News

Plenarsitzung - Sammelgesetzentwurf (3)

Die Replik des LH in der Debatte zum von der Landesregierung vorgelegten LGE Nr. 71/26 „Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Landesämter und Personal, Kultur, öffentliche Veranstaltungen, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei, Brandverhütung und Bevölkerungsschutz, Gewässernutzung, Landschaftsschutz und Umweltschutz, Raumordnung, Energie, Veterinärwesen, Vermögen, Finanzen, öffentliche Bauaufträge, Lieferungen und Dienstleistungen, Alpinistik, Fremdenverkehr und Gastgewerbe, Enteignungen, Bergbau, Garantin/Garant für Bürgeranliegen, Wohnbauförderung, Fürsorge und Wohlfahrt, Gesundheitswesen und Hygiene, Transportwesen“. Die Tagesordnungen. Die Debatte der Artikel 1 bis 23-bis.

In der Replik der Landesregierung sagte LH Arno Kompatscher u.a., es seien keine minderwertigen Gesetze, weil sie im Omnibus enthalten seien. Bei den Radwegen sei damals eine Dienstbarkeit eingetragen worden, aber mit einem zeitlichen Ablaufdatum, man habe eine Dienstbarkeitsabgabe von 90 Prozent des Grundwertes bezahlt. Wenn man nun nach Ablauf der Frist erneut eine solche Abgabe zahle, werde irgendwann der Rechnungshof tätig. Man habe gesagt, man werde das nun umdrehen und die Rechte der Eigentümer im Grundbuch eintragen. Zum Wohnungsartikel: Man ändere lediglich, dass anstatt Unternehmer Arbeitgeber im Gesetz stehe - denn, wenn es um einen Mitarbeiter eines Freiberuflers gegangen sei, habe die Möglichkeit nicht bestanden. Zum medizinisch assistierten Suizid habe der Verfassungsgerichtshof die Regeln definiert, die sehr eng gesteckt seien. Er sei ein Befürworter der Regelung. Es habe innerhalb seiner Partei eine Debatte gegeben; nach der Anhörung hätten sehr viele gesagt, dass man das hätte wissen sollen. Es sei vielen nicht klar gewesen, dass es darum gehe, eine Konsequenz aus dem Verfassungsgerichtsurteil zu ziehen. Da habe man erkannt, dass Diskussionsbedarf bestehe und dass man die Bürgerinnen und Bürger besser informiere. Diese Zeit wolle man sich geben. Er ehre und schütze das Leben, aber das Sterben gehöre zum Leben - diese Phase könne mitunter sehr lange dauern. Er teile die Bedenken der Abg. Oberkofler und Foppa bezüglich der Sperrklausel für das Gesetz nicht. Man werde sich mit dem Thema auseinandersetzen - hoffentlich sehr sachlich. Die Tagesordnungen werde man behandeln und abstimmen.   

Es folgte die Präsentation und Behandlung der Tagesordnungen (Beschlussanträge) zum LGE Nr. 71/26:  

Mit der Tagesordnung Nr. 1 Speicherbecken als „grüne Batterien“ forderte Madeleine Rohrer (Grüne), der Südtiroler Landtag möge die Landesregierung im Zusammenhang mit dem LGE Nr. 71/26 beauftragen,
1. mit der Erstellung einer Studie, wie bestehende Speicherbecken zur Energiewende und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen können – angesichts der Dringlichkeit bei der Dekarbonisierung und schwankender Wasserverfügbarkeit;
2. bei der Genehmigung zukünftiger Anlagen vom Projektwerber einen Nachweis einzufordern, ob und wie eine Nutzung des Beckens zur Energiespeicherung möglich ist;
3. die dafür nötigen Mittel im Landeshaushalt bereitzustellen.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) erinnerte u.a. an einen ähnlichen, angenommenen Beschlussantrag der Süd-Tiroler Freiheit zum selben Thema in der vergangenen Legislaturperiode. Es wäre verwunderlich, wenn die Landesregierung nun das Gegenteil dessen beschließen würde.
Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) gab dem Abg. Knoll recht und ergänzte u.a., dass es immer wieder vorkomme, dass es Beschlussanträge zu einem Thema bereits gegeben habe. Es sei notwendig, dies zu besprechen.
LR Peter Brunner sagte u.a., man werde der Tagesordnung nicht zustimmen - man sehe dafür keine Notwendigkeit. 
Die Tagesordnung Nr. 1 wurde mit 15 Ja- und 18 Nein-Stimmen abgelehnt.

Die Tagesordnung Nr. 2 Wassergebühren in der Landwirtschaft hatte Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) eingebracht und forderte, der Südtiroler Landtag möge die Landesregierung beauftragen,
1. sämtliche Konzessionsinhaber von Wasserkonzessionen zur landwirtschaftlichen Nutzung von der Wassergebühr zu befreien oder die Gebühren - wie vom Gesetz vorgesehen - nach sozialen, ökologischen, geographischen, klimatischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten zu gestalten;
2. das betriebliche Beregnungsnetz in der Landwirtschaft unabhängig der angebauten Kulturen zu fördern und wassersparende Bewässerungsmethoden wie Tropfbewässerung und hofeigene Speicherbecken besonders zu unterstützen.
LR Peter Brunner bezog sich u.a. auf die Europäische Wasserrahmenlinie. Mehr als die derzeitigen Ausnahmen sehe man nicht möglich und könne deshalb Punkt 1 nicht annehmen.
LR Luis Walcher ergänzte u.a., dass es bereits Möglichkeiten des Zusammenschlusses und damit von Förderungen gebe. Derzeit werde er keine Bestimmungen ändern, aber man sei dabei, den Landesbewässerungsplan zu überarbeiten.
Die Tagesordnung Nr. 2 wurde getrennt nach Prämissen und einzelnen Punkten des beschließenden Teils abgestimmt, die jeweils mehrheitlich abgelehnt wurden.

Die Artikeldebatte zum Nr. 71/26:

Die Art. 1 und 2 wurden ohne Debatte genehmigt.

Art. 3 Änderung des Landesgesetzes vom 19. Mai 2017, Nr. 5, „Neuregelung der Bezüge der Organe des Landtages und der Landesregierung“
Zu Art. 3 Abs. 1-bis lagen ein Änderungsantrag sowie ein Änderungsantrag zum Änderungsantrag von Josef Noggler (SVP) vor. Mit letzterem sollte der Art. 3 Abs. 1-bis eine neue Fassung erhalten. Die Bestimmung begründe keine neue Ausgabenkategorie, keine verpflichtende Ausgabe und keinen subjektiven Anspruch auf Kostenübernahme, heißt es im Begleitbericht. Sie sehe lediglich eine zusätzliche Abwicklungsmodalität für die Kosten institutioneller Initiativen der Ausschüsse vor: Anstelle der individuellen Spesenrückvergütung könnten die Kosten für Beförderung, Unterkunft und Verpflegung bei vom Landtagspräsidenten genehmigten Lokalaugenscheinen und Studienfahrten einheitlich und direkt vom Landtag bestritten werden. Im Änderungsantrag zum Änderungsantrag sei eine Ergänzung zum Präsidium integriert worden, so Noggler. 
LH Arno Kompatscher kündigte Zustimmung an.
Der Änderungsantrag zum Änderungsantrag Noggler wurde mit 21 Ja-Stimmen und 13 Enthaltungen angenommen; damit war der Änderungsantrag Noggler verfallen.
Der so abgeänderte Art. 3 wurde mit 20 Ja-Stimmen und 13 Enthaltungen genehmigt.

Art. 4 Änderung des Landesgesetzes vom 18. Juli 2023, Nr. 14, „Landesgesetz für Kulturgüter“
Zur Art. 4 Abs. 2 lag ein Änderungsantrag von Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) vor, mit dem der neue Art. 34 Abs. 1 des Landesgesetzes vom 18. Juli 2023 gestrichen werden soll. Zur Begründung heißt es, dass die private Verwendung von Metallsuchgeräten keine Straftat sei und nicht kriminalisiert werden sollte. Ein solches Verbot sei nur im Umfeld archäologischer Stätten sinnvoll. Bei der Reinigung von Wäldern und Fluren von Müll durch Freiwillige würden oft Metallsuchgeräte – zur Auffindung von Dosen, Abziehlaschen, Verpackungsmaterial usw. – verwendet. Derartige Tätigkeiten sollten gefördert und nicht bürokratisiert werden. Die Suche nach Metallgegenständen wie verlorenen Schmuckstücken, Schlüsseln usw. würde dadurch unnötig verkompliziert. Aus archäologischer Sicht mache ein Verbot nur in Gebieten mit Bodendenkmälern Sinn. Außerhalb dieser Gebiete würden potenzielle Funde dadurch sogar erschwert. Viele große Funde der letzten Jahre seien nämlich durch Sondengänger" getätigt worden – dies, in den Gebieten, in denen von öffentlicher Seite nie gesucht werden würde. Die Kontrolle eines flächendeckenden Verbots sei zudem praktisch nicht umsetzbar.
Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) erkundigte sich u.a. beim LR: Er habe in seinem Umfeld eine große Zunahme von Metalldetektoren wahrgenommen. Als man damals das Gesetz verabschiedet habe, seien Kontrollen und Sanktionen durch definierte Organe vorgesehen worden. Würden tatsächlich auch Kontrollen vorgenommen? Und was sei mit allen anderen Flächen abseits der geschützten: Werde nur der Sucher sanktioniert oder auch der Grundbesitzer?
Die Maßnahme möge sehr streng wirken, aber es habe in den vergangenen Jahren einen wahnsinnigen Wildwuchs gegeben, so LR Philipp Achammer u.a. Es gebe auch Gebiete, in denen die Verwendung komplett verboten sei. Wegen der Strafen werde er nachfragen und dem Abg. Leiter Reber einen Bericht übermitteln. Es sei richtig, wenn nun restriktiv und relativ streng reagiert werde, man könne in einem zweiten Moment immer noch anpassen.
Der Änderungsantrag Knoll wurde mit 7 Ja, 17 Nein und 9 Enthaltungen abgelehnt.
Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) merkte u.a. an, dass man bereits viel ausschließen würde, wenn man sagen würde, der jeweilige Grundbesitzer müsse zustimmen, wenn Leute auf seinem Grund mit Metalldetektoren unterwegs seien. Das könne man in den nächsten Omnibus hineinnehmen.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) sagte u.a., dass gerade Denkmalämter mit Sondengängern oft haderten, weil sie zum Teil Fundstücke zerstörten. Andererseits sei es so, dass diese an Orten suchen würden, wo die Ämter oft nicht suchen würden. Aber nur weil man einen Detektor besitze, mache man sich nicht strafbar. Und auf seinem eigenen Grund und Boden könne man machen, was man wolle. Es gelte deshalb, dies zu präzisieren.
Der Art. 4 wurde mit 26 Ja, 1 Nein und 6 Enthaltungen genehmigt.

Art. 5 wurde ohne Diskussion genehmigt.

Art. 6 Änderung des Landesgesetzes vom 21. Oktober 1996, Nr. 21, „Forstgesetz“
Zu Art. 6 Abs. 3-bis lag ein Änderungsantrag von LR Luis Walcher vor, mit dem nach Art. 6 Abs. 3 ein zusätzlicher Absatz eingefügt werden soll, mit welchem der Forstkorps offiziell die Bezeichnung Landesforstkorps erhalten solle. Zudem würden Funktionen definiert.
Der Änderungsantrag Walcher wurde mit 33 Ja-Stimmen angenommen, ebenso wie der abgeänderte Art. 6.

Die Art. 6-bis, 7 und 8 wurden ohne Diskussion genehmigt.

Art. 9 Änderung des Landesgesetzes vom 30. September 2005, Nr. 7, „Bestimmungen auf dem Gebiet der Nutzung öffentlicher Gewässer“
Zu Art. 9 lagen drei Änderungsanträge vor, zwei davon von Madeleine Rohrer (Grüne): Es gehe um die Festschreibung, dass auch die Restwassermenge festgeschrieben werde, da nun die Konzessionen verlängert wurden, so die Abgeordnete u.a. Das sei eine Verbesserung in Sachen Umwelt.
LR Peter Brunner erklärte u.a., man werde den Änderungsanträgen nicht zustimmen und führte den Inhalt seines Änderungsantrags aus.
Die beiden Änderungsanträge Rohrer wurden jeweils mehrheitlich abgelehnt, der Änderungsantrag Brunner wurde mit 21 Ja-Stimmen und 12 Enthaltungen angenommen.
Der abgeänderte Art. 9 wurde mit 20 Ja, 3 Nein und 11 Enthaltungen genehmigt.

Der Art. 10 wurde ohne Diskussion genehmigt.

Art. 11 Änderung des Landesgesetzes vom 17. Oktober 2019, Nr. 10, „Bestimmungen zur Erfüllung der Verpflichtungen der Autonomen Provinz Bozen, die sich aus der Zugehörigkeit Italiens zur Europäischen Union ergeben (Europagesetz des Landes 2019)“
Zum Art. 11 lagen zwei Änderungsanträge von Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) vor, in denen es um die Wasserkonzessionen in der Landwirtschaft gehe, so der Abgeordnete. Es gehe einmal um den willkürlich festgelegten Wert von 1060, Wasser, das über 1060 Meter entnommen werde, sei gebührenbefreit. Warum? Er schlage in Änderungsantrag 2 vor, dass alle Betriebe in Hanglagen von mehr als 16 Prozent von der Jahresgebühr befreit würden - unabhängig von der Kulturart. Der Änderungsantrag 1 sei eine Streichung, denn die vorgesehene Regelung habe keine Logik.
Man sei dabei, den Landesgewässerplan auszuarbeiten, so LR Luis Walcher u.a. Mit den 1060 Metern sei auch der vorherige Landesrat beglückt worden, sie seien nicht aus seiner Feder gekommen. Mit dem Landesgewässerplan wolle man die Bewässerung in der Landwirtschaft sicherstellen.
Beide Änderungsanträge Leiter Reber wurden mehrheitlich abgelehnt.
Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) kritisierte u.a. die Argumente des LR für die Ablehnung seiner Änderungsanträge. Er wolle ankündigen, dass er bei der Behandlung des Finanzgesetzes einen Tagesordnungspunkt zum Thema einbringen werde.
Der Art. 11 wurde mit 20 Ja-Stimmen und 13 Enthaltungen genehmigt.

Der Art. 12 wurde ohne Diskussion genehmigt; der Art. 13 war im Gesetzgebungsausschuss gestrichen worden.

Art. 13-bis Änderung des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9, „Raum und Landschaft“
Zu Art. 13-bis lag ein Streichungsantrag von Madeleine Rohrer (Grüne) vor: Es handle sich um den Noggler-Artikel, den man vorschlage zu streichen.
Josef Noggler (SVP) unterstrich u.a., dass es im Artikel um die Behirtung gehe und erkundigte sich, ob die Ergänzung in Klammer “ausschließlich Hirtenunterkünfte” möglich sei.
Präsident Angelo Gennaccaro erklärte u.a., dies sei nur möglich, wenn alle Abgeordneten einverstanden seien. Kein Abgeordneter sprach sich dagegen aus.
Paul Köllensperger (Team K) warf u.a. Detailfragen auf und regte deren Lösung an. Man sei aber für den Artikel.
LR Peter Brunner kündigte eine Prüfung des Hinweises an.
Der Änderungsantrag Rohrer wurde mehrheitlich abgelehnt, der von Noggler vorgeschlagene Zusatz wurde mit 31 Ja-Stimmen angenommen.
Der abgeänderte Art. 13-bis wurde mit 26 Ja, 4 Nein und 3 Enthaltungen angenommen.

Art. 14 Änderung des Landesgesetzes vom 30. August 1972, Nr. 18, „Regelung der Pflichten der Wasserkraftkonzessionäre und der Verwendung der Energie für die örtliche Stromversorgung“
Paul Köllensperger (Team K) erklärte u.a., dass er mit dem Artikel etwas Bauchweh habe und führte aus weshalb. Es brauche eine Präzisierung.
Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) erinnerte u.a. daran, dass mehrmals beschlossen worden sei, dass sich die Landesregierung das Geld nicht zahlen lasse, sondern dass der Strom verwendet werde. Er wolle sich nach dem Stand der Dinge erkundigen.  
Er sei nach wie vor von diesem Prinzip überzeugt, doch man müsse auch die Rechnung mit der Realität machen, so LH Arno Kompatscher u.a. Bei den mittleren Ableitungen sei es im Sinne des Steuerzahlers sinnvoller, das Geld zu erhalten, bei den großen Ableitungen wolle man den Strom.
Der Art. 14 wurde mit 20 Ja-Stimmen und 14 Enthaltungen genehmigt.

Die Artikel 14-bis, 14-ter, 14-quater und 14-quinquies wurden ohne Diskussion genehmigt.

Art. 15 Änderung des Landesgesetzes vom 21. Jänner 1987, Nr. 2, „Verwaltung des Vermögens des Landes Südtirol“
Zum Art. 15 Abs. 3 lag ein Änderungsantrag von Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) vor, in dem es um die privaten Schutzhütten geht: 280.000 Euro würden für Drohnenflüge zu Schutzhütten im Eigentum des Landes vorgesehen, diese Drohnenflüge sollten auch privaten Schutzhütten ermöglicht werden. Diese stünden vor denselben Herausforderungen.
Er wolle ausführen, so LR Christian Bianchi u.a., warum man das Pilotprojekt verlängere: Man habe im Vorjahr wenige Flüge gemacht, es brauche aber noch weitere Daten zur Lärmbelästigung, zur Sicherheit u.a.m. Sobald man mehr wisse, werde man das Protokoll auf alle ausweiten.
LH Arno Kompatscher ergänzte u.a., dass man klar festgelegt habe, wofür Private kein Geld mehr bekämen, bei der Erschließung habe man dafür jetzt mehr Mittel zur Verfügung, etwa für Photovoltaikanlagen.
Der Änderungsantrag Leiter Reber wurde mehrheitlich abgelehnt.
Der Art. 15 wurde mit 28 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen genehmigt.

Die Art. 16, 17, 17-bis, 18, 19, 20, 21, 22, 23 und 23-bis wurden ohne Diskussion genehmigt.

Damit wurden die Arbeiten im Plenum für Donnerstag beendet. Morgen, Freitag, 3. Juli, ab 10 Uhr wird die Artikeldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 71/26 Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Landesämter und Personal, Kultur, öffentliche Veranstaltungen, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei, Brandverhütung und Bevölkerungsschutz, Gewässernutzung, Landschaftsschutz und Umweltschutz, Raumordnung, Energie, Veterinärwesen, Vermögen, Finanzen, öffentliche Bauaufträge, Lieferungen und Dienstleistungen, Alpinistik, Fremdenverkehr und Gastgewerbe, Enteignungen, Bergbau, Garantin/Garant für Bürgeranliegen, Wohnbauförderung, Fürsorge und Wohlfahrt, Gesundheitswesen und Hygiene, Transportwesen fortgesetzt.

tres

Logo - Südtiroler Landtag