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Plenarsitzung – Nein zu Rechtsextremismus (2), Änderung Landesgesetz „Raum und Landschaft“

Antrag von Grüner Fraktion (mit SVP und La Civica). Die Präsentation des von der Landesregierung vorgelegten Landesgesetzentwurfs Nr. 75/26 Änderung des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9, „Raum und Landschaft“; die Minderheitenberichte.

Am Donnerstagnachmittag (10.09.) wurde die September-Sitzungsfolge 2026 des Südtiroler Landtages mit der am Vormittag begonnenen Behandlung des Beschlussantrags Nr. 449/26 Nein zu Rechtsextremismus, Neonazis und Wiederbetätigung von Faschismus. Gegen jegliche Extremismen. (eingebracht von den Abg. Foppa, Rohrer und Oberkofler am 18.08.2026 mit dem Titel Nein zu Rechtsextremismus, Neonazis und Wiederbetätigung von Faschismus, Änderungsantrag vom 08.09.2026 der Abg. Knoll, Atz, Zimmerhofer und Rabensteiner, Änderungsantrag Foppa vom 10.09.2026 - mitunterzeichnet vom Abg. Stauder) fortgesetzt:  
Der Südtiroler Landtag möge mit diesem Antrag Folgendes beschließen:
1. Der Südtiroler Landtag spricht sich gegen jede Form von faschistischer und nationalsozialistischer Wiederbetätigung aus und verurteilt jegliches rechtsextreme, rassistische, antisemitische und menschenfeindliche Gedankengut sowie entsprechende Handlungen.
2. Vorhandene Tendenzen zu religiös motiviertem Extremismus und Linksextremismus zu verurteilen und genau im Auge zu behalten.
3. Die Abgeordneten des Südtiroler Landtags verpflichten sich in ihrer politischen Kommunikation der Wahrheit und der Fairness sowie den demokratischen Werten und einer klaren Abgrenzung von jeglichem Extremismus, Rassismus, Antisemitismus, faschistischer und nationalsozialistischer Wiederbetätigung.
4. Das Präsidium (alternativ: das Kollegium der Fraktionsvorsitzenden) wird beauftragt, eine Charta der demokratischen Werte und der Abgrenzung gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und faschistische bzw. nationalsozialistische Wiederbetätigung auszuarbeiten und dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Südtiroler Landesregierung möge beauftragt werden,
5. jährlich dem Landtag einen Bericht über Extremismus in Südtirol vorzulegen;
6. eine Bildungsoffensive auszuarbeiten, um in Schule und Jugendarbeit die Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus und Wiederbetätigung zu verstärken;
7. eine geeignete fachlich ausgewiesene Anlauf- und Koordinierungsstelle für Rechtsextremismusprävention und demokratische Bildung einzurichten oder bestehende Strukturen entsprechend zu erweitern;
8. verstärkt die Unterstützung von Vereinen, Jugendorganisationen, Kulturinitiativen, Bildungseinrichtungen und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen auszubauen, die Projekte zur Stärkung der Demokratie, des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Prävention von Rechtsextremismus und Rassismus durchführen, zum Beispiel durch eine Kooperation mit der entstehenden Außenstelle von Yad Vashem in München u.ä.;
9. gemeinsam mit den zuständigen Bildungs-, Jugend- und Kultureinrichtungen bestehende Angebote zur historischen und politischen Bildung über Faschismus, Nationalsozialismus und die Geschichte Südtirols zu überprüfen und weiterzuentwickeln;
10. Beratungs- und Unterstützungsangebote für Personen und Gruppen, die von rassistischen, antisemitischen, rechtsextremen oder sonstigen menschenfeindlichen Angriffen betroffen sind, auszubauen.

Mit Änderungsantrag vom 08.09.2026 forderten die Abg. Knoll, Atz, Zimmerhofer und Rabensteiner (Süd-Tiroler Freiheit) der Antrag solle folgendermaßen ergänzt werden:
Der Südtiroler Landtag möge die Landesregierung und die Institutionen des Landes verpflichten,
selbst mit gutem Beispiel im Kampf gegen faschistisches Gedankengut sowie gleichermaßen gegen faschistisch belastetes Namensgut voranzugehen und künftig auf den faschistisch aufgeladenen Begriff „Alto Adige“ sowie auf die davon abgeleitete Bezeichnung „altoatesini“ zu verzichten. Diese Bezeichnungen wurden in ihrer heutigen, auf Südtirol bezogenen amtlichen Verwendung vom faschistischen Regime im Zuge seiner systematischen Italianisierungs- und Assimilierungspolitik durchgesetzt. Diese Politik verfolgte das Ziel, die historisch gewachsene Tiroler Identität sowie die deutsche und ladinische Sprache und Kultur Südtirols zu verdrängen und durch eine italienisch-nationalstaatliche Identität zu ersetzen. Insbesondere die Einwohnerbezeichnung „altoatesini“ stellt dabei einen gravierenden minderheitenfeindlichen Eingriff in das Recht der Südtiroler deutscher und ladinischer Muttersprache auf Wahrung ihrer eigenen Identität dar, da bereits die Bezeichnung selbst ihnen ihre Zugehörigkeit zu Tirol abspricht und ihnen stattdessen eine im Geiste eines überhöhten Nationalismus erfundene Identitätsbezeichnung aufzwingt.

In seiner Replik führte LH Arno Kompatscher u.a. aus, dass der Antrag “unsere” Zustimmung finde und verlas einen Abschnitt der Koalitionsvereinbarung. Es dürfe nicht bei Erklärungen bleiben; er sei überzeugt davon, dass das Handeln der Regierung dem entspreche. Der LH erinnerte an verschiedene Kampagnen wie jene gegen Hate Speech, aber auch an die Sozialpolitik. Es gebe immer wieder die Thematik, dass man sich in Südtirol einmal mit der eigenen Geschichte auseinandersetzen müsse. Das tue man. Es gebe kein Denkverbot, im Gegenteil: Es gebe ein Denkgebot - er wünsche sich, dass sich die Menschen an politischen Debatten beteiligten. Jene, die rechtsaußen stünden, würden oft mit dem Opfernarrativ spielen, mit dem “Das wird man doch noch sagen dürfen”. Doch vieles von dem, was diese erzählten, stimme nicht, schüre aber Ängste. Der LH bezog sich auf Aussagen der Abgeordneten Knoll und Atz in der Diskussion. Er sei überzeugt, dass die allermeisten Wähler der AfD nicht Nazis seien, ein Teil schon; dennoch verurteile er die Politik der AfD und wie sie Hass schüre. Es sei offener Rassismus, wenn man mit solch einer Bildsprache - der Kalterer Bürgermeister und rundherum Menschen dunkler Hautfarbe - arbeite, so der LH an den Abgeordneten Wirth Anderlan gerichtet. Das wolle man nicht. Man wolle klare Regeln für alle und dass das Recht eingehalten werde. Auch in der Zuwanderung. Wenn jemand glaube, im Namen des Guten, Molotowcocktails werfen zu dürfen, dann sei das auch nicht richtig. 
Brigitte Foppa (Grüne) sprach u.a. von der Debatte als “eine der bizarrsten", die sie in ihrer Zeit im Landtag erlebt habe. Der Saal sei nicht imstande gewesen, aus der eigenen Bubble hinauszukommen; das sei schade. Dabei sei das Ziel des Antrags die Verteidigung der Demokratie gewesen. Es sei nie passiert, dass jene, die für die Heimat eintreten, von den Linken als Rechtsextreme gesehen würden. Es werde immer wieder gesagt, dass man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen solle - das sei heute passiert. Was braue sich gerade zusammen? CasaPound Italia begrüße Jean Pascal Hohm. Sie habe sich mit dem Thema des Beschlussantrags einen Monat lang befasst, die Richtung sollte sein: Man komme mit Stigmatisierung nirgends hin. Der Populismus nähre sich von Relativierungsversuchen.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) erinnert daran, dass die Einbringer zustimmen müssten, wenn man den Änderungsantrag der Süd-Tiroler Freiheit annehmen wolle.
Brigitte Foppa (Grüne) erklärte, sie habe bereits einleitend gesagt, dass man das nicht tun werde.
Der abgeänderte Beschlussantrag Nr. 449/26 wurde getrennt nach Prämissen und einzelnen Punkten des beschließenden Teils abgestimmt: Die Prämissen wurden mit 13 Ja, 15 Nein und 6 Enthaltungen abgelehnt; Punkt 1 wurde mit 32 Ja, 1 Nein und 2 Enthaltungen angenommen, Punkt 2 mit 31 Ja, 2 Nein und 2 Enthaltungen, die Punkte 3, 4, 5, 6, 7, 9 und 10 jeweils mit 28 Ja, 1 Nein und 6 Enthaltungen, Punkt 8 mit 27 Ja, 1 Nein und 7 Enthaltungen.

Damit war die Zeit der Opposition zu Ende. Es wurde mit der Zeit der Mehrheit und damit mit der Behandlung des Landesgesetzentwurfs Nr. 75/26 Änderung des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9, „Raum und Landschaft“ (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LR Peter Brunner) fortgefahren.

Wie aus dem Begleitbericht hervorgeht, enthält der Gesetzentwurf Anpassungen an den geänderten staatlichen Rechtsrahmen, insbesondere zur Umsetzung des Dekrets „Salva Casa“. Er betrifft unter anderem die Bautätigkeiten auf den Natur- und Agrargebieten für die Errichtung unterirdischer Parkplätze bei bestehenden Gebäuden sowie die Möglichkeit, unter geeigneten offenen Schutzdächern Auto- und Fahrradabstellplätze zu errichten, die Möglichkeit für die Gemeinden, über eine Raumordnungsvereinbarung Baurechte in auszuweisenden oder bestehenden Baugebieten innerhalb oder außerhalb des Siedlungsgebietes zu schaffen oder abzutreten, die Änderungen der Zweckbestimmungen, Enteignung von Immobilien oder Teilen davon in Gewerbegebieten, die Umwandlung von bestehenden Beherbergungsbetrieben in den Natur- und Agrargebieten, den Verkauf von Wohnungen mit Preisbindung, die Genehmigung von Projekten von übergemeindlichem oder Landesinteresse durch die Landesregierung, die Verfahrensvereinfachung für Maßnahmen von übergemeindlichem oder Landesinteresse von geringem Ausmaß und die formale und inhaltliche Vereinfachung der Anforderungen zum Zwecke des Nachweises des rechtmäßigen Zustands einer Liegenschaft, die Aufhebung der Regelung, welche alle anderen an geschützten Immobilien vorgenommenen Eingriffe den wesentlichen Änderungen gleichstellt, das Einschreiten der Aufsichtsbehörde bei Feststellung von Bauarbeiten ohne Genehmigung, die mit dem „Dekret Salva Casa“ vorgesehene Erhöhung der Geldbuße auf das Dreifache der gemäß Artikel 80 des Landesgesetzes festgelegten Baukosten und die Einführung der zwei unterschiedlichen Regelungen zu den Bautoleranzen gemäß „Dekret Salva Casa“, die Rechtsfolgen bei Maßnahmen, die ohne oder in Abweichung zu einer bereits eingereichten ZeMeT oder BBM durchgeführt werden sowie die Abschaffung des Mechanismus der doppelten Konformität für bestimmte Arten von Maßnahmen.

In seinen Erläuterungen zum LGE führte LR Peter Brunner u.a. aus, dass es mit diesem sogenannten Omnibus um die Anpassung der Bestimmungen an die Realitäten gehe. Denn sehr viele Ortschaften, auch urbaner Raum, befänden sich häufig im Landwirtschaftsgebiet. Landwirtschaftsgebiete seien also auch Gebiete, in denen Wohnen stattfinde. Es seien auch Anpassungen wegen des Salva-Casa-Gesetzes notwendig. Man habe auch Verbesserungen für die Bürger in der Verwaltung vorgesehen. Man versuche, praxisnahe Lösungen anzubieten. Beim Salva Casa gehe es zum einen um den rechtmäßigen Zustand der Liegenschaften, dies sei aufgrund von alten Unterlagen oft schwer nachzuweisen; diesbezüglich sei eine Erleichterung vorgesehen. Es gehe auch um die Erhöhung der Bautoleranzen; bei kleinen Liegenschaften seien bis zu 6 Prozent möglich. Enthalten seien auch Bestimmungen zur Wiedergewinnung von Bestandskubaturen. Mit Änderung des LG Nr. 9/2018 sei vorgesehen, den Wintergarten im Landwirtschaftsgebiet zu ermöglichen. Man wolle ebenso vorsehen, dass Autoabstellplätze im Landwirtschaftsgebiet machbar würden - dies habe sehr viele Anfragen betroffen. Es sei auch vorgesehen, dass bei Änderung der Zweckbestimmung kein Parkplatznachweis mehr erforderlich sei. Bei den Gewerbezonen werde man im Bereich Emissionsschutz tätig. Ein weiteres wichtiges Thema seien die Mitarbeiterunterkünfte: Man wolle Möglichkeiten schaffen, dass Mitarbeiterunterkünfte schnell und unkompliziert geschaffen werden könnten. Damit könne Druck vom Wohnungsmarkt durch die Hotellerie genommen werden, sowohl für den Mietmarkt als auch für den Kauf. Zusammenfassend sei es das Ziel des LGE, die Raumordnung den Realitäten anzupassen und auf die besondere Siedlungsstruktur im Land einzugehen. Er warne davor, in den Passagen, die das Salva Casa beträfen, Änderungen vorzunehmen; die Ämter hätten die Möglichkeiten geprüft.

Josef Noggler, Vorsitzender des II. GGA, verzichtete auf das Verlesen des Abschlussberichtes, teilte aber mit, dass es in der Schlussabstimmung mit 5 Ja, 2 Nein und 1 Enthaltung gebilligt worden sei.

Zum Landesgesetzentwurf Nr. 75/26 hatten Sandro Repetto (PD - Demokratische Partei) und Madeleine Rohrer (Grüne Fraktion) Minderheitenberichte vorgelegt.

Sandro Repetto (PD - Demokratische Partei) schreibt in seinem Bericht u.a., dass das Landesgesetz Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“ seit seiner Geburtsstunde eine Reihe von Änderungen erfahren habe - so dass es de facto neu geschrieben worden sei. Im Regierungsprogramm 2023-2028 sei eine verstärkte Nutzung bestehender Baumassen – nach der Devise „auf Gebautem bauen“ – angestrebt worden. So habe man mit der Illusion eines Aufschwungs beim Bau von leistbarem Wohnraum mit Preisbindung für den Mietwohnungsmarkt für Langzeit-Ortsansässige gespielt. Das sei der Schwerpunkt der „Wohnreform 2025“ gewesen, deren Auswirkungen heute noch nicht abzusehen seien. Der Abgeordnete verweist auch auf die Erhöhung der zulässigen Baumasse in Gewerbegebieten für den Bau von Wohnungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Frage, die man sich in diesem Zusammenhang stelle, sei, ob es einen Entwicklungsplan gebe, der ein Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen einer in der Talsohle zunehmend intensiven Landwirtschaft, einer Berglandwirtschaft mit grundlegend anderen Merkmalen sowie dem Tourismus, dem Handwerk und der Industrie gewährleiste. Es hab beim Bau und der Ausweisung der Gewerbegebiete einst eine Vision und eine Perspektive gegeben, eine solche vermisse man heute dagegen. Ein Beweis dafür sei die oberflächliche Auseinandersetzung mit dem Fall der Stahlwerke Valbruna oder die Pläne des Landes für die Zukunft der Aluminiumwerke in Bozen. Es mangle an Wohnraum für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sowie für diejenigen, die nach Südtirol kommen möchten, um im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft zu arbeiten. Das habe katastrophale Folgen. Es werde deutlich, wie grundlegend wichtig die Raumordnung für die Gestaltung der Zukunftspolitik des Landes sei. Das zur Debatte stehende Landesgesetz 9/2018 „Raum und Landschaft“ habe sich zum Ziel gesetzt, Raumordnung und Umweltschutz miteinander in Einklang zu bringen, die Bürokratie abzubauen und den Flächenverbrauch einzudämmen. Nun zeige sich, dass diese Ziele verfehlt worden seien. Auch in diesem Sammelgesetz habe der Schwerpunkt im Wesentlichen auf der Übernahme der Bestimmungen aus dem als „Salva Casa“ bekannten Staatsgesetz zum Wohnungsbau gelegen. Wie gewohnt seien im Bereich der Landwirtschaft verschiedene sachverhaltsbezogene Maßnahmen vorgesehen, wie etwa die Möglichkeit, Tiefgaragen und Parkplätze an der Oberfläche sowie Überdachungen im landwirtschaftlichen Grün zu bauen. Darüber hinaus seien einige Aspekte bezüglich der Gewerbegebiete geklärt worden. Repetto kritisiert bestimmte Voraussetzungen, um eine Wohnung mit Preisbindung erwerben zu können, es handle sich dabei um die Einschränkung des Eigentums und um eine weitere Hürde zum Erwerb einer Wohnung. Die Verknüpfung zwischen der „Wohnreform 2025“ und dem Raumordnungsgesetz sei von grundlegender Bedeutung. Kritik übte der Abgeordnete auch an der “Pilatus-Taktik” des Bozner Bürgermeisters. Es sei an der Zeit, dass der Bürgermeister im Gemeindeausschuss Verantwortung übernehme und eine Entscheidung für seine Stadt treffe, statt nur zu versuchen, seine Mehrheit zusammenzuhalten. Man solle erklären, wie man den Wohnungsbedarf der Landeshauptstadt decken wollen. Bozen nehme schließlich eine zentrale Rolle bei der Bereitstellung von Dienstleistungen für das gesamte Landesgebiet ein. Fast alle Begünstigungen über den Kubaturbonus setzten Abbruch- und Wiederaufbaumaßnahmen voraus, sprich, das gesamte Gebäude abzureißen und neu aufzubauen, um in den Genuss bestimmter Ausnahmen zu kommen. Eine einfache Wiedergewinnung von Bausubstanz, die in diesem Fall nicht der Energiekrise, sondern der tatsächlichen Wohnungsnot entgegenwirken würde, sei heute untersagt, da der Bauleitplan keinerlei Ausnahmen zulasse. Man solle den Mut aufbringen, sofort zu handeln, ohne weitere Jahre des Stillstands abzuwarten. Wenn man mit dem Sammelgesetz das Dekret „Salva Casa“ auf lokaler Ebene umsetze – wie die neuen Spielräume für die Errichtung von Wintergärten, Parkplätzen im landwirtschaftlichen Grün sowie Dienstwohnungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Tourismus- und Hotelgewerbe –, solle man ebenso entschlossen die Probleme angehen, die das Landesgesetz Nr. 9/2018 zum Scheitern brächten, und zwar:
A) Keine gesetzliche Instabilität und Rechtsunsicherheit schaffen. Diese Entwicklung der Gesetzgebung führt nämlich zu einem Interpretationschaos, sodass es für die Planer schwierig wird, ihren Auftraggebern Gewissheit zu gewährleisten. Und in der Unsicherheit gedeihen bekanntlich Kungeleien.
B) Übermäßige Bürokratie in den Gemeinden vermeiden: Die strikte Trennung zwischen „Siedlungsgebiet“ und Außenbereich sowie die Funktionsweise der neuen Gemeindekommissionen für Raum und Landschaft haben die Genehmigungszeiten der Projekte oft verlängert, anstatt sie zu verkürzen.
C) Die Bindungen im Zusammenhang mit den Anteilen am konventionierten und preisgebundenen
D) Eine neue Entwicklung der Gewerbegebiete ankurbeln: Dazu braucht es Mut, vor allem aber einen Schulterschluss mit allen Akteuren und auch mit der Opposition – nur so verhallen unsere Forderungen nicht ungehört und müssen nicht reinen Lobbyinteressen weichen.

Im Minderheitenbericht von Madeleine Rohrer (Grüne) heißt es u.a., dass das Landesgesetz Nr. 9/2018 (Raum und Landschaft) eine Sonderstellung in der Geschichte der Südtiroler Gesetzgebung einnehme. Nicht nur, weil es erst zwei Jahre nach dem Beschluss im Landtag in Kraft getreten sei. Sondern weil es eine Dauerbaustelle bleibe: Seit dem Inkrafttreten habe es mehr als 15 weitere Gesetze gegeben, mit denen Änderungen an der ursprünglichen Fassung vorgenommen worden seien. Es herrsche parteiübergreifend Konsens darüber, dass das ursprüngliche Versprechen nicht eingehalten worden sei: Das Landesraumordnungsgesetz sei kein einfaches, klares und nachvollziehbares Gesetz – im Gegenteil. Aufgrund von Ausnahmen, Spezialfällen und Sonderregelungen sei es ein Flickenteppich, der dafür sorge, dass eine ohnehin komplexe Materie irgendwann nur mehr für eine Handvoll Fachleute im Land zu verstehen sei. Dies sei die Folge von politischen Entscheidungen – und vor allem die Folge eines chaotischen Gesetzgebungsprozesses, den die SVP-geführten Landesregierungen der letzten Jahre auf die Spitze getrieben hätten. Mit großem Aufwand und nach vielen Diskussionen seien erst grundlegende Prinzipien festgelegt und strategische Leitlinien definiert worden, die in vielen Fällen durchaus sinnvoll und durchdacht klingen würden. Doch beim ersten passenden – oder eben unpassenden – Einzelfall, beim ersten Zuruf von außen durch die immer gleichen Berufsgruppen, sei dann plötzlich alles wieder anders. Darunter leide die Glaubwürdigkeit der Südtiroler Raumordnungspolitik. Jetzt lege die Landesregierung einen weiteren Gesetzesentwurf mit 42 Artikeln vor, mit dem das 107 Artikel lange Gesetz ein weiteres Mal abgeändert werde. Es handle sich laut LR Peter Brunner um Anpassungen, die aufgrund des veränderten normativen Rahmens auf gesamtstaatlicher Ebene notwendig seien. Gemeint seien einige Neuerungen, die durch das Dekret „Salva Casa“ und der Autonomie zum Trotz eingeführt worden seien. Doch es seien auch zahlreiche weitere Änderungen in dem vorliegenden Gesetz untergekommen, solche, die klar auf Wünschen von Landwirtschaft und Tourismus basierten. Einige Änderungen würden sogar Aspekte betreffen, die erst vor wenigen Monaten mit der Wohnreform beschlossen worden seien. Und im Gesetzgebungsausschuss sei noch einiges draufgelegt worden: Dienstwohnungen bei Gärtnereien und Ausnahmen vom Bettenstopp. Die Landesregierung scheine ihre Aufgabe vermehrt darin zu sehen, in bester Dorfkaiser-Manier mit willkürlichen Ausnahmen und Sonderregelungen die Probleme einzelner Personen zu lösen, statt eine klare und nachvollziehbare Linie vorzugeben, wie sich Südtirol entwickeln solle – und diese Linie auch zu verteidigen. Das Raumordnungsgesetz sei im Reparatur-Dauermodus. Mit jeder Änderung am Gesetz würden neue Probleme auftreten, die man dann mit einer weiteren Änderung zu beheben glaube. Doch das Gegenteil sei der Fall. Die Abgeordnete listet in der Folge einige Kritikpunkte auf – von „Bauen im landwirtschaftlichen Grün“ und „Es war einmal der Bettenstopp …“ über „Siedlungsgrenze ad absurdum“ und „Wohnreförmchen zum Zweiten“ bis hin zu „Unterkünfte für Mitarbeitende und Dienstwohnungen“. Als „Grünen Lichtblick“ bezeichnet Rohrer indes, die Annahme eines Streichungsantrags der Grünen zu Artikel 11, Absatz 1 im Gesetzgebungsausschuss; damit habe man sich für die Mitsprache aller Gewählten in den Gemeinden zwischen 10.000 und 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner ausgesprochen. Der ursprüngliche Vorschlag der Landesregierung habe vorgesehen, dass zukünftig in Meran, Brixen, Leifers, Bruneck, Eppan und Lana die Gemeindeausschüsse alleine über die Umwandlung von Baumasse in Wohnungen entscheiden sollten, die über die planerischen Vorgaben im Bauleitplan hinausgehen. Zweiter Lichtblick sei, dass im Ausschuss Konsens darüber bestanden habe, die Bestimmungen zu den Panoramaverglasungen (VEPA) im Plenum aus dem Gesetzesentwurf entsprechend des Antrags der Grünen Fraktion streichen zu wollen. In ihrem Fazit betont die Abgeordnete u.a., dass man die Folgen der Fehler in der Raumordnungspolitik von heute in den nächsten Jahren und Jahrzehnten ausbaden werden müsse.

(Fortsetzung folgt)

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