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Plenarsitzung – Gewalt an Frauen mit Behinderung, Bärenangriffe, Impfungen 

Anträge von Grünen (mitunterzeichnet von der SVP), Freier Fraktion und Vita

Beschlussantrag Nr. 327/25 Gewalt an Frauen mit Behinderung - Wir haben ein Problem! (eingebracht von den Abg. Foppa, Rohrer und Oberkofler am 16.10.2025, Ersetzungsantrag vom 4.11.2025, Änderungsantrag vom 5.11.2025 mitunterzeichnet von den Abg. Pamer und Stauder): Der Landtag möge die Landesregierung beauftragen,
1. die vom LG 13/21 vorgesehene thematische Arbeitsgruppe zum Schutz von Frauen mit Behinderungen, die Opfer von Gewalt geworden sind, einzusetzen und sie mit der Prüfung folgender Punkte zu beauftragen:
a) externe Studie, die den Ist-Zustand zum Thema Gewalt gegen Frauen mit Behinderung, das Ausmaß, die Stätten, Ursachen und Präventionsbedarf in Südtirol systematisch erfassen soll. In der Erhebung sollen auch Kinder und Männer mit Behinderungen berücksichtigt werden;
b) Ausarbeitung eines Gewaltschutzkonzeptes und somit eines verbindlichen, inklusiven Schutzkonzeptes mit Maßnahmen zu Prävention, Intervention und Nachsorge zum Thema „Gewalt an Frauen mit Behinderung" in Auftrag zu geben;
c) Programm für verpflichtende Schulungen und Fortbildungen für Fach- und Führungskräfte in Polizei, Pflege, Bildung und Sozialarbeit zum Schutz von Frauen mit Behinderung vor Gewalt zu institutionalisieren und dauerhaft umzusetzen;
2. die Fortschritte der vorgenommenen Maßnahmen dem Landtag in einer jährlichen Evaluation vorzustellen.
Brigitte Foppa (Grüne), Erstunterzeichnerin des Antrages, schreibt in den Prämissen u.a., dass in der patriarchal geprägten Welt Gewalt gegen Frauen leider allgegenwärtig sei – immer noch. Frauen mit Behinderung seien der Gewalt besonders ausgeliefert. In Italien unterstrichen mehrere Studien und Berichte diese Situation: Laut dem italienischen Innenministerium (La violenza contro le donne con disabilità, 2022) würden Frauen mit Behinderung besonders oft Gewalt erfahren. Verschärft werde dies durch Abhängigkeiten und institutionelle Strukturen. Der Jahresbericht von „Donne in Rete contro la Violenza“ aus dem Jahr 2024 dokumentiere, dass 348 Frauen mit Behinderung Hilfe bei Anti-Gewaltzentren gesucht hätten; 91,5¿Prozent dieser Frauen erlebten Gewalt durch Personen aus ihrem nahen sozialen Umfeld, insbesondere Partner oder Familienangehörige. Laut Menschenrechtsplattform „Osservatorio Diritti“ (2025) erleide in Italien statistisch gesehen täglich mehr als eine Frau mit Behinderung Gewalt. Auf EU-Ebene bestätigten Daten diese erhöhte Gefährdung. Die Ergebnisse von Studien und Untersuchungen verdeutlichten, dass Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen ein strukturelles Problem sei, das durch Abhängigkeiten, institutionelle Bedingungen und fehlende Barrierefreiheit verstärkt werde. Viele Betroffene berichteten von Scham, Angst oder fehlenden Möglichkeiten, sich mitzuteilen. Zahlreiche Fälle blieben unentdeckt oder würden nicht angezeigt, weil Barrieren in der Kommunikation, mangelnde Sensibilität bei Fachkräften und unzureichend barrierefreie Hilfsangebote eine Anzeige oder Unterstützung erschwerten. Frauen mit Lernschwierigkeiten seien dabei in einer besonders vulnerablen Situation. Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen trete in einem breiten Spektrum auf, das über körperliche oder sexuelle Übergriffe hinausgehe. Besonders in Schulen, Pflegeeinrichtungen, Heimen und Krankenhäusern könnten Strukturen und Abläufe, die auf Unterstützung und Pflege angewiesen seien, unbeabsichtigt Situationen schaffen, in denen die Selbstbestimmung eingeschränkt werde. Europäische Projekte zeigten, wie wichtig Präventionsarbeit bereits für junge Frauen und Mädchen sei, um ihre Rechte und ihre körperliche und psychische Unversehrtheit zu stärken und sie zu selbstbewussten Akteurinnen ihrer eigenen Lebensgestaltung zu machen. Physisch strukturelle und gesellschaftliche Barrieren würden erheblich zur Aufrechterhaltung von Ungleichheit beitragen. Italien habe bereits erste zaghafte Ansätze zur Verbesserung entwickelt, etwa durch systematische Erfassung von Gewaltfällen und gezielte Schutzmaßnahmen. Die Europäische Union habe anerkannt, dass Gewalt gegen Frauen mit Behinderung ein eigenständiges Problem darstelle, das spezifische politische Antworten erfordere. Auch in den USA existierten Programme, die Prävention, Aufklärung und barrierefreien Zugang zu Justiz und Opferschutz förderten. Diese Beispiele verdeutlichten, dass eine gezielte, inklusive und faktenbasierte Politik notwendig sei, um Frauen mit Behinderung wirksam zu schützen. Denn alle hätten Recht auf Sicherheit, auf Zugang zu Hilfe und auf ein Leben frei von Gewalt, Diskriminierung und Ausgrenzung.
Alex Ploner (Team K) sagte u.a., der Antrag sei ausführlich, ehrlich und plakativ. Er habe kürzlich mit Gleichstellungsrätin Hofer gesprochen, die ihm gesagt habe, dass die sexuelle Gewalt an Menschen mit Behinderungen eines der größten Probleme sei, die man habe. Er bitte darum, auch die Punkte b und c von “Frauen mit Behinderung” auf “Menschen mit Behinderungen” auszuweiten. Denn auch Männer mit Behinderungen seien der Gefahr und der Gewalt eher ausgesetzt. Man werde den Antrag unterstützen. Die Zahlen zeigten, dass es sich um ein weltweites Problem handle; es gelte, in diesem Bereich genau hinzuschauen - so wie es derzeit bei der sexuellen Gewalt in verschiedensten Bereichen bereits geschehe.
Jürgen Wirth Anderlan (JWA Wirth Anderlan) erklärte u.a., er habe zunächst an Frauen mit körperlichen Behinderungen gedacht, aber dann sei ihm der Fall einer jungen Dame eingefallen, die aufgrund eines Schicksalsschlags psychische Probleme gehabt habe. Er werde den Beschlussantrag unterstützen.
LRin Ulli Mair sagte u.a., sie bedanke sich dafür, dass der Punkt a breiter formuliert worden sei - und bat auch darum, dass man die Punkte b und c um die Kinder und Männer ergänze. Es sei wichtig, die Sicherheits- und andere Fachkräfte zu schulen, auszubilden und zu sensibilisieren.
Franz Ploner (Team K) erklärte u.a., er würde den Antrag mit “Sexueller Missbrauch von Menschen mit Behinderungen” überschreiben - 40 Prozent seien davon betroffen. Menschen mit Behinderungen seien häufig auf die Unterstützung anderer angewiesen, dadurch könne ein ungleiches Machtverhältnis entstehen. Und es führe dazu, dass Menschen mit Behinderungen in Kindheit und Jugend in größerem Ausmaß von sexueller Gewalt betroffen seien als der Bevölkerungsdurchschnitt. Ihr Zugang zu Unterstützung und Hilfe sei oft eingeschränkt. Es brauche Empowermentprojekte, die das Recht auf Liebe und Beziehung unterstützen. Die Aufarbeitung der Vergangenheit stehe gleichwertig neben Prävention; Unrecht müsse benannt werden. Deshalb warte man auf die Ombudsstelle.
Madeleine Rohrer (Grüne) erinnerte u.a. an die Veranstaltung “Der Elefant im Raum”, die sie kürzlich besucht habe. Was dort berichtet worden sei, habe sie betroffen gemacht. Es gehe oft um Machtmissbrauch, das habe häufig mit Scham zu tun. Es gehe immer um eine Person, die Macht habe, und diese gegenüber einer Schutzbefohlenen, einem Schutzbefohlenem ausübe. Deshalb sei es kein privates, sondern ein gesellschaftliches und politisches Thema.
LRin Rosmarie Pamer unterstrich in ihrer Replik u.a., dass Menschen mit Behinderungen alle Ressorts beträfen - deshalb sei es wichtig, das Thema in den Mittelpunkt zu stellen. Auch sie sei bei der Anhörung im IV. GGA dabei gewesen. Man habe heute 10 Jahre Landesinklusionsgesetz. Das Thema Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen sei vielschichtig, es gebe physische, emotionale und institutionelle Gewalt. Überall sei hinzusehen. Die Ombudsstelle zur sexuellen Gewalt sei im LGE enthalten, der hoffentlich bald im Landtag behandelt werde. Man habe in der Abteilung Soziales zwei wichtige Punkte hinsichtlich sexueller Gewalt an Menschen mit Behinderungen: einmal die Einrichtung einer thematischen Arbeitsgruppe, zudem werde an Anpassungen der Akkreditierungsrichtlinien der Einrichtungen gearbeitet. Sie hoffe auf eine breite Zustimmung zum Antrag.
Antragseinbringerin Brigitte Foppa (Grüne) sagte u.a., sie wolle überall, wo im Antrag von Frauen die Rede sei, dies durch Menschen ersetzen. Der universelle Blick sei gut, sie wolle dennoch den Blick zurück lenken auf die Frauen: Diese seien die ersten, die es treffe, und die Frauen mit Behinderung seien von diesen wiederum die ersten. Wenn man etwa an die Frauen mit Lernschwierigkeiten denke, die vielleicht in einem Gasthaus arbeiten, dann hätten diese alle Erlebnisse mit sexueller Gewalt.
Der Ersetzungsantrag zum Beschlussantrag Nr. 327/25 (im Titel und in den Punkten b und c des beschließenden Teils wurde der Begriff Frauen mit Menschen ersetzt) wurde mit 29 Ja-Stimmen angenommen.  

Beschlussantrag Nr. 333/25 Bei Bärenangriffen ungeschützt Jagdaufseher, Jäger und Hirten mit Abwehrtechnik ausstatten (eingebracht vom Abg. Leiter Reber am 17.10.2025, Ersetzungsantrag vom 5.11.2025):
Der Landtag möge die Landesregierung beauftragen,
1. sämtliche autonomiepolitische Kompetenzen in den Bereichen der öffentlichen Sicherheit, Jagd und der Weideschutzgebiete auszuloten, damit hauptamtliche Jagdaufseher und Jagdausübungsberechtigte mit Abwehr- und Vergrämungstechnik ausgestattet werden können, damit sie bei einem Angriff durch Großraubwild ihr Leben nicht ungeschützt riskieren müssen;
2. zu prüfen, inwieweit für ausgebildete Hirten und Landwirte in Bärengebieten die Voraussetzungen geschaffen werden können, damit auch diese sich mit geeigneter Abwehr- und Vergrämungstechnik schützen können;
sowie die vom Landtag gewählten Vertreter Südtirol in der 6er- und 12er-Kommission:
3. sich mit der Problematik zu befassen, sie auf die autonomiepolitische Agenda zu setzen und Entwürfe für eventuell notwendige neue Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut für Trentino-Südtirol zu erarbeiten.
Wie Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion), Einbringer des Antrages, in den Prämissen u.a. erklärt, sei der Braunbär an sich ein scheues Wildtier. Bleibe ihm aber kein anderer Raum als dichtbesiedelte und erschlossene Gebiete wie Südtirol, komme es unweigerlich zu Bärensichtungen und ungewollten Bärenbegegnungen. Wie gefährlich die plötzliche Begegnung mit einem Braunbären – besonders mit Muttertieren – sein kann, habe der dramatische Fall des Joggers Andrea Papi gezeigt, der im Trentino von einer Bärin getötet worden ist. Rund 100 erwachsene Braunbären gebe es derzeit im Trentino. Viele von ihnen streiften dabei durch das angrenzende Südtirol oder suchten sich in den Südtiroler Wäldern ein neues Habitat. Da der Braunbär derzeit noch streng geschützt sei und er nicht geschossen werden dürfe, seien die Menschen in den betroffenen Berggebieten weitgehend ungeschützt. Das Südtiroler Landesamt für Wildtiermanagement versuche auf seinen Seiten die Bevölkerung aufzuklären und habe eine Reihe von Verhaltensregeln aufgestellt. Bei einer Bärenattacke empfehle das Landesamt einen Gegenstand vor sich zu werfen, z.B. den Pilzkorb oder den Rucksack und die Kauerstellung einzunehmen. Der Staat Italien habe jüngst auf das reale Gefahrenpotenzial reagiert und über das sogenannte „Berggesetz“ den betroffenen Regionen erlaubt, die Ordnungskräfte und Zivilschutzorganisationen mit einem Anti-Bärenspray auszustatten. Der Regionalrat von Trentino-Südtirol habe am 16. Oktober 2025 einen Begehrensantrag genehmigt, in welchem die italienische Regierung aufgefordert werde, auch „Waldaufseher“ mit einem Anti-Bärenspray ausstatten zu dürfen. Völlig ungeschützt blieben aber ausgerechnet jene, welche am häufigsten Gefahr laufen ungewollt einem Bären zu begegnen, da sie auf ihren Pirschgängen die Wälder möglichst lautlos und meist abseits von den Wanderwegen durchstreifen: Südtirols Jagdaufseher und Jägerinnen und Jäger.
Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) erinnerte u.a. daran, dass er kürzlich eine Anfrage zu den Abwehrtechniken im Nationalpark Stilfser Joch eingebracht habe - wo der Einsatz solcher Mittel nicht gestattet sei.
Franz Ploner (Team K) berichtete u.a., dass es gestern im Schweizer Fernsehen einen sehr schönen Bericht über den Bären gegeben habe, in dem man gesehen habe, dass ein Miteinander mit dem Menschen durchaus möglich sei. LR Walcher habe in einer Pressemitteilung verlautbart, dass durch die neue staatliche Regelung alle geschützt würden, die im Wald arbeiteten, ebenso wie die Bevölkerung. Der Bärenspray sei an sich einfach zu handhaben. Man werde den Antrag unterstützen, der auch die Aussagen des LR umfasse.
Brigitte Foppa (Grüne) erinnerte u.a. an eine ausgiebige Diskussion im III. GGA des Regionalrats und eine Anhörung ebendort zum Thema - man sei deshalb gut über das Thema informiert. Man könne den ersten Punkt annehmen, beim zweiten sei man vorsichtig und werde nicht mitstimmen. Den neuen 3 Punkt könne man auch mittragen.
Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) ergänzte u.a., dass er dafür sei, dass jeder, der sich im Wald bzw. der Natur bewege, Abwehrmittel mit sich führen dürfe. Das Life-Ursus-Projekt sei aus dem Ruder gelaufen. Außerdem seien die Abwehrtechniken im gesamten orografisch rechten Teil des Vinschgau nicht anwendbar.
LR Luis Walcher führte in seiner Replik u.a. aus, dass man auch Zivilschutzorganisationen mit Abwehrtechnik ausstatten wolle, diese dürfe im Wald genutzt werden. Im Rahmen des Berggesetzes sollen später noch weitere Gruppen dazukommen. Im Bereich Umwelt könnte zudem durch die Autonomiereform Spielraum entstehen. In der vorliegenden Form müsse der Antrag aus formellen Gründen abgelehnt werden, die ersten beiden Punkte müssten als Begehrensantrag formuliert sein.
Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) erklärte u.a., dass es wichtig sei, Bärenspray mit der nötigen Vorsicht und Ausbildung zu verwenden. Auch wenn das Mitführen gesetzlich nicht möglich sei, dann sei es aber sehr wohl möglich, sich den Spray auf illegale Weise zu besorgen. Es stimme nicht, dass für seine Forderungen ein Begehrensantrag notwendig sei - es gehe ihm darum, die Südtiroler Kompetenzen auszuloten. Es sei ihm wichtig, dass diejenigen, die dem Risiko ausgesetzt seien, sich selbst schützen könnten. Eine Zustimmung wäre ein wichtiges Signal nach draußen. 
Der abgeänderte Beschlussantrag Nr. 333/25 wurde getrennt nach Prämissen und einzelnen Punkten des beschließenden Teils abgestimmt und mehrheitlich abgelehnt (die Prämissen, Punkt 1 und Punkt 3 jeweils mit 15 Ja, 16 Nein und 1 Enthaltung, Punkt 2 mit 12 Ja, 19 Nein und 1 Enthaltung).

Beschlussantrag Nr. 328/25 Kinder dürfen nicht als vermeintliches durch Impfung pharmazeutisch generiertes Schutzschild für die Gesellschaft missbraucht werden! (eingebracht von der Abg. Holzeisen am 16.10.2025): Der Landtag möge die Landesregierung dazu verpflichten, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb und die für die Südtiroler Gesundheitspolitik Verantwortlichen es umgehend unterlassen, die Kinder als vermeintliches, durch Impfung auch mit experimentellen Substanzen pharmazeutisch generiertes Schutzschild für die Gesellschaft zu missbrauchen, d.h. es umgehend unterlassen zur Impfung der Kinder gegen Covid-19 und Grippe aufzurufen weil diese als angeblich zu hemmende Virenmultiplikatoren und -verbreiter wirken.
Antragseinbringerin Renate Holzeisen (Vita) kritisiert in den Prämissen u.a. Aussagen von Verantwortlichen des Südtiroler Sanitätsbetriebes und des Landesrates für Gesundheit, Hubert Messner, laut dem öffentlich-rechtlichen Sender RAI und Tageszeitung Dolomiten bei der Pressekonferenz zum Auftakt der Corona- und Grippeimpfkampagne 2025. Kinder seien als Virenmultiplikatoren und -verbreiter bezeichnet worden, die es zu impfen gelte, um andere zu schützen. Doch diese Aussagen würden jeglicher medizinischen Ethik entbehren. „Eine Impfung ist, wenn überhaupt, nur dann für Kinder zu empfehlen, wenn die Kinder selbst die Impfung benötigen sollten, aber nicht deshalb, weil die Kinder an der Verbreitung von Viren beteiligt sind“, schreibt die Abgeordnete. Laut der Berichterstattung im öffentlichen Rundfunksender RAI Südtirol und in der größten Südtiroler Tageszeitung, rufe der Südtiroler Sanitätsbetrieb die Eltern dazu auf, Kinder zu impfen, und damit in deren natürliches Immunsystem einzugreifen, um andere zu schützen. „Sprich, man missbraucht die Kinder (bis hin zu den Kleinkindern) als (darüber hinaus nur vermeintliches) pharmazeutisch generiertes Schutzschild für die Gesellschaft. Das ist eine klare Verletzung der auch international verankerten Kinderrechte“, so Holzeisen weiter. Es sei international bekannt, dass 1) die Grippeschutzimpfung nicht wirke, weil eine in den Arm gespritzte Substanz keine Immunantwort in den Schleimhäuten des respiratorischen Trakts hervorrufe; 2) das Risiko zu erkranken, für die Grippe-Geimpften wesentlich höher sei, als für die Nichtgeimpften, wie eine ganz neue Studie an über 53.000 Sanitätsmitarbeitern der Cleveland-Clinic (Ohio-USA) bezogen auf die Impfsaison 2024-25 deutlich zeige; 3) die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ niemals für die Verhinderung der Virenübertragung, sondern allein für einen etwaigen Schutz vor der Krankheit Covid-19 der mit diesen experimentellen Substanzen behandelten Personen zugelassen worden seien. Also von Fremdschutz keine Rede sein könne. Umgekehrt aber diese sog. Impfstoffe enorme Risiken für Leben und Gesundheit mit sich brächten; 4) nun im Tagestakt veröffentlichte Studien zeigten, dass die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ auf mod.RNA Basis (Comirnaty von Pfizer/BioNTech, Spikevax von Moderna) enorme Rückstände an DNA-Plasmiden aufwiesen und Comirnaty von Pfizer/BioNTech darüber hinaus einen, den von FDA und WHO gesetzten Grenzwert weit übersteigenden Wert des SV40-Promoter-Enhancer aufweise. Die Abgeordnete unterstreicht in den Prämissen zudem, dass in Italien nur der Arzt zur Verschreibung eines Arzneimittels berechtigt sei und Impfungen in Apotheken ohne ärztliche Verschreibung per se illegal seien. Für die Verschreibung eines Arzneimittels – im konkreten Fall eines sog. Impfstoffes – müsse der Arzt über das Wirksamkeits- und Risikoprofil des Arzneimittels Bescheid wissen und den Patienten aufklären und nicht als Marketingagent für die Pharmaindustrie wirken. Auch aktuell werde systematisch in gröbster Verletzung der vom Arzneimittelgesetzgeber aus guten Gründen vorgesehenen Notwendigkeit einer ärztlichen Verschreibung geimpft. Die Empfehlung (Klein-)kinder zu „impfen“ – laut Berichterstattung richte sich die Empfehlung sowohl auf die sog. Coronaschutz- als auch auf die Grippeimpfung –, weil sie zur Verbreitung der Infektion beitrügen, sprich sog. Virenmultiplikatoren seien, stelle eine klare Verletzung der international verankerten Kinderrechte, des Medizinrechts sowie der Medizinethik dar, die einer ärztlichen Entscheidung stets zugrunde liegen müsse, erst recht wenn es um Kinder gehe.
Es sei schwierig gewesen, den Unterlagen des Antrages - mehr als 500 Seiten zu folgen - zu folgen, so Franz Ploner (Team K) u.a. Es werde im Antrag einiges vermischt. Grippeimpfungen seien keine Pflichtimpfungen. Schutzimpfungen seien wirkungsvoller Schutz, dank ihnen könnten bestimmte Risiken vermieden werden und sie schützten sowohl Individuum als auch die Gemeinschaft - er verweise hier auf die Masern. Selbst wenn in Südtirol verschiedenste Infektionskrankheiten nicht mehr auftreten würden, sei es weiterhin wichtig, eine hohe Durchimpfungsrate aufrechtzuerhalten. Sinkende Durchimpfungsraten könnten zu einem Wiederauftreten von Infektionskrankheiten führen, er verweise auf die Polio, die Kinderlähmung, die eine Pflichtimpfung sei. Kinderimpfungen seien ein zentraler Bestandteil der öffentlichen Gesundheit, da sie das individuelle Kind vor schweren Krankheiten schützten und durch Schaffung einer Herdenimmunität auch anfällige Personen. Impfungen seien nach dem Stand der Wissenschaft ein wirksames Mittel, um die Verbreitung vermeidbarer Infektionskrankheiten zu verhindern, die in der Vergangenheit zu schweren Komplikationen oder Todesfällen geführt hätten. Impfempfehlungen und -pläne seien in den verschiedenen Ländern vorhanden - es gebe in einzelnen Fällen auch die Möglichkeit, von diesen abzuweichen. Man könne dem Beschlussantrag nicht zustimmen, da er unterschiedliche Maßnahmen artikuliere, die nichts mit Corona und Grippe zu tun hätten, es gehe um wesentlich mehr. Deshalb fände er auch bereits die Überschrift des Antrages befremdend.

Die Arbeiten im Plenum werden morgen, Donnerstag (6. November 2025), ab 10 Uhr fortgesetzt.

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