News
Plenarsitzung – Direkte Demokratie, mehrsprachige Schule, Akustiksignale an Ampeln, Politikergehälter
Landesgesetzentwürfe zur Direkten Demokratie (Erstunterzeichner Grüne und Team K) sowie zur mehrsprachigen Schule (Grüne) abgelehnt. Zwei Beschlussanträge der Süd-Tiroler Freiheit.
Es folgte die Fortsetzung der gemeinsamen Behandlung der Landesgesetzentwürfe Nr. 6/23 Änderung des Landesgesetzes vom 3. Dezember 2018, Nr. 22, „Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung“ zur Zulässigkeit von Volksabstimmungen über die Regierungsformgesetze gemäß Art. 47 Autonomiestatut und eine Neuzusammensetzung der Kommission für die Abwicklung von Volksabstimmungen (vorgelegt von den Abg. Foppa, Ploner A., Oberkofler, Rohrer, Köllensperger, Rieder, Ploner F., Mair, Atz, Rabensteiner, Knoll, Wirth Anderlan, Zimmerhofer, Colli, Leiter Reber und Repetto) und Nr. 7/23 Änderung des Landesgesetzes vom 3. Dezember 2018, Nr. 22, „Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung“ zur Erleichterung der Unterschriftensammlung und Einführung eines Sammelsystems für die elektronische Abgabe von Unterschriften (vorgelegt von den Abg. Ploner A., Foppa, Köllensperger, Oberkofler, Rieder, Mair, Ploner F., Rohrer, Leiter Reber, Atz, Rabensteiner, Knoll, Wirth Anderlan, Zimmerhofer, Repetto und Colli); die beiden LGE waren in der Oktober-Sitzungsfolge 2025 des Landtages zum Teil behandelt worden (Präsentation durch die Erstunterzeichner und Generaldebatte (1), Generaldebatte (2), Generaldebatte (3)), nun wurde die Behandlung wiederaufgenommen:
Brigitte Foppa (Grüne), Erstunterzeichnerin des Landesgesetzentwurfs Nr. 6/23, sprach u.a. von einer “langen Tour” bis zur Behandlung der Gesetzentwürfe. Sie hoffe, dass sie nach diesem langen Weg endlich abgestimmt würden. Der Abg. Alex Ploner und sie seien Pate und Patin für die Gesetzentwürfe. Es gehe im LGE, für den sie Patin sei, um die Kommission, die darüber entscheide, ob ein Antrag auf Volksbefragung, Volksabstimmung oder Volksinitiative rechtens ist oder nicht. Bei deren Zusammensetzung gehe es nun um die Auflösung eines Widerspruches, denn jene Personen, die über die Zulassung entscheiden, seien ebenso für die Behandlung von Rekursen zuständig. Man habe gemeinsam mit der Mehrheit versucht, dazu eine Kompromisslösung zu finden - und zu diesem Punkt hätte man auch eine Einigung gefunden. Zum anderen Punkt im LGE, die Materien, die zu Volksabstimmungen zugelassen werden sollen, habe man aber keine Einigkeit gefunden. Die Abgeordnete berichtete über Unterschiede im Bereich direkte Demokratie zwischen Trentino und Südtirol: Im Trentino sei das Gesetz zum assistierten Suizid eine Volksinitiative, auch in Südtirol spreche man derzeit über das Thema - es gebe keine Volksinitiative. Es sei ein Gesetz ziemlich schnell durch den Gesetzgebungsausschuss gebracht worden - sie sei trotzdem dafür - und werde nun in einem Sammelgesetz in den Landtag kommen. Die Tatsache, dass im Trentino eine Volksinitiative gestartet sei, habe eine Unmenge von Diskussionen in der Bevölkerung ausgelöst; gesellschaftlich werde über dieses ganz wichtige Thema diskutiert. Dies sei für sie Werbung für die direkte Demokratie. Sie werde immer dafür stehen, dass direkte Demokratie ausgedehnt und besser verankert werde.
Alex Ploner (Team K), Erstunterzeichner des Landesgesetzentwurfs Nr. 7/23, erklärte u.a., er wisse, wie schwer man sich mit der direkten Demokratie in Südtirol tue. Man sage zwar immer, sie sei wichtig, aber wenn es darum gehe, Farbe zu bekennen, ziehe man sich zurück. Man habe kürzlich das Gesetz des LH zur digitalen Wahl verabschiedet, auch in diesem stehe nicht konkret drin, wie es umgesetzt werden solle. Hier sage man, Onlineunterschriften wolle man nicht. Man habe sich - so wie vom LH vorgeschlagen - mehrmals mit der Kollegin Deeg getroffen, doch Lösungsvorschläge kämen nun nicht: Die Mehrheit habe keine Änderungsanträge zum Gesetz vorgelegt. Wenn er etwas ändern wolle, dann tue er das. “Ihr müsst eure Wahl vor der Bevölkerung verantworten.” Selbst stehe man zu seinem Wort und werde heute für die Gesetzentwürfe stimmen.
Der Übergang zur Artikeldebatte des Landesgesetzentwurfs Nr. 6/23 wurde mit 18 Ja- und 16 Nein-Stimmen genehmigt, jener zum Landesgesetzentwurf Nr. 7/23 hingegen wurde mit 17 Ja- und 18 Nein-Stimmen abgelehnt.
In der Artikeldebatte wurden die Art. 1 und Art. 2 jeweils mit 17 Ja- und 18 Nein-Stimmen abgelehnt, Art. 3 (Einrichtung, Zusammensetzung und Aufgaben der Kommission) mit 17 Ja- und 17 Nein-Stimmen. Damit war die Behandlung des LGE Nr. 6/23 abgeschlossen.
Landesgesetzentwurf Nr. 2/23 Mehrsprachige Schule als Zusatzangebot (vorgelegt von den Abg. Foppa, Oberkofler und Rohrer; Beginn Behandlung am 05.02.2026 - Fortsetzung am 07.05.2026 - Fortsetzung): In der Februar-Sitzung 2026 war der LGE zum Teil im Plenum des Landtages behandelt worden, weil die Zeit der Opposition zu Ende war, war die Generaldebatte jedoch unterbrochen und in der Mai-Sitzungsfolge wieder aufgenommen worden. Nachdem die Zeit der Opposition abermals zu Ende war, wurde die Generaldebatte nun fortgesetzt: Da es keine Wortmeldungen von Abgeordneten mehr gab, folgte die abschließende Stellungnahme der Erstunterzeichnerin des LGE. Brigitte Foppa (Grüne) schickte in ihrer Replik voraus, dass sie das, was zuvor passiert sei, getroffen habe und ergänzte u.a. es gehe “hier” drunter und drüber. In der Generaldebatte seien Aussagen gefallen, die einem - auch in der zeitlichen Distanz - fast nicht möglich scheinen würden. Es sei so getan worden, als ob durch dieses frei wählbare Zusatzmodell der muttersprachliche Unterricht ausgehebelt werde und dass der Vorschlag nicht die Probleme der Leute treffe; die Abgeordnete erinnerte auch an eine Aussage des Abg. Rabensteiner, der davon gesprochen habe, dass Herr Gentile seine Freude mit dem Vorschlag hätte. Dabei sehe der Vorschlag vor, dass die muttersprachliche Schule auf jeden Fall gesichert sein müsse - und falls genügend Einschreibungen wären, mehrsprachige Klassen eingerichtet würden. Die Kritik am Vorschlag sei aus ihrer Sicht völlig überzogen gewesen. Als die Väter der Autonomie das paritätische Schulmodell für die Ladiner festgeschrieben hätten, hätten sie auch nicht gedacht: Jetzt richten wir das ladinische Schulmodell ein, damit wir das Ladinische kaputtmachen. Man werde sich viel eher gedacht haben, man wolle die Ladiner an die anderen Sprachgruppen im Land anbinden. Eine weise und vorausschauende Sichtweise. Die Ladiner schnitten jetzt immer als Beste bei den Mehrsprachigkeitsprüfungen ab. Den eigenen Vorschlag sehe sie ähnlich dem ladinischen Modell. Die Abgeordnete verlas einige Zitate aus der Diskussion, u.a. sei sie als Hexe bezeichnet und von Todesstoß gesprochen worden, gesagt worden sei auch die Grünen sollten den zentralen Wert der deutschen Schule endlich anerkennen. Doch wenn man auf die Daten schaue, dann handle es sich beim LGE um einen durchaus überlegenswerten Vorschlag - es sei etwas, das niemandem etwas nehme, aber jenen, die es wünschten, etwas dazugäben. Die Debatte sei absurd und aus der Realität gefallen. Man könnte den Vorschlag als Pilotprojekt umsetzen, doch auch das wolle man nicht. Der LH habe gemeint, man könne das Angebot ja in der italienischsprachigen Schule machen; darum gehe es aber nicht. Mehrsprachigkeit entstehe dann, wenn es von den Familien gewünscht und von den Schulen aufgenommen werde - und dann daraus ein pädagogisches Konzept entstehe.
LR Philipp Achammer meldete sich zum Fortgang der Arbeiten zu Wort und erklärte u.a., es habe noch keine Replik der Landesregierung gegeben. Man würde gerne dazu Stellung nehmen.
Präsident Angelo Gennaccaro erinnerte u.a. daran, dass der LGE von der Abg. Foppa vorgelegt worden sei und deshalb eine Replik der Landesregierung nicht vorgesehen sei.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) meldete sich in persönlicher Angelegenheit zu Wort und stellte u.a. die Aussage von Foppa klar, sie sei von ihm als Hexe bezeichnet worden: Die Argumentation habe ihn an die Geschichte von Hänsel und Gretel erinnert, nicht die Abgeordnete Foppa selbst
Der Übergang zur Artikeldebatte des Landesgesetzentwurfs Nr. 2/23 wurde mit 10 Ja, 24 Nein und 1 Enthaltung abgelehnt und damit war die Behandlung des LGE abgeschlossen.
Beschlussantrag Nr. 377/26 Akustiksignal an Ampeln (eingebracht von den Abg. Zimmerhofer, Knoll, Atz und Rabensteiner am 10.02.2026; Beginn Behandlung am 11.03.2026 - Fortsetzung):
Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit), Erstunterzeichner des Antrages, hatte diesen bei seiner Behandlung in der Februar-Sitzungswoche 2026 auf Vorschlag von LR Alfreider ausgesetzt, der vorgeschlagen hatte, eine gemeinsame Formulierung mit der Landesregierung zu finden. Bis dato, so Zimmerhofer, habe er eine solche noch nicht erhalten.
LR Daniel Alfreider informierte u.a. darüber, dass sein Ressort einen Vorschlag ausarbeite, er sei aber noch nicht fertiggestellt. Das sollte aber in Kürze der Fall sein.
Paul Köllensperger (Team K) erklärte u.a., man werde den Antrag mittragen, doch er habe bereits bei der vorherigen Behandlung des Antrags einige Bemerkungen gemacht: Das Akustiksignal sei bereits in einem staatlichen Gesetz verpflichtend vorgesehen, ebenso die Beseitigung der architektonischen Barrieren. Er brauche deshalb keine Treffen mit dem Blindenverband, alles sei bereits bis ins Detail normiert. Was man einführen könne: dass das Land darüber wache, dass die Gemeinden das auch umsetzen.
LR Daniel Alfreider sagte u.a., man habe einen Text in Ausarbeitung, er bitte um eine erneute Aussetzung des Antrags.
Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) stimmte dem zu und setzte den Antrag aus.
Beschlussantrag Nr. 146/24 Politikergehälter lokal, umfassend und transparent lösen! (eingebracht von den Abg. Zimmerhofer, Knoll, Rabensteiner, Atz, Colli, Wirth Anderlan und Holzeisen am 10.09.2024): Der Südtiroler Landtag möge die Landesregierung auffordern,
1. Die Landesregierung überträgt die Zuständigkeit für die Löhne und Renten der Landtagsabgeordneten an den Landtag.
2. Die Landesregierung regelt die Gehälter transparent, und diese werden während der Legislaturperiode nicht angepasst.
3. Die Landesregierung stellt die Landtagsabgeordneten beim Rentensystem mit „normalen“ Arbeitern gleich, so wie es im Bundesland Tirol der Fall ist.
4. Die Landesregierung ermöglicht allen Parteien, die im Landtag vertreten sind, die 2-Promille-Zuweisungen bei der Steuererklärung.
5. Die Landesregierung ersetzt die „versteckte“ Parteienfinanzierung durch eine transparente Neuregelung derselben.
Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit), Erstunterzeichner des Antrags, führt in dessen Prämissen u.a. aus, dass die Koppelung der Politikergehälter in der Region an die Gehälter der Beamten die Bürger empöre. Sie könnten nicht mehr nachvollziehen, wie viel Geld ein Abgeordneter wirklich bekomme, wer dieses Geld bezahle und wie viel von diesem Geld ein Abgeordneter in Form von Abgaben zahlen müsse. Seit Jahren werde das Problem verschleppt. Das Thema müsse aber transparent, umfassend und lokal gelöst werden. Seit der Verfassungsreform von 2001 würden die Abgeordneten von Bozen und Trient nicht mehr als Regionalräte, sondern als Landtagsabgeordnete gewählt. Die beiden Landtage von Bozen und Trient bildeten gemeinsam den Regionalrat. Trotzdem würden die Landtagsabgeordneten weiterhin über die ungeliebte Region entlohnt. In der letzten Legislaturperiode sei sogar ein Sonderausschuss zur Regelung der Politikergehälter im Sinne der Bürger eingesetzt worden. Der Tenor damals: Die Abgeordneten sollten beim Lohn und bei der Rente „normalen“ Arbeitern gleichgestellt werden. Gleichzeitig solle eine vernünftige Parteienfinanzierung die „versteckte“ Parteienfinanzierung über die Gehälter der Abgeordneten ersetzen. Der Südtiroler Landtag müsse endlich selbst die finanzielle Verantwortung für die eigenen Abgeordneten übernehmen. “Wir schulden den Bürgern eine grundlegende, saubere und transparente Regelung der Materie! Ein Wegducken hilft niemandem und mindert das Vertrauen der Bürger in die Politik”, so Zimmerhofer abschließend.
LH Arno Kompatscher wies u.a. darauf hin, dass es hier um eine Zuständigkeit des Landtages und von dessen Präsidium gehe, nicht der Landesregierung, wie es im Antrag heiße.
Auch er habe darauf hinweisen wollen, so Paul Köllensperger (Team K) u.a. Der Antrag sei gewohnt oberflächlich. Er sei inhaltlich damit einverstanden, dass die Zuständigkeit für Löhne und Renten zum Landtag und weg vom Regionalrat käme, ebenso dass man die Gehälter transparent regle und während der Legislatur nicht anpasst. Ein Rentensystem wie für normale Arbeiter gehe nicht, das habe “uns” auch Luisa Gnecchi einmal erklärt. Auch für die 2-Promille-Regelung haben weder die Landesregierung noch der Landtag die Zuständigkeit, sondern Rom, - auch wenn er mit dem Vorschlag einverstanden wäre. Bei der Parteienfinanzierung müsse man wenn, sowohl über die öffentliche als auch über die private reden, es brauche eine breitere Diskussion als einen Punkt 5 in einem Beschlussantrag. Zu den Punkten 1 und 2 könne man zustimmen, wenn die Landesregierung gestrichen werde.
Brigitte Foppa (Grüne) erklärte u.a., wenn man immer sage, die Landesregierung solle das richten, dann mache man sich als Landtag klein. Es gehe hier um Dinge, die die Landesregierung nicht machen könne. Außerdem müsste die Landesregierung gestrichen werden. Der Antrag müsste nochmals überarbeitet werden.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit), Mitunterzeichner des Antrags, erinnerte u.a. an einen Ausschuss zur Parteienfinanzierung, den man im Landtag in der vergangenen Legislatur gehabt habe. In diesem habe man konstruktiv gearbeitet. Er halte es für geeigneter, die Landesregierung zu beauftragen, als Begehrensanträge zu verfassen, da diese oft in irgendeiner Schublade verschwinden würden. Ein Graubereich, den man sich genauer anschauen sollte, sei, dass Betriebe, die im Wahlkampf an Parteien spendeten, im Anschluss öffentliche Beiträge erhielten. Wenn man die Materie der Politikergehälter in den Landtag verlege, dann würde es die Transparenz für die Bürger erhöhen. Punkt 3 sei in der Zwischenzeit vom Landtag geregelt worden, aber bei den anderen Punkten sei es nötig, aktiv zu werden.
Vize-Landtagspräsident Arnold Schuler führte in der Replik u.a. einige Details zur derzeit geltenden Entschädigungsregelung für Abgeordnete aus. Man könne noch immer darüber diskutieren, ob es zu viel sei. Wie es sich entwickelt habe, sei auch für “uns” nicht immer ganz nachvollziehbar. Heute sei das Thema mit Regionalgesetz geregelt. Die Landesregierung habe in dem Bereich keine Zuständigkeiten. So wie im Antrag vorgeschlagen, könne es nicht funktionieren; er rate dazu, den Antrag zurückzuziehen und zu überarbeiten.
Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit), Erstunterzeichner des Antrags, zog diesen zurück.
Maria Elisabeth Rieder (Team K) beantragte eine Unterbrechung der Arbeiten von 15 Minuten für die Opposition. Dem wurde stattgegeben. Die Juni-Sitzungsfolge des Südtiroler Landtages wird um 14.30 Uhr mit der Zeit der Mehrheit fortgesetzt.
tres

