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IV. GGA: Anhörung zum Thema Wohnen und Landesgesetzentwurf über Familienberatungsstellen genehmigt
Unter dem Vorsitz der Abgeordneten Deeg hat der Ausschuss dem Antrag der Grünen Fraktion und der SVP zur Abhaltung einer Anhörung zum Omnibusgesetz Nr. 41/25 genehmigt. Zustimmung zum Gesetzentwurf des Landesrates Messner, der die Bestimmungen über Familienberatungsstellen aktualisiert und an die neuen Bedürfnisse anpasst.
Der IV. Gesetzgebungsausschuss, der heute unter dem Vorsitz von Waltraud Deeg tagte, hat dem Antrag zur Abhaltung einer Anhörung der Stakeholder zum Omnibusgesetz über die Wohnreform auf Vorschlag der Abg. Oberkofler, F. Ploner und Locher zugestimmt. Wie die Vorsitzende Deeg erklärt, „hielt es der Ausschuss für wichtig, sich mit Experten und Stakeholdern des Fachgebiets zu diesem Thema auszutauschen, um die verschiedenen Aspekte des Gesetzesentwurfs Nr. 41/25, Wohnreform 2025, zu vertiefen“. „Es handelt sich um eine Reform, die zahlreiche Änderungen mit sich bringt“, so der Erstunterzeichner des Antrags, Abg. Oberkofler, „und es ist daher wichtig, alle betroffenen Interessenvertreter anzuhören." Die Behandlung der Artikel 1 bis 14 des Gesetzentwurfs, die auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung stand, wurde daher auf die erste Sitzung nach der Anhörung verschoben, die am 14. April stattfinden wird.
Der Ausschuss behandelte anschließend den Landesgesetzentwurf Nr. 38/25: „Familienberatungsstellen in Südtirol“ (LR Hubert Messner) und genehmigte diesen mit 4 Ja-Stimmen (Vors. Waltraud Deeg und Abg. Anna Scarafoni, Franz Locher und Hannes Rabensteiner) und 2 Enthaltungen (Abg. Zeno Oberkofler und Franz Ploner). Wie im Begleitbericht zum Gesetzentwurf erläutert, „müssen die Landesbestimmungen im Bereich der Familienberatungsstellen, die auf das Jahr 1979 zurückgehen, systematisch neu geordnet werden“, auch um die vom staatlichen Gesetzgeber in den letzten Jahre umgesetzten normativen Maßnahmen zur Neuqualifizierung und Stärkung der wohnortnahen Betreuung zu berücksichtigen. „Diese neue gesetzliche Regelung der Familienberatungsstellen“, erklärt Deeg ,“trägt den neuen Entwicklungen und Bedürfnissen von Familien und Nutzern, aber auch der Familienberatungsstellen selbst Rechnung. Im Ausschuss fand eine produktive Debatte statt, die auf konstruktive Lösungen abzielte: Zustimmung fand die Meinung des Landesrates Messner, der die wichtige Rolle der Familienberatungsstellen, auch in der wohnortnahen Betreuung und als niederschwellige Anlaufstelle für Mütter, Jugendliche und aller Bürger und Bürgerinnen, die Beratung in diesem Bereich benötigen, hervorhob.“
Auf Antrag des Erstunterzeichners wurde schließlich die Behandlung des Landesgesetzentwurfes Nr. 39/25 „Bestimmungen von Verfahren und Fristen für die Landesgesundheitsdienste für medizinisch assistierten Suizid nach Maßgabe des Urteils des Verfassungsgerichtshofs Nr. 242/2019“ (Abg. Franz Ploner, Paul Köllensperger, Maria Elisabeth Rieder, Alex Ploner) vertagt. Der Gesetzentwurf bezieht sich auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs, wonach das Parlament gesetzgeberisch hätte tätig werden sollen, um die Rolle des öffentlichen Gesundheitsdienstes bei der Überprüfung der Bedingungen und Modalitäten für den Zugang zur medizinisch unterstützten Sterbehilfe (assistierter Suizid) zu definieren und sicherzustellen (Begleitbericht). Der Abg. Franz Ploner erklärt: „Zusammen mit dem Abgeordneten Repetto, der einen Gesetzentwurf zu einem ähnlichen Thema eingereicht hat (Gesetzentwurf Nr. 42/25, „Organisatorische Maßnahmen zur Umsetzung der Urteile des Verfassungsgerichts Nr. 242/2019 und Nr. 135/2024), soll ein gemeinsamer Text ausgearbeitet werden.“
MCan