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II. GGA: Änderungen am Landesfischereigesetz gebilligt

Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung des Gesetzes zum „Schutz der aquatischen Lebensräume und nachhaltige Fischerei“ mit 4 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen gutgeheißen. Ablehnung des LGE von „Wir Bürger“ zur Aufnahme des Goldschakals ins Landesjagdgesetz. Ja zu Antrag der Freien Fraktion auf Anhörung zum Thema Pflanzenschutz.

Am heutigen Freitag (24. Oktober) ist der II. Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages unter dem Vorsitz von Josef Noggler zusammengetreten.

Dabei wurde ein Antrag auf Anhörung zum Thema „Pflanzenschutz: Herausforderungen und Strategien für Südtirol von Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) einstimmig angenommen. „Die Anhörung wird voraussichtlich im Februar 2026 durchgeführt; die Personen, die wir einladen werden, sind noch zu definieren“, berichtete Ausschussvorsitzender Noggler.
Antragseinbringer Leiter Reber ergänzte: „Derzeit stellen die zunehmende Resistenzbildung von Schädlingen, neue invasive Arten, sich verändernde Anbaubedingungen, eine zunehmende Einschränkung und Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln den Schutz der Kulturpflanzen in Südtirol vor große Herausforderungen.” Zur besseren Einordnung all dieser Herausforderungen und zur Ableitung eventuell notwendiger politischer und gesetzgeberischer Maßnahmen sei eine Anhörung hilfreich. Bei dieser soll auch der Einsatz von Drohnen als Chance für Südtirols Steilflächen im Obst- und Weinbau thematisiert werden.

Mit 3 Ja- (Abg. Leiter Reber, Locher und Wirth Anderlan) und 3 Nein-Stimmen (Vorsitzender Noggler - entscheidende Stimme gemäß Art. 39 Abs. 1 Geschäftsordnung - und Abg. Deeg und Schuler) sowie 2 Enthaltungen (Abg. Repetto und Rohrer) abgelehnt wurde indes der Landesgesetzentwurf Nr. 47/25 Ergänzung des Artikels 4 (Jagdbare Tiere und Jagdzeiten) des Landesgesetzes vom 17. Juli 1987, Nr. 14 – „Bestimmungen über die Wildhege und die Jagdausübung“ (Abg. Colli): Neben Wolf und Bär sei auch der Goldschakal (Canis aureus) mittlerweile in Südtirol angekommen – nahezu unbemerkt, heißt es im Begleitbericht. Offenbar finde beim Goldschakal, der ähnlich dem Fuchs sehr anpassungsfähig sei, derzeit ein natürlicher Expansionsprozess statt. Doch wie sich der Goldschakal auf unsere Ökosysteme auswirkt, sei noch nicht ausreichend erforscht. Durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung solle der Goldschakal in die laut Landesjagdgesetz jagdbaren Tiere aufgenommen werden, um damit, so der Begleitbericht, „bereits heute Vorkehrungen bzw. die Voraussetzungen für eine Entnahme schaffen, damit wir nicht unvorbereitet wie bei Wolf und Bär, erwischt werden“.
„Wir sind der Meinung, dass das bestehende Landesjagdgesetz bereits ausreicht, um Goldschakale eventuell entnehmen zu können – wenn auch mit der Herausforderung des Nachweises des guten Erhaltungszustandes“, führte Vorsitzender Noggler aus.
Andreas Colli (Wir Bürger-Noi Cittadini-Nëus Zitadins), der den Gesetzentwurf vorgelegt hat, erklärte: „Ich hätte mir erwartet, dass wir gegenüber Rom mutiger auftreten und nicht aufgrund einer vermutlichen Ablehnung der zuständigen Stellen den Goldschakal nicht ins Landesgesetz aufnehmen.”

Ein Ja gab es schließlich zum Landesgesetzentwurf Nr. 55/25 Änderungen zum Landesgesetz vom 13. Februar 2023, Nr. 3, „Schutz der aquatischen Lebensräume und nachhaltige Fischerei“ (LR Luis Walcher): Wie es im Begleitbericht des Einbringers heißt, wird mit den Änderungen u.a. die Definition der „Eingriffe an Fischwassern“ ins Gesetz aufgenommen und klargestellt, dass solche Eingriffe ohne Ermächtigung des Landesamt für Wildtiermanagement verboten sind. Zudem sind Präzisierungen zu den Gebühren bei der Konzessionsvergabe von Landesfischereirechten sowie bei der Vergabe von Wasserkonzessionen vorgesehen. Die Beitragsvergabe wird vereinfacht, da künftig nur mehr der auf Landesebene repräsentativste Fischereiverband um Beiträge ansuchen kann. Weitere Änderungen betreffen den Fischbesatz, die Fischwasserkarten und die Fischbergung in Notsituationen.
„Es handelt sich dabei um erforderliche Anpassungen“, begründete Ausschussvorsitzender Noggler. Der Gesetzesvorschlag wurde mit 4 Ja-Stimmen (Vorsitzender Noggler und Abg. Deeg, Locher und Schuler) und 4 Enthaltungen (Abg. Leiter Reber, Repetto, Rohrer und Wirth Anderlan) gutgeheißen.

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