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Bericht über die Situation des männlichen und weiblichen Personals 2024–2025

Einreichung bis 30. April 2026 verpflichtend

(Quelle: Büro der Gleichstellungsrätin)

Öffentliche und private Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sind verpflichtet, den periodischen Bericht über die Situation des männlichen und weiblichen Personals für das Biennium 2024–2025 zu erstellen und zu übermitteln.

Die Verpflichtung ergibt sich aus Art. 46 des GvD 11. April 2006, Nr. 198, in geltender Fassung. Maßgeblich ist die Beschäftigtenzahl zum Stichtag 31.12.2025.

Der Bericht kann ausschließlich in telematischer Form über das Portal des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik eingegeben werden: https://servizi.lavoro.gov.it

Das elektronische Formular steht ab 1. März 2026 zur Verfügung.
Die Frist für die Einreichung endet am 30. April 2026.

Die fristgerechte Übermittlung stellt eine gesetzliche Verpflichtung dar. Bei unterlassener Übermittlung kommen die im Gesetz vorgesehenen Sanktionen zur Anwendung.

Unterstützung und Informationen

Bei Fragen steht das Ministerium über den URP-Dienst zur Verfügung: https://www.urponline.lavoro.gov.it/s/crea-case?language=it

Auch das Büro der Gleichstellungsrätin unterstützt bei allgemeinen Rückfragen.

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