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Studierende des Italienischen Rechts der Uni Innsbruck im Landtag

Austausch über Landesgesetz zum Ehrenamt und damit zusammenhängenden Herausforderungen mit Landtagspräsident Schuler, Senator Durnwalder und Landeshauptmann-Stellvertreterin Pamer.

Die Entstehung des Landesgesetzes zum Ehrenamt von 2025, die Unterschiede zur nationalen Gesetzgebung und die Herausforderungen in der Zusammenführung beider Systeme waren die zentralen Themen einer Veranstaltung am Dienstag (24. Februar 2026) im Südtiroler Landtag in Bozen: Studierende des Italienischen Rechts an der Universität Innsbruck tauschten sich auf Initiative von EL§A The European Law Students Association Innsbruck – Italian Affairs mit Landtagspräsident Arnold Schuler, Senator Meinhard Durnwalder und Landeshauptmann-Stellvertreterin Rosmarie Pamer dazu aus.

Bei der Begrüßung der Gäste, die von Esther Happacher, Professorin am Institut für Italienisches Recht an der Universität Innsbruck, begleitet wurden, erinnerte Landtagspräsident Schuler an die besondere Bedeutung und weite Verbreitung des freiwilligen Engagements in Südtirol. „Diese Südtiroler Realität ist schwer mit den staatlichen Bestimmungen und Gegebenheiten in Einklang zu bringen. Deshalb ist der Spielraum unserer Autonomie bestmöglich zu nutzen“, so Schuler. „Infolgedessen ist dies auch ein interessantes Thema für eine solche Veranstaltung mit jungen Studierenden.“

Anschließend erläuterte Rosmarie Pamer, Landesrätin für Sozialen Zusammenhalt, Familie, Senioren, Genossenschaften und Ehrenamt, ausführlich das im vergangenen Juli verabschiedete Landesgesetz Nr. 7/2025 „Einrichtung des Landesverzeichnisses der Körperschaften, die Tätigkeiten von allgemeinem Interesse ausüben, und Bestimmungen zum Dritten Sektor“.  Die Bestimmung, betonte Pamer, „betrifft mehr als 4.000 Vereine in Südtirol, in denen mehr als 200.000 Ehrenamtliche tätig sind. Das Landesgesetz war als Reaktion auf die gesamtstaatliche Reform des Dritten Sektors notwendig und konzentriert sich auf die Zuständigkeiten des Landes Südtirol, das Landesverzeichnis und die Vergünstigungen für die Vereine.“ Die Landesrätin unterstrich ebenso, dass das Gesetz im Landtag mit großer Mehrheit verabschiedet worden sei, und betonte, dass die Auseinandersetzung mit der Regierung in Rom über den Absatz, der die Vermögensübertragung im Falle einer Streichung aus dem nationalen Register RUNTS betrifft, noch andauere.

Dieser Punkt wurde von Senator Durnwalder vertieft, der u.a. hervorhob, dass man nach wie vor an einem Kompromiss im Bereich der Vermögensübertragung arbeite. Durnwalder verwies auch auf das gesetzesvertretende Dekret Nr. 26/2024, eine Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut, die die Grundlage für die Entstehung des Landesgesetzes bildete, da diese die Einrichtung eines eigenen Landesverzeichnisses ermöglicht. Die Erstellung eines solchen sei komplex, so der Senator und ergänzte: „Das mittelfristig angestrebte Ziel besteht darin, auch den im Landesverzeichnis eingetragenen Vereinen jene Steuererleichterungen zu gewähren, die auch die im RUNTS eingetragenen erhalten.“

Abschließend hatten die Studierenden die Möglichkeit, Fragen zu stellen; dabei erkundigten sie sich u.a. nach den rechtlichen Verantwortungen der Vereine bei der Durchführung von Veranstaltungen, den Kontrollen und der Rolle des Dienstleistungszentrums für das Ehrenamt DZE-CZE. Beantwortet wurden diese auch von Michela Morandini, Direktorin des Ressorts Sozialer Zusammenhalt, Familie, Senioren, Genossenschaften und Ehrenamt, und Judith Notdurfter, Direktorin des Amtes für Freiwilligenwesen und Solidarität. Professorin Happacher dankte ihnen und den anderen Referenten und betonte die Vielschichtigkeit des Themas und die Vorteile für die Studierenden, sich direkt mit Fachleuten dazu austauschen zu können.

LT

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