News

Frauen in der Arbeitswelt: Chancengleichheit zwischen Anspruch und Realität

Zum Südtiroler Tag der Chancengleichheit, der alljährlich am 16. September organisiert wird, unterstreicht Gleichstellungsrätin Hofer: „Solange Mutterschaft, Betreuungs- oder Pflegeverantwortung zu beruflichen Nachteilen führen, sind wir von wirklicher Chancengleichheit noch entfernt.“

Gleichstellungsrätin Hofer: „Chancengleichheit ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Notwendigkeit.“ (Foto: Büro der GSR)

Der Südtiroler Tag der Chancengleichheit am 16. September ist für Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer Anlass, darauf hinzuweisen, dass Chancengleichheit in der Arbeitswelt trotz vieler Fortschritte noch nicht erreicht ist. 

„Wir sprechen seit vielen Jahren über Gleichstellung und Chancengleichheit. Entscheidend ist aber, ob Frauen und Männer in ihrem konkreten Arbeits- und Lebensalltag tatsächlich dieselben Möglichkeiten haben“, sagt Hofer. „Solange Mutterschaft, Betreuungs- oder Pflegeverantwortung zu beruflichen Nachteilen führen, sind wir von wirklicher Chancengleichheit noch entfernt.“

Ein deutliches Signal sind die Kündigungen nach der Geburt eines Kindes. Laut Beobachtungsstelle für den Arbeitsmarkt kündigten im Jahr 2025 in Südtirol 869 Mütter im ersten Lebensjahr ihres Kindes ihr Arbeitsverhältnis. Hinter diesen Zahlen stehen unterschiedliche persönliche Entscheidungen und Lebenssituationen.

Die hohe Zahl müsse dennoch Anlass sein, genauer hinzuschauen. „Wenn jedes Jahr Hunderte Frauen kurz nach der Geburt eines Kindes aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden, dürfen wir die Frage der Vereinbarkeit nicht allein den einzelnen Familien überlassen“, so die Gleichstellungsrätin. „Es geht nicht nur darum, wie Frauen Familie und Beruf besser organisieren können. Wir müssen auch fragen, ob Arbeitswelt, Kinderbetreuung und soziale Dienste so ausgestaltet sind, dass Erwerbs- und Care-Arbeit tatsächlich miteinander vereinbar sind.“

Besonders schwierig kann die Situation für Frauen in befristeten Arbeitsverhältnissen sein. Trotz gesetzlicher Schutzbestimmungen kann es vorkommen, dass nach der Rückkehr aus der Mutterschaft die bisherige Tätigkeit bereits anderweitig vergeben wurde oder ein befristeter Auftrag nicht mehr verlängert wird. „Gerade bei befristeten Beschäftigungen ist oft schwer nachzuweisen, ob eine nicht erfolgte Verlängerung tatsächlich mit der Mutterschaft zusammenhängt. Für die betroffene Frau kann die Folge aber eine Unterbrechung ihrer beruflichen Laufbahn sein. Mutterschaft darf nicht zu einem beruflichen Risiko werden“, betont Hofer.

Gleichzeitig gewinnt die Frage der Care-Arbeit weiter an Bedeutung. Viele Menschen gehören heute zur sogenannten Sandwich-Generation und tragen gleichzeitig Verantwortung für Kinder sowie für ältere oder pflegebedürftige Angehörige. Ein großer Teil dieser Aufgaben wird weiterhin von Frauen übernommen. „Care-Arbeit braucht Zeit und Ressourcen. Vereinbarkeit darf nicht als private Organisationsaufgabe der Familien verstanden werden und schon gar nicht stillschweigend als Aufgabe der Frauen“, hebt Hofer hervor. „Chancengleichheit in der Arbeitswelt braucht deshalb auch eine gut ausgebaute Betreuungs- und Pflegeinfrastruktur und Anerkennung dieser Betreuungszeiten auch für die fehlenden Sozialbeiträge.“

Wirtschaftlich sei dies ebenfalls von Bedeutung. In vielen Bereichen werde über Arbeitskräftemangel gesprochen. Gleichzeitig könne man es sich nicht leisten, auf die Qualifikation und Arbeitskraft von Frauen zu verzichten. „Wir können nicht über fehlende Arbeitskräfte sprechen und gleichzeitig Rahmenbedingungen hinnehmen, die Frauen dazu bringen, ihre Erwerbstätigkeit zu reduzieren oder ganz aufzugeben“, so Hofer. „Chancengleichheit ist daher nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Notwendigkeit.“

Gefordert seien auch die Betriebe. Faire Chancen bei Einstellung und beruflicher Entwicklung, flexible Arbeitsmodelle, transparente und geschlechtergerechte Entlohnung sowie eine Unternehmenskultur, die unterschiedliche Lebenssituationen berücksichtigt, seien wesentliche Voraussetzungen. „Wir müssen bei der Chancengleichheit über die Schlagworte hinausgehen“, fasst Hofer zusammen. „Formale Gleichstellung allein reicht nicht. Entscheidend ist, ob die Rahmenbedingungen es Frauen und Männern tatsächlich ermöglichen, ihre beruflichen Chancen gleichermaßen wahrzunehmen.“

Tagung „Gleichstellung in der Arbeitswelt“ am 1. Oktober

Mit konkreten Instrumenten zur Förderung der Gleichstellung in Unternehmen beschäftigt sich die Tagung „Gleichstellung in der Arbeitswelt – Zertifizierung und Entgelttransparenz: Chancen für Unternehmen“, die am 1. Oktober 2026 von 14 bis 16 Uhr in der Handelskammer Bozen stattfindet.

Im Mittelpunkt stehen die Zertifizierung der Geschlechtergleichstellung, die Entgelttransparenz und Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis.

„Die Zertifizierung der Geschlechtergleichstellung soll Unternehmen dabei unterstützen, Gleichstellung systematisch umzusetzen und in den betrieblichen Strukturen zu verankern. Viele Unternehmen haben sich bereits für diesen Weg entschieden. Ich würde mir wünschen, dass es künftig noch mehr werden und sich immer mehr Betriebe aktiv mit der Frage auseinandersetzen, wie Gleichstellung im Arbeitsalltag konkret umgesetzt werden kann“, erklärt Gleichstellungsrätin Hofer abschließend.

Das Tagungsprogramm befindet sich im Anhang; weitere Informationen und Anmeldung zur Tagung unter News | Gleichstellungsrätin.

GSR

Logo - Südtiroler Landtag