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Plenarsitzung - Gesetzentwurf zu Familienberatungsstellen - Generaldebatte
Fortsetzung der Generaldebatte zum Entwurf der Landesregierung
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Staatsgesetzes zur „Par Condicio“, die im Vorfeld der Stichwahlen und der nächsten Volksabstimmungen (8./9. Juni) gelten, berichtet der Pressedienst in neutraler Form aus der Plenarsitzung, ohne Namen von Kandidaten und ohne Themen der Volksabstimmung.
Am Vormittag wurde die Debatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 38/25: Familienberatungsstellen in Südtirol (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LR Messner) wieder aufgenommen.
Zunächst wurden die Arbeiten für eine Fraktionssprechersitzung auf Antrag von Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) unterbrochen. Der Grund: Dem Vernehmen nach sei ein SVP-Abgeordneter während der Debatte über die Autonomiereform, die im Beisein des österreichischen Generalkonsuls stattgefunden habe, bei einem unziemlichen Verhalten gesehen worden.
Brigitte Foppa (Grüne) erinnerte daran, dass das alte Gesetz von 1978 stammt, einer Zeit, in der die Antibabypille die zwanzigfache Hormondosis hatte. Die Familienberatungsstellen seien geschätzte Einrichtungen und spielten vor allem für die Frauen eine wichtige Rolle. Positiv am neuen Gesetz sei, dass die Beratung unbürokratischer werde. Sie schlage mit einem Änderungsantrag vor, dass Frauen bis 26 gratis Verhütungsmittel zur Verfügung gestellt werden. Gerade für diese Gruppe sei es am wichtigsten, um eine ungewollte Schwangerschaft zu vermeiden. Die Spirale wäre kostengünstig, aber nicht beliebt, das Kondom müsse der Mann anziehen, tue es aber nicht immer. Wichtig sei, dass die Frau entscheide, wann und wie sie verhüten wolle. Diese Maßnahme würde 1 Mio. im Jahr kosten, etwa mehr als die Speckwerbung des IDM oder gleich viel wie 10 km Straße.
Auch Waltraud Deeg (SVP) war der Meinung, dass sich die Rahmenbedingungen seit dem ersten Gesetz geändert hätten. Anfangs sei es noch um psychologische Beratung und um Informationen zu Tabuthemen gegangen. Heute seien die Beratungsstellen weniger ideologisch und der Dienst professioneller. Es sei gut, dass es heute verschiedene Schienen der Beratung gebe, über Sanität, Sozialressort, Familienagentur, mit verschiedenen Schwerpunkten. Wichtig sei die Möglichkeit der schnellen Hilfe. Das neue Gesetz werde mehr Homogenität bieten.
Die Beratungsstellen seien immer mehr überfordert, erklärte Maria Elisabeth Rieder (Team K), daher sei es gut, wenn es mehr Mittel für diese niederschwellige Beratung gebe. Jede Frau habe das Recht, selbst über ihren Körper zu bestimmen. Wie sie auch entscheide, der öffentliche Dienst müsse sie unterstützen. Die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft verändere das Leben einer Frau. Niemand dürfe sich anmaßen, sie dafür zu verurteilen. Die Freigabe zur Adoption sei ein anderes Thema. Der Gesetzentwurf berücksichtige öffentliche wie private Beratungsstellen, beide mit niederschwelligem Zugang. Positiv zu vermerken sei auch, dass die psychotherapeutische Betreuung wieder vorgesehen sei. Eine wichtige Frage sei die Bezahlung der Mitarbeiter, vor allem in den privaten Strukturen. 137 Betroffene hätten in einem offenen Brief darauf hingewiesen, dass die Bezahlung im dritten Sektor seit 2019 nicht angehoben wurde, während der Sanitätsbetrieb nun 30 Prozent mehr zahle.
Brigitte Foppa (Grüne) fragte, ob beim Speichenmodell für die Spokes die Mütterberatungsstellen hergenommen würden. Das wäre falsch.
Hannes Rabensteiner (Süd-Tiroler Freiheit) betonte, dass er im Gesetzgebungsausschuss nicht gegen den Vorschlag der Grünen gestimmt habe; er habe sich enthalten. Zwei Ärzte hätten im Ausschuss berichtet, dass die Geschlechtskrankheiten zugenommen hätten, da die Männer zu wenig verhüten. Deswegen sei er dafür, die Gratisverhütung auch auf die Männer auszudehnen. Davon abgesehen, finde er die Arbeit der Beratungsstellen wertvoll. Erschreckend sei, dass der Bedarf an psychologischer Betreuung nach Corona dramatisch zugenommen habe. Hier müsse man etwas unternehmen.
Anna Scarafoni (Fratelli d’Italia) sah hinter dem Gesetz keine ideologische Absicht, es gehe darum, den Dienst zu verbessern und auszuweiten. Ideologisch motiviert sei hingegen der Vorschlag der Grünen zur Gratisverteilung von Verhütungsmitteln. Man sehe hier nur den hedonistischen Aspekt. Die Pille sei ein Medikament, das schwere Nebenwirkungen haben könne, und dürfe deshalb nur vom Arzt verschrieben werden. Mit gleicher Leichtfertigkeit werde von der Abtreibungspille geredet, die ebenfalls schwere Nebenwirkungen haben könne. Die Beratungsstellen hätten allein sozialen Zweck und nicht die Aufgabe, leichtfertig Medikamente mit schweren Risiken auszugeben.
Er sei der Letzte, der eine Frau fremdbestimmen wolle, erklärte LR Hubert Messner. Ihm gehe es nur darum, auch die Männer bei der Verhütung in die Pflicht zu nehmen. Das Hub- und Spoke-Modell beruhe auf normativen Vorgaben, entspreche aber auch den realen Bedürfnissen der Bevölkerung. Es gebe insgesamt 42 private und öffentliche Beratungsstellen, und damit sei auch der Schlüssel von einer Stelle auf 20.000 Einwohner erfüllt. Die Spokes seien nicht die Mütterberatungsstellen. In den Hubs würden alle Fachbereiche abgedeckt. Die Verabreichung von Verhütungsmitteln sei vom Gesetz vorgesehen, nicht aber die kostenlose Abgabe. Er verpflichte sich aber, das Thema mit den Einbringern zu besprechen und im Omnibusgesetz eine entsprechende Regelung vorschlagen. Man werde weiterhin psychologische und psychotherapeutische Beratung anbieten, über das Ausmaß habe er auch mit den Beratungsstellen gesprochen. Die Finanzierung der Stellen erfolge über den Sanitätsbetrieb. Man habe mit der Haushaltsänderung auch Geld für die Gehälter der Fachkräfte im dritten Sektor zur Verfügung gestellt, nun hänge es von den Tarifverhandlungen ab.
Die Grünen haben zum Gesetzentwurf eine Tagesordnung vorgelegt, um die Beschränkung des Stundenkontingents für psychologische Beratung aufzuheben. Die Psychologen sollten entscheiden, wie viel Beratung es brauche. LR Messner plädierte gegen den Antrag; es seien Beratungseinheiten vorgesehen - 3+8+8 -, falls Pathologien festgestellt würden, werde der Fall an die psychiatrische Abteilung überwiesen. Der Antrag wurde mit 18 Nein und 15 Ja abgelehnt.
Anschließend wurde zur Artikeldebatte übergegangen.
AM