Aufgaben vom Monitoring-Ausschuss

Das sind die Aufgaben vom Südtiroler Monitoring-Ausschuss:

Der Monitoring-Ausschuss über·wacht die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

  1. Der Monitoring-Ausschuss passt auf und überwacht:

    Werden die Rechte aus der UN-Konvention ein·gehalten?

    Der Monitoring-Ausschuss soll sagen:

    Was kann besser werden für Menschen mit Behinderungen in Südtirol?

  2. Der Monitoring-Ausschuss gibt Tipps und macht Vorschläge:

    Wie können die Rechte von Menschen mit Behinderungen noch besser werden?

  3. Und sagt auch zu Forscherinnen und Forschern:

    Zu diesem Thema brauchen wir noch mehr Informationen.

    Und die Forscher_innen forschen dann.

    Forschen heißt:

    Menschen wollen etwas besser verstehen.

    Zum Beispiel:

    Forscher_innen wollen wissen:

    Wie leben Menschen mit Behinderungen?

    Die Forscher_innen haben dann viele Informationen.

    Dann arbeitet der Monitoring-Ausschuss mit den Informationen weiter.

  4. Der Monitoring-Ausschuss informiert über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

  5. Der Monitoring-Ausschuss schreibt jedes Jahr einen Bericht für den Südtiroler Land·tag.

    Im Bericht steht:

    Wie gut werden die Rechte von der UN-Konvention ein·gehalten?

    Welche Angebote vom Land Südtirol gibt es für Menschen mit Behinderungen?

  6. Der Monitoring-Ausschuss macht keine Einzel·beratungen.

    Der Monitoring-Ausschuss begleitet nicht einzelne Menschen.

    Dafür sind Fach·kräfte ausgebildet.

    Zum Beispiel:

    Berater_innen.

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