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Tag der Arbeit: Chancengleichheit, Würde und Respekt am Arbeitsplatz

Zum 1. Mai richtet Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer den Blick auf Chancengleichheit, Mobbing und Gewalt am Arbeitsplatz – Bereiche, in denen die Kluft zwischen Norm und gelebter Realität noch immer erheblich ist.

Der Tag der Arbeit am 1. Mai ist ein Anlass, um darüber nachzudenken, wer in der Arbeitswelt noch immer nicht die gleichen Chancen hat wie andere. Das europäische Bild ist eindeutig: Laut dem Bericht zur Gleichstellung der Geschlechter 2025 der Europäischen Kommission wird es bei derzeitigem Tempo noch 60 Jahre dauern, um die Ungleichheit zwischen Frauen und Männern in Europa zu schließen. Eine Zahl, die dazu einlädt, genauer hinzuschauen, was heute in den Betrieben und Organisationen geschieht.

„Arbeit ist für viele Menschen eine Quelle persönlicher Erfüllung und wirtschaftlicher Unabhängigkeit. Es ist Aufgabe der Institutionen, dazu beizutragen, dass dies für alle möglich bleibt“, betont Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer.

Doch Frauen sind auf dem Arbeitsmarkt nach wie vor strukturell benachteiligt. In Europa arbeiten 31,8 Prozent der erwerbstätigen Mütter in Teilzeit, gegenüber 5 Prozent der Väter – oft nicht aus freier Wahl, sondern aus Notwendigkeit aufgrund von Betreuungspflichten. Dies wirkt sich unmittelbar auf den Zugang zu Führungspositionen aus: Frauen, die in Teilzeit arbeiten, haben es schwerer, die Sichtbarkeit und berufliche Kontinuität aufzubauen, die Führungsaufgaben erfordern. Das Ergebnis ist ein Lohngefälle, das in Südtirol 17,5 Prozent zuungunsten der Frauen beträgt – eine Zahl, die nicht nur direkte Gehaltsunterschiede widerspiegelt, sondern strukturelle Ungleichheiten in den Berufsverläufen.

„Von Gleichstellung zu sprechen bedeutet, die konkreten Berufswege von Frauen in den Blick zu nehmen, die Zugangschancen und die wirtschaftliche Unabhängigkeit“, führt Gleichstellungsrätin Hofer aus. „In diesen Bereichen gibt es noch viel zu tun, und die normativen Instrumente – allen voran die neue europäische Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026–2030 und die Richtlinie zur Lohntransparenz, die bis Juni 2026 umgesetzt werden muss – bieten einen wichtigen Rahmen.“

Ein Bereich, den das Büro der Gleichstellungsrätin kontinuierlich beobachtet, ist jener der Gewalt, Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz, von denen Frauen unverhältnismäßig stark betroffen sind. Die verfügbaren Daten zeigen, dass es sich dabei um kein Randphänomen handelt, das strukturierte Antworten auf organisatorischer und kultureller, aber auch auf normativer Ebene erfordert.

Ein aktuelles Beispiel aus Südtirol zeigt, wie notwendig diese kulturelle Arbeit noch ist: In einer öffentlichen Gemeinderatssitzung äußerte ein Bürgermeister als Reaktion auf den Vorschlag, eine angemessene Frauenbeteiligung im Verwaltungsrat einer Gemeindegesellschaft sicherzustellen, dass Frauen besser zu Hause bei ihren Kindern bleiben sollten – verbunden mit abwertenden Verallgemeinerungen über Frauen in der öffentlichen Verwaltung. Solche Aussagen, die in einem institutionellen Rahmen von jemandem getroffen werden, der ein öffentliches Amt ausübt, sind keine Privatmeinung: Sie stellen das Grundprinzip der Teilhabe von Frauen am Arbeits- und Institutionenleben in Frage – und damit auch die geltenden Vorschriften zur Geschlechterparität in den Organen öffentlicher Gesellschaften. Jede und jeder darf die eigenen persönlichen Überzeugungen haben: Wer jedoch das Amt eines Bürgermeisters trägt, ist nicht dem eigenen Denken verpflichtet, sondern dem Gemeinwohl – und zum Gemeinwohl gehören alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

„Wenn solche Äußerungen in einem institutionellen Rahmen von jemandem gemacht werden, der ein öffentliches Amt ausübt, handelt es sich nicht um Privatmeinungen: Es handelt sich um ein kulturelles Signal, das reale Auswirkungen auf die Menschen hat, die arbeiten, und auf jene, die es möchten“, erklärt Hofer.

„Die Prävention von Diskriminierung und jeder Form von Gewalt am Arbeitsplatz betrifft nicht nur Krisensituationen: Sie betrifft die alltägliche Qualität des Arbeitsumfelds. Darin zu investieren bedeutet, in Produktivität, Wohlbefinden und Zusammenhalt zu investieren“, unterstreicht die Gleichstellungsrätin.

Vor diesem Hintergrund ist der 1. Mai ein geeigneter Moment, um Bilanz zu ziehen über das Erreichte und über das, was noch zu tun bleibt – mit dem gemeinsamen Ziel, Frauen und allen Menschen gleiche Chancen und sichere, respektvolle Arbeitsumfelder zu gewährleisten.

„Chancengleichheit in der Arbeit“, so Gleichstellungsrätin Hofer abschließend, „ist kein nachrangiges Ziel: Sie ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine Gesellschaft, die wirklich allen gerecht wird.“

Kontakt

Büro der Gleichstellungsrätin – Cavourstraße 23/c (Parterre), 39100 Bozen – Tel. 0471 946003 – info@gleichstellungsraetin-bz.org – www.gleichstellungsraetin-bz.org

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