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Plenarsitzung – Verbindlichkeiten außer Etat, Garantin/Garant für Bürgeranliegen  

Gesetz zu Außeretatmäßiger Verbindlichkeit mit 23 Ja-Stimmen und 11 Enthaltungen verabschiedet. Landesgesetzentwurf Nr. 67/26 “Bestimmungen über die Garantin/den Garanten für Bürgeranliegen” präsentiert und Ausschussbericht verlesen.

Nach der Verabschiedung der Haushaltsänderung behandelte der Südtiroler Landtag am Donnerstagnachmittag den LGE Nr. 66/26 Außeretatmäßige Verbindlichkeit. Bei diesem geht es vor allem um Fehler im Verwaltungsvorgang, die richtiggestellt werden müssen. Im LGE Nr. 66/26 gehe es insgesamt um rund 130.000 Euro, so LH Arno Kompatscher. Gut 30.000 Euro betreffen das Programm für die ländliche Entwicklung bzw. die Abrechnung dieses europäischen Programmes. Größter Posten seien 82.560 Euro, der Landesanteil an einer mit PNRR-Geldern kofinanzierten Managementausbildung für 43 Führungskräfte verschiedener Ebenen des Gesundheitswesens, die an der Freien Universität Bozen absolviert wurde.
Ein weiterer Posten sind ca. 10.000 Euro für mehrere Anzeigen in lokalen Medien zur Bewerbung der Veranstaltungsreihe „Innovationsfrühstück“.
Franz Ploner (Team K) stellte eine Detailfrage zur Managementausbildung an der Uni Bozen. LH Arno Kompatscher erklärte u.a. das notwendige buchhalterische Prozedere.

Zu folgenden Artikeln des LGE Nr. 66/26 fand eine Debatte statt:

Art. 1 Anerkennung der Rechtmäßigkeit der außeretatmäßigen Verbindlichkeiten, die sich aus dem Erwerb von Gütern und Dienstleistungen ergeben
Zum Art. 1 lagen ein Änderungsantrag sowie ein Änderungsantrag zum Änderungsantrag von LH Arno Kompatscher vor. Der Änderungsantrag zum Änderungsantrag wurde mehrheitlich genehmigt. Art. 1 wurde mit 20 Ja-Stimmen und 11 Enthaltungen genehmigt.

Art. 2 Finanzbestimmung 
Zu Art. 2, Absatz 1 lag ein Änderungsantrag zum Änderungsantrag von LH Arno Kompatscher vor, mit dem die Finanzbestimmung des Artikels abgeändert werden soll. Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich genehmigt.
Art. 2 wurde mit 22 Ja-Stimmen und 11 Enthaltungen genehmigt.

Es wurden keine Stimmabgabeerklärungen abgegeben. In der Schlussabstimmung wurde der LGE Nr. 66/26 mit 23 Ja-Stimmen und 11 Enthaltungen verabschiedet.

Es folgte die Behandlung des Landesgesetzentwurfs Nr. 67/26 Bestimmungen über die Garantin/den Garanten für Bürgeranliegen (vorgelegt von den Abg. Schuler, Pamer, Gennaccaro, Foppa und Rieder): Präsident Arnold Schuler (SVP), Erstunterzeichner des LGE, unterstrich in seiner Erläuterung des Gesetzentwurfs u.a., dass bereits viel über den Gesetzesentwurf und die Beweggründe dafür gesprochen worden sei. Er habe sich bereits vor einiger Zeit mit allen Fraktionssprechern zum Vorschlag ausgetauscht. Er habe sich bemüht, einen Entwurf vorzulegen, der die bestehenden Ombudsstellen reformieren würde. Ein Grund für den Gesetzentwurf sei gewesen, dass die betroffenen Bereiche in den vergangenen Jahren erweitert worden seien. Zunächst habe es die Volksanwaltschaft gegeben, dann seien die Kinder- und Jugendanwaltschaft sowie die Gleichstellungsrätin dazugekommen. Zuletzt seien der Fachbereich für Personen unter Freiheitsentzug sowie der Bereich Seniorinnen und Senioren dazugekommen. Sofern das Gesetz genehmigt werde, werde man die zuständigen Personen für beide Bereiche ernennen. Ein völlig neuer Bereich sei jener für Sexualisierte Gewalt. Dazu habe LRin Pamer bereits einen Entwurf ausgearbeitet, man sei aber übereingekommen, zu versuchen, alles in einem Guss vorzulegen. Eine der Zielsetzungen des LGE sei nämlich, möglichst alle Bereiche in einem Gesetz zusammenzufassen. Die Idee einer Reorganisation sei nicht neu. Bereits vor 20 Jahren sei die Diskussion über ein “Haus der Volksanwaltschaft” aufgekommen, das Ansinnen sei gewesen, die immer komplexer werdende Abwicklung neu zu organisieren, zu versuchen, neue Bereiche so zu organisieren, dass alles bestmöglich abgewickelt werden kann. Seitdem seien noch zusätzliche Bereiche hinzugekommen. Nach einer langen Diskussion sei der Wunsch formuliert worden, dass alle Bereiche auf dieselbe Ebene gehoben werden sollten. Bisher seien die Antidiskriminierungsstelle, der Seniorenanwalt und der Beauftragte für Personen unter Freiheitsentzug der Volksanwaltschaft untergeordnet gewesen. Gleichstellungsrätin und Kinder- und Jugendanwaltschaft seien eigene Bereiche gewesen. Es habe auch eine Diskussion darüber gegeben, ob der Garant für Menschen unter Freiheitsentzug, so wie ursprünglich beschlossen, rechtlich in Ordnung sei. Man definiere die Rolle des Garanten nun neu. Man wolle nun alle Stellen gleichstellen - und zudem jemanden vorsehen, der das Ganze koordiniert. Mit zunehmender Anzahl von Stellen komme es zu Überschneidungen, mit Schwierigkeiten bei Koordination und Organisation, zudem werde es für die Bürgerinnen und Bürger schwieriger, zu verstehen, wer für ihr Anliegen zuständig sei. Deshalb sehe man nun vor, dass man sich - ohne dass man genau wisse, wer zuständig sei - an eine Stelle wenden könne, die dann die Aufgaben zuweise - dies geschehe im Sinne eines niederschwelligen Zugangs. Ein Beispiel seien die Überschneidungen bei den Bereichen der Gleichstellungsrätin und der Antidiskriminierungsstelle, die Grenzen seien nicht so genau definiert. Ein weiteres Beispiel sei das Thema Sexualisierte Gewalt: Die Kinder- und Jugendanwältin sei heute für die Minderjährigen zuständig, bei Senioren der Seniorenbeauftragte und für alle anderen die neue Stelle für Sexualisierte Gewalt. An diesen Beispielen erkenne man die entstandenen Überschneidungen. Es würden künftig auch Teams gebildet werden, die sich vorab mit bestimmten Themen beschäftigen. Denn die zuständigen Stellen könnten auch proaktiv tätig werden - das sei politisch so gewollt und weite die Zuständigkeit aus. Es werde zudem noch zusätzliche Zuständigkeiten geben, und zwar für Budget und Personal; derzeit habe die Zuständigkeit für das Personal das Generalsekretariat und wenn es ums Budget gehe, würden sich die Zuständigen der Stellen vom Generalsekretär oder vom Landtagspräsidenten bestimmte Ausgaben absegnen lassen. Der Gesamtverantwortliche - der Garant/die Garantin - werde diese Zuständigkeit für Budget und Personal haben und die Gesamtverantwortung tragen und die Tätigkeit der sieben Bereiche koordinieren. Die Figur des Gesamtverantwortlichen solle mit dem Gesetzentwurf neu eingeführt werden. Wenn sich Zuständigkeiten überschneiden, brauche es jemanden, der die Arbeiten koordiniere; ansonsten wäre es schwierig, das Ganze im Sinne der Bürgerinnen und Bürger umzusetzen. Es seien einige Änderungsanträge eingereicht worden - auch von ihm selbst. Nicht unbedingt, um grundsätzliche Dinge zu ändern, aber auf die Bedenken, die vorgebracht worden seien, einzugehen, um Klärungen vorzunehmen und Zielsetzungen genauer zu definieren.

Alex Ploner, stellvertretender Vorsitzender des zuständigen I. GGA, verlas den Ausschussbericht.

Myriam Atz (Süd-Tiroler Freiheit) bat um Korrektur des Ausschussberichts, da in diesem ihr Einwand gegen den auf dem Italienischen fußenden Begriff Garantin/Garant nicht vermerkt sei - sie habe sich für den Begriff Ombudsstellenleiter ausgesprochen.

Damit wurden die Arbeiten im Plenum für heute beendet. Die Behandlung des Landesgesetzentwurfs Nr. 67/26 Bestimmungen über die Garantin/den Garanten für Bürgeranliegen wird morgen, Freitag, 17. April 2026, um 10 Uhr fortgesetzt.

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