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Plenarsitzung – Bildungs-Sammelgesetzentwurf (2)

Die Tagesordnungen und die Debatte der Artikel 1 bis 6 zum von der Landesregierung vorgelegter Landesgesetzentwurf Nr. 70/26 ”Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Unterricht, Berufsbildung, Kultur, Handwerk, Gastgewerbe und Handel”.

Am Freitagvormittag (12. Juni) wurde die Juni-Sitzungswoche 2026 des Südtiroler Landtages mit der am Donnerstagnachmittag begonnenen Behandlung des Landesgesetzentwurfs Nr. 70/26 Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Unterricht, Berufsbildung, Kultur, Handwerk, Gastgewerbe und Handel (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag der LR Philipp Achammer, Marco Galateo und Daniel Alfreider) fortgesetzt. Nach Generaldebatte und Replik der Einbringer wurden nun die Tagesordnungen (Beschlussanträge) behandelt.

Zunächst ersuchte LR Philipp Achammer um eine kurze Unterbrechung zur weiteren Absprache der Tagesordnungen. Bei Wiederaufnahme der Sitzung gab LR Philipp Achammer bekannt, dass die Landesregierung die drei Tagesordnungen von Anna Scarafoni/Fratelli d’Italia (Nr. 4 Musikschulen, Nr. 5 Ständiger Diskussionstisch und Nr. 6 Lehrpersonen schützen) sowie die Nr. 2 Jahre zählen. Auch für Supplent:innen von Brigitte Foppa (Grüne) annimmt. LR Marco Galateo ergänzte, auch die Tagesordnung Nr. 7 Berufsbildung als Instrument zur persönlichen Entwicklung und zur Förderung einer aktiven Bürgerschaft von Sandro Repetto (PD – Demokratische Partei) wird - mit Änderungen - angenommen.

Es folgte die Präsentation und Behandlung der Tagesordnungen (Beschlussanträge) zum LGE Nr. 70/26 (einige Tagesordnungen wurden von den Einbringer:innen zurückgezogen, deshalb fehlen in der fortlaufenden Nummerierung einige Nummern):  

Mit der von der Landesregierung angenommenen Tagesordnung Nr. 2 Jahre zählen. Auch für Supplent:innen forderte Brigitte Foppa (Grüne), der Südtiroler Landtag möge die Landesregierung im Zusammenhang mit dem LGE 70/26 beauftragen, 
1. zu prüfen, mit welchen gesetzlichen oder verwaltungsrechtlichen Maßnahmen Lehrpersonen, die seit mindestens fünf Jahren nachweislich mit befristeten Verträgen an Schulen im Zuständigkeitsbereich des Landes Südtirol tätig sind, eine wirtschaftliche Anerkennung ihrer Berufserfahrung erhalten können;
2. auf Grundlage dessen für Lehrpersonen, die seit mindestens fünf Jahren nachweislich mit befristeten Verträgen an Schulen im Zuständigkeitsbereich des Landes Südtirol tätig sind, eine wie auch immer zu nennende „Erfahrungs“zulage einzuführen;
3. die notwendigen Mittel dafür im Landeshaushalt bereitzustellen.

Die von der Landesregierung angenommene Tagesordnung Nr. 4 Musikschulen hatte Anna Scarafoni (Fratelli d’Italia) vorgelegt und forderte drin, der Südtiroler Landtag möge die Landesregierung verpflichten,
1. die Auswirkungen der Anwendung von Artikel 7 Absatz 3 des Landesgesetzentwurfs auf die Mittel- und Oberschulen mit musikalischer Ausrichtung laufend zu beobachten;
2. die betroffenen Schulen von Anfang an in die Beurteilung der organisatorischen und didaktischen Auswirkungen dieser Maßnahme einzubeziehen;
3. alle zweckdienlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Anwendung dieser Bestimmung weder zu Qualitätseinbußen beim musikalischen Bildungsangebot noch zu einer organisatorischen Belastung für die betroffenen Schulen führt;
4. sicherzustellen, dass die Anwendung dieser Bestimmung weder direkt noch indirekt zu einer Kürzung des Stellenplans, der Lehrstühle oder der Humanressourcen führt, die den staatlichen Schulen mit musikalischer Ausrichtung zugewiesen werden, und dass das Beschäftigungsniveau sowie die Kontinuität der derzeit laufenden Musiklehrgänge in vollem Umfang gewahrt werden.

Mit der von der Landesregierung angenommenen Tagesordnung Nr. 5 Ständiger Diskussionstisch forderte Anna Scarafoni (Fratelli d’Italia), der Südtiroler Landtag möge die Landesregierung verpflichten,
1. einen ständigen Diskussionstisch zu den Themen pädagogische Qualität, Arbeitsbedingungen des Schulpersonals und organisatorische Belastbarkeit der Schulen einzurichten;
2. auf der Grundlage der von diesem Diskussionstisch unterbreiteten Vorschläge, Maßnahmen in Betracht zu ziehen, die darauf abzielen:
¿ die Verwaltungsauflagen für die Schulen und die Lehrpersonen zu vereinfachen;
¿ die für den Unterricht und die pädagogische Planung vorgesehene Zeit zu wahren;
¿ die Kollegialität und die Mitwirkung der Schulgremien zu fördern;
¿ die Qualität der pädagogischen Planung zu unterstützen;
¿ die pädagogische und kulturelle Aus- und Weiterbildung des Schulpersonals zu stärken;
3. dem zuständigen Gesetzgebungsausschuss und dem Landtag regelmäßig über die Ergebnisse der Beratungen und über etwaige ergriffene Maßnahmen Bericht zu erstatten.

Die von der Landesregierung angenommene Tagesordnung Nr. 6 Lehrpersonen schützen hatte Anna Scarafoni (Fratelli d’Italia) vorgelegt und forderte drin, der Südtiroler Landtag möge die Landesregierung verpflichten,
1. die Aufgaben, die Zusammensetzung und die Arbeitsabläufe etwaiger individualisierter Klassenräte festzulegen, um zu gewährleisten, dass die Arbeitsbelastung der Lehrpersonen bewältigbar bleibt;
2 vor der Umsetzung der Bestimmungen über die individualisierten Bildungspläne zu bewerten, ob die notwendigen organisatorischen Ressourcen in den entsprechenden Schulen effektiv verfügbar sind;
3. entsprechende organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um einen bürokratischen und verwaltungstechnischen Mehraufwand für die Klassenräte und die Lehrpersonen zu vermeiden;
4. einen angemessenen Zeitrahmen für die Koordinierung im Lehrerkollegium und die didaktische Abstimmung vorzusehen, um die im Landesgesetzentwurf vorgesehenen individualisierten Bildungspläne zu begleiten;
5. die Auswirkungen der neuen Bestimmungen auf die organisatorischen Abläufe in den Schulen und auf den Arbeitsaufwand des Lehrpersonals zu beobachten und dabei die Vertretungsorgane der Schulen und das betroffene Personal miteinzubeziehen.

Mit der von der Landesregierung mit Änderungen angenommenen Tagesordnung Nr. 7 Berufsbildung als Instrument zur persönlichen Entwicklung und zur Förderung einer aktiven Bürgerschaft forderte Sandro Repetto (PD – Demokratische Partei), der Südtiroler Landtag möge die Landesregierung verpflichten,
1. im Rahmen der Planung des Bildungsangebots des Landes einen Ansatz zu verfolgen, bei dem die berufliche Bildung nicht nur als Antwort auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes, sondern auch als Instrument für die ganzheitliche Entwicklung der Person betrachtet wird;
2. Indikatoren und Bewertungsinstrumente zu entwickeln, mit denen neben den Beschäftigungseffekten auch der Erwerb von Querkompetenzen sowie bürgerlichen, sozialen und auf eine aktive Bürgerschaft ausgerichteten Kompetenzen erfasst werden kann;
3. Bildungswege zu fördern, die das kritische Denken, die demokratische Teilhabe, die Erziehung zur Nachhaltigkeit, die digitale Kompetenz und die Fähigkeit zum lebenslangen Lernen stärken;
4. in die Planungsprozesse des Bildungsangebots neben Vertretern der Wirtschaft und des produzierenden Gewerbes auch Vertreter aus den Bereichen Schule, Universität, Kultur, dem dritten Sektor und den Jugendorganisationen einzubeziehen;
5. dem Landtag einen periodischen Bericht über die Entwicklung der vom Arbeitsmarkt benötigten Kompetenzen sowie über den Beitrag der beruflichen Bildung zur sozialen und kulturellen Entwicklung der Landesgemeinschaft vorzulegen.
Bei den Punkten 2, 3 und 4 gebe es in Absprache mit der Landesregierung Umformulierungen, erklärte Repetto.

Danach ging man zur Artikeldebatte zum LGE Nr. 70/26 über; zu folgenden Artikeln bis Art. 6 fand eine solche statt:

Art. 2 (Änderung des Landesgesetzes vom 30. November 2004, Nr. 9, „Recht auf Hochschulbildung“)
Zu Art. 2 Abs. 12 und 13 lag ein Änderungsantrag von LR Philipp Achammer, Erstunterzeichner des LGE, vor, mit dem eine neue Formulierung vorgeschlagen wird, mit der das Engagement der Autonomen Provinz Bozen für die Unterstützung der Freien Universität Bozen bekräftigt wird, insbesondere im Hinblick auf die Förderung des internationalen Charakters und der Mehrsprachigkeit. Zudem wird die finanzielle Deckung der neuen Bestimmung vorgesehen. Eine höhere Vergütung der Lehrenden an der Universität im Vergleich zu den gesamtstaatlichen Vergütungen sei aufgrund der Mehrsprachigkeit an der Freien Universität Bozen notwendig, so Achammer u.a.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) erklärte u.a., grundsätzlich sei der Gedanke nicht schlecht. Es habe aber immer wieder Beschwerden von Studierenden gegeben, die angemerkt hätten, dass die Lehre zunehmend italienisch gehalten sei. Die höheren Gehälter würden ja auch die italienischen Lehrenden betreffen, nicht nur solche aus dem deutschsprachigen Ausland. Diese seien aber notwendig, um die Mehrsprachigkeit der Lehre garantieren zu können.
LR Philipp Achammer antwortete u.a., dass die Universität sehr wohl differenzieren könne: Sie könne sagen, sie bezahle den aus dem Ausland Berufenen, weil … Ob die Universität das dann auch tue, entscheide sie selbst. Die Mehrsprachigkeit der Universität sei wichtig. Der LR führte einige Details zur Berufung aus sowie wie vorgesehene Änderungen.
Der Änderungsantrag Achammer wurde mit 22 Ja und 11 Enthaltungen angenommen. Der abgeänderte Artikel 2 mit 25 Ja und 8 Enthaltungen.

Art. 3 (Änderung des Landesgesetzes vom 18. Oktober 1995, Nr. 20, „Mitbestimmungsgremien der Schulen“)
Zu Art. 3 Abs. 1 lag ein Änderungsantrag von Anna Scarafoni (Fratelli d’Italia) vor, mit dem im neuen Absatz 3 von Artikel 3 des LG Nr. 20/1995 nach den Wörtern „und den gegenseitigen Kontakt zwischen Lehrpersonen, Eltern und Schülerinnen und Schülern zu fördern und zu vertiefen" folgende Wörter hinzugefügt werden sollten: „; dies erfolgt unter Beachtung der beruflichen und didaktischen Autonomie der Lehrpersonen sowie der zentralen Rolle der Entscheidungen, welche von den zuständigen Mitbestimmungsgremien der Schulen auf kollegiale Art und Weise getroffen werden."
Zu Art. 3 Abs. 1 lag auch ein Änderungsantrag von Alex Ploner (Team K) vor, der das Stimmrecht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration im Klassenrat betraf. Laut Begleitbericht begleiteten diese Schülerinnen und Schüler mit Behinderung im Schulalltag und verfügten über eine unmittelbare, vertiefte Kenntnis ihrer erzieherischen, sozialen und relationalen Bedürfnisse. Sie vollständig vom Stimmrecht auszuschließen, auch in didaktischen und außerschulischen Belangen, würde ihren fachlichen Beitrag ungerechtfertigt entwerten und die Qualität der kollegialen Beratung mindern. Der Änderungsantrag wolle daher eine Unterscheidung integrieren: Die Bewertung der Schülerinnen und Schüler bleibe aus Gründen der Unparteilichkeit und nach gefestigter Rechtsprechung den unterrichtenden Lehrkräften vorbehalten. Bei allen anderen Angelegenheiten didaktischer und außerschulischer Natur solle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration hingegen das Stimmrecht zustehen, da ihre alltägliche Erfahrung und Fachkenntnis einen wesentlichen Beitrag zur kollegialen Entscheidungsfindung leisteten. Der Vorschlag orientiere sich an der bereits geltenden Regelung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration in der beschränkten Besetzung des Klassenrats (Art. 3 Abs. 4 Buchst. g) des geltenden Textes) und übertrage dieses Prinzip auf alle Sitzungen des Klassenrats, um systematische Kohärenz und Gleichbehandlung zu gewährleisten. Zudem gebe es zum Thema den Beschluss des Südtiroler Landtages 229/25, der am 08.05.2025 mit 31 Ja-Stimmen genehmigt worden sei. Dieser verpflichte die Landesregierung: "Die entsprechenden Bestimmungen dahingehend anzupassen, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Teilnahme an den Sitzungen des Klassenrates grundsätzlich zu ermöglichen, auch MIT STIMMRECHT, wenn es um die Interessen der ihnen zugewiesenen Schülerinnen geht, ausgenommen die Bewertungen." Diesem Beschluss müsse im Gesetz Rechnung getragen werden.
Zu Art. 3 Abs. 1 lag ein weiterer Änderungsantrag von Alex Ploner (Team K) vor, der die Integration von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bildungsbedürfnissen betraf. Wie es im Begleitbericht zur Begründung u.a. heißt, sei die Integration von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bildungsbedürfnissen ein zentraler Bestandteil des Schulalltags. Mitarbeiter innen für Integration (z. B. Integrationsfachkräfte, pädagogische Mitarbeiter:innen) übernähmen dabei eine tragende Rolle in der individuellen Begleitung und Förderung. Trotz dieser zentralen Aufgabe sei ihr Zugang zum digitalen Klassenbuch bzw. Register derzeit vielfach uneinheitlich geregelt. Während Lehrpersonen, Schulführungskräfte und Verwaltungspersonal in der Regel umfassenden Zugang hätten, seien Integrationsmitarbeiter:innen oft auf indirekte Informationen angewiesen oder erhielten nur eingeschränkten Einblick. Der Landtag habe zwar beschlossen, dass im Rahmen der Schulautonomie der Zugang zum digitalen Register in Bezug auf die zugewiesenen Schüler:innen geregelt werden solle. Dieser Ansatz führe jedoch in der Praxis zu erheblichen Unterschieden zwischen den Schulen. Es entstehe ein Flickenteppich an Regelungen, der weder der Bedeutung der integrativen Arbeit noch den Anforderungen eines modernen, koordinierten Unterrichtssystems gerecht werde. Ein gesetzlich verankerter Mindestzugang sei aus mehreren Gründen notwendig: pädagogische Kohärenz, Effizienz und Qualität, Gleichbehandlung, Rechtssicherheit sowie Grenzen der Schulautonomie. Die vorgeschlagene Regelung greife daher nicht unzulässig in die Autonomie der Schulen ein, sondern definiere einen verbindlichen Mindestanspruch, während die konkrete Ausgestaltung weiterhin vor Ort geregelt werden könne.
LR Philipp Achammer erklärte u.a., man könne den Änderungsantrag Scarafoni annehmen. In den Änderungsanträgen A. Ploner gebe es Unschärfen, man habe aber verstanden, auf welche Probleme der Abgeordnete hinweisen wolle. Man schlage vor, bei Abs. 1 Punkt g beim zweiten Halbsatz getrennte abzustimmen. Beim zweiten Punkt schlage man vor, diesen sauberer zu schreiben - man könne sich dazu zusammensetzen; der Vorschlag könne dann bei der nächsten Änderung wieder vorlegen. Punkt 3 werde man nicht zustimmen.
Alex Ploner (Team K) schlug u.a. vor, im Satz “Bei allen anderen Angelegenheiten didaktischer und außerschulischer Natur” “didaktischer und außerschulischer” zu ersetzen mit “schulischer” - er verstehe nämlich nicht, weshalb man die Entscheidung von den einzelnen Direktorinnen und Direktoren überlassen wolle.
Der Änderungsantrag Scarafoni wurde mit 27 Ja und 5 Enthaltungen angenommen; der erste Änderungsantrag Ploner A. wurde mit den vorgeschlagenen Änderungen abgelehnt (mit 16 Ja- und 17 Nein-Stimmen), ebenso der zweite Änderungsantrag Ploner A. (mit 11 Ja, 17 Nein und 5 Enthaltungen).
LR Philipp Achammer erklärte u.a., man habe den Änderungsantrag abgelehnt, weil diese auch mit den Änderungen so allgemein gehalten sei, dass er wohl zu Streitereien vor Ort führen würde.
Der abgeänderte Artikel 3 wurde mit 22 Ja-Stimmen und 11 Enthaltungen angenommen - ohne die Worte “nur für die ihnen zugewiesenen Schülerinnen und Schüler” im Buchstaben g des Absatzes 1. Letztere wurden mit 10 Ja, 18 Nein und 5 Enthaltungen abgelehnt.

Art. 4 (Änderung des Landesgesetzes vom 12. Dezember 1996, Nr. 24, „Landesschulrat und Bestimmungen zur Aufnahme des Lehrpersonals“)
Zu Art. 4 Abs. 1 lag ein Änderungsantrag von Alex Ploner (Team K), der eine Umformulierung im neu einzufügenden Buchstaben vorschlägt. Wie es im Begleitbericht u.a. heißt, sei der Begriff der „repräsentativsten Organisation" rechtlich unbestimmt und in der Praxis schwer handhabbar. Welche Organisation als die repräsentativste gelte, sei von Ort zu Ort verschieden und hänge zudem von der jeweiligen Sprachgruppenvertretung ab: Das Kriterium der größten Repräsentativität führe damit notwendigerweise zu einer strukturellen Benachteiligung kleinerer oder sprachgruppenspezifischer Organisationen, die den Betroffenen gleichermaßen nahe stünden und deren Expertise ebenso wertvoll sei. Der Änderungsantrag streiche das Merkmal der Repräsentativität und öffne die Namhaftmachung für alle anerkannten Organisationen für Menschen mit Behinderung. Damit werde sichergestellt, dass keine legitime Vertretung von vornherein ausgeschlossen werde. Um die praktische Handhabung zu gewährleisten, empfehle man aber in den Durchführungsbestimmungen zu Art. 4 festzulegen, dass die betreffenden Organisationen im Vorfeld ein gemeinsames Gremium bilden sollten, das in eigener Verantwortung über das Verfahren zur Namhaftmachung entscheide. Dieses Gremium lege intern fest, nach welchem Rotations-, Proporz- oder Konsensprinzip die Mitglieder gemäß den Buchstaben o-bis) und o-ter) bestimmt werden sollten. Auf diese Weise werde die Selbstbestimmung der Zivilgesellschaft gestärkt, die Sprachgruppenbalance gewährleistet und der Landesgesetzgeber von einer von Amts wegen kaum lösbaren Repräsentativitätsfrage entlastet.
LR Philipp Achammer schickte voraus, es handle sich um eine berechtigte Frage des Kollegen Ploner und ergänzte u.a., man habe sich deshalb nochmals abgestimmt und sich entschieden, dem Änderungsantrag nicht zuzustimmen.
Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Artikel 4 wurde mit 33 Ja-Stimmen angenommen.

Art. 6 (Änderung des Landesgesetzes vom 29. Juni 2000, Nr. 12, „Autonomie der Schulen“)
Zu Art. 6 Abs. 1 lag ein Änderungsantrag von Brigitte Foppa (Grüne) vor, mit dem der letzte Satz des Absatzes folgendermaßen ergänzt werden sollte: „Die Aufgaben und die Zusammensetzung dieses Klassenrats werden von der Landesregierung nach Anhörung des Landesschulrates, der Landesbeiräte der Eltern und der Schülerinnen und Schüler und der Schulgewerkschaften festgelegt.“ Es gehe, so Foppa, um den individualisierten Klassenrat. Sie schlage vor, dass auch die Kollegialorgane angehört würden.
LR Philipp Achammer sagte u.a., er tue sich mit dem Änderungsantrag schwer. Für so ein Bewertungsmodell eine Anhörung machen zu müssen, fände er deplatziert.
Der Änderungsantrag Foppa wurde mit 10 Ja, 19 Nein und 3 Enthaltungen abgelehnt.
Der Artikel 6 wurde mit 33 Ja-Stimmen angenommen.

(Fortsetzung folgt)

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