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Plenarsitzung - Shared Space, Gentechnik, Beflaggung, Impfstoffe
Anträge von Für Südtirol, Grünen, Süd-Tiroler Freiheit und Vita
Beschlussantrag Nr. 282/25: Pilotprojekte für verkehrsinnovative Zonen nach dem Shared-Space-Modell für Südtirol (eingebracht vom Abg. Widmann am 12.06.2025). Mit dem Antrag soll die Landesregierung verpflichtet werden, 1. von Experten des Shared-Space-Modells sowohl technische Informationen als auch Erfahrungsberichte einzuholen; 2. mindestens drei geeignete Pilotzonen in Südtirol zu identifizieren, in denen das Shared-Space-Konzept testweise umgesetzt werden kann – idealerweise eine Zone mit starkem Durchzugsverkehr, eine innerörtliche Begegnungszone und ein Bereich mit wiederholten Unfallhäufungen derselben Art; 3. gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden, Planungsfachleuten und unter Einbeziehung der betroffenen Bevölkerung die Planung und Umsetzung dieser Pilotprojekte vorzubereiten; 4. zu klären, inwiefern landesrechtliche oder staatliche Kompetenzen betroffen sind und bei Bedarf rechtliche Voraussetzungen (z. B. Ausnahmeregelungen, Adaptierung bestehender Normen) zu schaffen, um die Umsetzung zu ermöglichen; 5. eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung der Pilotprojekte sicherzustellen, die insbesondere auf Unfallentwicklung, Verkehrsfluss, Nutzungsakzeptanz und Aufenthaltsqualität fokussiert; 6. dem Landtag innerhalb von 18 Monaten nach Beschlussfassung über die Umsetzungsschritte, die Auswahl der Standorte und die ersten Zwischenergebnisse Bericht zu erstatten.
Thomas Widmann (Für Südtirol) stellte das Shared-Space-Modell vor. Dieses innovative Konzept zielt darauf ab, verkehrsregulierende Elemente wie Verkehrszeichen, Bordsteine, Ampeln und Fahrbahnmarkierungen zu minimieren, um eine sichere und harmonische Koexistenz aller Verkehrsteilnehmer zu fördern. Er wies darauf hin, dass andere europäische Städte, wie die deutsche Gemeinde Bohmte sowie Städte in den Niederlanden und der Schweiz, bereits positive Resultate durch die Umsetzung solcher Modelle erzielt haben. In Südtirol mangelt es bisher an diesen modernen Ansätzen, obwohl es zahlreiche kritische Verkehrspunkte gibt, die Handlungsbedarf erfordern. Insbesondere der stark frequentierte Straßenabschnitt zwischen Eppan und Bozen ist ein Beispiel für einen neuralgischen Punkt. Die vorgeschlagenen Pilotprojekte sollen wissenschaftlich begleitet werden, um deren Auswirkungen auf Sicherheit, Verkehrsfluss und Nutzerzufriedenheit zu evaluieren. Der Fokus liegt darauf, das Verkehrsgeschehen in stark frequentierten sowie unfallbelasteten Bereichen zu verbessern.
In Neumarkt werde bereits ein solches Projekt umgesetzt, berichtete Brigitte Foppa (Grüne), dort gebe es sog. Begegnungszonen. Man müsse aber genauer sehen, wie das Projekt im Antrag gemeint sei.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) berichtete von Negativbeispielen in Innsbruck. In Landgemeinden könne das besser funktionieren. Ein Negativbeispiel sei auch der Bozner Bahnhofsplatz: anderswo hätten bei blinkender Ampel die Nutzer Vorrang.
Peter Brunner (SVP) berichtete von einem Projekt in Brixen, das gut funktioniert habe. Es sei ein Vorteil für die Straßenbenutzer wie für die Wirtschaft. Auch andere Gemeinden würden solche Lösungen andenken. Vor allem aber sei es hauptsächlich Aufgabe der Gemeinden. Bei den Landesstraßen wäre er skeptisch.
Durch Shared Space entstehe ein öffentlicher Platz, den sich die Verkehrsteilnehmer teilen müssten, erklärte Paul Köllensperger (Team K). Das sei in mehreren europäischen Städten mit Erfolg eingeführt worden. Auf jeden Fall sollten dabei Experten mit entsprechender Erfahrung einbezogen werden.
Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) plädierte für eine einheitliche Beschilderung in ganz Europa. Das wäre eine Erleichterung für die Verkehrsteilnehmer.
LR Daniel Alfreider wies darauf hin, dass solche Projekte auf Straßen, auf denen 90 km/h erlaubt seien, nicht genehmigt werden könnten. Deswegen könne man diesen Antrag nicht annehmen. Im urbanen Bereich sei es hingegen bereits möglich, solche Lösungen einzuführen.
Thomas Widmann meinte, Alfreider sei ein aufgeschlossener Landesrat, der aber nicht zustimmen dürfe. Der Antrag fordere keine sofortige Umsetzung, sondern, dass man das Modell mit Experten genauer studiert.
Der Antrag wurde mit 14 Ja und 15 Nein abgelehnt.
Begehrensantrag Nr. 38/25: Kennzeichnung von Pflanzen und Produkten aus Neuer Gentechnik (eingebracht von den Abg. Rohrer, Foppa und Oberkofler am 13.06.2025). Mit dem Antrag soll das Europäische Parlament aufgefordert werden, sich im Trilogverfahren klar dafür einsetzen, dass NGT-Pflanzen der Kategorie 1, ihre Produkte und ihr Vermehrungsmaterial gekennzeichnet werden müssen – entsprechend der eigenen, mehrheitlich angenommenen Änderung 264 zu Artikel 10 Absatz 1 des Verordnungsvorschlags.
Madeleine Rohrer (Grüne) verwies auf die die bevorstehenden Verhandlungen zur Deregulierung der Neuen Gentechnik (NGT) in der EU, die im Mai 2025 begonnen haben. Im Zentrum der Diskussion stehen strittige Themen wie Kennzeichnung, Risikoprüfung und Koexistenz zwischen konventioneller und gentechnisch veränderter Landwirtschaft. Das Europaparlament hat sich mehrheitlich für eine umfassende Kennzeichnung von NGT-Produkten ausgesprochen, während die EU-Kommission plant, NGTs wie Crispr/Cas9 nicht mehr unter die Gentechnikregelungen zu fassen. Kritiker warnen vor unvorhersehbaren Risiken für das Ökosystem und eine mögliche Beeinträchtigung der gentechnikfreien Landwirtschaft, während Befürworter die Chancen neuer, verbesserten Pflanzen hervorheben. Umfragen zeigen, dass eine große Mehrheit der Verbraucher eine Kennzeichnungspflicht für NGT-Produkte unterstützt. Der Südtiroler Landtag fordert daher die EU, klare Kennzeichnungsvorschriften für NGT-Pflanzen einzuführen.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) unterstützte die Stoßrichtung des Antrags, warnte aber vor falschen Erwartungen. Es gebe eine Übertragungsgefahr zwischen NGT- und Nicht-NGT-Feldern, und bei Zusatzstoffen werde für die Konsumenten die Übersicht noch schwieriger.
Franz Ploner (Team K) unterstützte den Antrag. Die EU-Kommission möchte die Regelung für NGT lockerer gestalten als das EU-Parlament.
Arnold Schuler (SVP) erklärte, dass es hier um eine neue Gentechnik gehe, bei der nur eigene Gene verwendet würden, wie bei den natürlichen Mutationen oder den klassischen Züchtungsmethoden. Europa produziere weniger Lebensmittel, als es konsumiere. Nur mit Weihwasser werde man das nicht lösen können. Die neuen Züchtungsmethoden seien eine gewaltige Chance. Diese Methoden seien nicht von den Großkonzernen und ihren Patenten abhängig, diese könnten auch z.B. von öffentlichen Forschungseinrichtungen angewandt werden.
Sie sei grundsätzlich für Nachvollziehbarkeit bei Gentechnik, erklärte Renate Holzeisen (Vita), wundere sich aber, dass die Grünen bei den gentechnischen Impfstoffen nichts gesagt hätten.
Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) betonte, dass man hier lediglich die Züchtung beschleunige. Man mache das, was die Natur tue, aber in kürzerer Zeit. Das Ziel der Züchtungen sei, dass man die Pflanzenschutzmittel reduzieren könne.
LR Luis Walcher fragte sich, ob sich die Grünen das Essen abgewöhnen oder Pflanzenschutzmittel akzeptieren wollten. Europa produziere zu wenig Lebensmittel, aber das gelte auch für andere Weltregionen, weil die urbaren Böden weniger würden. Die Landesregierung trage Verantwortung und lasse sich bei ihren Entscheidungen von wissenschaftlichen Erkenntnissen begleiten; daher könne sie nicht für den Antrag stimmen.
Madeleine Rohrer betonte, dass es im Antrag nicht für oder gegen die neue Gentechnik gehe. Man wolle eine Kennzeichnungspflicht. Ob die neue Technik für Konsumenten und Bauern ein Vorteil ist, werde sich erst in Jahren zeigen.
Der Antrag wurde mit 8 Ja, 15 Nein und 5 Enthaltungen abgelehnt.
Anschließend nahm der Landtag die Debatte zum Begehrensantrag Nr. 01/24 wieder auf: Eigenständige Neuregelung der Beflaggung an öffentlichen Gebäuden in Süd-Tirol (eingebracht von den Abg. Zimmerhofer, Rabensteiner, Knoll, Atz Tammerle am 12.01.2024, in der Fassung vom 28. 11. 2024); (Beginn Behandlung am 07.11.2024 - Fortsetzung). Die Landesregierung soll damit beauftragt werden, bei der Regierung in Rom zu intervenieren, damit das Gesetz vom 5. Februar 1998, Nr. 22 sowie das Dekret des Präsidenten der Republik vom 7. April 2000, Nr. 121 insofern modifiziert wird, als dass für Süd-Tirol die Regelung zur Beflaggung an öffentlichen Gebäuden nur an staatlichen Feiertagen verpflichtend ist. Für alle anderen Anlässe regelt das Land Südtirol die Beflaggung eigenständig.
Der Antrag war gestern ausgesetzt worden, um ihn neu zu formulieren. Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) stellte die neue Fassung vor: Die Landesregierung wird beauftragt, bei der Regierung in Rom zu intervenieren, damit das Gesetz vom 5. Februar 1998, Nr. 22 sowie das Dekret des Präsidenten der Republik vom 7. April 2000, Nr. 121 insofern modifiziert wird, als dass für Südtirol die Regelung zur Beflaggung an öffentlichen Gebäuden nur an staatlichen Feiertagen verpflichtend ist. Für alle anderen Anlässe regelt das Land Südtirol die Beflaggung eigenständig.
Das Aushängen einer Flagge habe unterschiedliche Bedeutungen, meinte Brigitte Foppa (Grüne). Oft gehe es um Identität, oft um Patriotismus usw. Die STF z.B. habe jüngst eine Fahne als offensiv bezeichnet, die für das Recht stehe, dass jeder so sein könne, wie er sich fühle.
Es gehe hier um den Zwang, erklärte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit), nicht um das Gefühl, um den Zwang zum Aushang der italienischen Fahne auch bei Anlässen, die mit dem Staat nichts zu tun hätten.
Harald Stauder (SVP) erklärte, dass der beschließende Teil der neuen Fassung dem entspreche, was LH Kompatscher vorgeschlagen habe.
Der Antrag wurde mit 27 Ja und 2 Enthaltungen angenommen.
Beschlussantrag Nr. 284/25: Dringender Schutz der Bevölkerung gegen Übertragung gefährlicher Substanz (eingebracht von der Abg. Holzeisen am 13.06.2025). Der Landtag möge die Landesregierung dazu verpflichten, 1) umgehend durch geeignete Zivilschutzmaßnahmen zum Schutze der Südtiroler Bevölkerung gegen die Gefahr der Übertragung auf die Umwelt, durch mit KOSTAIVE-Zapomeran behandelte Personen, der selbstreplizierenden, in den durch die Substanz KOSTAIVE-Zapomeran produzierten extrazellulären Vesikel (EVs) inkapsulierten und für die Gesundheit und das Leben höchst gefährlichen mRNA tätig zu werden; 2) in der Person des Landeshauptmannes sofort die Ministerpräsidentin aufzufordern, umgehend im Sinne von Art. 12 Gesetz Nr. 400 vom 23.08.1988 die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen 2.1) zum Zwecke der dringend notwendigen Beschlussfassung über die Aussetzung der Anwendung von KOSTAIVE-Zapomeran in Italien, 2.2) zum Zwecke der dringend notwendigen Aufforderung der Europäischen Kommission von Seiten der Republik Italien, umgehend die Zulassung in der Europäischen Union von KOSTAIVE-Zapomeran auszusetzen bis zum Nachweis der Unbedenklichkeit von KOSTAIVE durch Vorlage der für Gentherapeutika und analog wirkender neuwertiger Substanzen laut EU-arzneimittelrechtlicher Prinzipien vorzulegender Studien, 2.3) zum Zwecke der dringend notwendigen Aufforderung der WHO, durch die Republik Italien in deren Eigenschaft als WHO-Mitgliedsstaat, in der Person ihres Generaldirektors umgehend eine Sicherheitswarnung an alle WHO-Mitgliedsstaaten auszugeben, damit die Anwendung von KOSTAIVE-Zapomeran weltweit bis zum rechtskonformen Nachweis ihrer (wohl nicht vorliegenden) Unbedenklichkeit ausgesetzt wird, 2.4) zum Zwecke der Beschlussfassung aller eventuell dringend notwendigen rechtlichen Schritte, die bei mangelnder Kooperation der Europäischen Kommission und der WHO umgehend notwendig werden, einzuberufen.
Renate Holzeisen (Vita) kritisierte die Zulassung des experimentellen mRNA-Impfstoffs Kostaive-Zapomeran (KOSTAIVE) durch die Europäische Kommission, die im Februar 2025 erfolgte. Es gehe um die gefürchtete Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch diesen Impfstoff, der als genspezifisches Therapeutikum eingestuft werden sollte, jedoch irreführenderweise als Impfstoff deklariert wurde. Experten warnen vor der Übertragung dieser selbstreplizierenden RNA auf Nichtgeimpfte sowie auf Tiere und die Umwelt, was zu einer potenziellen Gesundheitskrise führen könnte. Holzeisen sprach von einer Verletzung fundamentaler Rechte der EU-Bürger und der Missachtung internationaler Regelungen zum Schutz des menschlichen Genoms. Es seien unverzüglich Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu ergreifen und die Zulassung von KOSTAIVE auszusetzen, bis die Sicherheit des Produkts belegt ist. Es sei dringend notwendig, rechtliche Schritte zu unternehmen.
Der neue Impfstoff sei von der EU-Kommission nach Zustimmung der EMA zugelassen, berichtete Franz Ploner (Team K). Die EMA habe aber eine Zulassung für 5 Jahre empfohlen und beschränkt auf Erwachsene. Italien habe zugestimmt, aber ohne öffentliche Finanzierung. Der Impfstoff verbessere die Immunantwort und lasse geringere Dosen zu, bringe aber laut Studien keine wesentlichen Vorteile. Die Zulassung betreffe in der Praxis die Forschung, sei praktisch aber kaum von Bedeutung.
LH Arno Kompatscher sah keine unmittelbare Gefahrensituation, weil der Impfstoff italienweit nicht verwendet werde. Es sei legitim, Impfstoffe in Frage zu stellen. Auch ein Mitarbeiter der AIFA tue es. Die Staat-Regionen-Konferenz einzuberufen, sei sinnlos, denn die Regionen hätten hier keine Zuständigkeit. Selbstamplifizierende Wirkstoffe seien nichts Neues, also kein Horrorszenario. Was die Nebenwirkungen betreffe, so könne man auch auf dem Beipackzettel zu Aspirin lesen, dass es unter Umständen zum Tod führen könne.
Die Debatte wird am Nachmittag fortgesetzt.
AM