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Plenarsitzung – Institutionelle Punkte; Gender-Ideologie

Institutionelle Tagesordnungspunkte behandelt: Genehmigung der Abschlussrechnung 2025 des Südtiroler Landtages sowie Wahl des Ernennungsausschusses im Sinne von Artikel 13 des Landesgesetzes Nr. 3 vom 18. Mai 2026 betreffend „Bestimmungen über die Garantin/den Garanten für Bürgeranliegen". Antrag von JWA Wirth Anderlan. Morgen, Mittwoch (10. Juni), ab 9 Uhr Anhörung der Verantwortlichen der zum Landtag gehörenden Ombudsstellen.

Im Anschluss an die Aktuelle Fragestunde wurde mit dem Beschlussvorschlag Genehmigung der Abschlussrechnung des Südtiroler Landtages für das Finanzjahr 2025 ein weiterer institutioneller Tagesordnungspunkt behandelt. Wie es im Bericht zum Beschlussvorschlag heißt, weist diese Rechnungslegung die Ergebnisse der Finanzgebarung des Südtiroler Landtages des Jahres 2025 aus; sie wurde vom Präsidium des Landtages in der Sitzung vom 27.4.2026 genehmigt. Nun werde sie – wie von der Geschäftsordnung vorgesehen – dem Landtag zur Genehmigung vorgelegt. Der Haushaltsvoranschlag des Südtiroler Landtages für die Finanzjahre 2025, 2026 und 2027 ist mit Landtagsbeschluss vom November 2024 im Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben mit einem Ansatz von Euro 19.630.000,00 in der Kompetenz festgelegt worden; im Laufe des Jahres 2025 wurden die Endsummen sechsmal abgeändert – zuletzt wurde im Oktober 2025 mit Beschluss des Präsidiums die 3. Änderung des Haushaltsvoranschlages genehmigt, welche den Bilanzansatz in der Kompetenz (Einnahmen und Ausgaben) von 25.488.278,40 Euro auf Euro 22.888.278,40 vermindert hat. Nun weist die Abschlussrechnung über die Finanzgebarung des Jahres 2025 zum 31.12.2025 einen Verwaltungsüberschuss von 4.516.266,02 Euro auf. Diesem Verwaltungsüberschuss wird im Zuge des Nachtragshaushaltes Rechnung getragen werden. Laut Bericht entfallen 75 Prozent der auf Ausgabenkapiteln (Sonderbuchhaltungen ausgeschlossen) verzeichneten Einsparungen auf 32 Kapitel, darunter Entschädigung und Rückvergütung der Reisespesen für Dienstreisen des/der Landtagspräsidenten/in und der Landtagsabgeordneten (120.373,31 Euro), Der Ombudsperson für die Rechte von Personen unter Freiheitsentzug zustehende Besoldung und Spesenrückvergütung für die Fort- und Weiterbildungen sowie für Außendienste (115.000,00 Euro), Auszahlung der zweckbestimmten Zuweisungen der Aufsichtsbehörde für Kommunikationswesen bezüglich der Erteilung von Aufträgen für Dienstleistungen (107.039,27 Euro), Ausgaben in Zusammenhang mit der Verbindungsstelle für das Büro für politische Bildung und Bürgerbeteiligung (Euro 150.000,00), Ausgaben für die Tätigkeit der Gleichstellungsrätin/des Gleichstellungsrates, des Monitoringausschusses sowie des Anti-Mobbing-Dienstes betreffend die Erteilung von Aufträgen für professionelle und spezialisierte Dienstleistungen (155.519,17 Euro), Ankauf von anderen Maschinen und Anlagen (359.248,20 Euro), Gehälter und andere Bezüge für das Personal des Landtages (einschließlich Leistungslöhne und Ergebniszulagen) (302.470,54 Euro), Rückerstattung der Gehälter und andere Bezüge für das zum Landtag abgeordnete Personal (251.081,59 Euro), Fürsorge- und Versicherungsabgaben für das Personal des Landtages (172.751,32 Euro), Regionale Wertschöpfungssteuer für das Personal des Landtages (154.236,69 Euro), Reservefonds für Kapitalausgaben (100.000,00 Euro) sowie Fonds für Anwalts- bzw. Gerichtskosten bei Rechtsstreitigkeiten (Euro 120.000,00). Den größten Posten im Einnahmeteil stellen die Zuweisungen aus dem Landeshaushalt in der Höhe von 12.253.120,26 Euro dar. Daneben gibt es einige Einnahmenkapitel die im Gesamtkontext der Einnahmengebarung eine absolut untergeordnete Rolle darstellen, zumal die als Einnahmen ausgewiesenen Beträge, wenn auch nicht formell (sonst würden sie Bestandteil der Sonderbuchhaltung sein), so doch substanziell Durchlaufposten sind, ebenso wie es die Sonderbuchhaltung ist.
Präsident Angelo Gennaccaro erläuterte einige Punkte des Beschlussvorschlags und erkundigte sich, ob es Fragen vonseiten der Abgeordneten gebe.
Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) unterstrich u.a., es sei erfreulich, dass es Einsparungen gegeben habe - er habe sich sagen lassen, dass der Südtiroler einer der günstigsten Landtage sei.
Der Beschlussvorschlag Genehmigung der Abschlussrechnung des Südtiroler Landtages für das Finanzjahr 2025 wurde mit 34 Ja-Stimmen angenommen.

Es folgte die Wahl des Ernennungsausschusses im Sinne von Artikel 13 des Landesgesetzes Nr. 3 vom 18. Mai 2026 betreffend „Bestimmungen über die Garantin/den Garanten für Bürgeranliegen“: In Art. 13 ist u.a. geregelt, wie die Verantwortlichen, welche laut Landesgesetz die fachlich-operative Ausübung der Funktionen in den sechs Bereichen innehaben, ernannt werden. Zum Zwecke der Ernennung wählt der Landtag einen sogenannten Ernennungsausschuss. Er besteht – laut Art. 13 –, „unter Einhaltung der Vorgaben, was die Sprachgruppenzugehörigkeit betrifft, aus der amtierenden Präsidentin/dem Präsidenten als Vorsitzende/r sowie aus fünf Abgeordneten, von denen drei der politischen Minderheit angehören müssen“. Für den Ernennungsausschuss wird, wenn möglich, die in der Geschäftsordnung des Südtiroler Landtages enthaltene Regelung der Arbeitsweise der Gesetzgebungsausschüsse angewandt. Weiters sieht Art. 13 vor: „Der Ernennungsausschuss hört die Bewerberinnen und Bewerber für die Ämter der Verantwortlichen der Fachbereiche an und erarbeitet einen Ernennungsvorschlag. Dieser Vorschlag ist dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen, der mit absoluter Mehrheit seiner Mitglieder darüber beschließt. Über die vom Ausschuss einstimmig beschlossenen Ernennungsvorschläge beschließt der Landtag ohne Diskussion.“
Paul Köllensperger (Team K) schlug für die Opposition die Abgeordneten Bernhard Zimmerhofer, Brigitte Foppa sowie Maria Elisabeth Rieder (Team K) vor, Harald Stauder (SVP) nominierte für die Mehrheit Arnold Schuler und Harald Stauder - und ergänzte, dass Landtagspräsident Gennaccaro kraft seines Amtes bereits Mitglied des Ausschusses sei.
Die Vorschläge wurden mit 33 Ja-Stimmen angenommen.

In der Zeit der Opposition wurde dann zunächst der Beschlussantrag Nr. 273/25 Gender-Ideologie stoppen (eingebracht vom Abg. Wirth Anderlan am 13.05.2025, Ersetzungsantrag vom 18.03.2026) behandelt: Der Südtiroler Landtag möge Folgendes beschließen:
1. Der Südtiroler Landtag spricht sich gegen die Gender-Ideologie aus, welche Geschlecht zu einem sozialen Konstrukt erklärt, welches beliebig gewechselt werden kann und sprachlich, sozial, politisch und juristisch überwunden werden soll.
2. Der Südtiroler Landtag spricht sich gegen die Verbreitung der Gender-Ideologie aus und stellt unmittelbar die Finanzierung für alle Projekte, Initiativen und Organisationen ein, welche diese Ideologie unterstützen.
3. Der Südtiroler Landtag spricht sich gegen den Pride Month sowie den Pride March in Südtirol aus.
4. Der Südtiroler Landtag spricht sich gegen die Verbreitung der Gender-Ideologie in öffentlichen Schulen und Kindergärten aus und wird diese künftig unterbinden und ahnden.
Wie Jürgen Wirth Anderlan (JWA Wirth Anderlan), Einbringer des Antrags, in dessen Prämissen u.a. schreibt, propagiere die Gender-Ideologie als Ziel die Auflösung der Geschlechter und darauf aufbauend der traditionellen Familien. Zu ihren Methoden gehöre neben der Zersetzung der deutschen Sprache durch Sterne, Binde- und Unterstriche im Namen der Geschlechtsneutralität auch das Konzept der sozialen Konstruktion von Geschlecht. Geschlecht sei demnach nicht oder nicht primär biologisch geprägt, sondern „sozial konstruiert“. Dementsprechend könne man dieses auch beliebig ändern. Die binäre Einteilung der Geschlechter sei somit überholt, weshalb Geschlecht „fluid“, also fließend, begriffen werden solle. Auch traditionelle Begriffe wie „Mutter“ und „Vater“ sollten dabei durch geschlechtsneutrale Formulierungen ersetzt werden. Auch um geschlechtliche und sexuelle Minderheiten nicht zu diskriminieren. Immer wieder gebe es dahingehend Vorstöße, die Begriffe durch „Elternteil 1“ und „Elternteil 2“ oder „Elter 1“ und „Elter 2“ zu ersetzen. Auch beim Spielen, legten Genderpädagogen Wert darauf, „geschlechtsspezifische Rollenzuweisungen zu vermeiden“. Deshalb sollten Kinder nur mehr mit genderneutralem Spielzeug spielen. Und auch in Südtirols Gesetzgebung habe diese Ideologie mittlerweile Eingang gefunden. So heiße es im Südtiroler Familiengesetz, das vom Südtiroler Landtag verabschiedet wurde, unter Artikel 8 Absatz 2: „Um auf gesellschaftlicher Ebene ein verändertes Geschlechterrollenverständnis zu fördern und die Gleichstellung von Frau und Mann im Familien- und Erwerbsleben zu optimieren, werden gezielte Gender-Maßnahmen, Programme zur Erweiterung von Rollenbildern, geschlechtersensibler Erziehungs- und Bildungsarbeit in allen gesellschaftlichen Bereichen unterstützt.“ Anders gesagt: Die Südtiroler sollten ideologisch umprogrammiert werden und dies auch noch selbst bezahlen. Gegen ihren Willen. Obwohl die Landesregierung selbst in ihrer Antwort auf eine JWA-Anfrage betont habe: „In eindeutiger Ausprägung gibt es zwei biologische Geschlechter: männlich und weiblich.“ Eine Haltung, welche so auch vom italienischen Verfassungsgericht geteilt werde. Eine breite Debatte darüber, ob dieser fundamentale Angriff auf Weiblichkeit und Männlichkeit auch vom Volk gewünscht sei, habe es bisher nicht gegeben. Dennoch zeigten Umfragen regelmäßig, dass die Anhänger der Gender-Ideologie sich trotz massiver Unterstützung in den Schulen, Universitäten und Medien weiterhin in der absoluten Minderheit befänden. Die meisten Südtiroler würden wissen, dass Kinder sich ihrer Natur gemäß natürlich und normal entwickeln sollen, ohne genderneutrale Sprache, genderneutrale Namen und genderneutrale Spielsachen. Mit einem Vater und einer Mutter anstelle von Elter 1 und Elter 2. Und die meisten Südtiroler wollten nicht, dass Kinder und Jugendliche systematisch indoktriniert würden und sich im schlimmsten Fall sogar mit Hormonen behandeln und umoperieren lassen könnten, nur um nachträglich zu merken, dass ihnen eine angebliche Genderdysphorie nur eingeredet worden sei.
Brigitte Foppa (Grüne) erklärte u.a., wenn der Abg. Wirth Anderlan hier eine Art Poetry Slam mache, wolle sie es auch tun - und verlas ein Gedicht aus ihrer Mittelschulzeit. Sie wolle den Abgeordneten Wirth Anderlan fragen, ob ihm bewusst sei, wie viele Menschen er mit seinen Aussagen beleidige? Manche von ihnen würden jahrelang leiden. Gerade intersexuelle Menschen seien ein Beispiel dafür, wie man sich sein Schicksal nicht aussuche. Der Abgeordnete werfe in die Gender-Ideologie - etwas, das es gar nicht gebe - alles hinein, was ihm nicht gefalle. Er greife Menschen damit wüst an, mische alles zusammen und konstruiere eine Gender-Ideologie. Das habe nichts mit Rahmenbedingungen in Schulen zu tun oder damit, wie man Kinder erziehen solle.
LR Marco Galateo sagte u.a., dass er verstanden habe, dass mit diesem Antrag ein wunderbares TikTok- und Instagram-Video entstehe. Eines sei die Geschlechtsdysphorie und Geschlechtsumwandlungen, die finanziert würden. Etwas anderes sei die Gender-Ideologie, das sei etwas Politisches. Man könne den Kindern nicht vermitteln, dass man morgens aufwache und entscheiden könne, ob man Mann oder Frau sei. Man werde als Mann oder Frau geboren - mit Ausnahme der genannten Fälle. Er sage seinen Kindern immer, sie könnten ihre Zukunft gestalten, wie sie möchten - es gebe keine Arbeit, die Frauen nicht machen könnten. Mit einigen Punkten der Prämissen sei er einverstanden, müsse aber gegen den Antrag stimmen, weil er Fehler enthalte.
Aussagen des Antrages seien absolut aus dem Kontext gerissen, so Sandro Repetto (PD - Demokratische Partei) u.a. Es gehe um Stereotype und Rollenzuweisungen zwischen Frauen und Männern. Wenn man ständig von der Mehrheit der Südtiroler und den Gedanken dieser Mehrheit spreche, dann müsse man seine Aussagen erst einmal beweisen. Ebenso stelle sich die Frage, was im Jahr 2026 die traditionelle Familie sei. Es gebe heute verschiedenste Arten von Familien. Der Beschlussantrag spiegle eine Sichtweise wider, die nur das anerkenne, was dem eigenen Kulturmodell entspreche, und wolle ein einziges Familienmodell, eine einzige Art des Glücklichwerdens erzwingen. Er werde gegen den Antrag stimmen.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) unterstrich u.a., es gebe ein genotypisches Geschlecht und ein phänotypisches Geschlecht. Es gebe daneben eine sexuelle Orientierung, die nichts mit dem genotypischen oder phänotypischen Geschlecht zu tun habe. Es gehe in der ganzen Diskussion nicht darum, Menschen mit einer anderen phänotypischen Ausprägung zu diskriminieren. Es gehe darum, dass unter dem Deckmantel der Toleranz und der Regenbogenfahne eine Ideologie eingezogen sei, in der man Mädchen anrege, an Fasching nicht mehr als Prinzessin in die Schule zu gehen, um keine Rollenbilder zu fördern. Außerdem habe Homosexualität nichts mit queer sein zu tun; diese Diskussion habe man im Landtag bereits mehrmals gehabt. Im Antrag gehe es um Ideologie; auch er sei der Meinung, dass Ideologie in den Schulen nichts zu suchen habe. Es sei legitim, dass man sich in der Politik damit auseinandersetze, ob man das haben wolle oder nicht. 
LR Philipp Achammer erklärte u.a., dass sowohl der Kollege Knoll als auch der Kollege Wirth Anderlan sich eine Realität zurechtzimmerten, die ihren Vorstellungen und Bildern entsprächen. Man solle ihm den Kindergarten zeigen, in den ein Mädchen nicht als Prinzessin verkleidet gehen dürfe. Wenn man von vielen Schulen spreche, in denen dies der Fall sei, dann solle man Namen und Adressen nennen. Man lehre in den Schulen Respekt, Toleranz und Fairness - diese Werte werde man immer vorleben. Er lasse sich nicht vorwerfen, dass man Dinge tun würde, die nicht passieren.
Zeno Oberkofler (Grüne) betonte u.a., dass er sich “hier” Wachsamkeit wünsche und kritisierte Aussagen des Abg. Wirth Anderlan. Er finde die absurden Vorschläge des Abg. “daneben” und respektlos; der Abg. Wirth Anderlan beziehe sich oft auf Geisteskrankheiten, wenn er etwas kritisiere; er bitte den Präsidenten diesbezüglich in Zukunft einzuschreiten. Noch immer würden Menschen wegen ihrer sexuellen Identität oder Orientierung diskriminiert, auch um dies zu ändern sei der Pride Month wichtig. Es gebe Menschen, die wegen ihrer sexuellen Identität oder Orientierung misshandelt würden. Die Freiheit des Menschen müsse respektiert werden. Die Gender-Ideologie gebe es nicht; man müsse aufhören, “hier” Dinge zu sagen, die es nicht gebe.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) meldete sich in persönlicher Angelegenheit zu Wort und bezog sich auf die Kritik von LR Achammer und stellte klar, er habe sich auf Fälle in Deutschland bezogen.
Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) sagte u.a., er sei der erste, der sage, es brauche mehr Vielfalt und Toleranz. Doch er glaube auch, dass man einen Fehler begehe, wenn die Menschen das Gefühl hätten, etwas übergestülpt zu bekommen. Es gebe weltweit zahlreiche Aktionen, die es wert werden, sichtbar gemacht zu werden, für die Südtiroler etwa den Tag der Muttersprache. Eurac, Laimburg, Schloss Tirol und andere öffentliche Einrichtungen hätten ihr Corporate Design noch nie für den Tag der Muttersprache oder den Tag der Autonomie angepasst. Wenn man jeden Monat etwas sichtbar machen würde, dann wäre es etwas anderes. Dass dies in der Bevölkerung Fragen aufwerfe, sei legitim.
LH Arno Kompatscher erklärte in seiner Replik u.a., der Einbringer des Antrages habe “Kraut und Rüben” durcheinandergeworfen und zahlreiche Themen vermischt. Das Dargestellte finde so nicht statt. Und wenn der Abg. Knoll dann sage, “ja, aber in Berlin” – man wolle er ihn erinnern, dass man hier aber nicht über Berlin diskutiere. Mit solchen Aussagen, wie im Antrag oder dass der Martinsumzug nicht mehr gemacht werde oder das Kreuz abgehängt werden müsse, wolle man den Menschen Angst machen. Man sei Mitglied des Netzwerks R.E.A.D.Y. und als solches beteilige man sich an der Initiative. Man zwinge niemanden, beim Pride Month mitzumachen. Die Regenbogenfahne stehe für Toleranz, Vielfalt und Respekt - für diese Gedanken stehe man ebenfalls ein. Es habe auch andere Anlässe gegeben, bei denen das Corporate Design öffentlicher Einrichtungen angepasst worden sei. Mit diesem Antrag werde behauptet, man sei eine Meinungsdiktatur - das sei nicht der Fall. Er frage sich, wovor der Abg. Wirth Anderlan Angst habe. Man mache wegen eines Roll-ups, mit dem man sage, dass man für Liberalität stehe, einen Aufstand. Man werde gegen den Antrag stimmen.
Präsident Angelo Gennaccaro bat den Abg. Wirth Anderlan um eine respektvolle Sprache.
Jürgen Wirth Anderlan (JWA Wirth Anderlan) erinnerte u.a. an seine letzten Anträge - “gute Anträge” -, u.a. jenen zum fairen Handel und jenen zum SOS-Handzeichen. Die Mehrheit finde immer eine Ausrede, um seine Anträge nicht anzunehmen. Er habe LR Achammer ein Schreiben einer Volksschule in Klausen zugeschickt, in der es von Sternchen nur so gewimmelt habe - das sei ein Beweis. Der LR aber habe geantwortet, man sei keine Sprachpolizei. Der Abgeordnete kritisierte weitere Aussagen in der Diskussion. Ihm sei egal, was “ihr alle macht - aber Hände weg von den Kindern”.
Der Beschlussantrag Nr. 273/25 wurde mehrheitlich abgelehnt.

Damit beendete Präsident Angelo Gennaccaro die Arbeiten am Dienstagnachmittag. Morgen, Mittwoch (10. Juni), ab 9 Uhr finden die Anhörungen der Verantwortlichen der zum Landtag gehörenden Ombudsstellen statt (Volksanwaltschaft, Kinder- und Jugendanwaltschaft, Gleichstellungsrätin, Landesbeirat für das Kommunikationswesen; die Verantwortliche der Antidiskriminierungsstelle ist verhindert). Um 11 Uhr werden die Arbeiten des Plenums aufgrund eines Beschlusses des Kollegiums der Fraktionssprecher unterbrochen und um 14 Uhr (anstatt um 14.30 Uhr) wieder aufgenommen.

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