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II. GGA: Ja zum LGE Allgemeine Brandschutzverfahren

Der von Noggler geleitete Ausschuss gab ein positives Gutachten zum LGE von LH Kompatscher ab, der die derzeit geltenden Verfahren zur Brandverhütung an die eingetretenen gesetzlichen Änderungen anpasst. Der Übergang zur Artikeldebatte des LGE der Grünen Fraktion „Mieten hat Vorrang“ wurde abgelehnt, die Prüfung der „Wohnreform 2025“ wurde verschoben.​

Unter dem Vorsitz von Josef Noggler prüfte der II. Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtags heute den Landesgesetzentwurf Nr. 37/25, "Allgemeine Brandschutzverfahren“ (LH Arno Kompatscher): Der Entwurf erhielt mit 4 Jastimmen (Vorsitzender Noggler und Abg. Deeg, Locher und Stauder) und 3 Enthaltungen (Abg. Repetto, Rohrer und Wirth Anderlan) ein positives Gutachten. Gemäß Begleitgbericht, ist die Ausarbeitung neuer Brandschutzverfahren unter anderem aus folgenden Gründen notwendig: - Regelung der Brandschutz-ZeMeT, die über den SUAP/SUE- Einheitsschalter der zuständigen Gemeinde übermittelt wird, - Harmonisierung der Brandschutzverfahren mit dem Landesgesetz vom 10. Juli 2018, Nr. 9, in geltender Fassung, im Bereich „Raum und Landschaft“, - Festlegung der Berufsbilder im Brandschutzbereich. Laut Vorsitzendem Noggler, gab es keine große Änderungen: Kritik wurde nur wegen des Fehlens der Durchführungsbestimmungen geäußert, die die Norm im Detail regeln.

Der Ausschuss prüfte heute auch den Landesgesetzentwurf Nr. 17/24: "Mieten hat Vorrang" Änderung des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9, "Raum und Landschaft" (Abg. Foppa, Rohrer, Oberkofler) und lehnte den Übergang zur Artikeldebatte mit 4 Nein-Stimmen (Vors. Noggler und Abg. Waltraud Deeg, Franz Locher und Harald Stauder) und 3 Ja-Stimmen (Abg. Sandro Repetto, Madeleine Rohrer und Jürgen Wirth Anderlan) ab. Der Vorschlag, wie aus dem Begleitbericht hervorgeht, „leistet einen Beitrag, um den Mietmarkt zu entzerren, indem er am Gesetz „Raum und Landschaft“ ansetzt, und zwar ausgehend von jenen Gemeinden, die als solche „mit Wohnungsnot“ ausgewiesen sind“. Der Vorschlag wurde abgelehnt, berichtet der Ausschussvorsitzende Noggler, da derzeit die Diskussion zur Wohnreform 2025 im Gange ist, die auch dieses Thema betrifft. „Dass Wohnen immer teuer und Mieten immer unmöglicher wird, geben alle zu“, so die Erstunterzeichnerin Foppa: „Ein Ausweg wäre es, zumindest in den (derzeit 21) Gemeinden mit Wohnungsnot einen Teil des Neubaus für günstiges Mieten zu reservieren. Dafür gab es leider kein Durchkommen heute im Ausschuss.“¿

Gerade heute stand die Prüfung der Artikel 15 bis 40 des Landesgesetzentwurfs Nr. 41/25, „Wohnbaureform 2025“ (Ass. Ulli Mair, Peter Brunner und Luis Walcher), auf der Tagesordnung der Sitzung des II. Ausschusses. Die Prüfung wurde jedoch verschoben, da, wie Vorsitzender Noggler weiter erklärt, „die entsprechende Stellungnahme des Rates der Gemeinden erst heute Morgen eingegangen ist und nicht genügend Zeit zur Bewertung bestand.“¿

Abschließend legte der Ausschuss einige Details zur Anhörung zum Projekt des Pumpspeicherkraftwerks in Ulten fest, das von Madeleine Rohrer (Grüne Fraktion) vorgeschlagen und in einer vorherigen Sitzung genehmigt wurde.  Die Antragstellerin erklärt, dass Vertreter von Klimaclub, Alperia, Bürgerinitiative, Bürgerrat, den Gemeinden Ulten und St. Pankraz eingeladen werden, um das Projekt und die Standpunkte der verschiedenen beteiligten Akteure zu präsentieren: „Es ist wichtig, dass der Bürgerrat der Menschen aus Ulten im Landtag Gehör findet: Nur wenn wir allen Perspektiven Raum geben und uns mit den Menschen austauschen, können wir zu Entscheidungen kommen, die für alle passen." Der Termin für die Anhörung wurde auf den 14. Mai festgelegt.

MCpc

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