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III. GGA: Ja zu Haushaltsänderung
Der Gesetzgebungsausschuss hat sich mit einer Änderung im Umfang von 1 Mio. Euro am Landeshaushalt sowie kleineren Anpassungen des Ehrenamts- und des Wohnbauförderungsgesetzes befasst. Antrag von Freier Fraktion auf Anhörung zur Gemeindenfinanzierung angenommen.
Bei seiner Sitzung am heutigen Montagvormittag (15. September 2025) hat sich der III. Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages unter dem Vorsitz von Harald Stauder mit dem Landesgesetzentwurf Nr. 52/25 „Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen 2025-2027 und andere Bestimmungen“ (eingebracht von LH Arno Kompatscher) befasst. Mit dem LGE sollen Änderungen im Umfang von 1 Mio. Euro am Landeshaushalt vorgenommen werden. „Es handelt sich dabei“, berichtete Ausschussvorsitzender Stauder, „um viele kleine Änderungen, die aufgrund der Arbeiten im Laufe des Jahres notwendig sind – und zwar in unterschiedlichen Bereichen, darunter Landwirtschaft, Tourismus, Arbeit, Vergabewesen und Raumordnung“. Mit dem Gesetzentwurf sollen auch Anpassungen beim Ehrenamts- und beim Wohnbauförderungsgesetz vorgenommen werden. „Es geht dabei um Notwendigkeiten, die sich auch wegen Beanstandungen der römischen Ministerien ergeben haben“, führte Stauder aus.
Der LGE Nr. 52/25 wurde mit 4 Ja (Ausschussvorsitzender Stauder sowie die Abgeordneten Waltraud Deeg, Arnold Schuler und Angelo Gennaccaro), 1 Nein (Abgeordneter Bernhard Zimmerhofer) und 2 Enthaltungen (Abgeordnete Andreas Leiter Reber und Paul Köllensperger) gutgeheißen – „nach kurzer und konstruktiver Debatte“, so Stauder.
Der III. GGA hat zudem den Antrag des Abgeordneten Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) auf Anhörung zum Thema Gemeindenfinanzierung einstimmig angenommen. „Auf Gemeindeebene sind viele neue Herausforderungen hinzugekommen. Ich bin froh, dass die Vertreter der Gemeinden nun die Gelegenheit bekommen im Landtag ihre Anliegen vorzubringen, um die anstehende Neuregelung der Gemeindenfinanzierung auch in ihrem Sinne beschließen zu können“, betonte Leiter Reber. Die Anhörung werde voraussichtlich Anfang 2026 stattfinden, ergänzte Ausschussvorsitzender Stauder.
Der Landesgesetzentwurf Nr. 43/25 „Leistbares Mieten mit GIS fördern“ - Änderung des Landesgesetzes vom 23. April 2014, Nr. 3, ‚Einführung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)‘“ (eingebracht von den Abg. Brigitte Foppa, Madeleine Rohrer und Zeno Oberkofler), der ebenfalls auf der Tagesordnung der Ausschusssitzung gestanden hatte, ist auf Antrag der Erstunterzeichnerin vertagt worden.
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