News
III. GGA: Landeshaushalt 2026 und Begleitgesetze gebilligt
Ja des Finanzausschusses zu den Entwürfen für das Landesstabilitätsgesetz 2026, den Haushaltsvoranschlag 2026-2028 und die Bestimmungen zum Stabilitätsgesetz 2026
Der III. Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages ist am heutigen Dienstagnachmittag (11. November 2025) unter dem Vorsitz von Harald Stauder zusammengetreten, um den Landeshaushalt 2026 und dessen Begleitgesetze (alle von der Landesregierung auf Vorschlag von Landeshauptmann Kompatscher eingebracht) zu behandeln. Es sind dies
- der LGE Nr. 57/25 Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2026,
- der LGE Nr. 58/25 Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen 2026-2028 und
- der LGE Nr. 59/25 Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2026.
„Wir hatten eine sehr gute und konstruktive Diskussion, die gezeigt hat, wie wichtig es ist, dass die politischen Vertreterinnen und Vertreter immer wieder den Austausch mit Fachleuten aus den unterschiedlichen Ressorts bzw. Abteilungen suchen”, betonte Ausschussvorsitzender Stauder im Anschluss an die Sitzung. „Dies bringt mehr Objektivität in den gesamten politischen Diskurs - ein besonders wichtiger Aspekt bei einem Landeshaushalt.”
Der LGE Nr. 57/25 Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2026 befasst sich laut Begleitbericht u.a. mit der Kfz-Steuer, den Bestimmungen im Bereich der Kollektivvertragsverhandlungen, der Ausstattung der Fonds zugunsten der Lokalfinanzen und der Gemeindeimmobiliensteuer GIS. Der Gesetzesvorschlag wurde mit 4 Ja(des Vorsitzenden Stauder und der Abg. Waltraud Deeg, Franz Locher und Arnold Schuler), 3 Nein (der Abg. Paul Köllensperger, Brigitte Foppa und Bernhard Zimmerhofer) und 1 Enthaltung (des Abg. Andreas Leiter Reber) gutgeheißen.
Laut Begleitbericht zum LGE Nr. 58/25 Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen 2026-2028 ist der Haushalt 2026-2028 der Haushaltsvoranschlag mit dem größten Kompetenzvolumen in der Geschichte der Autonomen Provinz Bozen–Südtirol. Das vorgesehene Gesamtvolumen für 2026 beträgt 8,76 Milliarden Euro – 640 Mio. Euro mehr als das Anfangsvolumen des laufenden Haushaltsjahres. Von den vorgesehenen Ausgaben entfallen gut 22 Prozent auf Gesundheit, 14,8 Prozent auf Bildung, 12 Prozent auf Gemeinden und 10,8 Prozent auf soziale Rechte und Familienpolitik. Zusätzlich zur Refinanzierung der verpflichtenden Ausgaben (Personal, Ausgaben im Zusammenhang mit der geltenden Gesetzgebung, Zuweisungen an die Körperschaften des Landes...) sei auf die Finanzierung von strukturellen Investitionen und der Entwicklung des Territoriums sowie der wesentlichen Dienstleistungen geachtet worden, die von der öffentlichen Verwaltung erbracht werden. Der Gesetzentwurf wurde mit 4 Ja (des Vorsitzenden Stauder und der Abg. Deeg, Locher und Schuler), 3 Nein (der Abg. Köllensperger, Foppa und Zimmerhofer) und 1 Enthaltung (des Abg. Leiter Reber) gebilligt.
Die Zustimmung zum LGE Nr. 59/25 Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2026 erfolgte schließlich mit 4 Ja (des Vorsitzenden Stauder und der Abg. Deeg, Locher und Schuler), 1 Nein (des Abg. Köllensperger) und 3 Enthaltungen (der Abg. Foppa, Leiter Reber und Zimmerhofer). In diesem werden laut Begleitbericht mehrere Landesgesetze in verschiedenen Bereichen geändert. So soll beispielsweise das Landesgesetz „Koordinierte Führung auf Landesebene der Stätten und Elemente, die Gegenstand von UNESCO-Anerkennungen sind“ dahingehend abgeändert werden, die Wirksamkeit der Anwendung der Vorschrift zu stärken und eine rechtliche und finanzielle Grundlage zu schaffen, die es dem Land ermöglicht, im Rahmen der verfügbaren Ressourcen die Führung der Besucherzentren im Zusammenhang mit den UNESCO-Anerkennungen gezielt und geplant zu unterstützen. Im Landesgesetz zum Recht auf Hochschulbildung soll indes eine Ergänzung aufgenommen werden, wonach Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger, die eine Universität außerhalb Südtirols besuchen, anspruchsberechtigt für vom Gesetz vorgesehene Leistungen sind, wenn sie seit mindestens zwei Jahren ihren Wohnsitz in Südtirol haben; dieselbe Ergänzung wird auch für das Landesgesetz „Schulfürsorge. Maßnahmen zur Sicherung des Rechts auf Bildung“ vorgeschlagen. Weitere Änderungen sollen u.a. in den Landesgesetzen „Ordnung der Skischulen und des Skilehrerberufs“, „Bestimmungen zur Bonifizierung“, „Bestimmungen im Bereich der Energieeinsparung, der erneuerbaren Energiequellen und des Klimaschutzes“, „Allgemeine Vorschriften über Bodenschutz, Wildbach- und Lawinenverbauung“ u.a.m. vorgenommen werden.
Es wurden keine Minderheitenberichte angekündigt.
tres

