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Plenarsitzung – Steuergerechtigkeit bei Photovoltaikanlagen

Begehrensantrag der SVP angenommen. September-Sitzungsfolge des Landtages beendet.

Nach der Genehmigung des Landesgesetzentwurfs Nr. 75/26 Änderung des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9, "Raum und Landschaft" wurde die Zeit der Mehrheit mit der Behandlung des Begehrensantrags Nr. 59/26 Steuergerechtigkeit bei Photovoltaikanlagen (eingebracht von den Abg. Deeg und Locher am 08.07.2026) fortgesetzt: Der Südtiroler Landtag möge die italienische Regierung und das italienische Parlament auffordern, 
1. für Einnahmen aus der Einspeisung von Strom aus privaten Photovoltaikanlagen eine steuerlich begünstigte Flat-Tax-Regelung einzuführen und sicherzustellen, dass die Einspeisung von selbst erzeugtem Solarstrom nicht zu einer unverhältnismäßigen steuerlichen Belastung für private Haushalte führt;
2. die steuerliche Behandlung von privaten PV-Anlagen jener anderer Wirtschaftssektoren stärker anzugleichen und dadurch mehr Steuergerechtigkeit zu schaffen;
3. bürokratische und steuerrechtliche Hürden für Privatpersonen beim Betrieb von Photovoltaikanlagen weiter abzubauen;
4. Maßnahmen zu ergreifen, um private Investitionen in erneuerbare Energien attraktiver zu gestalten und dadurch den Ausbau der Energiewende zu beschleunigen.
Wie Waltraud Deeg (SVP), Erstunterzeichnerin des Antrags, in dessen Prämissen u.a. schreibt, werde der Ausbau der Energiegewinnung durch Photovoltaik europaweit massiv vorangetrieben. Die jüngsten Entwicklungen auf den internationalen Energiemärkten zeigen erneut deutlich, wie abhängig Europa und auch Italien weiterhin von fossilen Energieträgern seien. Krisen und geopolitische Spannungen führten unmittelbar zu steigenden Energiepreisen und belasteten Haushalte sowie Wirtschaft. Staaten wie Spanien, die in den vergangenen Jahren konsequent auf erneuerbare Energien gesetzt hätten, profitierten nun von vergleichsweise niedrigeren Energiepreisen und größerer Versorgungssicherheit. Auch in Italien und in Südtirol sei die Energiewende daher unverzichtbar. Um diese erfolgreich umzusetzen, brauche es einen starken Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere im Bereich der Photovoltaik. Aus diesem Grund würden der Einbau und die Nutzung von PV-Anlagen sowohl vom Staat als auch vom Land Südtirol gefördert. Diese seien aktuell jedoch stärker auf den Umstieg im Wärmesektor, insbesondere durch Wärmepumpen, ausgerichtet, oft in Kombination mit Photovoltaikanlagen. Für die Einspeisung von Solarstrom aus privaten Photovoltaikanlagen bestünden aber erhebliche steuerliche Ungleichbehandlungen. Während landwirtschaftliche Betriebe die Einnahmen aus der Einspeisung von Solarstrom bis zu einer bestimmten Grenze steuerlich begünstigt behandeln könnten, müssten private Haushalte die Vergütungen des Gestore dei Servizi Energetici (GSE) vollständig versteuern. Diese Einkünfte unterlägen zudem der progressiven Einkommensbesteuerung, wodurch je nach Einkommen Steuerbelastungen von mehr als 40 Prozent entstehen könnten. Unternehmen wiederum könnten Investitions- und Betriebskosten steuerlich geltend machen, was Privatpersonen nur eingeschränkt möglich sei. Diese unterschiedliche Behandlung führe zu einer steuerlichen Benachteiligung privater Investitionen in erneuerbare Energien und stehe dem Ziel einer breiten Energiewende entgegen.
Laut Sandro Repetto (PD - Demokratische Partei) bringe der Antrag ein bestehendes Problem zur Sprache. Die Einführung einer Flat-Tax auf die von PV-Anlagen erzeugten Erträge käme vor allem denjenigen zugute, die über höhere Einkommen und Immobilienbesitz verfügten und bereits bei der Investition Vorteile hätten. Eine weitere negative Auswirkung wäre die Konkurrenz zu den Energiegemeinschaften, wodurch möglicherweise der einzige Anreiz für die gemeinsame Energienutzung wegfallen würde. Sinnvoller wäre die Einführung eines Steuervorteils für Anlagen unter 20 kW. Anstatt auf nationaler Ebene steuerlich einzugreifen, solle das Land Anreize für begleitende Speichersysteme und die Gründung von Energiegemeinschaften schaffen. Er werde gegen den Antrag stimmen.
Er fände das Anliegen des Antrags nachvollziehbar und gerechtfertigt, so Paul Köllensperger (Team K) u.a. Er schlage aber einen gangbareren Weg vor, er habe mit LR Brunner bereits kurz darüber gesprochen. Es gebe in Europa die Möglichkeit der erneuerbaren Energiegemeinschaften. Würde man die nach österreichischem Modell umsetzen, könnte sich jeder Bürger auch zu einer virtuellen erneuerbaren Energiegemeinschaft zusammenschließen und den Vorteil haben, dass der produzierte Strom zur Gänze in der eigenen Stromrechnung abgeschrieben werden kann. In Italien würde das Staatsgesetz das ermöglichen, doch die Arera blocke. Wohl weil Enel es nicht gerne sehe. Man könne versuchen, in Südtirol eine eigene Regelung im Einklang mit den staatlichen Regelungen zu finden. Man werde dem Antrag zustimmen.
Zeno Oberkofler (Grüne) sprach u.a. davon, dass das Anliegen grundsätzlich berechtigt sei - insbesondere, dass die bürokratischen Hürden verringert werden sollten. Auch dass man mit steuerlichen Systemen versuche, die Energiewende und die Stromproduktion in einer intelligenten Art und Weise zu managen. Er wolle die Einbringerin aber fragen, ob das Instrument der Flat-Tax schon das richtige sei. Natürlich sollten die unterschiedlichen Kategorien gleichgestellt werden, aber in der Energiewende sei das Energiemanagement die große Herausforderung - die Produktion, die Einspeisung und die Netzstabilität. Hier gelte es, eine Balance zu finden. Viele Länder würden jetzt die Richtung einschlagen, dass man mit steuerlichen Ansätzen das Behalten des Stroms in Momenten, in denen viel Strom im Netz sei, bzw. das Einspeisen bei wenig Strom im Netz begünstige. Damit inzentiviere man eine gewisse Netzstabilität. Man könne den Antrag dennoch mittragen.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) verwies u.a. darauf, dass es sich um die privaten Anlagen handle. Es gebe andernorts Tendenzen, dass Unternehmen große Dächer für PV-Anlagen anmieteten, um dort im industriellen System Strom zu produzieren. Diese stünden auch in Konkurrenz zu normalen Stromerzeugern. Es brauche für die Privaten Anreize, PV-Anlagen zu installieren, aber nicht durch Förderungen - sondern durch den ökonomischen Nutzen. Etwa durch die steuerfreie Einspeisung ins Netz. Damit entstehe der Anreiz, in den Spitzen, in denen viel Strom produziert werden, den Strom zu speichern.
Jürgen Wirth Anderlan (JWA Wirth Anderlan) kündigte Zustimmung zum Antrag an und ergänzte u.a., dass die Erstunterzeichnerin von Nachhaltigkeit gesprochen habe - er sei “geflasht” davon, so der Abgeordnete bezogen auf die Nutzung desselben Ausdrucks durch Deeg. Als er vor zwei Tagen versucht habe, Nachhaltigkeit in die Skilehrerausbildung aufzunehmen, habe sie dagegen gestimmt. Dabei wäre diese Änderung viel einfacher umzusetzen gewesen als der vorliegende Vorschlag, ein Begehrensantrag nach Rom. “Die tun mit uns sowieso, was sie wollen.” Für ihn sei der Antrag nicht glaubwürdig, er stimme aber trotzdem zu.
LR Peter Brunner erklärte in seiner Replik u.a., dass die einzelnen Punkte des Antrags begrüßenswert seien und man dem Antrag zustimme. Bis 2030 solle man eine zusätzliche Leistung an erneuerbaren Energien erreichen, derzeit sei man dem Zeitplan voraus. Man fördere den Einbau von PV-Anlagen, die Ansuchen seien zuletzt stark gestiegen. Eines sei die Produktion von Energie, das andere das Eindämmen des Verbrauchs - auch das gehöre dazu.
Waltraud Deeg (SVP), Erstunterzeichnerin des Antrags, unterstrich in ihrer abschließenden Stellungnahme u.a., es gehe darum, dass Leute erneuerbaren Strom produzierten und auch etwas davon hätten. Bezogen auf Aussagen des Abgeordneten Wirth Anderlan wolle sie sagen, dass sie dessen Kommentare und Videos sicherlich nicht “flashten”.
Der Begehrensantrag Nr. 59/26 wurde getrennt nach Prämissen und einzelnen Punkten des beschließenden Teils abgestimmt, die jeweils mehrheitlich angenommen wurden.

Damit wurde die September-Sitzungsfolge 2026 geschlossen. Der Südtiroler Landtag trifft sich ab 13. Oktober zu seiner nächsten Plenarsitzung.

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