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Plenarsitzung – Tätigkeitsbericht 2024 der Gleichstellungsrätin

Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer hat im Plenum des Landtages ihren Tätigkeitsbericht 2024 vorgestellt: 4.000 Kontakte, 723 konkrete Fallbearbeitungen, Mobbing und Vereinbarkeit von Beruf und Familie als Hauptthemen. Stellungnahmen und Fragen der Abgeordneten.

Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer hat heute im Plenum des Landtages ihren Tätigkeitsbericht 2024 vorgestellt (Foto: Südtiroler Landtag/Werth)

Ihren Tätigkeitsbericht 2024 stellte heute (Mittwoch, 10. September 2025) Vormittag im Südtiroler Landtag auch Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer vor. Ihre Tätigkeit umfasst drei zentrale Bereiche:

  1. Ombudsstelle für geschlechtsbezogene Diskriminierung: Anlaufstelle für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Benachteiligung im Arbeitsleben erfahren.
  2. Anti-Mobbing-Dienst: Neben Beratung und Mediation liegt der Schwerpunkt auf Prävention, etwa durch Informationsarbeit und Weiterbildungen.
  3. Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Angesiedelt bei der Gleichstellungsrätin, mit der Aufgabe, die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu überwachen.

Arbeitsintensives Jahr mit mehr als 4.000 Kontakten

Das Jahr 2024 war für die Ombudsstelle erneut arbeitsintensiv. Mehr als 4.000 Kontakte führten zu 723 konkreten Fallbearbeitungen. Auffällig ist, dass sich zunehmend auch Männer an die Gleichstellungsrätin wenden, allerdings bleibt die Zahl im Vergleich zu den Frauen weiterhin gering.

Ein besonderer Schwerpunkt im ersten Amtsjahr Hofers lag auf dem Aufbau von Netzwerken, Qualität der Beratungen, einer stärkeren Sichtbarkeit durch ein neues Erscheinungsbild und Informationsmaterial sowie auf der Vorstellung des Projekts „Die Gleichstellungsrätin trifft die Schulen“. Dieses bietet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, die Arbeit der Gleichstellungsrätin interaktiv kennenzulernen und anschließend den Landtag zu besuchen.

Schwerpunkte der Beratungen

Thematisch standen Mobbingfälle klar im Vordergrund: 51 Prozent und somit mehr als die Hälfte aller Anfragen (369 Fälle) betrafen dieses Thema. Neben individuellen Konflikten häufen sich auch Gruppenmobbing-Fälle. Mobbing kann jede und jeden betreffen und erweist sich somit als ein komplexes Thema.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie bildete mit 30,2 Prozent (218 Fälle) den zweithäufigsten Schwerpunkt. Neben Fragen rund um Schwangerschaft, Mutterschaft und Elternzeit wandten sich auch Männer an die Ombudsstelle, die Nachteile bei der Inanspruchnahme von Elternzeit schilderten.

Sexuelle Belästigung und Stalking am Arbeitsplatz machten 7,6 Prozent (55 Fälle) aus. Betroffen waren überwiegend junge Frauen. Für viele war die Erfahrung einschneidend und hatte gravierende Folgen für ihr berufliches und privates Umfeld.

Weitere Beratungsanliegen betrafen die Gehaltslücke und Gehaltsfragen, Kündigungen, Ausgrenzungen sowie schwere Konflikte, die nicht selten in Mobbingverhalten münden. Insgesamt zeigte sich 2024, dass die Vielschichtigkeit der Fälle deutlich zugenommen hat: Viele Betroffene wandten sich erst spät an die Ombudsstelle oder brachten mehrere Problemfelder gleichzeitig vor, sodass verstärkte Netzwerkarbeit notwendig war.

Themenvergleich 2023–2024

Im Vergleich der Jahre 2023 und 2024 zeigt sich folgende Entwicklung:

  • Mobbing: 369 Fälle im Jahr 2024 ¿ 46 Fälle mehr als 2023 (323 Fälle);
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf: 218 Fälle im Jahr 2024 ¿ 23 Fälle weniger als 2023 (241 Fälle);
  • Sexuelle Belästigung & Stalking am Arbeitsplatz: 55 Fälle im Jahr 2024 ¿ 4 Fälle mehr als 2023 (51 Fälle);
  • Weitere Gründe (z.¿B. Abbruch des Arbeitsverhältnisses, Gehalt, Versetzung): 81 Fälle im Jahr 2024 ¿ 14 Fälle weniger als 2023 (95 Fälle).

Der Anti-Mobbing-Dienst

Der Anti-Mobbing-Dienst wurde 2024 weiter ausgebaut und stärker bekannt gemacht. Neben zahlreichen Beratungen wurde neues Informationsmaterial erstellt und der Schwerpunkt auf Weiterbildung gelegt

Sektoren und Zielgruppen

Die Mehrheit der Ratsuchenden waren Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, vor allem aus der öffentlichen Verwaltung (39 Prozent), aus dem Handel (26 Prozent), aus dem Gastgewerbe (16 Prozent) sowie aus der Industrie aus der Industrie (14 Prozent).

Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Auch der Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen war aktiv. Er setzte sich u. a. mit Problemen beim Transport von Schülerinnen und Schülern, mit der Verwendung nicht-diskriminierender Sprache in den Medien sowie mit der Sichtbarkeit seiner Arbeit auseinander, unter anderem durch einen Folder und ein Erklärvideo.

Das Jahresthema 2024 des Monitoringausschusses war die Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben. Bei der öffentlichen Sitzung im November war der deutsche Bundesbehindertenbeauftragte zu Gast. Erste Ergebnisse sollen im Herbst 2025 präsentiert und in einer eigenen Tagung vertieft werden.

Die Stellungnahmen und Fragen der Abgeordneten

Brigitte Foppa (Grüne) sprach u.a. den Gender Pay Gap an und erkundigte sich danach, was der Gleichstellungsrätin aus der Praxis dazu vorgetragen worden ist. Sie wünsche sich, auch von den Kolleginnen, die bereits berichtete hätten, es gebe einige Initiativen und es wäre interessant, wenn die Abgeordneten auch die Ergebnisse dieser Initiativen sehen könnten.
Alex Ploner (Team K) sagte u.a., die Gleichstellungsrätin sei ein beratendes Gremium für die Landesregierung im Zusammenhang mit den Menschen mit Behinderungen, das Meldungen machen könne. Wer kontrolliere die Umsetzung der Vorschläge? Welche Möglichkeiten habe die Gleichstellungsrätin, wenn geltende Gesetze nicht eingehalten werden? Barrierefreiheit an Südtiroler Bahnhöfen etwa sei seit Jahren ein Thema.
LR Daniel Alfreider betonte u.a., Mobilität betreffe alle Menschen in Südtirol - und in diesem Zusammenhang auch Barrierefreiheit. Er bedanke sich für das von der Gleichstellungsrätin geplante Projekt.

Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer sagte u.a., bezüglich Gender Pay Gap sehe sie ein Licht - die neue EU-Verordnung verpflichte die Mitgliedstaaten zur Einführung der Entgelttransparenz: Die Arbeitnehmer:innen hätten das Recht, dass ihnen dargelegt werde, wie viel sie und die Kolleg:innen verdienten. Diese Richtlinie werde einiges verändern - auch für sie als Gleichstellungsrätin, weil sie dadurch neue Kompetenzen erhalten werde. Sie habe einige Fälle im öffentlichen und privaten Bereich betreut, wo es Problematiken hinsichtlich Gehaltsgefälle gegeben habe, obwohl die Kompetenzen und Ausbildungen gleich waren. Zum Gender Pay Gap müsse aber auch gesagt werden, dass es nicht nur um das Lohngefälle gehe, sondern ebenso darum, dass viele Frauen in Teilzeit arbeiten. Im Bereich Barrierefreiheit werde man weiterhin auf Probleme hinweisen und in Zusammenarbeit mit allen Zuständigen darauf hinarbeiten, dass diese gelöst werden.

GSR/tres

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