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Plenarsitzung – Holz für Fernheizwerke, Anerkennung von Erziehungs- und Pflegezeiten

Beschlussantrag der SVP, Begehrensantrag von SVP mit La Civica. März-Sitzungsfolge des Landtages beendet.

In Zeit der Mehrheit wurde in der März-Sitzungsfolge 2026 des Südtiroler Landtages zunächst der Beschlussantrag Nr. 380/26 Nur einheimisches Holz für Fernheizwerke (eingebracht von den Abg. Locher und Noggler am 16.02.2026) behandelt: Der Südtiroler Landtag möge die Landesregierung auffordern, eine Studie zu den Fernheizwerken in Südtirol in Auftrag zu geben, die Auskunft zu folgenden Daten gibt:
1) die Menge an Heizmaterial, die direkt von Bauern geliefert wird;
2) die Menge an Heizmaterial, die aus den Sägewerken kommt;
3) die Menge an Heizmaterial, die von außerhalb der Landesgrenzen stammt.
Das Ergebnis der Studie soll anhand der ermittelten Daten und dem Bedarf im Laufe des Kalenderjahres eine Optimierung der Kreisläufe vorschlagen, mit der Zielsetzung, die gesamte Fernwärme künftig aus 100 Prozent einheimischem Holz zu produzieren.
Erstunterzeichner Franz Locher (SVP) verwies in den Prämissen des Beschlussantrags u.a. auf die 78 Fernheizwerke in Südtirol. Damit sei das Land einer der europäischen Vorreiter im Bereich Nutzung von Biomasse und Fernwärme sei ein wesentlicher Baustein der Südtiroler Energie- und Klimastrategie, was künftig weiter ausgebaut werden solle. Mehr als 17.000 Gebäude würden hierzulande mit erneuerbarer Energie versorgt und jährlich würden 350.000 Tonnen CO2 weniger ausgestoßen. Fernheizwerke seien zudem krisensicher, da die Preise geopolitischen Krisen nicht unterworfen seien. Die Wärme- und Energiegewinnung sei denkbar einfach: Hackschnitzel, Sägemehl und Rinde würden in das Fernheizwerk geliefert und erreichten bei 950 Grad Celsius den höchsten Wirkungsgrad. Das Gute dabei sei, dass der Preis für Hackschnitzel derzeit bei nur 25 Prozent des Heizölpreisniveaus liege – und zwar bei etwa 0,120 – 0,132 €/kWh je nach Verbrauch. Diese Preise seien historisch relativ stabil, mit geringen Schwankungen zwischen 3 – 4 Cent/kWh selbst in Krisenzeiten. Besonders positiv sei auch die regionale Verfügbarkeit des Rohstoffs Holz und seine kurzen Transportwege. Theoretisch könnten bis zu 2 Mio. Kubikmeter Hackschnitzel und Sägewerksnebenprodukte eingesetzt werden, ohne den Wald in Südtirol zu schädigen. Derzeit lägen die Verbrauchsmengen schätzungsweise bei 700 – 800.000 Kubikmeter. Einziger Wermutstropfen in dieser Erfolgsgeschichte sei, dass derzeit immer noch einiges – zuviel – an Biomasse aus den Nachbarsregionen und dem Ausland importiert werde. Für eine bessere Nutzung der einheimischen Ressourcen und einer damit einhergehenden Stärkung der lokalen Holzwirtschaft sollten stattdessen künftig bereits bestehende Kreisläufe optimiert werden, mit dem Ziel die Fernheizwerke in Südtirol im Idealfall zur Gänze mit einheimischem Holz zu versorgen.
Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) erklärte u.a., dass es sich um ein wichtiges Thema handle. 100 Prozent einheimisches Holz sei auch im Sinne der Energieautarkie und im Hinblick auf die neue Energiekrise wünschenswert. Das Problem sei, dass das Holz in Südtirol zum Teil schwer zugänglich sei und die Einbringungskosten hoch. Konkrete Daten wären aber wichtig und richtig. Er stimme dem Antrag zu.
Madeleine Rohrer (Grüne) erinnerte u.a. an einen ähnlichen eigenen Antrag, der noch nicht behandelt wurde, und bot dem Abg. Locher an, diesen mitzuunterzeichnen. Der vorliegende Antrag sei im Sinne einer Kreislaufwirtschaft. 86 Prozent des in Südtirol verarbeiteten Schnittholzes würden von außerhalb des Landes kommen. Man werde beim Antrag mitstimmen.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) erkundigte sich u.a. beim Einbringer des Antrags, ob die Zielsetzung, dass das Holz für die Fernheizwerke zu 100 Prozent aus Südtirol komme, tatsächlich Sinn mache. Warum sollte Holz aus dem Vinschgau ins Oberpustertal gebracht werden, wenn es dort in der Nähe - in Osttirol - ein Hackschnitzelwerk gebe. Ihm erscheine es sinnvoll, den kürzesten Weg zu wählen. Er bitte darum, die Formulierung des Antrags anzupassen.
LR Luis Walcher erklärte in seiner Replik u.a., dass der Wald ein wesentlicher Teil des Inhaltes seines Ressorts sei und dass der Wald künftig mehr in den Fokus rücken solle. Windwurf und Borkenkäfer hätten Wälder in einigen Talschaften arg in Mitleidenschaft gezogen. Doch die Bedeutung des Waldes sei groß: 51 Prozent der Landesfläche sei Wald, die Hälfe davon sei Schutzwald. Wald sei Erholungsraum. Man wolle künftig die Waldbesitzer mehr in den Mittelpunkt stellen, es gebe auch sehr viele private Waldeigentümer, die sich gut um den Wald kümmerten und Holzwirtschaft lebten, es gebe aber auch solche, die das nicht täten. Man habe den Waldfonds gegründet, wo Private und Unternehmen Aufforstungen unterstützen könnten. Der Beschlussantrag gehe ihm in die richtige Richtung.
Franz Locher (SVP) verwies in seiner abschließenden Stellungnahme u.a. darauf, dass das System für den Abtransport des Holzes auf der Schiene sehr gut funktioniere. Bezogen auf den Vorschlag des Abg. Knoll erklärte sich Locher einverstanden: Es gehe ihm darum, dass lokales Holz verwendet werde. Der letzte Satz des Antrags solle folgendermaßen angepasst werden: Das Ergebnis der Studie soll anhand der ermittelten Daten und dem Bedarf im Laufe des Kalenderjahres eine Optimierung der Kreisläufe vorschlagen, mit der Zielsetzung, die gesamte Fernwärme künftig aus 100 Prozent lokalem (war: einheimischem) Holz zu beliefern (war: produzieren).
Der abgeänderte Beschlussantrag Nr. 380/26 wurde mit 25 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.

Begehrensantrag Nr. 51/26 Gerechte Anerkennung von Erziehungs- und Pflegezeiten (eingebracht von den Abg. Deeg, Stauder, Locher und Gennaccaro am 18.02.2026): Der Südtiroler Landtag möge die italienische Regierung und das italienische Parlament beauftragen,
1. den Gesetzentwurf Nr. 235/2018 zu genehmigen und damit die vollwertige und wirksame Anerkennung von Erziehungs- und Pflegezeiten bei der Rentenberechnung vorzusehen;
2. weitere Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die sicherstellen, dass Erziehungs- und Pflegearbeit rentenmäßig besser abgesichert und der Arbeit gleichgestellt wird.
Waltraud Deeg (SVP), Erstunterzeichnerin des Begehrensantrags, schreibt in dessen Prämissen u.a., dass nach wie vor bekanntlich Frauen den Großteil der Erziehungs- und Pflegearbeit übernehmen. Das führe häufig zu Teilzeitarbeit oder Erwerbsunterbrechungen – und damit zu einer Lohnlücke – Gender Pay Gap –, aus der im Alter eine Rentenlücke – Gender Pension Gap – entstehe. So erhielten Frauen heute durchschnittlich nur etwa halb so viel Altersrente wie Männer. Niedrigere Einkommen, häufige Teilzeitbeschäftigung, längere Erwerbsunterbrechungen, unsichere Arbeitsverhältnisse, erschwerte Karriereverläufe sowie strukturelle Hürden bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf führten dazu, dass Frauen deutlich geringere Beitragszeiten und Beitragsleistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung aufwiesen. Die Folge seien Pensionen, die vielfach nicht existenzsichernd seien. Besonders ins Gewicht würden dabei unbezahlte oder gering entlohnte Sorgearbeiten fallen. Es seien nach wie vor überwiegend Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise reduzierten, um Kinder zu erziehen oder pflegebedürftige Angehörige zu betreuen. Diese gesellschaftlich unverzichtbare Arbeit werde im derzeitigen Rentensystem nur unzureichend berücksichtigt. Gerade die vergangenen Jahre – insbesondere während der Covid-19-Pandemie – hätten deutlich gezeigt, wie stark familiäre Betreuungs- und Pflegeaufgaben auf den Schultern von Frauen lasteten. Schulschließungen, eingeschränkte Betreuungsangebote und zusätzliche Pflegeverpflichtungen hätten bestehende Ungleichheiten weiter verschärft. Tausende Frauen hätten in dieser Zeit oftmals unsichtbar, unbezahlt und ohne ausreichende soziale Absicherung einen unverzichtbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt geleistet. Kammerabgeordnete Renate Gebhard habe bereits 2018 einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht, der eine strukturelle Berücksichtigung dieser Zeiten im Rentensystem vorsehe. Dieser Vorschlag sei dann 2022 von den SVP-Parlamentariern erneut eingebracht worden. Der Entwurf sehe vor, Erziehungszeiten bei der Dienstaltersrente künftig stärker zu berücksichtigen, indem das Renteneintrittsalter für erwerbstätige Mütter um ein Jahr pro Kind gesenkt werde. Dieselbe Regelung solle auch auf die sogenannte Altersrente (pensione di vecchiaia) angewandt werden. Damit würde ein wichtiger Schritt gesetzt, um der Erziehungsarbeit von Müttern endlich jene gesellschaftliche Anerkennung zu geben, die sie verdiene. Die Anerkennung von Erziehungs- und Pflegezeiten sei keine Sonderleistung, sondern ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit. Sorgearbeit sei eine tragende Säule der Gesellschaft und müsse sich auch in der Alterssicherung widerspiegeln. Ziel sei es, strukturelle Benachteiligungen auszugleichen, Altersarmut vorzubeugen und echte Gleichstellung auch im Ruhestand zu verwirklichen. Der vorliegende Begehrensantrag unterstreiche die Dringlichkeit dieses Anliegens. Der Südtiroler Landtag könne damit erneut ein klares politisches Signal setzen und die Reform des Rentensystems im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit aktiv unterstützen. Nur durch eine gerechte Berücksichtigung von Erziehungs- und Pflegezeiten könne Altersarmut wirksam bekämpft und echte Gleichstellung im Alter erreicht werden.
Brigitte Foppa (Grüne) erklärte u.a., man kenne das Thema - es sei im Landtag bereits “vorwärts und rückwärts” behandelt worden. Ihr komme es komisch vor, dass man dem Parlament als Südtiroler Landtag sagen wolle, wie es vorgehen solle. Dennoch werde man mitstimmen.
Es stimme, was die Abg. Foppa sage, so Sandro Repetto (PD - Demokratische Partei) u.a. Es sei hervorzuheben, dass der Vorschlag im im Antrag genannten Gesetz die Herabsetzung des Pensionsalters vorsehe - es gehe nicht um ein zusätzliches Rentenjahr, sondern nur um die Möglichkeit, ein Jahr früher in Pension zu gehen. Die Vorsorge werde also nicht erhöht. Das werde dazu führen, dass Frauen zwar ein Jahr früher in Pension gehen, aber bei einer geringeren Rente. Man müsse jedoch auf kohärente Weise die geschlechtsspezifischen Unterschiede lösen.
Maria Elisabeth Rieder (Team K) stimmte dem Abg. Repetto zu und führte u.a. aus, dass es nichts nütze, wenn die Frauen weniger arbeiteten und dann eine niedrigere Rente hätten. Das Thema sei sehr, sehr wichtig, doch sie habe den Eindruck, dass es sich damit wie mit dem gestern thematisierten Josefitag verhalte: Alle Jahre wieder … Die Abgeordnete erkundigte sich bei der LRin wie der Stand der Dinge bei der Aufstockung der niedrigen Renten der Sozialhilfeempfänger sei, und wie bei der Erhebung der Daten zu jenen Frauen im Land, die überhaupt keine Renten beziehen. Man werde mit dem vorliegenden Begehrensantrag die Welt nicht ändern.
Myriam Atz (Süd-Tiroler Freiheit) zeigte sich u.a. verwundert, dass ähnliche Anträge von ihrer Seite von der Abg. Deeg als LRin versenkt worden seien - nun bringe Deeg das Thema plötzlich selbst. Dennoch werde sie dem Antrag zustimmen. In Rom gehe es der Abg. Gebhart laut Medienberichten um die Anerkennung eines Jahres, ihr persönlich, so Atz, sei dies zu wenig, ihr gehe es um die volle Anerkennung der Erziehungs- und Pflegezeiten.
Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) erkundigte sich u.a., ob der vorliegende Begehrensantrag den Vorgaben der Geschäftsordnung entspreche. Wenn das römische Parlament anders entscheide, als der Landtag beschließe, dann sorge das für Verwirrung bei den Bürgern.
LRin Rosmarie Pamer führte in ihrer Replik u.a. aus, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine große Herausforderung sei, vor allem für Frauen. Man unterstütze den Antrag. Bei der Sozialrente habe es länger gedauert, weil man die rechtlichen Voraussetzungen habe schaffen müssen; die Durchführungsbestimmung komme kommende Woche in die 12er-Kommission und anschließend in den Ministerrat.
Waltraud Deeg (SVP), Erstunterzeichnerin des Antrags, bat in ihrer abschließenden Stellungnahme u.a. darum, die Nummer des im Antrag genannten Gesetzentwurfs folgendermaßen zu aktualisieren: Nr. 79/2022. Der PD sei viele Jahre in der Regierung gewesen und hätte solche Vorschläge selbst weiterbringen können.
Bezogen auf die Anfrage des Abg. Leiter Reber erklärte Präsident Arnold Schuler, dass der Antrag formell zulässig sei.
Der Begehrensantrag Nr. 51/26 wurde mit 29 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.

Damit war die März-Sitzungsfolge 2026 zu Ende; der Landtag tritt ab 14. April zu seiner nächsten Sitzungsfolge zusammen.

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