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II. GGA: Negatives Gutachten zu Änderung des „Bettendekrets”
Mitglieder des Gesetzgebungsausschusses stimmen gegen den Vorschlag zur Änderung des Dekrets des Landeshauptmanns vom 26. September 2022, Nr. 25 „Kriterien und Modalitäten für die Erhebung, die Festsetzung der Obergrenze und die Zuweisung von Gästebetten“ gemäß Artikel 34, Absatz 6 des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9, „Raum und Landschaft“
Am heutigen Mittwochmorgen (16. September 2026) ist der II. Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages unter dem Vorsitz von Josef Noggler zusammengetreten, um das verpflichtende Gutachten zum Vorschlag zur Änderung des Dekrets des Landeshauptmanns vom 26. September 2022, Nr. 25 „Kriterien und Modalitäten für die Erhebung, die Festsetzung der Obergrenze und die Zuweisung von Gästebetten“ gemäß Artikel 34, Absatz 6 des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9, „Raum und Landschaft“ abzugeben.
„Das Gutachten ist negativ ausgefallen, weil von den Mitgliedern des Ausschusses erhebliche Zweifel an der vorgeschlagenen Änderung angemerkt wurden”, informierte Vorsitzender Noggler im Anschluss an die Sitzung, erinnerte aber auch daran, dass “das Gutachten des Gesetzgebungsausschusses kein bindendes für die Landesregierung ist”.
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