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Plenarsitzung – Cannabisarzneimittel, Dienstleistungs-Apotheken, Arbeitsintegration (2), Verwaltungsstruktur des Landtags, Außeretatmäßige Verbindlichkeit

Vom Team K vorgelegter LGE Nr. 13/23 “Bestimmungen über die Verwendung von Cannabisarzneimitteln für therapeutische Zwecke und Förderung der Forschung zur Produktion durch autorisierte Einrichtungen”; Anträge von Team K, Grünen (mit SVP) und Freier Fraktion (mit PD - Demokratischer Partei, Für Südtirol mit Widmann und JWA Wirth Anderlan). Von der Landesregierung vorgelegter LGE Nr. 54/25 Außeretatmäßige Verbindlichkeit mit 17 Ja-Stimmen und 12 Enthaltungen genehmigt.

Landesgesetzentwurf Nr. 13/23 Bestimmungen über die Verwendung von Cannabisarzneimitteln für therapeutische Zwecke und Förderung der Forschung zur Produktion durch autorisierte Einrichtungen (vorgelegt von den Abg. Ploner F., Köllensperger, Rieder und Ploner A.): Wie es im Begleitbericht von Ersteinbringer Franz Ploner (Team K) heißt, hätten die Erkenntnisse zum therapeutischen Potenzial von Cannabisprodukten in den letzten Jahrzehnten zugenommen. In vielen Studien habe der Nutzen einer Therapie mit Cannabinoiden – unter diesem Begriff werden alle Cannabispräparate zusammengefasst – bei Erkrankungen, bei denen konventionelle Behandlungsverfahren keine ausreichende Linderung von Symptomen wie Spastik, chronische Schmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Appetitlosigkeit u.a.m. hätten, gezeigt werden können. Seit mehreren Jahren sei auch in Italien die Verordnung von medizinischem Cannabis, Cannabisblüten und -extrakten sowie von cannabisbasierten Arzneimitteln auf Rezept möglich. Durch den vorliegenden LGE solle der Gebrauch und der Umgang mit Cannabisarzneimitteln dahingehend geregelt werden, dass die Verabreichung dieser Arzneimittel vereinfacht sowie der Zugang und der Verschreibungsprozess zur Behandlung mit Cannabinoid-Produkten für die Patienten vereinfacht wird. Primär werde der medizinische Einsatz von Cannabinoiden geregelt und zunächst in den Artikel 1 und Artikel 2 die relevanten Begriffe definiert und die Verschreibungsmodalitäten erklärt. In den weiteren Artikeln geht es u.a. um Bestimmungen zur Verabreichung, die Lieferung und Einfuhr sowie Maßnahmen in Wissenschaft und Forschung.
Wie der Abg. F. Ploner bei der Präsentation des Gesetzentwurfs u.a. erklärte, gehe es auch um die Enttabuisierung des Themas. Er hoffe auch, dass durch das Gesetz Forschungseffekte ermöglicht würden - etwa im Bereich chronischer Patienten und im Bereich der Neurologie.
In der Generaldebatte ergriff zunächst Waltraud Deeg (SVP) das Wort und verwies u.a. auf die Diskussion im IV. Gesetzgebungsausschuss: Man sei überzeugt davon, dass man Patientinnen und Patienten verschiedenste Therapiemöglichkeiten geben müsse. In diesem Sinne habe man sich im GGA sehr positiv mit dem Thema konfrontiert, sei sich aber auch den Grenzen der Gesetzgebung bewusst gewesen.
Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) sagte u.a., der Gesetzentwurf versuche das Thema erstmals auf Landesebene zu regeln und der Verwendung von Cannabisarzneimitteln ein Gerüst zu geben. Er kenne das Thema auch aus dem Blickwinkel von Cannabisanbauern, deren Tätigkeit strengen Regeln unterworfen sei und zugleich noch in den Kinderschuhen stecke. Er werde des LGE unterstützen. Das Thema müsse aus dem Tabubereich heraus; es sei wichtig im Landtag über die Verwendung von Cannabis im medizinischen Bereich zu sprechen.
Paul Köllensperger (Team K) erklärte u.a., dass es einen Unterschied gebe zwischen Arzneimitteln, die CBD enthielten und keine psychogene Wirkung hätten und bereits heute in Apotheken erhältlich seien, sowie Arzneimitteln, die THC enthalten - diese unterlägen der staatlichen Gesetzgebung. Man müsse sich im Rahmen derselben bewegen, dass das gehe, beweise ein Gesetz des Piemont. An diesem habe man sich orientiert; Ziel sei es, etwas für den Patienten zu machen.
Zeno Oberkofler (Grüne) sagte u.a. es gebe sehr viele Anwendungsmöglichkeiten für therapeutisches Arzneimittel - noch würden nicht alle genutzt. Erfreulich sei, dass mittlerweile Weiterbildungen im Bereich angeboten würden; der Sanitätsbetrieb habe sich des Themas angenommen - das sei erfreulich. Er habe den LGE bereits im Gesetzgebungsausschuss unterstützt und werde das auch heute tun. Das “Decreto Sicurezza” habe bei Personen, die Cannabis anbauten, zunächst zu Unsicherheiten geführt; diese seien mittlerweile geklärt. Es sei grundsätzlich wichtig, dass es beim Thema Rechtssicherheit gebe.
LR Hubert Messner schickte vorweg, dass ihm die therapeutischen Ziele und Anwendungsmöglichkeiten des medizinischen Cannabis bewusst seien und ergänzte u.a., dass man im Bereich Arzneimittel allerdings keine primäre Zuständigkeit habe. Diese liege in Rom. Cannabis sei als Betäubungsmittel eingestuft. Es gebe einen Anwendungsplan auf Südtiroler Ebene, durch Beschluss der Landesregierung seien die Ziele festgelegt. Der Erwerb von Cannabis werde ausschließlich über den Staat geregelt, Durchführungsbestimmungen im Bereich seien nicht möglich. Der LGE könne nicht angenommen werden.
Franz Ploner (Team K) erkundigte sich u.a., ob es möglich sei, den Gesetzestext gemeinsam zu überarbeiten und kohärent zu gestalten. Es ginge ihm um die zentrale Ausgabe. Ein weiterer Aspekt seien die Therapiepläne. Es gehe um eine gute und zeitgerechte Versorgung der Patienten. Er wolle den Landesgesetzentwurf Nr. 13/23 zur Überarbeitung aussetzen.

Beschlussantrag Nr. 129/24 Verstärkter Ausbau der "Dienstleistungs-Apotheken - Farmacie dei servizi" für die Gesundheitsversorgung der Bürger und Bürgerinnen (eingebracht von den Abg. Ploner F., Köllensperger, Ploner A. und Rieder am 02.08.2024): Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten,
1. ein Umsetzungskonzept zur Errichtung der Dienstleistungs-Apotheken (farmacie dei servizi) in Zusammenarbeit mit der Apothekerkammer und der Federfarma Bozen zu erarbeiten und in einem vorgegebenen Zeitplan umzusetzen;
2. innovative Projekte wie Telemedizin, Screening, therapeutische Adhärenz u.a.m., wie bereits in anderen Regionen entwickelt wurden im Rahmen einer Erprobungsphase für die ausgewählten und sich bereit erklärten Dienstleistungs-Apotheken zu genehmigen;
3. den Zugang zu den medizinischen Heilbehelfen, die für die medizinisch-wohnortnahe territoriale Versorgung der PatientInnen von großer Wichtigkeit ist, zu vereinfachen;
4. die Tarife für die Heilbehelfe in regelmäßigen Abständen mit den Leistungserbringern und dem Südtiroler Gesundheitsbetrieb bzw. Assessorat für Gesundheit zu überarbeiten und anzupassen.
Wie Ersteinbringer Franz Ploner (Team K) in den Prämissen des Antrags u.a. schreibt, stelle die sogenannte „Dienstleistungs- oder Service-Apotheke" eine Weiterentwicklung der Tätigkeit der Apotheken im Bereich der Primärversorgung der Bürgerinnen und Bürger dar. Die Institutionalisierung der Dienstleistungs-Apotheke ziele darauf ab, die bisher von Apotheken erbrachten territorialen Dienstleistungen zu erweitern, um eine Dehospitalisierung im Gesundheitswesen zu fördern und um die territoriale Betreuung zu stärken. Dadurch würden diese Apotheken durch die Erweiterungen der Aufgaben innerhalb des Gesundheitssystems (SSN) eine Stärkung ihrer Funktion erfahren. Das Hauptziel dieser Dienstleistungs-Apotheke sei es, sie bei der Erbringung dieser medizinischen Leistungen für das öffentliche Gesundheitssystems in ein Netzwerk einzubinden und sie mit neuen Versorgungsaufgaben zu betrauen. Gerade durch die steigende Zahl der älteren Bevölkerungsgruppe und die damit verbundenen Schwierigkeiten, die Primärversorgung zeitgerecht und adäquat zu garantieren, die damit zunehmenden Belastungen der Sozial- und Gesundheitshaushalte erforderten neue Versorgungsstrukturen, um die Betreuung der Bürgerinnen und Bürger in den ländlichen Regionen verstärkt durch den Mangel an Basismedizinern zu gewährleisten. Durch die Einbindung solcher Dienstleistungs-Apotheken in die Betreuung von PatientInnen mit chronischen Erkrankungen sowohl bei der Überwachung der medikamentösen Versorgung als auch in der Prävention könne die medizinische Betreuung verbessert werden. So habe die Covid-19-Pandemie aufgezeigt, dass durch die Dienstleistungen der Apotheken wichtige Aufgaben für das Gesundheitssystem übernommen werden könnten und dadurch eine niederschwellige lokale Versorgung ermöglicht werden könne.
Renate Holzeisen (Vita) sagte u.a., dass Dr. Ploner darauf hingewiesen habe, dass in den Apotheken geimpft werde - sie wolle darauf hinweisen, dass Impfstoffe nur aufgrund einer ärztlichen Verschreibung verabreicht werden dürften. Impfungen ohne ärztliche Verschreibung seien gesetzwidrig. Apotheken sollten ihre Tätigkeit machen, aber was laut Gesetzgeber ausschließlich den Ärzten vorbehalten sei, solle bei den Ärzten bleiben.
Es klinge gut und einleuchtend, dass Apotheken bestimmte Aufgaben übernehmen, so Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) u.a. Allerdings stecke der Teufel im Detail, denn der Apotheker sei kein Arzt und die Frage sei, wo die Therapie beginne. Bestimmte die Patienten betreffenden Dinge wisse der Hausarzt, aber nicht der Apotheker. Man müsse verhindern, dass es falsche Therapien gebe. Deshalb müsse der Aufgabenbereich klar abgegrenzt werden. Verschreibungspflichtige Medikamente - zumindest für eine Ersttherapie - sollten bereits beim Arzt erhältlich sein, das wäre eine Erleichterung für die Patienten. In Österreich sei dies möglich, in Italien nicht - man solle sich aber dafür einsetzen.
LR Hubert Messner unterstrich u.a., dass die Stärkung der wohnortnahen Betreuung ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit sei und man sich um ein flächendeckendes Apothekennetz im Land bemühe. Was die Geräte anbelange, wolle man die Hausärzte damit ausstatten. Derzeit werde an die Einbindung der Apotheken in den integrierten häuslichen Pflegedienst gearbeitet, Ziel sei es Prävention zu betreiben. Die Elektronische Gesundheitsakte sei inzwischen vollständig implementiert, d.h. es brauche Rezepte nicht mehr in Papierform, die Apotheke erhalte sie digital. Da die genannten Maßnahmen bereits in Umsetzung bzw. Punkt 3 in Ausarbeitung seien, lehne er den Beschlussantrag ab.
Franz Ploner (Team K) sagte u.a., aus dem vom LR genannten Grund für die Ablehnung könnte man den Antrag ebenso ablehnen. Bei den medizinischen Behelfen würden vor allem die Sprengeldienste zum Einsatz kommen, das könne geändert werden. An die Abgeordnete Holzeisen gerichtet, betonte der Abg.: Wenn man für die Impfung ein Rezept habe, dann könne man es auf der EGA berechnen, ansonsten nicht. Apotheken würden Menschen oft besser kennen als die Hausärzte. Bereits heute würden Wundversorgungen in Apotheken gemacht. Deshalb wären die Dienstleistungsapotheken sinnvoll.
Der Beschlussantrag Nr. 129/24 wurde mit 13 Ja, 18 Nein und 1 Enthaltung abgelehnt.

Es folgte die Fortsetzung der am Mittwochnachmittag (5. November 2025) ausgesetzten Behandlung des Beschlussantrags Nr. 332/25 Faire Bezahlung bei der Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderung (eingebracht von den Abg. Oberkofler, Foppa und Rohrer am 17.10.2025, Ersetzungsantrag vom 28.10.2025, Änderungsantrag vom 6.11.2025 mitunterzeichnet von den Abg. Stauder und Deeg): Der Südtiroler Landtag möge die Landesregierung beauftragen, das Entgelt für individuelle Vereinbarungen zur Arbeitseingliederung- und Arbeitsbeschäftigungsprojekte deutlich zu erhöhen.
Nach kurzen Erklärungen zur abgeänderten Fassung des beschließenden Teils durch Ersteinbringer Zeno Oberkofler (Grüne) und LRin Magdalena Amhof wurde der abgeänderte BA Nr. 332/25 mit 28 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.

Beschlussantrag Nr. 138/24 Neuregelung der Verwaltungsstruktur des Landtags (eingebracht von den Abg. Leiter Reber, Repetto, Widmann und Wirth Anderlan am 20.08.2024, Ersetzungsantrag vom 9.10.2025):
Der Landtag möge das Landtagspräsidium beauftragen,
1. die derzeitige Regelung zur „Verwaltungs- und Führungsstruktur“ sowie die „Personalordnung“ des Südtiroler Landtages zu überarbeiten und dem Fraktionssprecherkollegium innerhalb von 60 Tagen die Beschlussvorlage einer Neuregelung vorzulegen, welche:
            - für die Bestellung der Führungskräfte des Landtages einen öffentlichen Wettbewerb sowie ein transparentes Auswahlverfahren, das in seiner Durchführung die Grundsätze der Chancengleichheit und jene der Unparteilichkeit, Objektivität und Transparenz gewährleistet, verpflichtend vorsieht;
            - sich bei der Bestellung sämtlicher Ämter des Landtages und bei der Gestaltung der verwaltungsinternen Regelung an den Ansprüchen einer guten Verwaltung und eines Landesparlaments nach europäischen Maßstäben orientiert;
2. das außerordentliche ökonomische Ungleichgewicht, welches durch die Umsetzung des LG Nr. 6/2022 und durch die vom Präsidium vorgenommene Gewichtung der Führungskräfte zwischen der Gehaltsentwicklung der Führungskräfte und jener der anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landtages entstanden ist, zu analysieren und innerhalb eines Jahres entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die dieses Ungleichgewicht künftig minimieren.
sowie die Südtiroler Landesregierung:
3. das Landesgesetz Nr. 6 vom 21. Juli 2022 zu überarbeiten und dem Landtag einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Verhältnismäßigkeit zwischen der Entlohnung der Führungskräfte und jener der Mitarbeiter wiederherstellt;
4. die beachtlichen Mehrkosten, welche die Südtiroler Gemeinden durch die Auswirkungen des Landesgesetz Nr. 6 vom 21. Juli 2022 zu tragen hatten und haben, abzufedern, indem diese Kosten im Rahmen der Gemeindenfinanzierung über eine entsprechende Erhöhung des Kapitels für Laufende Ausgaben vom Land gedeckt werden.
Nach der Vorstellung des Antrages durch Erstunterzeichner Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) war die Zeit der Opposition zu Ende.

In der Zeit der Mehrheit wurde dann der Landesgesetzentwurf Nr. 54/25 Außeretatmäßige Verbindlichkeit (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag des Landeshauptmannes Arno Kompatscher) behandelt: Es handle sich dabei um rechtmäßige Ausgaben, bei denen aber im Verwaltungsvorgang ein Fehler passiert sei, so LH Arno Kompatscher u.a. Beim höchsten Betrag gehe es um die Essensbons für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wobi.  
In der Generaldebatte ergriff zunächst Paul Köllensperger (Team K) das Wort und sagte u.a., dass es sich bei der Außeretatmäßigen Verbindlichkeit um eine Pflichtaufgabe handle, auf die man gut verzichten könne. Es seien seit der Behandlung im Gesetzgebungsausschuss noch einige Dinge dazugekommen, er habe Fragen dazu. Es stelle sich die Frage, ob nicht immer wieder leichtfertig an Externe Dienstleistungen im Zusammenhang mit Verwaltungsprozessen vergeben würden - dies sollte doch eine Kernkompetenz der öffentlichen Verwaltung selbst sein. Ähnlich sei es bei der Koordinierung der Umsetzung der PNRR-Gelder, hier sei eine Direktvergabe mit einem Betrag von 44.000 Euro verzeichnet - obwohl die Schwelle für Direktvergaben bei 40.000 Euro liege.
Die externen Beauftragungen unterlägen einer sehr strengen Kontrolle des Rechnungshofes, so LH Arno Kompatscher u.a. Bevor man Externe beauftrage, würden die Ämter sich deshalb sehr genau überlegen, ob sie das täten. Hier werde mit Sorgfalt gearbeitet, weil sich die Beamten damit auch selbst schützten. Die Beauftragung von über 40.000 Euro betreffe - vermutlich, er lasse sich das noch bestätigen - einen der sogenannten “mille esperti”, einer Rangordnung. Südtirol habe auf 19 solcher Experten zugreifen können.
Die drei Artikel des Gesetzentwurfs wurden ohne Diskussion jeweils mehrheitlich genehmigt (zu Artikel 1 und 2 waren Änderungsanträge des LH vorgelegen, mit denen die Tabellen ajourniert worden waren). Es gab keine Stimmabgabeerklärungen.
In der Schlussabstimmung wurde der Landesgesetzentwurf Nr. 54/25 Außeretatmäßige Verbindlichkeit mit 17 Ja-Stimmen und 12 Enthaltungen genehmigt.

Anschließend stellte LR Luis Walcher den Landesgesetzentwurf Nr. 51/25 Bestimmungen im Bereich Pflanzenschutz (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag des Landesrates Walcher) vor. Die Behandlung des LGE wird am Nachmittag ab 14.30 Uhr fortgesetzt.

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