News

Plenarsitzung – Impfungen (2), Fehl- und Totgeburten, Hochwasserschutz 

Anträge von Vita, Süd-Tiroler Freiheit (von allen Landtagsfraktionen mitunterzeichnet) und Grünen (mit Mehrheit)

Am Donnerstagvormittag (6. November) wurde in der ersten November-Sitzungsfolge 2025 des Südtiroler Landtages mit der am Mittwochnachmittag begonnenen Behandlung des Beschlussantrags Nr. 328/25 Kinder dürfen nicht als vermeintliches durch Impfung pharmazeutisch generiertes Schutzschild für die Gesellschaft missbraucht werden! (eingebracht von der Abg. Holzeisen am 16.10.2025) fortgefahren: Der Landtag möge die Landesregierung dazu verpflichten, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb und die für die Südtiroler Gesundheitspolitik Verantwortlichen es umgehend unterlassen, die Kinder als vermeintliches, durch Impfung auch mit experimentellen Substanzen pharmazeutisch generiertes Schutzschild für die Gesellschaft zu missbrauchen, d.h. es umgehend unterlassen zur Impfung der Kinder gegen Covid-19 und Grippe aufzurufen weil diese als angeblich zu hemmende Virenmultiplikatoren und -verbreiter wirken.
Antragseinbringerin Renate Holzeisen (Vita) kritisiert in den Prämissen u.a. Aussagen von Verantwortlichen des Südtiroler Sanitätsbetriebes und des Landesrates für Gesundheit, Hubert Messner, laut dem öffentlich-rechtlichen Sender RAI und Tageszeitung Dolomiten bei der Pressekonferenz zum Auftakt der Corona- und Grippeimpfkampagne 2025. Kinder seien als Virenmultiplikatoren und -verbreiter bezeichnet worden, die es zu impfen gelte, um andere zu schützen. Doch diese Aussagen würden jeglicher medizinischen Ethik entbehren. „Eine Impfung ist, wenn überhaupt, nur dann für Kinder zu empfehlen, wenn die Kinder selbst die Impfung benötigen sollten, aber nicht deshalb, weil die Kinder an der Verbreitung von Viren beteiligt sind“, schreibt die Abgeordnete. Laut der Berichterstattung im öffentlichen Rundfunksender RAI Südtirol und in der größten Südtiroler Tageszeitung, rufe der Südtiroler Sanitätsbetrieb die Eltern dazu auf, Kinder zu impfen, und damit in deren natürliches Immunsystem einzugreifen, um andere zu schützen. „Sprich, man missbraucht die Kinder (bis hin zu den Kleinkindern) als (darüber hinaus nur vermeintliches) pharmazeutisch generiertes Schutzschild für die Gesellschaft. Das ist eine klare Verletzung der auch international verankerten Kinderrechte“, so Holzeisen weiter. Es sei international bekannt, dass 1) die Grippeschutzimpfung nicht wirke, weil eine in den Arm gespritzte Substanz keine Immunantwort in den Schleimhäuten des respiratorischen Trakts hervorrufe; 2) das Risiko zu erkranken, für die Grippe-Geimpften wesentlich höher sei, als für die Nichtgeimpften, wie eine ganz neue Studie an über 53.000 Sanitätsmitarbeitern der Cleveland-Clinic (Ohio-USA) bezogen auf die Impfsaison 2024-25 deutlich zeige; 3) die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ niemals für die Verhinderung der Virenübertragung, sondern allein für einen etwaigen Schutz vor der Krankheit Covid-19 der mit diesen experimentellen Substanzen behandelten Personen zugelassen worden seien. Also von Fremdschutz keine Rede sein könne. Umgekehrt aber diese sog. Impfstoffe enorme Risiken für Leben und Gesundheit mit sich brächten; 4) nun im Tagestakt veröffentlichte Studien zeigten, dass die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ auf mod.RNA Basis (Comirnaty von Pfizer/BioNTech, Spikevax von Moderna) enorme Rückstände an DNA-Plasmiden aufwiesen und Comirnaty von Pfizer/BioNTech darüber hinaus einen, den von FDA und WHO gesetzten Grenzwert weit übersteigenden Wert des SV40-Promoter-Enhancer aufweise. Die Abgeordnete unterstreicht in den Prämissen zudem, dass in Italien nur der Arzt zur Verschreibung eines Arzneimittels berechtigt sei und Impfungen in Apotheken ohne ärztliche Verschreibung per se illegal seien. Für die Verschreibung eines Arzneimittels – im konkreten Fall eines sog. Impfstoffes – müsse der Arzt über das Wirksamkeits- und Risikoprofil des Arzneimittels Bescheid wissen und den Patienten aufklären und nicht als Marketingagent für die Pharmaindustrie wirken. Auch aktuell werde systematisch in gröbster Verletzung der vom Arzneimittelgesetzgeber aus guten Gründen vorgesehenen Notwendigkeit einer ärztlichen Verschreibung geimpft. Die Empfehlung (Klein-)kinder zu „impfen“ – laut Berichterstattung richte sich die Empfehlung sowohl auf die sog. Coronaschutz- als auch auf die Grippeimpfung –, weil sie zur Verbreitung der Infektion beitrügen, sprich sog. Virenmultiplikatoren seien, stelle eine klare Verletzung der international verankerten Kinderrechte, des Medizinrechts sowie der Medizinethik dar, die einer ärztlichen Entscheidung stets zugrunde liegen müsse, erst recht wenn es um Kinder gehe.
Es sei schwierig gewesen, den Unterlagen des Antrages - mehr als 500 Seiten zu folgen - zu folgen, so Franz Ploner (Team K) u.a. Es werde im Antrag einiges vermischt. Grippeimpfungen seien keine Pflichtimpfungen. Schutzimpfungen seien wirkungsvoller Schutz, dank ihnen könnten bestimmte Risiken vermieden werden und sie schützten sowohl Individuum als auch die Gemeinschaft - er verweise hier auf die Masern. Selbst wenn in Südtirol verschiedenste Infektionskrankheiten nicht mehr auftreten würden, sei es weiterhin wichtig, eine hohe Durchimpfungsrate aufrechtzuerhalten. Sinkende Durchimpfungsraten könnten zu einem Wiederauftreten von Infektionskrankheiten führen, er verweise auf die Polio, die Kinderlähmung, die eine Pflichtimpfung sei. Kinderimpfungen seien ein zentraler Bestandteil der öffentlichen Gesundheit, da sie das individuelle Kind vor schweren Krankheiten schützten und durch Schaffung einer Herdenimmunität auch anfällige Personen. Impfungen seien nach dem Stand der Wissenschaft ein wirksames Mittel, um die Verbreitung vermeidbarer Infektionskrankheiten zu verhindern, die in der Vergangenheit zu schweren Komplikationen oder Todesfällen geführt hätten. Impfempfehlungen und -pläne seien in den verschiedenen Ländern vorhanden - es gebe in einzelnen Fällen auch die Möglichkeit, von diesen abzuweichen. Man könne dem Beschlussantrag nicht zustimmen, da er unterschiedliche Maßnahmen artikuliere, die nichts mit Corona und Grippe zu tun hätten, es gehe um wesentlich mehr. Deshalb fände er auch bereits die Überschrift des Antrages befremdend.
Jürgen Wirth Anderlan (JWA Wirth Anderlan) sprach u.a. über die laufende Impfkampagne des Sabes und über ein angebliches Ministerialrundschreiben an alle Sanitätsbetriebe Italiens. Er erkundigte sich bei LR Messner, ob der Inhalt des Schreibens der Wahrheit entspreche.
LR Hubert Messner schickte vorweg, dass sowohl Grippe- als auch Covid-19-Impfung freiwillige Impfungen seien und ergänzte u.a., dass man die Dauer des Schutzes bei der Covid-19-Impfung nicht genau kenne - es gebe aber Daten. Von den 12 angeführten Quellen im Antrag stammten fünf aus bereits behandelten Anfragen, sie seien bereits besprochen, es seien Medienberichte und journalistische Beiträge dazugekommen. Die Influenza- und die Covid-19-Impfungen böten Kindern nachweislich einen Schutz. Die Darstellung des Antrages, Kinder würden nur zum Fremdschutz geimpft, sei für ihn unzureichend. Die im Antrag zitierten Sicherheitsquellen seien methodisch unzureichend und von den zuständigen Behörden geprüft und entkräftet worden - Sicherheitsbedenken seien dabei von den zuständigen Behörden nicht angemeldet worden. Es bestünden keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse, die eine Änderung der Impfempfehlung für Kinder notwendig machten. Der Antrag werde abgelehnt.
Die Stellungnahme des Antrages sei für sie einmal mehr erschütternd, so Renate Holzeisen (Vita) u.a. Wenn LR Messner und der Abg. F. Ploner Ärzte dafür einständen, dass Kindern Substanzen gespritzt würden, bei denen aus den Beipackzetteln deren hohe Gefährlichkeit hervorgingen, dann würden sie den hippokratischen Eid und den Nürnberger Kodex verletzen. In den USA nehme man Gefahren grundsätzlich ernster. Verantwortliche des Sanitätsbetriebs dürften nicht dazu aufrufen, Kinder als Schutzschild für vulnerable Personengruppen zu impfen. Zahlreiche Experten hätten erklärt, dass die Grippeimpfung nicht funktioniere. Den Aufruf, Kinder zu impfen und als Schutzschild zu verwenden, sei auch strafrechtlich relevant.
Zeno Oberkofler (Grüne) bat die Abg. Holzeisen darum zur Erleichterung der Arbeiten, den beschließenden Teil des Beschlussantrages besser zu kennzeichnen.
Renate Holzeisen (Vita) verwehrte sich gegen die Kritik.
Der Beschlussantrag Nr. 328/25 wurde mit 5 Ja, 23 Nein und 1 Enthaltung abgelehnt.

Begehrensantrag Nr. 43/25 Mutterschutz nach Fehl- bzw. Totgeburten (eingebracht von den Abg. Knoll, Zimmerhofer, Atz und Rabensteiner am 17.10.2025 als Beschlussantrag Nr. 331/25, Ersetzungsantrag vom 3.11.2025, Ersetzungsantrag vom 5.11.2025 mitunterzeichnet von den Abg. Amhof, Mair, Messner, Pamer, Walcher, Colli, Wirth Anderlan, Leiter Reber, Holzeisen, Rieder, Ploner F., Köllensperger, Kompatscher, Stauder, Locher, Gennaccaro, Galateo, Alfreider, Achammer, Bianchi, Brunner, Foppa, Oberkofler, Rohrer, Schuler, Repetto, Ploner A. und Deeg): Der Landtag möge beschließen: Das italienische Parlament und die italienische Regierung werden beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass Frauen nach einer Tot- oder Fehlgeburt einen geeigneten arbeitsrechtlichen Schutz und ebenfalls geeignete Ansprüche auf Mutterschutz erhalten sowie Maßnahmen zu ergreifen, um betroffenen Frauen und Familien in solchen Ausnahmesituationen umfassende und unbürokratische Unterstützungsmaßnahmen zu gewähren.
Der Verlust eines Kindes durch eine Fehl- oder Totgeburt sei für jede Frau – und auch für die Familie – eine schwere psychische und körperliche Belastung, schreibt Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit), Erstunterzeichner des Beschlussantrages, in den Prämissen u.a. Dennoch bestehe derzeit in Italien kein Anspruch auf Mutterschutz nach einer Fehlgeburt vor dem 180. Schwangerschaftstag, und auch nach einer Totgeburt seien die Regelungen oft unklar oder unzureichend. In Österreich und Deutschland habe sich in den letzten Monaten eine breite gesellschaftliche und politische Diskussion entwickelt, die fordere, den Mutterschutz nach Fehl- und Totgeburten gesetzlich zu verankern. Der Mutterschutz diene nicht nur dem körperlichen Schutz der Frau, sondern sei auch ein Zeichen der Würde und Anerkennung für das durchlebte Leid und die Mutterschaft, die nicht mit der Geburt eines lebenden Kindes ende. Gerade in einem Land wie Südtirol, das den Wert von Familie und sozialer Verantwortung hochhalte, dürfe eine solche Lücke im Schutzsystem nicht länger bestehen bleiben. Die betroffenen Frauen dürften nach dem Verlust eines Kindes nicht gezwungen sein, unmittelbar wieder zur Arbeit zurückzukehren oder sich krankschreiben zu lassen, um eine Ruhephase zu erhalten. Es brauche klare rechtliche Regelungen, die Mutterschutz, Trauerzeit und psychologische Unterstützung sicherstellten. Darüber hinaus solle Südtirol – im Rahmen seiner autonomen Zuständigkeiten – prüfen, ob über das staatliche Arbeitsrecht hinaus ergänzende landesrechtliche Maßnahmen geschaffen werden könnten, etwa durch Vereinbarungen mit den öffentlichen und privaten Arbeitgebern, durch finanzielle Unterstützung aus Landesmitteln oder durch zusätzliche psychologische Betreuungsangebote in den Krankenhäusern. Mit dem Antrag solle Südtirol ein klares Signal der Menschlichkeit und des Respekts gegenüber betroffenen Frauen senden – und sich zugleich an den positiven Entwicklungen in Österreich und Deutschland orientieren, wo das Thema endlich ernst genommen und gesetzlich verankert werde.
Alle Abgeordneten des Landtages hätten den Antrag mitunterzeichnet, hob Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) u.a. hervor.
Franz Ploner (Team K) schichte voraus, man trage den Antrag selbstverständlich mit, und ergänzte u.a., dass es einen Unterschied zwischen Fehl- und Totgeburt - eine solche sei es ab der 22./24. Schwangerschaftswoche - gebe. Nach einer Totgeburt gebe es in Italien eine gesetzliche Schutzfrist von mehreren Wochen, deshalb müssten Totgeburten auch dem Melderegister gemeldet werden. Bei Fehlgeburten sei das nicht so.
Waltraud Deeg (SVP) sagte u.a., die Ausführungen des Kollegen Ploner seien alle korrekt - dennoch habe sie sich als persönlich Betroffene schwer damit getan. Es gehe beim Thema um viele Aspekte im Verarbeitungs- und Trauerprozess der Frauen und auch der Männer. Ein wichtiges Thema sei auch die Sensibilisierung, vielfach wüssten etwa die Kollegen am Arbeitsplatz nicht, weshalb die Person nebenan etwas trauriger sei. 
Auch Myriam Atz (Süd-Tiroler Freiheit) verwies u.a. auf den emotionalen Prozess und die Gedanken, die sie sich darüber gemacht hat. Das Gefühl und eine Verbundenheit sei für Mütter schon sehr früh in einer Schwangerschaft da, wenn es dann einen Verlust gebe, dann müsse der verarbeitet werden - von den Müttern, aber auch von den Vätern, der Familie. Es brauche Platz und Zeit dafür. Jede siebte Schwangerschaft sei eine Fehlgeburt - diesen Eltern müsse Zeit gewährt werden, um den Verlust zu verarbeiten.
Brigitte Foppa (Grüne) erklärte u.a., sie wolle den gesellschaftlichen Aspekt in der Diskussion hinzufügen - den einen solchen hätten Schwangerschaften auch, ebenso wie das Ende einer Schwangerschaft. Doch mit letzterem wüsste die Gesellschaft häufig nicht umzugehen, viele reagierten hilflos. Ein solcher Verlust sei ein Bruch in der eigenen Biografie, habe aber auch gesellschaftlichen Einfluss. Es gehe um die Anerkennung des Passierten, um Zeit zur Verarbeitung - es sei wichtig, den Vorgang in die gesellschaftliche Debatte aufzunehmen.
Sie wolle an das Gesagte anschließen, so Maria Elisabeth Rieder (Team K) u.a. - und ergänzte, dass das Thema nach wie vor ein Tabuthema sei. Wenn nun alle Abgeordneten den Antrag mitunterzeichnet hätten, dann sei das ein Zeichen. Auch die Benennung sei wichtig: Wenn man einen Mutterschutz bekomme, dann sei das etwas anderes als eine Krankschreibung. Der Antrag gebe auch Anlass, um darüber nachzudenken, wie man sich persönlich verhalte. Sie habe von Betroffenen gehört, dass die Begleitung und Betreuung im Sanitätsbetrieb sehr gut seien. Hier müsse man versuchen, die Schritte zu setzen, um das Thema mehr in die Öffentlichkeit zu bringen.  
LR Philipp Achammer verwies u.a. auf persönliche Erfahrungen und unterstrich, dass es wichtig sei, das Thema aus der Tabuzone zu holen. Es habe sich in Südtirol in den vergangenen Jahren einiges im Bereich Sternenkinder getan. Jedes Leben sei ein würdiges und lebenswertes - und auch ungeborenes Leben sei ein Teil einer Familie, das Platz brauche. Das Erleben sei für Paarbeziehungen herausfordernd. Es brauche nicht nur für Frauen, sondern auch für Männer emotionale Unterstützung - diese Hilfe gebe es zum Teil, doch es müsse aus der Tabuzone herausgeführt werden, dass man sich diese Hilfe auch nehme.
LRin Magdalena Amhof schickte voraus, dass sie in 13 Jahren Landtag selten eine so bewegende, gute und sachliche Diskussion im Landtag erlebt habe und ergänzte u.a., die Wichtigkeit des Herausholens des Themas aus der Tabuzone. Es brauche gezielten Schutz für Frauen; die Situation sei aber auch eine Herausforderung für die Familie. Die Verarbeitungszeit und die Zeit der Begleitung sei individuell unterschiedlich. Es sei das Anliegen aller, dass das Thema in Rom weitergebracht werde; im arbeitsrechtlichen Bereich habe Südtirol keine Zuständigkeiten.
LR Hubert Messner erklärte u.a., der Antrag sei einer der emotionalsten, aber auch empathischten, die er im Landtag erlebt habe. Das Thema sei von großer Tragweite - und dennoch ein Tabuthema, die Totgeburt noch einmal mehr als eine Fehlgeburt. Die Belastung sei für jede Mutter und jeden Vater eine Belastung, auch für die Familien. Eine Anerkennung des Schutzbedarfs sei arbeits- als auch gesundheitspolitisch geboten. Der Sanitätsbetrieb biete psychologische Betreuung und Begleitung. Frühgeburten hätten heute Mutterschutz, dahin zu kommen, sei ein schwerer Prozess gewesen.
In seiner abschließenden Stellungnahme sagte Ersteinbringer Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) u.a., man habe den Antrag bewusst offen formuliert, weil es keinen Unterschied machen sollte, um welche Schwangerschaftstag, um welche Schwangerschaftswoche es sich handle. Es steckten persönliche Schicksale dahinter
Der Begehrensantrag Nr. 43/25 wurde mit 31 Ja-Stimmen angenommen.

Es folgte die Fortsetzung der im Oktober 2024 ausgesetzten Behandlung des Beschlussantrags Nr. 152/24 Vorbeugender Hochwasserschutz in Südtirol (eingebracht von den Abg. Rohrer, Foppa und Oberkofler am 20.09.2024, Änderungsantrag vom 5.11.2025 mitunterzeichnet von den Abg. Kompatscher und Stauder; Beginn Behandlung am 10.10.2024 - Fortsetzung): Der Landtag möge die Landesregierung beauftragen,
1. ein Hochwasserschutzkonzept zu entwerfen, das die Ursprungsgebiete der Fließgewässer sowie die Hauptflüsse in den Talsohlen berücksichtigt, um die Bevölkerung vor den Folgen des Klimawandels noch besser schützen zu können: dabei sollen auch unter Berücksichtigung der EU-Hochwasserrichtlinie und der Gefahrenzonenpläne die bestehenden Gesetze und Verordnungen analysiert und gegebenenfalls Vorschläge für deren Abänderung vorgelegt werden;
2. im Rahmen des Schutzkonzeptes zu bewerten, inwieweit
            a. bereits bestehende Stauanlagen in des Hochwasserschutzkonzept als dynamische Retentionsräume eingebunden werden können;
            b. Entsiegelung, bauliche und Verbauungsmaßnahmen zur Gewährleistung/Erhöhung der hydraulischen Kapazität der Gewässer dienen;
            c. weitere Renaturierungsmaßnahmen an und in den Gewässern möglich sind;
            d. zusätzliche Retentionsrückhalteflächen mit oder ohne Regulierung sowie große Hochwasserregulierungsanlagen notwendig sind;
3. die verschiedenen Interessensgruppen bei der Ausarbeitung eines Schutzkonzepts zu beteiligen und dieses in einem Stakeholder Forum zum Zweck der partizipativen Projektabwicklung, insbesondere mit den direkt betroffenen Wirtschaftsbereichen (Landwirtschaft, Kraftwerkbetreiber, Naturschutzverbänden...) und Behörden (Gemeinden, Landesabteilungen, Einzugsgebietsbehörde...) zu diskutieren;
4. Möglichkeiten zu bewerten, das finanzielle Schadensrisiko im Rahmen eines öffentlich unterstützten Versicherungsschutzes zu reduzieren.“
Madeleine Rohrer (Grüne), Erstunterzeichnerin des Antrags, führte u.a. die Änderungen im beschließenden Teil des Antrags aus.
Zeno Oberkofler (Grüne), Mitunterzeichner des Antrags, unterstrich u.a. die Wichtigkeit des Themas und die Notwendigkeit des Klimaschutzes. Auch in Südtirol werde man künftig immer stärker von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sein. Es brauche Maßnahmen, um sich daran anzupassen, der Hochwasserschutz sei dabei ein zentrales Thema.
Franz Ploner (Team K) erinnerte u.a. an die Klimakonferenz in Brasilien und an die Schwierigkeiten, die die EU-Staaten bei der Einigung auf gemeinsame Klimaziele haben - auch wenn sie einen großen Einfluss auf den Klimawandel hätten. Neben dem technischen Hochwasserschutz gelte es auch andere Bereiche zu bedenken: Raumordnung, Naturschutz u.a.m. Es gelte neue Risiken zu vermeiden.
LH Arno Kompatscher, Mitunterzeichner des Antrages, betonte u.a., dass man beim Thema in Südtirol nicht bei Null starte. Man habe einerseits die Thematik der Klimaschutzmaßnahmen, das zweite sei das Thema der Resilienz: Man habe öfter und stärkere Ereignisse. Es sei klar, dass man weiterhin etwas tun müsse. In Südtirol sei bereits sehr viel gemacht worden, nicht nur traditionelle Schutzbauten, man habe in den vergangenen Jahren bereits stark in Richtung Renaturierung gearbeitet. Dafür würden u.a. Umweltgelder der Konzessionäre genutzt. Es gebe ziemlich genaue Simulationen durch Computermodelle, die präzise Voraussagen ermöglichten - dank dieser Daten könne man das Gesamtrisiko minimieren. Das geschehe durch Eingriffe in Bächen, durch Schaffen von Überflutungszonen; eine Überlegung sei auch die Entsiegelung. Er habe den Antrag für die Mehrheit unterzeichnet; der gemeinsame Antrag sei ein guter Moment, um festzuhalten, was man bereits tue und was man noch tun müsse. Man wolle den partizipativen Weg gehen.
Madeleine Rohrer (Grüne) unterstrich u.a., die Anpassung an die Gefahren des Hochwassers sei Pflicht, keine Kür - darin sei man sich einig. Man könne nicht alles vor Hochwasser sicher machen; dies werde einiges an Demut vor der Natur abverlangen.
Der abgeänderte Beschlussantrag Nr. 152/24 wurde mit 27 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.

(Fortsetzung folgt)

tres

Logo - Südtiroler Landtag