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III. GGA: Ja zu Nachtragshaushalt und Allgemeiner Rechnungslegung

Der von Harald Stauder geleitete Ausschuss hat den Gesetzesentwurf „Nachtragshaushalt der autonomen Provinz Bozen für das Finanzjahr 2025 und für den Dreijahreszeitraum 2025-2027“ sowie die Gesetzesentwürfe zur allgemeinen und zur allgemeinen konsolidierten Rechnungslegung der Autonomen Provinz Bozen für das Haushaltsjahr 2024 gutgeheißen.

Am heutigen Vormittag hat der III. Gesetzgebungsausschuss unter dem Vorsitz von Harald Stauder drei Landesgesetzentwürfe geprüft. Es handelt sich um den LGE Nr. 45/25: „Allgemeine Rechnungslegung der Autonomen Provinz Bozen für das Haushaltsjahr 2024“ und den LGE Nr. 49/25: „Allgemeine konsolidierte Rechnungslegung der Autonomen Provinz Bozen für das Haushaltsjahr 2024“ (Landeshauptmann Arno Kompatscher), die beide gutgeheißen wurden mit je 4 Ja-Stimmen (Vorsitzender Stauder und Abg. Waltraud Deeg, Arnold Schuler und Angelo Gennaccaro) und 4 Stimmenthaltungen (Abg. Paul Köllensperger, Brigitte Foppa, Andreas Leiter Reber und Bernhard Zimmerhofer). Ebenso gutgeheißen mit 4 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen von denselben Abgeordneten wurde der LGE Nr. 48/25: „Nachtragshaushalt der autonomen Provinz Bozen für das Finanzjahr 2025 und für den Dreijahreszeitraum 2025-2027“. Wie bereits vom Landespresseamt mitgeteilt, werden damit zusätzliche 773 Mio. Euro für den Haushalt 2025 zur Verfügung gestellt.

„Die Prüfung verlief sehr zügig und es war eine sehr gute Diskussion“, berichtet der Vorsitzender Stauder, "auch dank der sehr guten Ausstattung des Nachtragshaushaltes. Es gab ein paar kritische Detailfragen aber insgesamt gibt es große Zufriedenheit".

Die drei Gesetzentwürfe werden vom Plenum in seiner zweiten Juli-Sitzung vom 29. bis 31. Juli behandelt.

MCpc

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