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Plenarsitzung – Garantin/Garant für Bürgeranliegen (3)
Generaldebatte zum LGE Nr. 67/26 „Bestimmungen über die Garantin/den Garanten für Bürgeranliegen“: Stellungnahmen der Abg. Knoll, Holzeisen, Stauder, A. Ploner und Wirth Anderlan. Debatte zu den Artikeln 1 und 2. April-Sitzungsfolge geschlossen.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) erklärte u.a., dass die Opposition geschlossen öfter bei Beschlüssen der Regierung mitstimme als umgekehrt - das hänge damit zusammen, dass die Opposition nach Inhalten stimme, nicht nach Fraktionszugehörigkeit. Es habe eine Zeit gebraucht, bis die Volksanwaltschaft akzeptiert worden sei - die damalige Volksanwältin Burgi Volgger habe hart daran gearbeitet, dass sich das auch in den Gemeindestuben änderte. Dort habe man die Volksanwaltschaft als Einmischung empfunden, es habe gedauert, bis man verstanden habe, dass die Volksanwaltschaft eine Vermittlerrolle innehabe. Das Vertrauen in die Ombudsstellen habe zuletzt aber gelitten, u.a. auch wegen Gabi Morandell. Es habe auch Fälle gegeben, in denen die Ombudsstellen sich weigerten zusammenzuarbeiten. Die Neuorganisation sei sinnvoll. Der Abgeordnete erinnerte an einen Fall eines Südtiroler Jugendlichen, der in einer anderen Region Italiens untergebracht wurde; man habe sich dafür eingesetzt, dass dieser im deutschsprachigen Raum untergebracht werde; in solchen Situationen wünsche er sich ein proaktiveres Herangehen der Ombudsstellen. Der Kinder- und Jugendschutz werde künftig eine sehr große Rolle einnehmen; diesbezüglich sei die Kinder- und Jugendanwaltschaft wichtig, die sich bei strukturellen Benachteiligungen einsetze. Die Kollegin Atz hatte den Vorschlag des Ombudsstellenleiters für die Benennung gemacht; mit Garant lehne man sich am Italienischen an. Ein Garant sei jemand, der dafür einstehe, dass es nicht zu einer Straftat komme. Der Begriff sei irreführend, denn eine solche Aufgabe habe der Leiter nicht, dieser koordiniere. Er fände es schade, dass der Begriff der Volksanwaltschaft abgeschafft werden solle; der Begriff habe eine gewisse Tradition in Südtirol und dies solle nicht über Bord geworfen werden. Die Antidiskriminierungsstelle sei heute im Landtag gelobt worden, doch sie setze sich nicht für alle ein, die diskriminiert würden; wenn etwa ein Südtiroler bei einem Amt sprachlich diskriminiert werde, dann sei die Antidiskriminierungsstelle nicht Anlaufstelle. Sie kontrolliere viel eher die Einheimischen, etwa wenn in Inseraten nach einheimischen Arbeitnehmern oder Mietern gesucht werde. Dabei sei dies keine Diskriminierung, sondern habe oft gute Gründe.
Waltraud Deeg (SVP) bemerkte u.a., dass die Gleichstellungsrätin auf staatlicher Ebene doch nicht abgeschafft werden solle. In der Diskussion habe man den LGE und die Änderungsanträge mitunter vermischt. Darauf wolle sie hinweisen.
Renate Holzeisen (Vita) sagte u.a., dass die Funktionen auf den Begrifflichkeiten fußten. Man müsse zunächst wissen, was man wolle, und dann die Begrifflichkeiten definieren.
Harald Stauder (SVP) bedankte sich u.a. bei den Mitarbeitenden der Ombudsstellen. Man habe mit dem LGE versucht, eine Klarheit in die Struktur zu bringen. Man rede von sieben Stellen, die alle von Frauen besetzt seien - wie wäre die Diskussion gewesen, wenn alle von Männern besetzt wären? Es sei ein langer Weg gewesen, bis zur Behandlung des Themas im Plenarsaal. Man habe das Thema auch im Präsidium einige Male diskutiert; man habe gesagt man müsse eine klarere Linie ins Ganze bringen. Die Menschen müssten gut aufgehoben sein und sollten nicht von der einen zur anderen und wieder zurückverwiesen werden. Man habe eine Lösung gefunden, doch der Weg sei noch nicht zu Ende; es könne sich in der Praxis herausstellen, dass es Nachschärfungen brauche - deshalb werde man in den nächsten Jahren sehr gut hinschauen müssen. Es habe viele kleine Strukturen gegeben, heute sei man bei einer großen Struktur angelangt. Die Senioren hätten sich im Prozess stark eingebracht. Man habe etwas für die Menschen machen wollen; die Struktur müsse den Notwendigkeiten der Menschen angepasst werden und nicht umgekehrt. Man habe nämlich zum Teil den Eindruck gehabt, dass viele kleine Königreiche geschaffen worden seien, um die herum sich die Menschen bewegen sollten. Die neu organisierte Stelle solle sich zu einer Anlaufstelle für Menschen entwickeln, die Unterstützung benötigten.
Alex Ploner (Team K) erinnerte u.a. daran, dass im Ausschuss die Minderheit die Mehrheit gehabt habe - das sei für die Mehrheit eine ungewohnte Situation gewesen. Seine Anträge für Anträge habe er stets rechtzeitig angebracht, die Kollegin Deeg indes habe ihren vorgebracht, als man das Gesetz bereits behandelt habe.
Waltraud Deeg (SVP) widersprach Aussagen des Abg. Alex Ploner.
Myriam Atz (Süd-Tiroler Freiheit) führte u.a. aus, weshalb sie im Gesetzgebungsausschuss gegen den Antrag auf Anhörung der Abg. Deeg gestimmt hat.
Jürgen Wirth Anderlan (JWA Wirth Anderlan) äußerte sich u.a. ironisch über die Diskussion über Demokratie im Laufe der Debatte. Zum Gesetzentwurf: Er sei grundsätzlich für eine Zusammenlegung, doch bei einigen Fällen sei das in der praktischen Umsetzung schwierig.
Landtagspräsident Arnold Schuler, Erstunterzeichner des LGE, führte in seiner Replik u.a. aus, dass die Frage nicht sei, ob die verschiedenen Ombudsstellen derzeit gut oder schlecht arbeiteten. Es sei klar, dass sie gut funktionierten, doch angesichts der aktuellen Situation und der Hinzufügung neuer Bereiche sei eine Umstrukturierung notwendig. Das Gesetz sehe einen Gesamtverantwortlichen vor, diesem müsse man auch entsprechende Möglichkeiten und eine bestimmte Kraft geben. Die Frage zur Autonomie: Der Bereich der Ombudsstellen werde um einiges mehr an Autonomie erhalten, da sich die Politik und das Generalsekretariat zurückzögen. Die Unabhängigkeit werde insgesamt wesentlich ausgebaut. Man wolle eine Reorganisation in erster Linie im Sinne der Bürgerinnen und Bürger machen, deren Anliegen sollten schnellstmöglich bearbeitet werden. Der Zugang solle niederschwellig sein. Es werde auch weiterhin möglich sein, sich direkt an eine der Stellen zu wenden, möglicherweise werde auch eine eigene Telefonnummer für Betroffene von sexualisierter Gewalt eingerichtet. Ziel sei es, den Zugang für die Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen, deshalb wäre es unsinnig, mit dem Gesetz zusätzliche Hürden zu schaffen. Man habe das Gesetz seit Monaten diskutiert und man habe mit einer Anhörung nicht eine zusätzliche Schleife einbauen wollen, auch weil die Ernennung einiger Stellen bereits in Kürze erfolgen sollten. Die Geschäftsordnung der neuen Stelle werde vom Präsidium genehmigt. Man werde weiterhin im Landtag die Tätigkeitsberichte der verschiedenen Bereiche vorstellen. Im LGE sei bereits vorgesehen, dass man proaktiv werden könne und solle, es könnten dazu Teams innerhalb der verschiedenen Fachbereiche gebildet werden und Sensibilisierungsarbeit geleistet. Über die Bezeichnung - Leiter/Garant - habe man lange diskutiert, mit Garant habe man eine Bezeichnung gefunden. Im Gesetz werde festgeschrieben, wofür diese Figur zuständig sei.
Zu folgenden Artikeln des Gesetzentwurfs fand eine Debatte statt:
I. ABSCHNITT ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Art. 1 Gegenstand und Zielsetzung
Zum Art. 1, Absatz 5, Buchstabe a) lag ein Änderungsantrag von Franz Ploner (Team K) vor, mit dem eine Anpassung am Text vorgenommen werden soll, da – so der Begleitbericht zum Änderungsantrag – der Satz „in der vorliegenden Form syntaktisch nicht korrekt und semantisch nicht verständlich“ sei, „insbesondere was die Formulierung ‚zur Förderung‘ betrifft“. Arnold Schuler (SVP), Erstunterzeichner des LGE, antwortete, dieser Vorschlag gehe in Ordnung. Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich angenommen.
Art. 1 wurde mit 26 Ja und 4 Enthaltungen angenommen.
Art. 2 Organisation
Zu Art. 2, Absatz 1 lag ein Änderungsantrag von Zeno Oberkofler (Grüne) vor, mit dem dieser folgende Fassung erhalten soll: “Das Personal wird der Garantin/dem Garanten vom Landtag auf Vorschlag der Generalsekretärin/des Generalsekretärs zugewiesen. Dieses Personal untersteht dem Leitungs- und Weisungsrecht der Garantin/des Garanten. Die Personalausstattung und die Personaleinstellungen werden mit Beschluss des Landtagspräsidiums festgelegt. Bei der Auswahl des Personals für die einzelnen Fachbereiche werden die jeweiligen Verantwortlichen der Fachbereiche miteinbezogen.” Zeno Oberkofler (Grüne) bat darum, den letzten Satz getrennt abzustimmen, es gehe im Änderungsantrag darum, die Verantwortlichen miteinzubeziehen.
Zu Art. 2, Absatz 3 lag ein Änderungsantrag zum Änderungsantrag Deeg von Arnold Schuler vor, mit dem der Absatz folgende Fassung erhalten soll: „Um eine effiziente Ausübung der zugewiesenen Funktionen und Aufgaben zu gewährleisten, verfügt die Garantin/der Garant zusätzlich zum im Absatz 1 vorgesehenen Personal über Verantwortliche, welche die fachlich-operative Ausübung der Funktionen in den Bereichen gemäß Artikel 1 Absatz 5 eigenständig übernehmen. Diese Verantwortlichen unterstehen der Garantin/dem Garanten und werden gemäß dem Verfahren laut Artikel 13 für die Dauer der Legislaturperiode ernannt. Mindestens eine Verantwortliche/ein Verantwortlicher muss einer der beiden Sprachgruppen angehören. welcher die Garantin/der Garant nicht angehört." Es gehe um Präzisierungen, führte Schuler u.a. aus.
Zu Art. 2, Absatz 3 lag ein Änderungsantrag zum Änderungsantrag Deeg von Sandro Repetto (PD - Demokratische Partei) vor, in dem die Sprachgruppenzugehörigkeit der drei Verantwortlichen laut Proporz erfolgen soll.
Zu Art. 2, Absatz 3 lag ein Ersetzungsantrag von Waltraud Deeg (SVP) vor, mit dem dieser folgendermaßen ersetzt wird: “Um eine effiziente Ausübung der zugewiesenen Funktionen und Aufgaben zu gewährleisten, wird die Garantin/der Garant zusätzlich zum im Absatz 1 vorgesehenen Personal von Verantwortlichen in den im Art. 1 Abs 5 aufgelisteten Fachbereichen unterstützt. Die Verantwortlichen sind in den ihnen zugewiesenen Bereichen unabhängig und weisungsfrei. Die Verantwortlichen werden gemäß dem Verfahren laut Art. 13 ernannt. Die Amtszeit der Verantwortlichen beträgt sechs Jahre ab dem Datum der Ernennung. Mindestens ein Verantwortlicher muss einer der beiden Sprachgruppen angehören, welcher die Garantin/der Garant nicht angehören.“ Deeg (SVP) betonte u.a., es gehe in ihren Abänderungsanträgen darum, dass ihr wichtige Punkte integriert würden. Sie habe hier integriert, dass die Verantwortlichen “unabhängig und weisungsfrei” sein sollten.
Zu Art. 2, Absatz 4 lag ein Änderungsantrag zum Änderungsantrag Schuler von Arnold Schuler vor, mit dem der Absatz folgende Fassung erhält: “Die Garantin/Der Garant gewährleistet die einheitliche Wahrnehmung der Aufgaben, koordiniert die Tätigkeit der Fachbereiche und trägt die Gesamtverantwortung für die Erreichung der Zielsetzung gemäß Artikel 1. Sie/Er überträgt den Verantwortlichen die Ausübung von Aufgaben, die mit den in Artikel 1 Absatz 5 genannten Funktionen in Verbindung stehen." Es gehe, so Schuler u.a., um Präzisierungen, wobei das Konzept des Verantwortlichen dasselbe bleibe; u.a. werde eine Kann- zu eine Muss-Bestimmung.
Zu Art. 2, Absatz 4 lag ein Änderungsantrag von Waltraud Deeg (SVP) vor, mit dem der Absatz folgende Fassung erhalten soll: „Die Garantin/der Garant überträgt den Verantwortlichen die Ausübung von Aufgaben, die mit den in Art. 1 Abs. 5 genannten Funktionen in Verbindung stehen.“ Deeg erklärte u.a., dass sie das „kann“ im LGE an dieser Stelle streichen möchte - der Gesamtverantwortliche müsse das dann tun. Das sei auch bei folgenden Änderungsanträgen von ihr der Fall.
Zu Art. 2, Absatz 4 lag ein Änderungsantrag von Franz Ploner (Team K) vor, mit dem der Absatz so abgeändert werden soll, dass aus der Kann- eine Muss-Bestimmung („Die Garantin/Der Garant überträgt den Verantwortlichen die Ausübung von Aufgaben, die mit den in Artikel 1 Absatz 5 genannten Funktionen in Verbindung stehen.“) wird, da – so der Begleitbericht: „Kann-Bestimmungen sind in Gesetzestexten juridisch und inhaltlich zu weitläufig und zu ungenau.“
Schuler, Erstunterzeichner des LGE, ging auf die verschiedenen Änderungsanträge ein und erklärte u.a. auf den Änderungsantrag Repetto bezogen, dass die Einhaltung des Proporzes zu weit gehen würde - es sei bereits vorgesehen, dass zumindest einer der Verantwortlichen einer anderen Sprachgruppe wie die anderen Verantwortlichen angehören müsse.
Zu Art. 2, Absatz 6 lag ein Änderungsantrag von Arnold Schuler (SVP) vor, mit dem der folgende Satz ergänzt werden soll: „Betroffene können sich auch direkt an die zuständigen Bereiche wenden, wobei für besonders sensible Bereiche Direktkontakte eingerichtet werden.“ Es gehe, so Schuler u.a., um die Kontaktaufnahme für sensible Bereiche; dies sei auch in der Generaldebatte mehrmals angemerkt worden.
Zu Art. 2, Absatz 7 lag ein Änderungsantrag von Waltraud Deeg (SVP) vor, mit dem der Absatz wie folgt ersetzt werden soll: „Die Formen der Organisation und der internen Zusammenarbeit zwischen der Garantin/dem Garanten und den Verantwortlichen gemäß Absatz 3 werden auf der Grundlage einer vom Landtagspräsidium nach Einholung eines obligatorischen nicht verbindlichen Gutachtens der zuständigen Gesetzgebungskommission genehmigten Geschäftsordnung geregelt.“
Zu Art. 2, Absatz 9 lag ein Änderungsantrag von Franz Ploner (Team K) vor, mit dem laut Begleitbericht zum einen ein Komma eingefügt wird („vor Partizipialkonstruktion erforderlich“), zum anderen der Begriff „normal“ gestrichen wird („Das Tagesgeschäft muss im Gesetzestext nicht als ‚normal‘ definiert werden. Was sind denn ‚normale‘ bzw. nicht normale Tagesgeschäfte?“, heißt es zur Begründung.)
Zu Art. 2, Absatz 9 lag ein Änderungsantrag von Zeno Oberkofler (Grüne) vor, mit dem dieser folgende Fassung erhalten soll: „Die Garantin/Der Garant benennt nach Antritt ihres/seines Amtes eine Verantwortliche/einen Verantwortlichen gemäß Absatz 3 als Stellvertreterin/Stellvertreter. Bei Abwesenheit oder Verhinderung vertritt die Stellvertreterin/der Stellvertreter die Garantin/den Garanten beschränkt auf das normale Tagesgeschäft. Die Stellvertreterin/der Stellvertreter muss einer Sprachgruppe angehören, welcher die Garantin/der Garant nicht angehört.“
Zu Art. 2, Absatz 12 lag ein Änderungsantrag von Zeno Oberkofler (Grüne) vor, mit dem dieser folgende Fassung erhalten soll: “Die Landesverwaltung, die Bezirksgemeinschaften und die Gemeinden stellen der Garantin/dem Garanten und den für den jeweiligen Bereich zuständigen Verantwortlichen die notwendigen Räumlichkeiten für Sprechtage und für Informations- und Beratungsveranstaltungen zur Verfügung.”
Sandro Repetto (PD - Demokratische Partei) betonte u.a., er verstehe nicht, dass man nicht dafür sei, die Stellen der Verantwortlichen nach dem Proporz zu vergeben - einer der anderen Sprachgruppe sei zu wenig.
Josef Noggler (SVP) erkundigte sich nach den zwei Änderungsanträgen von LRin Pamer. Diese seien zurückgezogen, so Präsident Arnold Schuler. Noggler stellte Detailfragen zum Änderungsantrag Ploner.
Brigitte Foppa (Grüne) erklärte u.a., sie habe einen Zweifel zur sprachlichen Regelung. Im Normalfall würden die Stellen in der Landesverwaltung nach Sprachgruppenstärke vergeben. Man schlage vor, eine Kommission für die Ernennung der Vertreter zu schaffen, die dann die Kandidaten dem Plenum vorschlage.
Anna Scarafoni (Fratelli d’Italia) meldete sich zum Proporz zu Wort und sagte u.a., dass die Einhaltung desselben nicht als Bedingung im Gesetzesvorschlag vorgesehen sei. Sie sei deshalb mit dem Änderungsantrag Repetto einverstanden, ebenso wie mit der Einführung der Ernennungskommission, die sich auch mit der Zuteilung der Zuständigkeiten befasse.
Franz Ploner (Team K) stellte bezogen auf die Frage des Abg. Noggler u.a. klar, dass der italienische Text genauer sei als der deutsche. Er schlage statt „normale Tätigkeiten” „Verwaltungstätigkeiten“ vor.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) sprach u.a. von Proporz als “heiliger Kuh”, die in diesem Fall verteidigt werde, sonst aber mit Füßen getreten. Bei Ernennungen in der Vergangenheit habe man immer allen Kandidaten dieselbe Chance gegeben, egal, ob deutsch oder italienisch oder Mann oder Frau. Es habe sich aber immer herausgestellt, dass sich Menschen gemeldet hätten, die nicht ausreichend Deutsch konnten, denn die Realität sei, dass der Großteil der Klienten Deutsch- und Ladinischsprachige seien. Wenn es Kandidaten gebe, die perfekt zweisprachig seien und sich im Land auskennen, dann sei das gut. Doch wenn diese Anforderungen nicht erfüllt würden, dann würde das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Stellen leiden. Wenn man sich den aktuellen Fall mit den Sprachzertifikaten ansehe, seien die Betroffenen Deutsche oder Italiener?
Christian Bianchi sagte u.a., es scheine so, dass die einzigen, die bestimmte Positionen einnehmen könnten, Deutsche seien - das sei ein Witz. Derjenige, der die Voraussetzungen habe, solle eine Position auch erhalten. Tendenziell werde bei den Ernennungen des Landtages der Proporz eingehalten. In diesem Fall gehe es um eine Kommission, die vom Landtag eingesetzt werde, diesem aber nicht angehöre. Die Anwendung des Proporzes würde der Logik entsprechen. Auch er wäre nicht da, wenn der Proporz nicht angewandt worden wäre.
Erstunterzeichner Arnold Schuler (SVP) ging auf die Stellungnahmen ein und erklärte u.a., es gebe immer ein Für und Wider, wie bestimmte Dinge geregelt werden sollten. Bisher sei der Proporz nie Thema gewesen - von Bestellung der Volksanwältin bis Gleichstellungsrätin. Eine Ausschreibung der Stellen nach Sprachgruppen wäre einschränkend, das Anliegen müsse viel eher sein, die geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten zu finden. Bisher sei man damit gut gefahren. Der Gesetzestext sei sehr detailliert, detaillierter als üblich, deshalb regle die Geschäftsordnung bestimmte Dinge - eine weitere Schleife mit dem GGA, so wie von Kollegin Deeg vorgeschlagen, halte er für unnötig.
Der erste Teil des Änderungsantrags Oberkofler zu Abs. 1 wurde mehrheitlich angenommen; der zweite Teil (letzter Satz) mehrheitlich abgelehnt.
Der Änderungsantrag zum Änderungsantrag Deeg von Schuler zum Abs. 3 wurde mit 26 Ja, 3 Nein und 1 Enthaltung angenommen.
Der Änderungsantrag Schuler zu Abs. 4 wurde mit 27 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.
Der Änderungsantrag Schuler zu Abs. 6 wurde mit 27 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.
Der Änderungsantrag Repetto zu Abs. 6 wurde mit 5 Ja, 21 Nein und 5 Enthaltungen abgelehnt.
Der Änderungsantrag Deeg zu Abs. 7 wurde mit 8 Ja, 20 Nein und 3 Enthaltungen abgelehnt.
Der Änderungsantrag Ploner zu Abs. 9 wurde mit 30 Ja- und 1 Nein-Stimme angenommen.
Der Änderungsantrag Oberkofler zu Abs. 9 wurde mit 31 Ja-Stimmen angenommen.
(Alle Änderungsanträge, die nicht abgestimmt wurden, sind verfallen.)
Waltraud Deeg (SVP) erkundigte sich u.a., wie das Leitungs- und Weisungsrecht künftig gehandhabt werde.
Brigitte Foppa (Grüne) sagte u.a., dass “Leitung und Weisung” nicht mehr im Text stehe.
Es stünde im Text, die Verantwortlichen würden dem Garanten “unterstehen”, so Erstunterzeichner Arnold Schuler (SVP). Der Garant habe die Gesamtverantwortung und müsse einschreiten können, wenn die Dinge nicht so funktionierten, wie sie funktionieren sollen.
Art. 2 wurde mit 22 Ja-Stimmen und 8 Enthaltungen genehmigt.
Damit wurde die April-Sitzungsfolge des Südtiroler Landtags geschlossen. Die Behandlung des Landesgesetzentwurfs Nr. 67/26 Bestimmungen über die Garantin/den Garanten für Bürgeranliegen (vorgelegt von den Abg. Schuler, Pamer, Gennaccaro, Foppa und Rieder) wird in der nächsten Sitzungssession ab 5. Mai fortgesetzt.
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