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I. GGA: Ja zu Omnibus-Artikeln
Der von Scarafoni geleitete Ausschuss hat die in seine Zuständigkeit fallenden Artikeln gutgeheißen, die u.a. die Vertretung von Menschen mit Behinderungen in den Landesbeiräten der Eltern und der Schüler und die Vorschriften über öffentliche Veranstaltungen betreffen.
Unter der Leitung von Anna Scarafoni prüfte der I. Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages die in seine Zuständigkeit fallenden Artikel des Omnibusgesetzentwurfes 44/25 „Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Landesämter und Personal, Gemeinden und Bezirksgemeinschaften, örtliche Körperschaften, Kultur, öffentliche Veranstaltungen, Unterricht, Sport und Freizeitgestaltung, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Gemeinnutzungsrechte, Jagd und Fischerei, Gewässernutzung, Landschaftsschutz und Umweltschutz, Energie, Finanzen, Fremdenverkehr und Gastgewerbe, Alpinistik, öffentliche Bauaufträge, Lieferungen und Dienstleistungen, Wirtschaft, Arbeit, geförderter Wohnbau, Fürsorge und Wohlfahrt, Hygiene und Gesundheit“ (LH Arno Kompatscher). Es handelt sich dabei um die Artikel 1 bis 9, die in Titel I enthalten sind und die Regelung des Verwaltungsverfahrens, die Ordnung der Bezirksgemeinschaften, die lokalen Finanzen, den Bibliotheksrat, den Museumsbeirat, die Genehmigung von Sportveranstaltungen und öffentlichen Veranstaltungen, die Landesbeiräte der Eltern und der Schüler, das Recht auf Hochschulbildung und den Sportbeirat betreffen. Die Artikel wurden mit 3 Ja-Stimmen (Vorsitzende Scarafoni und Abg. Josef Noggler und Harald Stauder) und 3 Enthaltungen (Abg. Myriam Atz, Renate Holzeisen und Alex Ploner) angenommen.
Laut Scarafoni konzentrierte sich der Ausschuss auf den Artikel, der die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen in den Landesbeiräten der Eltern und der Schüler vorsieht: "Der Abgeordnete Ploner forderte, dass eine solche Vertretung obligatorisch und nicht nur optional sein sollte, wie es im Gesetzentwurf vorgesehen ist. Dies wurde jedoch ausgeschlossen, weil es hierfür notwendig wäre, eine Liste der betroffenen Personen zu erstellen, was wiederum eine Privacy-Verletzung wäre". Anschließend wurde die Stellungnahme des Rates der Gemeinden zu Artikel 6 erörtert, in dem es um „Bestimmungen über öffentliche Veranstaltungen“ geht: „Die Gemeinden baten darum, einen Absatz über die Einhaltung von Lärmgrenzwerten hinzuzufügen, aber der Ausschuss war der Ansicht, dass die diesbezüglichen Bestimmungen des Landesgesetzes sowie die Möglichkeit der Selbstregulierung durch die Gemeinden ausreichen. Eine Überregulierung sollte vermieden werden“.
Der Gesetzesentwurf wird nun an die anderen drei Ausschüsse weitergeleitet, damit diese die in ihre jeweilige Zuständigkeit fallenden Artikel prüfen können.
MCpc