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IV. GGA: Gesetzentwurf zu Cannabinoid-Medikamenten und drei Anträge auf Anhörung behandelt

Der Gesetzgebungsausschuss hat sich mit drei Anträgen auf Anhörung (Situation in der Sanität, sexualisierte Gewalt sowie sexuelle und emotionale Bildung) befasst. LGE „Bestimmungen zur Verabreichung von Cannabinoid-Medikamenten zu therapeutischen Zwecken“ des Team K mehrheitlich abgelehnt.

Am heutigen Montag (14. September 2026) ist der IV. Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages unter dem Vorsitz von Waltraud Deeg zusammengetreten.

Dabei wurden drei Anträge auf Anhörung behandelt, zunächst jener auf Anhörung der Führungskräfte des Südtiroler Sanitätsbetriebes unter Einbindung von Fachleuten und Stakeholdern zur Situation in der Sanität auf Vorschlag der Abg. Franz Ploner, Maria Elisabeth Rieder, Paul Köllensperger und Alex Ploner. „Wir wollen uns mit dem Thema beschäftigen und haben nun eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Definition der Themen und Bereiche der Anhörung sowie deren weitere Planung übernimmt“, informierte Ausschussvorsitzende Deeg im Anschluss an die Sitzung.
„Das Gesundheitssystem steht vor großen Herausforderungen, da der demografische Wandel, die Zunahme chronischer Erkrankungen, der Anspruch an das Erbringen sofortiger medizinischer Leistungen und die zunehmend steigenden Ausgaben bei begrenzten Einnahmen das steuerfinanzierte Gesundheitssystem vermehrt unter Druck setzen“, begründete Franz Ploner (Team K) seinen Antrag auf Anhörung.

Ein weiterer Antrag auf Anhörung und Vorstellung des Abschlussberichts zum Projekt „Sexualisierte Gewalt“ war auf Vorschlag von LRin Rosmarie Pamer eingegangen und von den Mitgliedern des IV. GGA mehrheitlich angenommen worden. „Die vom Land Südtirol finanzierte Studie zu diesem Thema wurde kürzlich abgeschlossen; die Studienautorinnen und -autoren werden zentrale Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen im Landtag vorstellen“, berichtete Deeg. Die Anhörung soll am 19. Oktober stattfinden und voraussichtlich gemeinsam mit dem I. Gesetzgebungsausschuss durchgeführt. „Falls dieser dem Vorschlag zustimmt“, so Deeg und ergänzte, dass dasselbe auch für die Anhörung zum Themasexuelle und emotionale Bildung“ gelte.

Diese war von den Abg. Zeno Oberkofler, Brigitte Foppa und Madeleine Rohrer vorgeschlagen und ebenso heute für den 19. Oktober beschlossen worden. „Sexuelle und emotionale Bildung sind ein wichtiger Bestandteil einer gesunden persönlichen und sozialen Entwicklung“, erklärte Zeno Oberkofler (Grüne Fraktion). „Die Anhörung soll dazu beitragen, fachliche Einschätzungen und Erfahrungen aus der Praxis in die weiteren Beratungen des Gesetzgebungsausschusses einfließen zu lassen und eine sachlich fundierte Ausgestaltung der sexuellen und emotionalen Bildung an Südtirols Schulen zu ermöglichen.“

Behandelt wurde zudem der Landesgesetzentwurf Nr. 72/26 Bestimmungen zur Verabreichung von Cannabinoid-Medikamenten zu therapeutischen Zwecken (eingebracht von den Abg. F. Ploner, Köllensperger, A. Ploner, Rieder). „Cannabinoide – als Überbegriff der im medizinischen Bereich verwendeten Cannabisprodukte – werden seit Jahrhunderten zu medizinischen Zwecken verwendet“, heißt es im Begleitbericht u.a. In den vergangenen Jahrzehnten hätten das Interesse an der therapeutischen Anwendung von Cannabis und die wissenschaftlichen Erkenntnisse stark zugenommen. Inzwischen spielten die Arzneimittel in verschiedenen medizinischen Behandlungsverfahren, insbesondere in der Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzen und in der Betreuung von Palliativpatienten, eine wichtige und entscheidende Rolle. Der Gesetzentwurf wolle Gebrauch und Umgang mit Cannabisarzneimitteln für Patientinnen und Patienten sowie für behandelnde Ärzt:innen vereinfachen, so der Begleitbericht.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss mit drei Ja (Abgeordnete Oberkofler, Rabensteiner und F. Ploner) und drei Nein (Vorsitzende Deeg und Abg. Locher und Scarafoni), darunter die entscheidende Stimme der Vorsitzenden im Sinne von Art. 39 Abs. 1 der Geschäftsordnung, abgelehnt. „Landesrat Hubert Messner hat weitreichend ausgeführt, dass es sich hier um einen Bereich der staatlichen Zuständigkeit handelt und dass es in Südtirol bereits den gesetzlichen Rahmen gibt“, führte Ausschussvorsitzende Deeg aus.
„Mein Vorschlag wurde leider mehrheitlich abgelehnt, weil – so die Begründung – es bereits einen Durchführungsplan der Landesregierung aus dem Jahr 2018 gebe und der Zugang zu Cannabisprodukten nicht behindert sei“, betonte der Erstunterzeichner des LGE, Franz Ploner (Team K). „Dies entspricht aber der Realität in unserem Land nicht.“

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