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Zertifizierung der Geschlechtergleichstellung: Hofer erinnert an jährliche Informationspflicht

„Frauen und Männern gleiche Chancen im Unternehmen zu gewährleisten, ist heute ein zentraler Faktor für Qualität, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Organisationen“, betont Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer und lädt Unternehmen, die Zertifizierung der Geschlechtergleichstellung erlangt haben, ein, den vorgesehenen Jahresbericht an ihr Büro zu übermitteln.

Das Logo der Zertifizierung der Gleichstellung der Geschlechter.

Die Zertifizierung der Gleichstellung der Geschlechter ist ein Dokument, das bescheinigt, dass ein Unternehmen sich aktiv für die Förderung der Chancengleichheit und die Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts am Arbeitsplatz einsetzt. Dieses Instrument, das durch den Staatlichen Aufbau- und Resilienzplan (PNRR) eingeführt wurde, ist nicht nur ein Indikator für organisatorische Fairness, sondern ermöglicht Unternehmen auch den Zugang zu einer Reihe von Anreizen, darunter Steuererleichterungen, und stellt damit auch unter dem Gesichtspunkt der Wettbewerbsfähigkeit eine konkrete Chance dar. „Die Zertifizierung der Geschlechtergleichstellung ist somit ein bedeutender Schritt hin zu modernen, inklusiven und zukunftsorientierten Organisationsmodellen“, unterstreicht Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer.

Unternehmen, die nach Abschluss eines spezifischen Verfahrens die Zertifizierung erhalten, sind gemäß Art. 3 des Ministerialdekrets vom 29. April 2022 verpflichtet, der Gleichstellungsrätin jährlich eine betriebliche Information zur Geschlechtergleichstellung zu übermitteln. „Die jährliche Information“, betont die Gleichstellungsrätin, „ist ein hilfreiches Instrument, um die von den Unternehmen geleistete Arbeit sichtbar zu machen und sie auf ihrem Weg der kontinuierlichen Verbesserung der Gleichstellungsmaßnahmen zu begleiten.“

Dieser Termin bietet eine konkrete Gelegenheit, die Fortschritte im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern zu überprüfen. Zertifizierte Unternehmen können so ihr Engagement dokumentieren, erreichte Ergebnisse messen und eine zunehmend faire und inklusive Unternehmenskultur stärken. „Immer mehr Unternehmen erkennen, dass Investitionen in die Geschlechtergleichstellung zugleich Investitionen in die Qualität der Organisation und in die eigene Wettbewerbsfähigkeit sind“, so Hofer weiter. „Und dass Frauen und Männern gleiche Chancen im Unternehmen zu gewährleisten, heute ein zentraler Faktor für Qualität, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Organisationen ist.“

Die jährliche Information ist ab dem ersten Jahr nach Erlangung der Zertifizierung und in der Folge jährlich zu übermitteln. „Sie ist nicht mit dem zweijährlichen Bericht über die Personalsituation zu verwechseln, der von allen verpflichteten öffentlichen und privaten Arbeitgebenden mit mehr als 50 Beschäftigten zu übermitteln ist“, hebt Hofer hervor. „Zu diesem zweiten Bericht folgt eine gesonderte Mitteilung.“

Sie lade die bereits zertifizierten Unternehmen – ebenso wie jene, die diesen Schritt prüfen – ein, „die Zertifizierung als Faktor für organisatorische Innovation und soziale Verantwortung zu nutzen“, schließt Gleichstellungsrätin Hofer.

Nützliche Hinweise für Unternehmen

Um den Unternehmen eine einheitliche und möglichst einfache Übermittlung der Informationen zu ermöglichen, hat das Nationale Netzwerk der Gleichstellungsrätinnen und Gleichstellungsräte zwei Vorlagen erarbeitet. Diese stehen auf der Homepage der Gleichstellungsrätin zum Download bereit: https://www.gleichstellungsraetin-bz.org/publikationen.asp.

Die ausgefüllten Formulare sind ausschließlich mittels zertifizierter E-Mail (PEC) an folgende Adresse zu übermitteln: gleichstellungsraetin.consparita@pec.prov-bz.org

Die Gleichstellungsrätin ersucht zudem die Wirtschaftsverbände, diese Informationen an ihre Mitgliedsunternehmen weiterzuleiten.

Anlagen: Excel-Dokument und Formular für den Jahresbericht sowie Begleitschreiben.

Für Fragen oder weitere Informationen steht das Büro der Gleichstellungsrätin zur Verfügung:
T 0471 946003
E-Mail info@gleichstellungsraetin-bz.org

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