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I. GGA billigt Gesetzentwurf zur Informationspflicht im Bereich der Direkten Demokratie

Landesgesetzentwurf von Vita mit 3 Ja- und 1 Nein-Stimme gebilligt. Schwerpunkt „Schule“ im Gesetzgebungsausschuss für 2026 angedacht.

Der I. Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages ist am heutigen Montagvormittag (15. Dezember 2025) unter der Leitung von Alex Ploner, stellvertretender Vorsitzender des GGA, zusammengetreten.

Dabei stand der in der vorherigen Ausschusssitzung zum Teil behandelte Landesgesetzentwurf Nr. 56/25 „Demokratie setzt Informationspflicht der Medien voraus“ zur Änderung des Landesgesetzes vom 3. Dezember 2018 Nr. 22 „Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung“ sowie des Landesgesetzes vom 9. Oktober 2020 Nr. 11 „Bestimmungen über die beim Landtag angesiedelten Ombudsstellen“ sowie des Landesgesetzes vom 11. März 2002 Nr. 6 „Bestimmungen zum Kommunikationswesen und zur Rundfunkförderung“ (vorgelegt von der Abg. Holzeisen) erneut auf der Tagesordnung.

„Demokratie setzt grundsätzlich voraus, dass die Bürger freien Zugang zu Informationen haben, und nicht systemisch und systematisch durch Desinformation und Zensur in ihrer Willensbildung manipuliert werden“, schreibt Renate Holzeisen (Vita), Einbringerin des Gesetzentwurfs, im Begleitbericht u.a. Es bestehe die große Gefahr, dass direkte Demokratie genutzt werde, um autoritäre Maßnahmen zu legitimieren. Denn ein systematisch desinformiertes Volk stimme meist im Sinne medialer Manipulation ab. Ohne freien Informationsfluss sei direkte Demokratie – besonders über Gemeindeebene hinaus – gefährlich. Auf Landesebene funktioniere sie nur, wenn Bürger gleichberechtigt Zugang zu den Argumenten von Befürwortern und Gegnern hätten. Diese Voraussetzung fehle derzeit, weshalb sie zuerst geschaffen werden müsse. Medien, die öffentliche Förderungen erhalten, sollten gesetzlich verpflichtet werden, umfassend und ausgewogen zu informieren, Verstöße gelte es zu sanktionieren. Die Kontrolle solle der Beirat für das Kommunikationswesen übernehmen und Verstöße öffentlich machen, um Transparenz und Kontrolle durch die Bürger zu sichern.

Die Mitglieder des Ausschusses billigten den Gesetzentwurf heute mit 3 Ja- (stellvertretender Vorsitzender A. Ploner, Abg. Atz und Holzeisen) und 1 Nein-Stimme (Abg. Noggler).

LGE-Einbringerin Renate Holzeisen betonte im Anschluss: „Mit der heutigen Annahme meines Landesgesetzentwurfs durch den I. Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages wurde ein erster Schritt getan in Richtung Schaffung der notwendigen gesetzlichen Basis dafür, dass die mit Steuergeld finanzierten Medien als objektive Informationsquelle der Bürger fungieren.“

Der stellvertretende GGA-Vorsitzende Ploner unterstrich: „Die neutrale Informationspflicht der Bürgerinnen und Bürger vonseiten der Medien ist wesentlich, deshalb ist die Zustimmung zum Gesetzentwurf im Ausschuss sehr zu begrüßen.“

Besprochen wurde in der Sitzung auch ein Vorschlag von Myriam Atz (Süd-Tiroler Freiheit), dass sich der Gesetzgebungsausschuss im kommenden Jahr stärker mit dem Thema Schule auseinandersetzen und dazu auch einige Schulprojekte im Land besuchen solle. „Wir haben die Idee begrüßt und werden sie in unserer Jänner-Sitzung vertiefen“, so Ploner abschließend.  

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