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Plenarsitzung – Informationen über den Einsturz des Gerichtsgebäudes in Bozen
Auf Antrag der Abgeordneten Repetto, Foppa und Köllensperger informierten Landesrat Bianchi und Landeshauptmann Kompatscher den Landtag über den Einsturz des Gerichtsgebäudes in Bozen und den derzeitigen Stand der Dinge. Juli-Sitzung des Plenums beendet.
Im Anschluss an die Verabschiedung der Landesgesetze zur allgemeinen und konsolidierten Rechnungslegung 2025 sowie zum „Nachtragshaushalt der Autonomen Provinz Bozen für das Finanzjahr 2026 und für den Dreijahreszeitraum 2026-2028“ (LGE Nr. 69/26, Nr. 73/26 und Nr. 74/26) informierte die Landesregierung über die Situation rund um den Einsturz des Mitteltrakts des Gerichtsgebäudes in Bozen. Der Antrag dazu war von den Fraktionsvorsitzenden Sandro Repetto (PD - Demokratische Partei), Brigitte Foppa (Grüne Fraktion) und Paul Köllensperger (Team K) gekommen.
LR Christian Bianchi unterstrich u.a., es handle sich um einen gewichtigen Vorfall für Bozen und das gesamte Landesgebiet. Zum Einsturz des Mitteltrakts des Gerichtsgebäudes sei es am vergangenen Donnerstag um ca. 6.20 Uhr gekommen, um 6.24 Uhr habe es Anrufe dazu von Bürgern bei der Notrufzentrale gegeben. Um 6.40 Uhr habe er das erste Foto erhalten und anfänglich gedacht, es handle sich um Fake News. Er habe dann Meldungen der Ordnungskräfte vor Ort erhalten und in der Folge LH Kompatscher und den Bürgermeister von Bozen informiert. Die größte Sorge in dem Moment sei gewesen, dass Personen vom Einsturz betroffen sein könnten; das habe sich zum Glück nicht bewahrheitet. Man sei sich dessen bewusst, dass die Situation eine ganz andere gewesen wäre, wenn sich der Einsturz eine Stunde später ereignet hätte. Ein Dank gehe an alle, die im Einsatz gewesen seien - vom Zivilschutz und der Feuerwehr bis hin zu Sicherheitskräften und anderen Behörden und Organisationen, wie die eingesetzten Hundestaffeln. Anschließend berichtete der LR über die Geschichte des Gebäudes: Es sei in den 1930er-Jahren geplant und 1956 fertiggestellt worden. Bis Juni 2018 sei es im Eigentum des Staates gewesen, doch mit einem Gesetz von 1941 sei die ordentliche Instandhaltung an die Gemeinde Bozen übertragen worden. Zwischen 2003 und 2007 seien umfangreiche Sanierungsarbeiten durchgeführt sowie ein zusätzliches Stockwerk zum Gebäude hinzugefügt worden, die Arbeiten seien vom Ministerium durchgeführt worden. 2015 sei die operative Zuständigkeit per Gesetz von der Stadt Bozen zunächst auf das Ministerium übertragen und nach einigen Jahren an die Region delegiert worden. Im Juni 2018 sei die Zuständigkeit an die Provinz Bozen gegangen. Als man das Gebäude erhalten habe, habe die Landesabteilung Vermögensverwaltung eine Bestandsaufnahme gemacht und es seien 10 Mio. Euro für alle notwendigen Instandhaltungsarbeiten zur Verfügung gestellt worden. Seit 2018 seien 183 Maßnahmen durchgeführt worden. Es sei hervorzugeben, dass bei der 10-Jahres-Überprüfung zur Statik 2024 festgestellt worden sei, dass einige wichtige Unterlagen fehlten; daraufhin hätten sich die Ämter zu einer vertieften Analyse der Statik entschlossen. Diese sei von einem Büro aus Bozen durchgeführt worden, es seien alle notwendigen Tests in allen Gebäudeteilen gemacht und eine entsprechende Stellungnahme abgegeben worden. Ein Protokoll vom 25. Oktober 2024 bestätige die statische Eignung des Gebäudes und empfehle zwei Maßnahmen: die Lasten in den oberen Stockwerken zu verringern und Maßnahmen an vier Hauptsäulen durchzuführen. Daraufhin sei ein Auftrag erteilt und der Austausch der vier tragenden Pfeiler im hinteren Teil des Gebäudes in Angriff genommen worden. Die Arbeiten seien im Februar 2026 für einen Betrag von 497.000 Euro vergeben worden, mit dem Auftrag, diese zwischen Juni und Oktober durchzuführen. Einer der Pfeiler sei bereits ausgetauscht worden, die anderen noch nicht: Derzeit lasse sich noch nicht sagen, ob diese erste Maßnahme direkte oder indirekte Auswirkungen gehabt habe. Doch all dies sei Teil der Ermittlungen, die durchgeführt würden, die natürlich auch für die Provinz Bozen von großem Interesse seien. Nach dem Einsturz seien Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet worden, auch in Zusammenarbeit mit Landeskonservatorin Dalla Torre, um ein Archiv mit wichtigen historischen Dokumenten in den Untergeschossen zu sichern. Nun werde man versuchen, die Trümmer des Einsturzes zu beseitigen und die nicht eingestürzten Teile zu sichern sowie dafür zu sorgen, dass der Gerichtsbetrieb so schnell wie möglich wieder aufgenommen werden könne. Bereits am Donnerstagnachmittag sei eine Markterhebung veröffentlicht worden, bis zum angegebenen Stichtag gestern Abend seien 20 Vorschläge für Ersatzgebäude eingegangen. Es habe heute ein Gespräch mit Gerichtspräsidentin Bortolotti und dem leitenden Oberstaatsanwalt gegeben, bei diesem hätten einige Lösungen identifiziert werden können. Für morgen seien Lokalaugenscheine vorgesehen. Es müsse kurzfristig eine Unterbringung für 200 bis 250 Mitarbeiter gefunden werden, deshalb sollten möglichst wenig Umbauarbeiten erforderlich sein. Der Ministerrat habe eine Aussetzung der Arbeiten des Gerichts bis zum 30. September bestätigt, daher sei das Ziel, die Arbeiten am 1. Oktober wieder aufzunehmen. Man befasse sich auch bereits mit der Wiederaufnahme des Dienstes, der die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärungen ausstelle. Diese seien zwar nicht vom Einsturz betroffen gewesen, doch müssen alle Archive geborgen und an einem anderen Ort untergebracht werden, um den Betrieb wieder aufnehmen zu können. Ein Raum sei bereits gefunden worden; sollte dieser bestätigt werden, könne der Dienst in ein paar Wochen wieder aufgenommen werden. Das Gebäude werde wohl beschlagnahmt werden - zumindest der eingestürzte Teil. Im gleichen Zuge werde man den Schaden begutachten und den Wiederaufbau nach noch festzulegenden Kriterien und Fristen in Angriff nehmen. Der zuständige Ermittlungsrichter werde die heikle Aufgabe übernehmen, die Verantwortlichkeiten zu klären. LR Bianchi hob abschließend die große Anteilnahme und Unterstützung vieler Seiten hervor, was als Zeichen der Wertschätzung für die Justiz zu werten sei. Auch Gerichtspräsidentin Bortolotti habe sich sehr beeindruckt gezeigt.
LH Arno Kompatscher ergänzte u.a., er wolle sich ebenso bei allen Einsatzkräften, die unmittelbar vor Ort gewesen seien, bedanken, aber auch allen Betroffenen seine Solidarität aussprechen. Auch wenn man zum Glück keine Opfer gehabt habe, sei es dennoch ein Schock für alle gewesen, die dort gearbeitet hatten. Das gehe nicht spurlos vorüber. Er wolle sich auch bei LR Bianchi und seinen Mitarbeitern bedanken; es sei massiv und effizient gearbeitet worden. Die Gerichtsbehörden arbeiteten gut mit - es sei ein gemeinsames Arbeiten an Lösungen. Er sei froh, dass es viele Vorschläge für Ersatzräumlichkeiten gegeben habe - solche zu finden sei prioritär. Alle weiteren Entscheidungen hingen zunächst von den Ermittlungen ab; wenn man dann statische Analysen machen könne, werde man weitere Entscheidungen treffen können. Man müsse Schritt für Schritt vorgehen. Man hoffe, dass es gelingen werde, nach den etwas verlängerten Gerichtsferien mit 1. Oktober die Arbeiten wieder aufzunehmen. In Bezug auf die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärungen wolle er festhalten, dass sich durch die Verordnung zur Aussetzung rechtlich nichts ändere: Es werde nicht der Proporz in Frage gestellt oder ausgesetzt, es gehe nur darum, dass man die Erklärungen nachreichen könne; dies sei für die Durchführung von Wettbewerben und bei Fristen bei Ansuchen wichtig.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) verwies u.a. darauf, dass Bozen ein Gerichtsgebäude gehabt habe - es befinde sich hinter dem Gefängnis, wo Polizei und Carabinieri untergebracht seien. Man könnte prüfen, ob sich dieses als Ersatzunterkunft eigne.
Präsident Angelo Gennaccaro schloss sich den Solidaritätsbekundungen gegenüber den Mitarbeitenden des Gerichts an.
Damit wurde die Juli-Sitzungsfolge 2026 des Südtiroler Landtages geschlossen; das Plenum tritt von 8. bis 11. September wieder zusammen.
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