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I. GGA: Gesetzentwurf zu Ombudsstelle für Bürgeranliegen gutgeheißen
3 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen für den LGE Nr. 67/26 „Bestimmungen über die Ombudsstelle für Bürgeranliegen“, mit dem die beim Südtiroler Landtag angesiedelten Ombudsbereiche in einer einheitlichen und übersichtlichen Struktur zusammengeführt werden sollen.
Der I. Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages ist am heutigen Dienstag (24. März 2026) unter der Leitung von Alex Ploner, dem stellvertretenden Vorsitzenden des GGA, zusammengetreten.
Dabei wurde ein Antrag auf Durchführung einer Anhörung der beim Südtiroler Landtag angesiedelten Ombudsstellen zum Landesgesetzentwurf Nr. 67/26 (eingebracht von den Abg. Josef Noggler und Waltraud Deeg) diskutiert und abgelehnt. Antragseinbringerin Deeg (SVP) bedauerte dies: „Ich bin überzeugt, dass eine Anhörung eine gute Sache gewesen wäre, um denjenigen eine Stimme zu geben, über die im Gesetzentwurf gesprochen wird.“ Schließlich sei die angedachte Neuordnung der Ombudsstellen ein Reformvorhaben, das weitreichende Folgen für die Ombudsstellen und ihre Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger des Landes haben werde.
Anschließend wurde besagter Landesgesetzentwurf Nr. 67/26 Bestimmungen über die Ombudsstelle für Bürgeranliegen (vorgelegt von den Abg. Arnold Schuler und Rosmarie Pamer, mitunterzeichnet von den Abg. Angelo Gennaccaro, Brigitte Foppa und Maria Elisabeth Rieder) behandelt: Der Vorschlag verfolgt das Ziel, die beim Südtiroler Landtag angesiedelten Ombudsbereiche in einer einheitlichen und übersichtlichen Struktur zusammenzuführen und ihre Tätigkeit in einem kohärenten gesetzlichen Rahmen zu verankern. Die Ausübung der Amtsgeschäfte obliegt dabei einer sogenannten Garantin/einem Garanten, welche/r ihre bzw. seine Funktionen unabhängig ausübt und in der Tätigkeit von fachlich zuständigen Verantwortlichen der einzelnen Bereiche unterstützt wird. Diese sind laut Begleitbericht: Volksanwaltschaft – Bereich öffentliche Verwaltung, Bereich Kinder und Jugendliche, Bereich Seniorinnen und Senioren, Bereich Gleichstellung, Bereich Sexualisierte Gewalt, Bereich Antidiskriminierung sowie Bereich Schutz der Rechte von Menschen unter Freiheitsentzug. Eine zentrale Neuerung besteht in der Einrichtung einer einheitlichen Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger. Diese übernimmt die erste Prüfung und leitet die Anliegen an die jeweils zuständigen Fachbereiche weiter. Übergeordnetes Ziel ist die Schaffung einer modernen, bürgernahen und effizienten Ombudsstelle mit dem Auftrag, Bürgerinnen und Bürger wirksam zu unterstützen sowie sie vor Benachteiligung und Diskriminierung zu schützen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf einem niederschwelligen Zugang zu den Dienstleistungen der Ombudsstelle sowie auf einer klaren organisatorischen Abstimmung zwischen den einzelnen Tätigkeitsbereichen.
Der Landesgesetzentwurf wurde mit 3 Ja-Stimmen (Vorsitzender A. Ploner sowie Abg. Harald Stauder und Arnold Schuler) und 2 Enthaltungen (Abg. Myriam Atz und Renate Holzeisen) gebilligt. „Der Ausschuss hat den Vorschlag ohne große Diskussionen gutgeheißen, allerdings sollen vor der Behandlung im Plenum des Landtages im April noch einige kleinere Anpassungen vorgenommen werden“, berichtete Vorsitzender Ploner. Unter anderem gehe es um die Bezeichnung. „Derzeit ist im LGE der Leiter/die Leiterin der Ombudsstelle vorgesehen, dieser Begriff erschien uns zu schwach und wir haben uns auf der Garant/die Garantin geeinigt.” Zudem sei im Ausschuss darüber diskutiert worden, ob es angebracht wäre, die Kann-Bestimmung, dass der Garant/die Garantin die von Bürgern vorgebrachten Anliegen an die einzelnen Fachstellen weitergeben kann, in eine Muss-Bestimmung umzuwandeln. „Ein Teil der Ausschussmitglieder hält dies für sinnvoller, damit sich nicht alles auf diese eine Person konzentriert. Zudem erhalten die Fachstellen dadurch mehr Unabhängigkeit“, führte Ploner aus und ergänzte: „Der Gesetzesentwurf greift ein wichtiges Thema auf, es geht um eine wesentliche Einrichtung für die Bevölkerung. Die Bürgerinnen und Bürger sollen wissen, dass sie sich mit ihren Anliegen an diese Stelle wenden können.“
Zufrieden äußerte sich auch Landtagspräsident Arnold Schuler, Erstunterzeichner des Gesetzentwurfs: „Die heutige Diskussion im Gesetzgebungsausschuss war sehr fruchtbar und hat gezeigt, dass der Gesetzesentwurf auf großes Interesse stößt und in vielen Punkten positiv aufgenommen wird. Mit dieser Vorlage setzen wir eine klare und umfassende Reform der bestehenden Ombudsstellen um, bündeln die Strukturen neu und führen zugleich wichtige neue Bereiche ein, etwa zu sexualisierter Gewalt. Das ist ein bedeutender Schritt hin zu mehr Transparenz, Effizienz und Bürgernähe.“
Auf der Tagesordnung der heutigen Ausschusssitzung hatte auch der Landesgesetzentwurf Nr. 65/26 Änderung des Landesgesetzes vom 19. September 2017, Nr. 14, „Bestimmungen über die Wahl des Landtages, des Landeshauptmannes und über die Zusammensetzung und Wahl der Landesregierung“ (vorgelegt von LH Arno Kompatscher) gestanden. Nach Beginn der Generaldebatte entschied der Ausschuss einstimmig, die Behandlung im Einvernehmen mit dem Einbringer zu vertagen.
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