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I. GGA: Ja zu Gesetzentwurf zu Ortspolizei und zu Bildungsomnibus
Gesetzgebungsausschuss billigt zwei von Landesregierung vorgelegte Gesetzesvorschläge: den LGE Nr. 62/25 „Ordnung der Ortspolizei“ sowie den Landesgesetzentwurf Nr. 70/26 „Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Unterricht, Berufsbildung und Kultur“.
Der I. Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages ist am heutigen Montag (11. Mai 2026) unter dem Vorsitz von Anna Scarafoni zusammengetreten.
Dabei wurde zunächst der Landesgesetzentwurf Nr. 62/25 Ordnung der Ortspolizei (vorgelegt von LRin Ulli Mair) behandelt und mit 5 Ja-Stimmen (Vorsitzende Scarafoni und Abg. Renate Holzeisen, Josef Noggler, Alex Ploner und Harald Stauder) und 1 Enthaltung (Abg. Myriam Atz) gutgeheißen. Wie es im Begleitbericht heißt, soll mit dem vorliegenden Vorschlag das Landesgesetz von 1993, das den Bereich derzeit regelt, ersetzt werden – und zwar im Rahmen der Zuständigkeiten des Landes im Bereich Verwaltungs- und Ortspolizei und unter Berücksichtigung der ausschließlichen Zuständigkeit des Staates im Bereich öffentliche Ordnung und Sicherheit im Sinne von Artikel 117 der Verfassung. Seit der Verabschiedung des Gesetzes von 1993 hat sich nämlich in Hinblick auf die Aufgaben und Funktionen der Ortspolizei viel geändert; dem wird im neuen Landesgesetz Rechnung getragen. „Die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs sind die Definition der Zuständigkeiten der Ortspolizei, die Zusammenarbeit mit den anderen Ordnungskräften und das einheitliche Erscheinungsbild, da sie über identische Fahrzeuge und Uniformen verfügen werden, vor allem aber die Tatsache, dass die Ortspolizei eine grundlegende Rolle bei der Prävention und der Sicherheit spielen wird“, betonte Scarafoni.
Anschließend wurde der Landesgesetzentwurf Nr. 70/26 Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Unterricht, Berufsbildung und Kultur (vorgelegt von den Landesräten Philipp Achammer, Marco Galateo und Daniel Alfreider) behandelt: Die Hauptziele des LGE sind Präzisierungen, Vereinfachungen und mehr autonome Spielräume in einzelnen Bereichen. So ist im Bereich Unterricht dem Begleitbericht zufolge u.a. die Ausweitung der individuellen Bildungspläne zur Sprachförderung vorgesehen. Anpassungen gibt es zudem in den Bereichen Mitsprache der Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung sowie der Mitarbeitenden für Integration in unterschiedlichen Gremien, Aufholung von Lernrückständen und Prävention von Schulabbruch oder dem Taschengeld für Praktika im Bildungsbereich (Freie Universität Bozen). „In der Diskussion wurden in vielen Beiträgen die kritischen Punkte und Probleme innerhalb der Schule hervorgehoben, die auf die stetig wachsende Zahl von Schülern mit Migrationshintergrund und auf Schwierigkeiten zurückzuführen sind, die den Schülern den Schulalltag erschweren. Daher ist es notwendig, zahlreiche unterstützende Fachkräfte einzustellen“, erklärte Ausschussvorsitzende Scarafoni. Der Gesetzentwurf wurde schließlich mit 3 Ja-Stimmen (Vorsitzende Scarafoni und Abg. Noggler und Stauder) und 3 Enthaltungen (Abg. Atz, Holzeisen und A. Ploner) gebilligt.
Beide Gesetzentwürfe werden voraussichtlich im Juni im Plenum des Südtiroler Landtages behandelt.
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