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Plenarsitzung – Haushaltsänderung verabschiedet
20 Ja-Stimmen und 15 Enthaltungen für von LH Kompatscher vorgelegten Gesetzentwurf Nr. 64/26 „Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen 2026-2028 und andere Bestimmungen“. Tagesordnungen und Artikeldebatte.
Am Donnerstagnachmittag (16. April) wurde die April-Sitzungsfolge 2026 des Südtiroler Landtages mit der am Vormittag begonnenen Behandlung des Landesgesetzentwurfs Nr. 64/26 Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen 2026-2028 und andere Bestimmungen (LH Arno Kompatscher) fortgesetzt.
LH Arno Kompatscher informierte darüber, dass die Tagesordnungen Nr. 3 “Finanzierung der Seniorenwohnheime ohne Mehrbelastung für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner” von Maria Elisabeth Rieder (Team K) und Nr. 6 “Landesbettenkontingent: Vorzugsschiene für Baudenkmäler und lokale Lebensmittel” von Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) in abgeänderter Form von der Landesregierung angenommen wurden (weitere Infos zu den Tagesordnungen finden sich weiter unten im Text).
Es folgte die Präsentation und Behandlung der Tagesordnungen (Beschlussanträge) zum LGE Nr. 64/26 (einige Tagesordnungen wurden von den Einbringer:innen zurückgezogen, deshalb fehlen in der fortlaufenden Nummerierung einige Nummern):
Zeno Oberkofler (Grüne) forderte mit der Tagesordnung Nr. 1 Gratis Öffis für niedrige und mittlere Einkommen, der Südtiroler Landtag möge die Landesregierung in Zusammenhang mit dem LGE Nr. 64/26 beauftragen,
1. allen Personen mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von unter 40.000 Euro ein kostenloses südtirolmobil Fix365-Abo zur Verfügung zu stellen;
2. für alle Personen mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von unter 40.000 Euro, die bereits ein südtirolmobil Fix365-Abo besitzen, eine Rückerstattung des Kaufpreises vorzusehen;
3. sicherzustellen, dass das kostenlose südtirolmobil Fix365-Abo und die Rückerstattung des Kaufpreises möglichst unbürokratisch und digital beantragt werden können;
4. die notwendigen Mittel dafür im Landeshaushalt bereitzustellen.
Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) sagte u.a., er bedanke sich bei den Grünen, dass man nun über günstige bzw. Gratis-Öffis diskutiere - schade, dass sie im vergangenen Monat beim Beschlussantrag über Gratis-Öffis für alle nicht mitgestimmt haben. Er werde hier mitstimmen, denn alles, was in Richtung von Gratis-Öffis gehe, unterstütze er. Obwohl ihm lieber wäre, man hätte ein einheitliches, günstiges Südtirol-Ticket.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) unterstrich u.a., dass es darum gehe, wie man Menschen in der derzeitigen Situation helfen könne. Der Vorschlag bringe einen gewissen Arbeitsaufwand mit sich und die Frage sei, ob es die richtigen treffe. Er frage sich, ob es nicht sinnvoll wäre, angesichts der hohen Treibstoffpreise einfach bis Jahresende zu sagen, man biete den ÖPNV kostenlos an. Die Menschen brauchten eine schnelle Lösung. Der Bevölkerung sei “komplett wurst”, von wem der Vorschlag gekommen sei. Es bringe nichts, wenn die Regierung alle Vorschläge ablehne, die die Opposition bringe. Damit gewinne die Regierung nichts. Es gelte, gemeinsame Lösungen zu finden. Die Regierung solle sich bewusst werden, warum sie hier sitze: Alle im Landtag seien gewählt worden, um für die Menschen im Land das Beste zu leisten. Der Vorschlag sei in manchen Bereichen verbesserungswürdig, doch alles, was den Menschen in dieser Situation helfe, erhalte die Zustimmung der Süd-Tiroler Freiheit.
Der Vorschlag entspreche den Erfordernissen sehr vieler Familien, so Sandro Repetto (PD - Demokratische Partei) u.a. Es gebe Rabatte für öffentlich Bedienstete, Senioren, Studenten; irgendwann müsse man Tabula rasa machen, und dafür sorgen, dass alle gratis mit den ÖPNV fahren könnten. Er werde für den Antrag stimmen.
Paul Köllensperger (Team K) bemerkte u.a., auch er sehe die Hürde von 40.000 Euro für bürokratisch - es sollte gratis für alle sein. Vielleicht sollte man auch den 70.000 Steuerzahlern, die den Landeshaushalt tragen, etwas schenken?
LH Arno Kompatscher erinnerte in seiner Replik u.a. an das Jahresticket zu 250 Euro, das kürzlich eingeführt wurde. Dieses Ticket koste in etwa ein Drittel dessen, was es in Nachbarregionen koste - und die Löhne in Nordtirol seien nicht dreimal so hoch wie jene in Südtirol. Auch wenn die Öffis gratis wären, brauche es dennoch ein Kontrollsystem, das hänge u.a. mit Sicherheitsaspekten zusammen. Das 250-Euro-Ticket, das die öffentlich Bediensteten erhielten, sei nicht gratis, sondern Teil des Kollektivvertrags. Die öffentliche Hand sei hier Vorreiter gewesen, nun zögen immer mehr private Arbeitgeber nach, diese könnten die Kosten für das Ticket zudem steuerlich absetzen. Die Gehaltsschwelle in der Tagesordnung sei willkürlich gesetzt. Man werde weiter dahingehend arbeiten, Dinge umzusetzen, die man für gut für die Leute und das Land halte.
Die Tagesordnung Nr. 1 wurde mit 14 Ja, 18 Nein und 2 Enthaltungen abgelehnt.
Mit der von der Landesregierung in abgeänderter Form angenommenen Tagesordnung Nr. 3 Krankentransporte bei Strahlentherapie –Kriterien für onkologische Patient:innen überprüfen forderte Maria Elisabeth Rieder (Team K), der Südtiroler Landtag möge die Landesregierung verpflichten,
1. nach Lösungen für den Transport von Patientinnen und Patienten zur Strahlentherapie zu suchen, mit besonderem Augenmerk auf folgende Aspekte:
a) die Situation von Patientinnen und Patienten in Strahlentherapie und die Frage, ob zusätzliche oder angepasste Kriterien notwendig sind, insbesondere unter Berücksichtigung der Dauer und Häufigkeit der Behandlung, der körperlichen Belastung sowie der Zumutbarkeit der Eigenanreise;
b) die stärkere Berücksichtigung geografischer Faktoren, insbesondere der Entfernung zu Behandlungszentren und der Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, vor allem für Patientinnen und Patienten aus peripheren Gebieten;
c) mögliche ergänzende Lösungen, insbesondere Sammeltransporte für Patientinnen und Patienten mit ähnlichen Behandlungszeiten und -orten;
2. die dafür notwendigen finanziellen Mittel im Rahmen der Änderungen zum Haushaltsvoranschlag 2026–2028 vorzusehen.
Mit der Tagesordnung Nr. 5 Landesplan für Camping- und Wohnmobilstellplätze forderte Madeleine Rohrer (Grüne), der Südtiroler Landtag möge die Landesregierung im Zusammenhang mit dem LGE 64/26 beauftragen,
1. die IDM zu beauftragen, neben den Campingplätzen auch die Wohnmobilstellplätze gemäß LG Nr. 58/1988 systematisch zu erfassen, zu veröffentlichen und gezielt zu bewerben – auch über einschlägige Apps und Plattformen (z. B. Park4Night), um Camper:innen besser zu lenken;
2. zu prüfen, welche Flächen im Eigentum des Landes und der Gemeinden für die Errichtung zusätzlicher, bedarfsgerechter Wohnmobilstellplätze geeignet sind und ob diese über Ausschreibungen interessierten Betreiber:innen zur Verfügung gestellt werden können;
3. die notwendigen Mittel dafür im Landeshaushalt bereitzustellen.
LR Luis Walcher sagte in seiner Replik u.a., dass es interessant sei, dass man nach Wochen einer intensiven Diskussion über den Tourismus und die Bettenobergrenze in Südtirol, so weitermachen wolle wie bisher. Das Wildcampen sei einer der Gründe, weshalb das Campen in Südtirol derzeit Negativseiten habe. Man werde genau schauen, ob man im Bereich des Campens und der Wohnmobilstellplätze noch weitere Touristen im Land haben möchte. Er sei mit dem beschließenden Teil der Tagesordnung nicht einverstanden.
Die Tagesordnung Nr. 5 wurde mit 10 Ja, 18 Nein und 5 Enthaltungen abgelehnt.
Die von der Landesregierung in abgeänderter Form angenommene Tagesordnung Nr. 6 Landesbettenkontingent: Vorzugsschiene für Baudenkmäler und lokale Lebensmittel hatte Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) vorgelegt und forderte darin, der Südtiroler Landtag möge die Landesregierung beauftragen, im Rahmen der heuer zu definierenden Regelung zur Vergabe von Gästebetten über das Landesbettenkontingent sicherzustellen, dass – innerhalb der allgemeinen Kriterien – denkmalgeschützten Gebäuden, Baudenkmälern und auf jeden Fall bestehender Kubatur der Vorzug gegeben wird. Die dafür notwendigen Finanzmittel sind im vorliegenden Finanzgesetz zu berücksichtigen.
Mit der Tagesordnung Nr. 7 Wenn eine Krankheit unter die Haut geht forderte Brigitte Foppa (Grüne), der Südtiroler Landtag möge die Landesregierung in Zusammenhang mit dem LGE 64/26 beauftragen,
1. ein interdisziplinäres Kompetenzzentrum für immunmediierte Erkrankungen innerhalb des Sanitätsbetriebs einzurichten;
2. bei der Einstufung der Zivilinvalidität die Hidradenitis Suppurativa und ihr heterogenes Krankheitsbild besser zu berücksichtigen;
3. eine Informations- und Aufklärungskampagne zum Thema Hidradenitis Suppurativa bis Ende 2026 in Auftrag zu geben;
4. die dafür benötigten finanziellen Mittel im Landeshaushalt vorzusehen.
Brigitte Foppa (Grüne) meldete sich zum Fortgang der Arbeiten zu Wort und sprach u.a. davon, dass sie die Stimmung im Landtag in der laufenden Sitzungswoche als aufgedreht empfunden habe und rief dazu auf, zu einem ruhigeren Ton zurückzufinden. In Bezug auf eine vorherige Diskussion unterstrich die Abgeordnete zudem, dass die Grünen keine Vorschläge machten, um anderen Vorschlägen zu widersprechen oder zu stören - es ginge stets um die Sache.
Franz Ploner (Team K) erinnerte u.a. daran, dass man über eine seltene Krankheit spreche. Es sei eine Autoimmunerkrankung. Ein Kompetenzzentrum im Land sollte sich mit allen Autoimmunerkrankungen der Haut befassen, angesiedelt bei der Dermatologie. So sei es auch in Innsbruck und andernorts.
Es handle sich hier um ein gutes Beispiel dafür, wo die Zusammenarbeit zwischen Kliniken Sinn machen würde, so Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) u.a. Es handle sich um eine seltene Erkrankung. In Innsbruck gebe es ein Kompetenzzentrum dafür. Dies zeige, dass eine Zusammenarbeit sinnvoll wäre. Aufgrund der Seltenheit der Krankheit wäre eine solche wesentlich sinnvoller, als ein eigenes Kompetenzzentrum aufzuziehen.
LR Hubert Messner sagte u.a., er sei etwas in der Zwickmühle und er sei der Überzeugung, dass die Abg. Foppa alle ihre Anträge ernst nehme. Man hätte den Antrag mit kleinen Änderungen annehmen können. Es gebe in Südtirol am Krankenhaus Bozen einen Ansprechpartner für die Hidradenitis Suppurativa und es gebe einen Austausch mit anderen Fachleuten. In Südtirol sei die Rheumatologie häufig Ansprechpartner für Autoimmunerkrankungen. Die Einstufung der Zivilinvalidität erfolge nach staatlichen Vorgaben. Deshalb müsse er den Antrag ablehnen.
LH Arno Kompatscher meldete sich zum Fortgang der Arbeiten zu Wort und sagte u.a., er sei froh, dass es für die Bürgerinnen und Bürger keinen Unterschied mache, ob der Antrag heute angenommen werde oder nicht - sie seien gut betreut, wie der Kollege Messner erklärt habe.
Die Tagesordnung Nr. 7 wurde mit 11 Ja, 18 Nein und 6 Enthaltungen abgelehnt.
Mit der Tagesordnung Nr. 9 Kampf gegen die Verbreitung der Tigermücke durch die Erprobung der Sterile-Insekten-Technik (SIT) auf Landesebene forderte Paul Köllensperger (Team K), der Südtiroler Landtag möge die Landesregierung verpflichten,
1. die am besten geeigneten Institutionen und Zentren, die für die Bereiche Umwelt, Gesundheitswesen und Wissenschaft zuständig sind, damit zu beauftragen, auch in Zusammenarbeit mit akademischen Stellen oder Instituten, die bereits in diesem Bereich tätig sind, darunter beispielsweise die Fachhochschule SUPSI (Scuola universitaria professionale della Svizzera italiana) einen Plan zur Erprobung der Sterile-Insekten-Technik (SIT) zur Bekämpfung der Tigermücke im Landesgebiet auszuarbeiten, wobei ein besonderes Augenmerk den städtischen, den dicht besiedelten und den stark touristisch genutzten Gebieten gelten soll;
2. auch im Hinblick auf künftige gesundheitsgefährdende Szenarien im Zusammenhang mit dem Klimawandel abzuwägen, ob es sinnvoll wäre, einen interinstitutionellen und möglicherweise interregionalen technischen Arbeitstisch für die Koordinierung von Maßnahmen zur Prävention und zur Bekämpfung krankheitsübertragender Mücken einzurichten;
3. die Mittel für die Umsetzung der oben genannten Punkte im Haushalt vorzusehen.
Franz Ploner (Team K) betonte u.a., die Tigermücke müsse reduziert werden, denn gerade für schwangere Frauen sei das Zika-Virus gefährlich. Statt auf SIT zu setzen, werde man Pestizide verwenden, die man dann in der Erde haben werde.
Jürgen Wirth Anderlan (JWA Wirth Anderlan) widersprach den Aussagen des Abg. Ploner und verwies u.a. darauf, dass man in der Landwirtschaft auch weitere Probleme habe.
Er sei sich bewusst, dass die Tigermücke ein Problem sei und er wisse, welche viralen Krankheiten diese übertragen könne, so LR Hubert Messner u.a. Man werde sich künftig weiter damit befassen müssen. Es gebe einen Arbeitstisch, der bewertet habe, dass die vorgeschlagenen Methode SIT wissenschaftlich noch nicht ausgereift sei. Trotzdem habe die Gemeinde Bozen beschlossen, ein Pilotprojekt durchzuführen; der Gesundheitsbetrieb werde dieses begleiten. Es gebe auch auf nationaler Ebene Forschungsprojekte. Auch in diesem Jahr sei wieder eine große Informationskampagne zur Tigermücke gestartet worden und man habe auch den Hausverwaltern geschrieben.
Die Tagesordnung Nr. 9 wurde mit 15 Ja- und 19 Nein-Stimmen abgelehnt.
Zeno Oberkofler (Grüne) meldete sich zum Fortgang der Arbeiten zu Wort und erklärte u.a., es habe ihm leidgetan, dass eine Tagesordnung der Grünen nicht angenommen worden sei, weil die Fraktion nicht bereit gewesen sei, zwei andere zurückzuziehen.
Der Übergang zur Artikeldebatte wurde mit 19 Ja und 14 Enthaltungen gutgeheißen. Zu folgenden Artikeln des LGE Nr. 64/26 fand eine Debatte statt:
Art. 1 Änderungen am Voranschlag der Einnahmen
Zum Artikel sowie den beiden folgenden lag jeweils ein Änderungsantrag von LH Arno Kompatscher vor: Die ersten drei Artikel betreffen wie üblich den Finanzteil - mit dem Änderungsantrag würden die aktuellen Listen eingefügt, so der LH.
Der Änderungsantrag, der Artikel 1 ersetzt, wurde mit 20 Ja und 15 Enthaltungen angenommen.
Art. 3-ter Änderung des Landesgesetzes vom 21. April 2017, Nr. 3, „Organisationsstruktur des Landesgesundheitsdienstes“
Franz Ploner (Team K) stellte Detailfragen zum Verfahren bei den Daten der Pflegeeinstufung. LR Hubert Messner antwortete u.a., dass es im Artikel um den Datenaustausch zwischen Gesundheit und Sozialem gehe.
Art. 3-ter wurde mit 22 Ja und 11 Enthaltungen genehmigt.
Art. 3-quater Änderung des Landesgesetzes vom 15. April 2025, Nr. 4, „Allgemeine Brandschutzverfahren“
Josef Noggler (SVP) erklärte u.a., mit dem neuen Gesetz zum Brandschutz hätten Erleichterungen gemacht werden sollen - vor allem mit den Durchführungsbestimmungen. Wann würden die Durchführungsbestimmungen kommen? Nun schiebe man aber auf.
LH Arno Kompatscher sagte u.a., man habe mit allen Beteiligten gut abgestimmt und sei bei den Arbeiten zu den Durchführungsbestimmungen bereits weit vorangeschritten.
Art. 3-quater wurde mit 19 Ja-Stimmen und 15 Enthaltungen angenommen.
Art. 3-sexies Dringende Maßnahmen betreffend Gemeinschaftshäuser und Gemeinschaftskrankenhäuser
Zum Art. 3-sexies, Absatz 3 lag ein Änderungsantrag vor, mit die Finanzbestimmung des Artikels abgeändert werden soll. LR Hubert Messner führte u.a. aus, dass er wisse, dass es ein großes Problem gebe, was die Gemeinschaftshäuser betreffe. Er sei im ganzen Land unterwegs gewesen, um darüber zu referieren. Die Befürchtungen seien aber sehr kurz gegriffen. Bisher sei das Gesundheitswesen auf Akutbehandlungen und Wartezeiten ausgerichtet gewesen, nun möchte man es auf die wohnortnahe Betreuung ausrichten. Er wolle anbieten, mit allen Abgeordneten darüber zu diskutieren, weil er wisse, dass vieles unklar sei und auch Fehlinformationen im Umlauf seien. LR Saurer habe die Sprengel eingeführt, und wollte in diesen auch Fachärzte haben, es sei nicht gelungen. Auch in dem damaligen Konzept sei das Konzept der Gemeinschaftshäuser bereits vorgekommen. Es sei nicht das PNRR, dass “uns” zu den Gemeinschaftshäusern gebracht habe, sondern das Ministerialdekret Nr. 77 von 2022, in dem es um die wohnortnahe Versorgung gehe. Ein Gemeinschaftshaus heiße deshalb so, weil darunter Gesundheit und Soziales arbeite, weil Allgemeinmediziner, Fachärzte und Fachpersonal chronische Krankheiten behandelten. Bis dato sei es so gewesen, dass diese Patienten von Struktur zu Struktur gewandert seien. Neben den Gemeinschaftshäusern gebe es die Gemeinschaftskrankenhäuser, in denen es Intermediärbetten gebe, solche würden in drei großen Zentren eingerichtet. Organisiert werde das Ganze von der Einheitlichen Einsatzzentrale. Über dem Ganzen stehe das 116/117, die einheitliche europäische Rufzentrale bei nicht dringenden medizinischen Anliegen. 40 bis 60 Prozent der Fälle in den Notaufnahmen beträfen nicht dringende Fälle, dies geschehe vor allem untertags. Man stelle nun mit 116/117 eine neue Betreuungskontinuität auf, die rund um die Uhr erreicht sei. Dafür nehme man Geld in die Hand. Damit werde die Tätigkeit des Hausarztes ergänzt, nicht ersetzt. Das durch die Haushaltsänderung vorgesehene Geld brauche man zur Vergütung der Ärzte in den Gemeinschaftshäusern.
Zeno Oberkofler (Grüne) sagte u.a., er finde es gut, dass man in der Sanität nun den Mut habe, an strukturelle Reformen zu denken. Man müsse aber im Kopf behalten, dass es viele Menschen gebe, die in die Notaufnahme gingen, obwohl sie eigentlich zum Hausarzt gehen sollten - dies werde sich aber durch die Gemeinschaftshäuser nicht ändern. Die Zahlen in der Notaufnahme würden durch die Gemeinschaftshäuser wohl nicht zurückgehen. Die Menschen müssten wissen, wann sie wo hingehen sollen. Sowohl die Notaufnahmen als auch viele Allgemeinmediziner seien derzeit überlastet. Die neue Struktur zu eröffnen, löse das Problem nicht automatisch. Dazu brauche es Personal, das irgendwoher kommen müsse. Man müsse schauen, die Personalressourcen so einzusetzen, dass der Dienst gewährleistet werden kann und effizient ist.
Franz Ploner (Team K) bemerkte u.a., dass man bei den Gemeinschaftshäusern unterschiedliche Modelle bei den Öffnungszeiten hätten - man arbeite nach dem Modellen HUB und SPOKE. Der Abgeordnete erkundigte sich, wie die Konventionen mit den Allgemeinmedizinern aussehen werden, die in den Gemeinschaftshäusern tätig sein werden, sowie wie es mit den Sprachkompetenzen gehandhabt werden wird, schließlich gehe es um wohnortnahe Versorgung. Und was bedeute “wohnortnah” konkret? Der Abgeordnete stellte auch Detailfragen zur Finanzierung der Gemeinschaftshäuser. In diesen sollen chronisch Kranke betreut werden - am Beispiel eines Patienten mit Diabetes mellitus spielte der Abgeordnete eine konkrete Behandlung durch und zeigte mögliche Schwierigkeiten und offene Fragen auf. Man müsse sich überlegen, ob das Konzept, das man habe, so viel bringe, wie man sich erhoffe. Er bewerte diese Häuser eher kritisch und nehme an, dass diese zu keiner Entlastung der Notaufnahmen führen werden.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) unterstrich u.a., es sei wichtig, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen und stellte mehrere Fragen. Es habe im Landtag eine Präsentation des damaligen LR Widmann gegeben, wer in die Notaufnahme gehe. Die italienische Bevölkerung sehe diese demnach eher als Ersatz für den Hausarzt als die deutsche. Gebe es dazu aktuelle Daten? Mit welcher Ressourcenausstattung rechne man in den Gemeinschaftshäusern? Man habe bereits einen Ärztemangel. Außerdem gelte es die Sprachkompetenzen sicherzustellen. Wie schaue die Erfolgsbilanz bei der 116/117 aus? Wenn man nicht die 112 anrufe, sondern die 116/117 wäre es wichtig, dass dort auch darüber informiert werde, dass der Hausarzt für das Problem zuständig sei - nicht die Notaufnahme. Viele gingen in die Notaufnahme, weil sie unsicher seien; der Abgeordnete berichtete dazu von einer eigenen Erfahrung. Gerade in solchen Situationen wäre es wichtig, die Nummer mit medizinischem Personal auszustatten. Er befürchte, dass die Gemeinschaftshäuser Ersatz für medizinische Untersuchungen würden, für die man im Krankenhaus keinen Termin erhalte. Es gelte, zu verstehen, wie genau die Gemeinschaftshäuser funktionieren sollen.
Brigitte Foppa (Grüne) stellte Detailfragen zum Änderungsantrag zum Artikel.
Sandro Repetto (PD - Demokratische Partei) bezeichnete die Gemeinschaftshäuser als positiven Faktor, stellte jedoch die Frage nach der Logik hinter der Ansiedlung dieser Einrichtung in Bozen in der Nähe des Krankenhauses und ob der neue Gesundheitsbezirk Oberau als Gemeinschaftshaus in Betracht gezogen werden könne. Er stellte zudem Fragen zur Verfügbarkeit von medizinischem und Verwaltungspersonal.
LR Hubert Messner sagte u.a., dass ein Gemeinschaftshaus ein ausgebauter Sprengel sei, wo Gesundheit und Soziales zusammenarbeiteten. In den großen HUBs würden auch Augenarztvisiten gemacht werden und die entsprechende Gerätschaft vorhanden sein. Ob die Notaufnahme entlastet werde, sei eine Frage der Information der Patienten und ob es gelingen werde, das System zu ändern. Man werde die Häuser langsam ausbauen. Wenn man in die Notaufnahme gehen, werde man - wenn man dort nicht an der richtigen Stelle sei - in den Sprengel geschickt oder man bezahle das Ticket. In den großen Sprengeln, den sogenannten HUBs, sei auch in der Nacht jemand da. Er hoffe, dass sich die Einstellung der Hausärzte zum neuen Projekt Gemeinschaftshäuser geändert habe. Die Gemeinschaftshäuser seien keine parallele Struktur, sondern sollten einen niederschwelligen Zugang für alle Patienten bieten - deshalb wohnortnah. Was die Fachärzte betreffe, die sich vor Jahren geweigert hätten in die Sprengel zu gehen, habe er nun keine Probleme mehr - es mache für diese keinen Unterschied, ob sie im Krankenhaus oder in den Gemeinschaftshäusern arbeiteten.
Der Änderungsantrag zum Art. 3-sexies, Absatz 3 wurde mit 20 Ja, 4 Nein und 10 Enthaltungen genehmigt. Der dadurch geänderte Art. 3-sexies wurde mit 20 Ja, 2 Nein und 12 Enthaltungen angenommen.
Art. 3-octies Änderung des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9, „Raum und Landschaft“
Sandro Repetto (PD - Demokratische Partei) erkundigte sich u.a., was das Land nach der Genehmigung dieses Artikels tun werde und ob auch Aluminium, ein Bozner Industrieunternehmen, einbezogen werde.
LH Arno Kompatscher antwortete u.a., es sei nicht der Artikel für die Stahlwerke oder Aluminium - sondern es sei so, dass dieser Artikel zur Anwendung komme, wann immer die Konzession das geeignete Mittel sei.
Art. 3-octies wurde mit 29 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen angenommen.
Art. 3-novies Änderung des Landesgesetzes vom 22. Dezember 2025, Nr. 17, „Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2026“
Zum Art. 3-novies lag ein Änderungsantrag von LH Arno Kompatscher vor, mit dem die Mittel für die kollektivvertraglichen Verhandlungen zum Inflationsausgleich sowie die Folgejahre für die Vergütung der Ärzte zur Verfügung gestellt werden sollen.
Der Änderungsantrag zu Art. 3-novies, der den Artikel ersetzt, wurde mit 34 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.
Es wurden keine Stimmabgabeerklärungen abgegeben. In der Schlussabstimmung wurde der LGE Nr. 64/26 mit 20 Ja-Stimmen und 15 Enthaltungen verabschiedet.
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