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Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen 2025: Ombudsstellen fordern dringende Maßnahmen für barrierefreie Bahnhöfe und Gesundheitseinrichtungen

Anlässlich des Aktionstages am 3. Dezember rücken die Südtiroler Ombudsstellen Barrieren ins Zentrum der Aufmerksamkeit, die grundlegende Zugänge für Menschen mit Behinderungen einschränken. Dabei ist Barrierefreiheit ein Menschenrecht.

Am 3. Dezember 2025 wird weltweit der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen begangen

Am 3. Dezember 2025 wird weltweit der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen begangen, der von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen wurde. Er erinnert daran, Barrieren für Menschen mit Behinderungen abzubauen und ihre gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen sicherzustellen.

Auch in Südtirol bestehen weiterhin zentrale Zugangsbarrieren im Alltag. Die Ombudsstellen – die Gleichstellungsrätin als Geschäftsstelle des Monitoringausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Volksanwaltschaft, die Antidiskriminierungsstelle sowie die Kinder- und Jugendanwaltschaft – machen darauf aufmerksam, dass Bahnhöfe und Gesundheitseinrichtungen nach wie vor nicht ausreichend barrierefrei ausgestaltet sind.

An mehreren Bahnhöfen fehlen funktionierende Aufzüge oder erhöhte, zugängliche Bahnsteige. In einzelnen Gesundheitseinrichtungen erschweren Drehtüren Menschen mit permanenten oder temporären Mobilitätseinschränkungen, aber auch Personen mit Kinderwagen oder Gehhilfen den Zutritt. Dadurch wird der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen erheblich eingeschränkt.

Forderungen der Ombudsstellen:

  • Funktionierende Aufzüge an allen Bahnhöfen – Barrierefreier Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln muss zeitnah in der gesamten Provinz gewährleistet werden.
  • Barrierefreie Eingänge in Gesundheitseinrichtungen – Drehtüren sind durch geeignete alternative Lösungen zu ersetzen, die allen Menschen einen sicheren und selbstständigen Zugang ermöglichen.

Stimmen aus den Ombudsstellen:

Brigitte Hofer, Vorsitzende des Südtiroler Monitoringausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen: „Barrierefreiheit ist ein in der UN-Behindertenrechtskonvention verankertes Menschenrecht. Wir fordern die rasche Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen, damit Menschen mit Behinderungen in Südtirol uneingeschränkt mobil sein können und gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsdiensten erhalten."

Priska Garbin, Antidiskriminierungsstelle: „Ein gleichberechtigter Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen ist keine Frage des guten Willens, sondern eine gesetzliche Verpflichtung."

Veronika Meyer, Volksanwältin: „Gesundheitseinrichtungen und -dienste müssen für alle Patientinnen und Patienten, auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, barrierefrei zugänglich und zuverlässig mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein."

Daniela Höller, Kinder- und Jugendanwältin: „Barrierefreiheit ist entscheidend für die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen. Sie haben ein klar verankertes Recht auf zuverlässige und sichere Mobilität und auf einen Zugang ohne Benachteiligung zu allen Gesundheitsdiensten."

Gemeinsame Schritte

Die Ombudsstellen haben die Anliegen bereits offiziell an RFI sowie die zuständigen Gesundheitsbezirke übermittelt und erwarten deren Stellungnahmen in den kommenden Wochen.

„Wir erwarten konkrete Verbesserungen, die zeitnah eingeleitet werden – im Sinne von Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und Inklusion in Südtirol."

 

GSR/VA/KIJA

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