News
Plenarsitzung - Sammelgesetzentwurf verabschiedet
Mit 20 Ja und 12 Enthaltungen. Der Abschluss der Artikeldebatte. Die Stimmabgabeerklärungen.
Am Nachmittag wurde die Artikeldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 44/25 wieder aufgenommen.
Art. 26 betrifft die Ordnung der Skigebiete.
Bernhard Zimmerhofer wandte sich gegen eine Überreglementierung.
Der Artikel wurde mit 21 Ja, 2 Nein und 1 Enthaltung genehmigt.
Art. 27 betrifft die Regelung von Tourismusberufen.
Brigitte Foppa und Paul Köllensperger forderten die Streichung der Bestimmung, wonach ein Studium in Archäologie oder Kunstgeschichte kein Vorzugstitel mehr ist. Südtirol habe primäre Zuständigkeit in dem Bereich und wolle das auch nutzen, antwortete LR Luis Walcher. Ein Studium alleine bedeute nicht, dass jemand Kunstdenkmäler, Geschichte usw. in Südtirol kenne. Zusammen mit den Tourismusorganisationen wolle man einheitliche Kriterien und hohe Qualität erreichen. Die Streichungsanträge wurden abgelehnt, der Artikel wurde genehmigt.
Art. 28 betrifft die Ordnung der Tourismusorganisationen.
LR Luis Walcher legte einen Änderungsantrag vor, mit dem Beiträge für Versicherungsbeiträgen zugunsten der Tourismusorganisationen vorgesehen werde. Einerseits sollten Ehrenamtliche schadlos gehalten werden, meinte Paul Köllensperger, andererseits bekomme sonst kein Wirtschaftssektor solche Unterstützungen. Brigitte Foppa hingegen unterstützte die Maßnahme. Walchers Antrag wurde genehmigt, ebenso der Artikel.
Art. 29 betrifft die Förderung von Schutzhütten.
Brigitte Foppa beantragte die Streichung. Hier würde auch der Wiederaufbau auf Ruinen gefordert. Auch der AVS sei dagegen. Die Bestimmungen zu den Schutzhütten seien sehr klar, erwiderte LR Peter Brunner, und der Alpinbeirat, in dem auch die Alpenvereine säßen, werde keine Hütte genehmigen, die nicht sinnvoll sei. Der Streichungsantrag wurde abgelehnt.
Es gehe um die Heilbronner Hütte, meinte Paul Köllensperger, und da sei ein Wiederaufbau sinnvoll. Der Alpinbeirat werde aufpassen, dass keine unnötigen Projekte realisiert würden. Gemeinde und Bevölkerung seien nicht so erfreut über das Projekt, meinte Sven Knoll, daher sollte man auch das berücksichtigen. Brigitte Foppa wies darauf hin, dass die Alpenvereine im Alpinbeirat nur eine von vielen Stimmen seien. Waltraud Deeg unterstützte den Artikel, besonders die historischen Schutzhütten hätten hauptsächlich eine Schutzfunktion. Der Alpinbeirat sei ein interdisziplinäres Gremium, und das sei gut so. LR Luis Walcher wies darauf hin, dass die Gemeinde über die Baugenehmigung ein gewichtiges Wort mitreden könne. Walcher betonte auch, dass man Hüttenerweiterungen nicht mehr fördern wolle.
Der Artikel wurde mit 26 Ja, 5 Nein und 1 Enthaltung genehmigt.
Art. 32 betrifft die öffentliche Auftragsvergabe.
LH Arno Kompatscher schlug die Einführung eines Artikels für ausgeschlossene Aufträge in den normalen Sektoren vor, der die Möglichkeit vorsieht, Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte direkt von landwirtschaftlichen Betrieben zu kaufen, z.B. für Schulkantinen, ohne alle Vergabeverfahren zu durchlaufen, wie es in Europa erlaubt ist. Ein weiterer Änderungsantrag von Kompatscher betraf die obligatorische Anwendung des digitalen Verfahrens nur für Projekte oberhalb der Schwelle der europäischen Bedeutung. Die Änderungsvorschläge wurden angenommen.
Der Artikel wurde genehmigt.
Der IV. Titel des Gesetzentwurfs (Art. 35 bis 46) betrifft Arbeit, Geförderter Wohnbau, Fürsorge und Wohlfahrt, Hygiene und Gesundheit. Im Folgenden die Artikel, zu denen eine Debatte stattfand.
Art. 36 betrifft öffentlichen und sozialen Wohnbau.
Franz Ploner schlug vor, dass das WOBI nicht nur dem Land, sondern auch den Gemeinden Liegenschaften zur Verfügung stellen kann. Die Gemeinden würden die Situation vor Ort am besten kennen, räumte LR Ulli Mair ein, aber das WOBI sei eine Hilfskörperschaft des Landes. Es wäre rechtlich nicht möglich, ein Eigentum einer anderen Körperschaft ohne Gegenleistung zu übertragen. Der Antrag Ploners wurde abgelehnt, der Artikel wurde mit 26 Ja und 5 Enthaltungen genehmigt.
Art. 40 betrifft die Inklusion von Menschen mit Behinderung.
Menschen mit Behinderung” sei die richtige Bezeichnung, meinte Alex Ploner, der die Bedeutung der Terminologie bei diesem Thema unterstrich. Er kritisierte, dass man unter Verweis auf ein Staatsgesetz die “Unterstützung bei der Erstellung des Lebensprojekts” streichen wolle. LR Rosmarie Pamer erklärte, dass das “Lebensprojekt” im Staatsgesetz viel breiter befasst sei, womit sich die beiden Definitionen nicht mehr deckten. Ploner beantragte eine getrennte Abstimmung zu diesem Passus.
Der Artikel wurde unverändert mit 23 Ja und 7 Nein genehmigt.
Art. 40-bis betrifft die Unterhaltsvorschussleistung zum Schutz von minderjährigen Kindern.
Brigitte Foppa beantragte die Streichung einer Einschränkung für Volljährige bis 21 Jahre auf jene, die in Ausbildung sind. Maria Elisabeth Rieder legte zusammen mit LR Pamer eine neue Fassung dieser Bestimmung vor, um auch Problemfälle abzudecken, sofern sie von einer einschlägigen Stelle bestätigt werden. Foppa forderte zudem eine Anpassung des Vorschusses an die Inflation. Rieder unterstützte dies. Hannes Rabensteiner fragte, wieviel das Land von diesen Vorschüssen wieder zurückhole. Es seien zirka 20 Prozent, wusste Rieder. LR Pamer bestätigte dies. Sie wandte sich aber gegen den zweiten Antrag Foppas, denn die jährliche Anpassung des Unterhalts stehe bereits im Richterurteil. Foppa wies darauf hin, dass jede Änderung im Bereich der Vermögenswerte rechtzeitig mitgeteilt werden muss, wobei sie der Meinung sei, dass nicht alle Änderungen relevant sind. Sie stellte zwei Änderungsanträge von Zeno Oberkofler zur Streichung des Absatzes vor. Rabensteiner sah eine Eintreibungsquote von 20 Prozent als gering an und fragte nach den Gründen. Auch Rieder sah die verpflichtende Mitteilung von Vermögensänderungen kritisch und bat um Details. Viele Beziehungskonflikte würden über die Geldtasche und die Kinder ausgetragen, erklärte Waltraud Deeg. Die Vorschussleistung durch das Land sei daher wichtig. Manchmal werde schon vor der Trennung eine Vermögensumschichtung bzw.- übertragung geplant, um nicht zahlen zu müssen. Da sei es schwierig, das Geld einzutreiben. Die Meldung zur Änderung der wirtschaftlichen Lage sei sinnvoll, weil manchmal inzwischen doch gezahlt wurde. Männer seien oft sehr kreativ, wenn sie nicht zahlen wollten, erklärte LR Pamer. Die Mitteilungspflicht sei ein allgemeines Prinzip in der öffentlichen Verwaltung. Ohne sie riskiere man, einen erhaltenen Betrag zurückzahlen zu müssen.
Die Änderungsanträge Oberkoflers wurden abgelehnt, der Antrag von Rieder und Pamer wurde angenommen.
Der Artikel wurde mit 27 Ja und 4 Enthaltungen genehmigt.
Art. 41 betrifft die zahnärztliche Betreuung.
Mit diesem Artikel würde der zahnärztliche Dienst an Wochenenden und Feiertagen aufgehoben, erklärte Franz Ploner und forderte die Streichung. Es blieben nur mehr die Dienste in Bozen und vielleicht Meran. Waltraud Deeg bat darum, hier Lösungen zu finden, vielleicht über Konventionen mit privaten Zahnärzten. Es gehe in dem Artikel nur um eine Rechtsbereinigung, erklärte LR Hubert Messner. Der Sanitätsbetrieb müsse den Dienst garantieren, dafür brauche es die alte Bestimmung nicht mehr.
Ploners Antrag wurde abgelehnt, der Artikel wurde mit 19 Ja, 3 Nein und 8 Enthaltungen genehmigt.
Art. 44 enthält verschiedene Bestimmungen zum Landesgesundheitsdienst.
Franz Ploner beantragte, den Begriff “Fruchtbarkeit” durch “Fertilität” zu ersetzen, was umfassender sei, ebenso “Verpflanzung” durch "Transplantation". Er beantragte auch die Streichung eines Absatzes, mit dem Patienten zur Zahlung der Tarife für präoperative Leistungen verpflichten, auch wenn sie auf den Eingriff verzichten. Auch die Erhöhung der Verwaltungsstrafe bei unterlassener Absage sei nicht gerechtfertigt. Für Transplantationen sei auch die Schweiz zu berücksichtigen, deren Kliniken an das Eurotransplant-Zentrum angebunden seien. Brigitte Foppa freute sich, dass nun die kostenlose Abgabe von Verhütungsmitteln in den Beratungszentren Aufnahme in das Gesetz gefunden habe. Es enthalte aber keine Zielgruppe, wodurch sich die Kosten vervierfachen würden. Sie fordere wenigstens eine Verdoppelung auf 1,5 Mio. Sven Knoll hatte Zweifel an der Umsetzung, wenn Verhütungsmittel an alle ausgegeben würden. Es sei schwer zu vermitteln, wenn man so viel Geld für Gesunde statt für Kranke ausgebe. Waltraud Deeg erinnerte an die Diskussion im Gesetzgebungsausschuss; Verhütung sei auf jeden Fall besser als Abtreibung. LR Hubert Messner betonte, dass die kostenlosen Verhütungsmittel über die Beratungsstellen vermittelt werden, es gebe also auch die Beratung. Die Zielgruppe werde noch festgelegt. Die präoperativen Leistungen würden wie ambulante Leistungen betrachtet, wenn die Patienten spontan auf den Eingriff verzichteten. Ambulante Leistungen würden wie eine Facharztvisite berechnet. Die Verwaltungsstrafen wurden gleich wie die Tarife erhöht. Der Absatz zu den Transplantationen betreffe nur die Stammzellentransplantationen in Südtirol. Die Organtransplantation außerhalb Südtirols sei von diesem Gesetz nicht betroffen. Bei der kostenlosen Abgabe von Verhütungsmitteln werde man bei Bedarf nachbessern. LH Arno Kompatscher erklärte, dass der Betrag für das erste Halbjahr der Anwendung tiefer angesetzt wurde; die Finanzierung werde nicht das Problem.
Die Änderungsanträge Ploners und Foppas wurden abgelehnt.
Der Artikel wurde mit mehreren Abstimmungen zu den einzelnen Absätzen genehmigt.
Art. 45 betrifft die Ausbildung im Gesundheitswesen.
LR Hubert Messner legte einen neuen Absatz vor, mit dem die Rückzahlung der Förderung bei Abbruch der Ausbildung oder nicht eingehaltener Dienstzeit in Südtirol geregelt wird. Franz Ploner forderte, das nicht zu eng zu regeln, denn manche könnten auch das Fach wechseln. Mit der vorgeschlagenen Regelung würden viele sich gegen diese Ausbildung mit Verpflichtung entscheiden, denn in Europa gebe es viele geförderte Ausbildungsplätze ohne Verpflichtung. Sven Knoll teilte Ploners Befürchtung. Ein Südtiroler könne genauso gut in Österreich um Stipendium ansuchen. Ärzte in Facharztausbildung würden oft Fach wechseln. Waltraud Deeg betonte, dass der Arbeitsplatz in Südtirol attraktiv sein müsse. Es sei eine gute Lösung, und Dienstverpflichtungen gebe es auch anderswo. LR Messner erklärte, dass man öffentliches Geld, und nicht wenig, ausgebe, um Fachkräfte auszubilden. Er finde die Regelung fair; wer nicht nach Südtirol zurückkomme, zahle 70 Prozent der Förderung zurück. Ein Wechsel von der Facharztmedizin zur Allgemeinmedizin sei übrigens möglich, umgekehrt nicht. Es sei nicht so, dass von zehn Ärzten neun nicht mehr zurückkämen. Man habe derzeit sehr viele junge Ärzte in Südtirols Krankenhäusern.
Der Änderungsantrag Ploners wurde abgelehnt, jener von LR Messner angenommen.
Der Artikel wurde mit 26 Ja und 6 Enthaltungen genehmigt.
Der V. Titel des Gesetzentwurfs (Art. 47 und 48) enthält die Schlussbestimmungen zu finanzieller Deckung und Inkrafttreten.
Auf einen Einwand von Paul Köllensperger zur finanziellen Deckung erklärte LH Kompatscher, dass die Errichtung der Agentur für Digitalisierung zunächst keine Mehrkosten verursachen, aber auch langfristig kostenneutral sein werde.
Der Artikel wurde genehmigt, ebenso Art. 48 zum Inkrafttreten.
Erklärungen zur Stimmabgabe
Madeleine Rohrer (Grüne) kritisierte, dass der Holzbaufonds nicht für die Privaten geöffnet wurde. Auch bei der UVP gebe es Rückschritte.
Brigitte Foppa (Grüne) freute sich über das eingehaltene Versprechen zu den kostenlosen Verhütungsmitteln und das Einlenken bei der Vertretung von Frauen und Opposition in den Bezirksräten. Wie sich die Agentur für Digitalisierung entwickeln werde, werde man noch sehen. Sie kündigte Enthaltung an.
Der Gesetzentwurf wurde mit 20 Ja und 12 Enthaltungen genehmigt.
AM