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Plenarsitzung - Artikeldebatte zum Sammelgesetzentwurf (2)

Erste 25 Artikel des Gesetzentwurfs genehmigt: Motorsportveranstaltungen in Schutzgebieten, Mitbestimmungsgremien in der Schule, Holzbaufonds, Jagd, Wasserkonzessionen, Digitalisierung.

Art. 6 betrifft die Veranstaltungen.
Madeleine Rohrer wollte mit einem Änderungsantrag motorisierte Sportveranstaltungen in Schutzgebieten verbieten. Die Tourismusgesinnung der Südtiroler sei endlich, und man müsse mit den motorisierten Rennen auf den Passstraßen aufhören. Alex Ploner wies darauf hin, dass der Antrag eine Genehmigung vorsehe, während eine Meldung reiche. Er könne das Befahren der Straßen nicht verbieten, erklärte LH Arno Kompatscher, und meistens seien diese Veranstaltungen nicht als Rennen erklärt. Einschränkungen seien nur aus Sicherheitsgründen zulässig, nicht aus Umweltschutz- oder anderen Gründen.
Der Änderungsantrag wurde abgelehnt, der Artikel mit 25 Ja und 5 Enthaltungen genehmigt.

Art. 7 betrifft die Mitbestimmungsgremien in der Schule.
Der Artikel sieht die Vertretung von Menschen mit Behinderung vor. Alex Ploner forderte dazu eine Muss- statt einer Kann-Bestimmung. LR Philipp Achammer schlug eine verpflichtende Kooptierung vor.
Die Anträge Ploners wurden abgelehnt, jene von LR Achammer angenommen. Der Artikel wurde mit 29 genehmigt.

Der II. Titel des Gesetzentwurfs (Art. 10 bis 24) betrifft Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Wasserbauten, Gemeinnutzungsrechte, Jagd und Fischerei, Brandverhütung und Bevölkerungsschutz, Gewässernutzung, Landschaftsschutz und Umweltschutz, Energie, Naturparke und Naturschutz. Im Folgenden die Artikel, zu denen eine Debatte stattfand.

Art. 10 enthält Änderungen zum Forstgesetz.
Madeleine Rohrer schlug zur Förderung der Forstwirtschaft eine bessere Ausstattung des Fonds selbst und die Förderung des Baus von Holzgebäuden durch Privatpersonen vor, um regionale Kreisläufe zu stärken. LR Luis Walcher stellte klar, dass in den ersten zwei Jahren der Einrichtung des Fonds nur die Hälfte der Dotierung verwendet worden sei; bevor der Fonds für andere Akteure geöffnet werde, müsse überprüft werden, ob er sich in die richtige Richtung bewege. Nach Ablehnung der Änderungsanträge von Rohrer wurde der Artikel mit 18 Ja-Stimmen und 12 Enthaltungen angenommen.

Art. 12-ter betrifft die Genehmigung von Brücken im Bereich Bodenschutz, Wildbach- und Lawinenverbauung.
Josef Noggler beantragte die Streichung des Artikels, da dies ein Problem für Gemeinden sei, in denen es viele Kreuzungen gebe, während nur diejenigen berücksichtigt werden sollten, die von Fahrzeugen überquert werden können. Der Streichungsantrag wurde angenommen.

Art. 15 betrifft Jagd und Fischerei.
Andreas Colli forderte die Aufhebung des Verbots von Bildverstärkern, die in der Dämmerung nützlich und bei bestimmten Tierarten nötig wären. Das Verbot der Mitnahme sei schwer zu kontrollieren, die Jagdaufseher dürften nicht die Rucksäcke inspizieren. Die Jagd bei Nacht sei bereits verboten. Sein Antrag würde die Verwendung als Sicht-, nicht als Zielgerät ermöglichen. Andreas Leiter Reber zweifelte an der Umsetzbarkeit: Man könne kaum kontrollieren, ob das Gerät nur zur Beobachtung verwendet werde. Sven Knoll fragte, ob man sich durch das Verbot nicht auch Schwierigkeiten bei der Wolfsentnahme mache. LR Luis Walcher sah in Collis Antrag keinen Widerspruch zu den staatlichen Bestimmungen und kündigte Zustimmung an. Zum Wolf werde man sich morgen im Gesetzgebungsausschuss unterhalten.
Collis Antrag wurde mit 28 Ja und 2 Enthaltungen angenommen. Der Artikel wurde mit 22 Ja und 10 Enthaltungen genehmigt.

Art. 15-bis betrifft die Zivilschutzdienste.
LH Kompatscher schlug eine Präzisierung zum Einsatz außerhalb der Region vor, um einen Einklang mit den staatlichen Bestimmungen zu erreichen.
Der so geänderte Artikel wurde genehmigt.

Art. 17 betrifft die Nutzung öffentlicher Gewässer.
LR Peter Brunner schlug eine Vorziehung der Bewässerung um 10 Tage vor, was aufgrund des Klimawandels nötig sei. Madeleine Rohrer forderte als Voraussetzung dafür, dass die Restwassermenge gewährleistet wird. Die Restwassermenge sei in der Konzession festgelegt, erwiderte LR Brunner und sprach sich gegen den Antrag aus. Der Antrag von Brunner wurde angenommen, jener von Rohrer abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 19 Ja und 10 Enthaltungen genehmigt.

Art. 18 regelt die Konzessionsvergabe und wurde mit einer von LR Brunner vorgeschlagenen Änderung genehmigt.

Art. 20 betrifft die Bestimmungen über die Gewässer.
Madeleine Rohrer kritisierte die Bestimmung, dass nur mehr 20 Prozent der Projekte kontrolliert werden sollen, und forderte deren Abschaffung. Für andere Projekte seien 6 Prozent vorgesehen, erwiderte LR Brunner, hier wolle man aber weiterhin 20 Prozent kontrollieren. Rohrers Anträge wurden abgelehnt.
LH Arno Kompatscher betonte, dass man eventuellen Hinweise von Bürgern auf Unstimmigkeiten auf jeden Fall nachgehen werde.
Der Artikel wurde mit 19 Ja, 2 Nein und 8 Enthaltungen genehmigt.

Art. 21 betrifft die UVP für Projekte.
Hier gehe es um Lifte, Speicherbecken, Schottergruben, bemerkte Madeleine Rohrer und beantragte auch hier die Streichung der Beschränkung auf 20 Prozent. LR Brunner lehnte den Antrag aus denselben Gründen wie oben ab.
Der Artikel wurde mit 17 Ja, 2 Nein und 9 Enthaltungen genehmigt.

Der III. Titel des Gesetzentwurfs (Art. 25 bis 34) enthält Bestimmungen zu Finanzen, Vermögen, Fremdenverkehr und Gastgewerbe, Alpinistik, Öffentliche Bauaufträge, Lieferungen und Dienstleistungen, Wirtschaft. Im Folgenden die Artikel, zu denen eine Debatte stattfand.

Art. 25 betrifft die Datenverarbeitung.
Brigitte Foppa beantragte die Streichung des Artikels, der die Einrichtung einer neuen Agentur für digitale Entwicklung vorsieht. Es gebe bereits genügend Stellen, die sich um die Digitalisierung kümmerten. Auch Paul Köllensperger beantragte die Streichung, legte aber auch eine Alternative vor: eine unabhängige Agentur bei einer externen Forschungseinrichtung. Weder der Leiter der Informatikabteilung noch der SIAG-Direktor sollten sie leiten. Auf jeden Fall seien Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. LH Arno Kompatscher verteidigte die Agentur, ihr Hauptzweck sei die Koordinierung verschiedener Informatikeinrichtungen, also nicht nur des Landes. Beim jüngsten Ausfall habe man gesehen, dass die Koordinierung fehle. Es sei ein enormer Aufwand, wenn jede Verwaltung ein anderes Datenbanksystem habe. Mit einheitlichen Standards könne man auch für eine redundante Datensicherung sorgen. Eine solche Koordinierungsstelle gebe es in vielen Ländern, auch in Italien. Südtirol brauche aber ein eigenes System, auch wegen der Zweisprachigkeit.
Die Anträge Foppas und Köllenspergers wurden abgelehnt, was die beiden anschließend kritisierten. Die Macht im Informatikbereich werde nun in der Hand des Abteilungsleiters liegen. Die Agentur werde bei der Abteilung angesiedelt, das sei logisch, antwortete LH Kompatscher, wichtig sei, dass nun alle ins Boot geholt würden.
Der Artikel wurde mit 19 Ja, 6 Nein und 4 Enthaltungen genehmigt.

Die Arbeiten werden um 14.30 Uhr wieder aufgenommen.

AM

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