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III. GGA: Ja zu letzten Artikeln des Sammelgesetzentwurfs
Auch der von Stauder geleitete Ausschuss hat die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Artikel des Sammelgesetzes 71/26 geprüft und eine positive Stellungnahme abgegeben. Der Entwurf ist nun bereit für die Behandlung im Plenum.
Am heutigen Montagvormittag (15. Juni 2026) ist der III. Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages unter dem Vorsitz von Harald Stauder zusammengetreten. Auf der Tagesordnung stand die Behandlung der Artikel 15 bis 24 sowie 32 und 33 des Landesgesetzentwurfs Nr. 71/26 Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Landesämter und Personal, Kultur, öffentliche Veranstaltungen, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei, Brandverhütung und Bevölkerungsschutz, Gewässernutzung, Landschaftsschutz und Umweltschutz, Energie, Vermögen, Finanzen, öffentliche Bauaufträge, Lieferungen und Dienstleistungen, Alpinistik, Fremdenverkehr und Gastgewerbe, Bergbau, Wohnbauförderung, Fürsorge und Wohlfahrt, Gesundheitswesen und Hygiene, Transportwesen (LH Arno Kompatscher), die in den Zuständigkeitsbereich des III. GGA fallen. Die Artikel 15 bis 24 finden sich im II. Titel des LGE Vermögen, Finanzen, öffentliche Bauaufträge, Lieferungen und Dienstleistungen, Alpinistik, Fremdenverkehr und Gastgewerbe, Bergbau, die Artikel 32 und 33 betreffen die Finanzbestimmungen und das Inkrafttreten.
Die Artikel des Titels II betreffen den Erwerb von Grundstücken, auf denen Radwege verlaufen, durch das Landesvermögen, die Einrichtung einer speziellen Organisationseinheit zur aktiven Einbindung von „Energie Südtirol – KlimaHaus“, Korrekturen von Begriffen im Abschnitt des Landesgesetzes 3/2014 zur Immobiliensteuer (IMI), der sich auf Wohnungen bezieht, die die Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zur Verfügung stellen, die Behandlung auf Landesebene von Klärschlamm sowie die Aufhebung der Bestimmung in Art. 27 des Landesgesetzes 16/25, die die dringliche Vergabe von Bauaufträgen und, bei Dienstleistungen und Lieferungen, die dringliche Vertragserfüllung erlaubt, was nicht mehr den geltenden Rechtsvorschriften entspricht, regeln die Ausbildung von Bergführern bzw. Skiführer sowie die Gewährung von Beiträgen für die Tätigkeit als Zimmervermieter, erweitern die Helmpflicht auf alle Nutzer von Ski-, Rodel- und Schlittenpisten, führen die Definition des Bedarfs an mineralischen Rohstoffen im Hinblick auf die infrastrukturellen und wirtschaftlichen Entwicklungsbedürfnisse des Landes ein und ermöglichen die Zulassung von Anträgen auf Erweiterung bereits bestehender Torfgruben.
Die Artikel wurden mit 4 Ja-Stimmen (von Vorsitzender Stauder und den Abgeordneten Waltraud Deeg, Arnold Schuler und Angelo Gennaccaro) und 4 Enthaltungen (der Abgeordneten Paul Köllensperger, Bernhard Zimmerhofer, Zeno Oberkofler und Alex Ploner) gebilligt.
„Es handelte sich größtenteils“, so berichtet der Vorsitzende Stauder, „um technische Anpassungen, die, wie von Expertinnen und Experten der verschiedenen Landesämter im Ausschuss erläutert, aufgrund von Überprüfungen im Rahmen der praktischen Umsetzung der Bestimmungen notwendig geworden sind.“ Der einzige Artikel, der zu einer ausführlicheren Diskussion führte, war Artikel 24, der das Landesgesetz 19/23 über den Abbau mineralischer Rohstoffe ändert: „Nach intensiver Diskussion wurde er mit 4 Ja-Stimmen und einem Änderungsantrag vom Abg. Arnold Schuler bezüglich der Torfstiche angenommen, der eingereicht wurde, um dem Klimaplan zu entsprechen“.
Der Gesetzentwurf war bereits vom IV., II. und I. Gesetzgebungsausschuss gebilligt worden. Er ist somit bereit für die Behandlung im Plenum in der Juli-Sitzungsreihe.
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