring-Ausschuss informiert über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
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Der Monitoring-Ausschuss schreibt jedes Jahr einen Bericht für den Südtiroler Land·tag.
Im Bericht steht:
Wie gut werden die Rechte von der UN-Konvention ein·gehalten?
Welche Angebote vom Land Südtirol gibt es für Menschen mit Behinderungen?
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Der Monitoring-Ausschuss macht keine Einzel·beratungen.
Der Monitoring-Ausschuss begleitet nicht einzelne Menschen.
Dafür sind Fach·kräfte ausgebildet.
Zum Beispiel:
Berater_innen.