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IV. GGA: Ja zu authentischer Interpretation bei wohnortnaher Betreuung
Mitglieder des Gesetzgebungsausschusses behandeln zwei Anträge auf Anhörung (einer zur Situation in der Sanität, einer zum medizinisch assistierten Suizid) und heißen den vom Rat der Gemeinden vorgelegten Landesgesetzentwurf Nr. 80/26 „Änderung des Landesgesetzes vom 5. März 2001, Nr. 7, ‘Neuregelung des Landesgesundheitsdienstes’“ einstimmig gut.
Der IV. Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages ist am heutigen Montag, 19. Oktober 2026, unter dem Vorsitz von Waltraud Deeg zusammengetreten.
Zunächst wurde der Antrag auf Anhörung der Führungskräfte des Südtiroler Sanitätsbetriebes unter Einbindung von Fachleuten und Stakeholdern zur Situation in der Sanität auf Vorschlag der Abg. Franz Ploner, Maria Elisabeth Rieder, Paul Köllensperger und Alex Ploner (alle Team K) weiter behandelt, dem die Mitglieder des Ausschusses bereits in ihrer vorherigen Sitzung zugestimmt hatten. „Wir haben heute beschlossen, dass wir die Anhörung in vier Stufen durchführen werden. Als erster Schritt werden wir im Jänner die Spitze des Sabes anhören, also Landesrat Hubert Messner, Generaldirektor Christian Kofler, Sanitätsdirektor Josef Widmann und Pflegedirektorin Marianne Siller”, berichtete Ausschussvorsitzende Deeg im Anschluss an die Sitzung.
In der Folge stand ein weiterer Antrag auf Anhörung auf der Tagesordnung, und zwar zum Thema „medizinisch assistierter Suizid“ auf Vorschlag von Franz Ploner (Team K). „In Absprache mit Landesrat Messner wird die Anhörung stattfinden, sobald sein Landesgesetzentwurf zum Thema vorliegt”, so Vorsitzende Deeg. Und Antragseinbringer Ploner ergänzte: „Wegen der Wichtigkeit dieses Themas bedarf es eines breiten Konsenses in der Bevölkerung und im Gesetzgebungsausschuss sowie im Landtag, deshalb ist eine Anhörung von Fachleuten verschiedener Disziplinen – von der Ethik über die Palliativversorgung bis hin zum rechtlichen Rahmen – unabdingbar.”
Zudem wurde vom Ausschuss der Landesgesetzentwurf Nr. 80/26 Änderung des Landesgesetzes vom 5. März 2001, Nr. 7, „Neuregelung des Landesgesundheitsdienstes“ (eingebracht vom Rat der Gemeinden) behandelt und einstimmig gutgeheißen (Vorsitzende Deeg und die Abgeordneten Brigitte Foppa Oberkofler, Franz Ploner, Franz Locher, Hannes Rabensteiner und Anna Scarafoni).
Laut Begleitbericht soll mit dem LGE im LG Nr. 7/2001 ein neuer Artikel 4-octies eingefügt werden, der eine authentische Auslegung des Artikels enthält, der die Förderung der wohnortnahen Betreuung durch Ärzte für Allgemeinmedizin und Kinderärzte freier Wahl regelt. „Die vorgeschlagene authentische Auslegung betrifft insbesondere die Begrifflichkeit der ‚unentgeltlichen Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten‘ an Ärzte durch die Gemeinden“, heißt es im Begleitbericht. Der genannte Artikel 4-septies bestimme nämlich zur Förderung der wohnortnahen Betreuung unter anderem, dass die Gemeinden den vertragsgebundenen Ärzten für Allgemeinmedizin und Kinderärzten freier Wahl unentgeltlich Räumlichkeiten zur Nutzung als Hauptpraxis beziehungsweise zur Erbringung der Dienstleistung in entlegenen Ortschaften zur Verfügung stellen könnten. Die neue Regelung sieht vor, „dass die unentgeltliche Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten durch die Gemeinde oder durch eine andere öffentliche Körperschaft auch jene Nebenspesen umfassen kann, die mit der Nutzung der zusammenhängen“.
„Wer unterschreibt und dadurch Verantwortung trägt, braucht auch Rechtssicherheit. Deshalb ist es gut, wenn die Gemeinden durch die Klärung des genannten Abschnitts des Landesgesetzes nun Rechtssicherheit erhalten”, betonte Ausschussvorsitzende Deeg abschließend.
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